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Archiv für die Kategorie ‘Blogroll’

Sendung über Scientology im Schweizer-Fernsehen

Eine interessante Stellungnahme zum Film der im schweizer Fernsehen am 15. November 2010 ausgestrahlt wurde.

Der Film ist aus Australien und im Frühjahr diesen Jahres dort ausgestrahlt worden. In wesentlichen Teilen liegen mittlerweile Beweise und Gerichtsverfahren vor, dass die im Film gemachten Vorwürfe nicht haltbar sind oder zumindest Aussage gegen Aussage steht. Auch sind einige Informationen veraltet, da die Verfahren längst zu Gunsten der Scientology Kirche entschieden wurden.

Der überwiegende Teil der ehemaligen Mitglieder, die im Film zu Wort kommen, war Mitglied der See-Organisation, vergleichbar mit einem religiösen Orden der christlichen Kirche. Der Zugang zu diesem Orden und auch der Austritt stehen jedem Mitglied frei, die Regeln innerhalb des Ordens werden durch schriftliche Erklärung akzeptiert und sind in keiner Weise so wie im Film dargestellt. Wenn hier in irgendeiner Form Rechtsverletzungen stattfinden würden, dann gäbe es mit Sicherheit Beweise hierfür, die rechtlich durchgesetzt werden könnten. Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil:

* Das Verfahren C. Headley gegen die Scientology Kirche International wurde vom einem kalifornischen Bezirksgericht im Mai 2010 eingestellt.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils vom 8. Mai des United States District Court
* Das Verfahren in Sachen Marc Headley wurde im Mai 2010 vom gleichen Gericht eingestellt.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils
* Bzgl. dem Verfahren Laura de Creszenzo gegen die Scientology Kirche International hat ein Gericht in Kalifornien am 30. April 2010 angordnet, dass das Verfahren einzustellen ist.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils des Superior Court of California vom 30. April 2010
* Den Ausagen von Frau Hana Eltringham Whitfield stehen andere Aussagen von Julia Hargrave entgegen, die ein ganz anderes Bild des Lebens in der See-Organisation in Ihren ersten Jahren aufzeigen. Unterlagen hierzu liegen dem Fernsehen vor.
Beleg: Beglaubigte Aussage von Frau Julia Hargrave vom 8. März 2010

Zudem wurde die im Film erwähnte durch den Senat geforderte Untersuchung der Scientology Kirche Australien nie durchgeführt. Es fanden lediglich Anhörungen zum Standard bei der Anerkennung von Steuerfreiheit für nicht-gewinn-orientierte Gruppen statt, bei denen die Scientology Kirche neben vielen anderen Gruppen am Rande erwähnt wurde. Die Scientology Kirche ist in Australien bereits seit 1983 steuerbefreit.

Scientology ist eine weltweit in rasantem Tempo wachsende Religion mit Millionen von Mitgliedern aus mehr als 130 Ländern. Die im Film gemachten Aussagen stehen in krassem Widerspruch zu den Informationen der Kirche, die z.B. auf www.scientology.ch und anderen sites der Kirche eingesehen werden können. Scientology Kirchen stehen jedem offen, so dass es immer möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen.

Kelly Preston und die Geburt im Sinne der Scientology Lehre

Ob es sich um Katie Holmes oder Jennifer Lopez, um Leah Remini oder wie nun aktuell um Kelly Preston’s Art und Weise der Geburt dreht, eines ist immer gleich: Reisserische Artikel müssen geschrieben werden um etwas zu verteufeln, für das sich die betreffenden, ach so rücksichtsvollen Journalisten, gar nicht interessieren. Es geht einzig um verkaufsfördernde Schalgzeilen, nicht ums Thema selbst.
Da wird dann der Ratschlag “so still wie möglich” schnell als “Maulkorb für die werdende Mutter” beschrieben.
Der humorvolle Ratschlag L. Ron Hubbards, tratschenden Schwestern und Ärzten am besten einen Tritt ins Schienbein zu verpassen wird dann auch mal als “Gewalt gegen Ärzte” uminterpretiert.

Wie auch immer, Kelly Preston wird das Kind gebären und die ganze Familie darf sich nach dem Tod Ihres Sohnes Jett auf den Familienzuwachs zu Recht freuen. Nur die ewigen Nörgler tun in solchen Momenten das was sie immer tun: “Nörgeln”
Hier gibt es einige interessante Informationen dazu:

http://religo.ch/tag/scientology-geburt/

Klimawandel und Klimaschwindel: Professor Harold Lewis ist nicht mehr Mitglied der “American Physical Society”

November 3, 2010 1 Kommentar

Die American Physical Society, eine altehrwürdige wissenschaftliche Gesellschaft, hat eine über 100 Jahre alte Geschichte. Lange Zeit wurde sie als die führende Stimme der Physik und maßgebende Quelle physikalischer Informationen für den Fortschritt in der Physik und zum Wohl der Menschheit betrachtet. Der emeritierte Professor für Physik an der University of California, Dr. Harold Hal Lewis auch “Hal” genannt, gehörte 67 Jahre lang dieser Gesellschaft an. Jetzt hat er sich mit einem offenen Brief von dieser distanziert.

Grund für seinen Rückzug ist die Stellungnahme der American Physical Society zur globalen Erwärmung aus dem Jahr 2007, welche im April dieses Jahres noch durch eine Kommentierung ergänzt wurde. Es waren wohl die Art und Weise, wie diese Stellungnahme zustande gekommen ist und auch der Inhalt dieser, und der Umgang der APS mit Kritikern, die Professor Lewis zu seinem Rücktritt bewogen haben. Aber lesen sie selbst, was Hal Lewis zur Begründung seines Schrittes schreibt.

Von: Hal Lewis, University of California, Santa Barbara

An: Curtis G. Callan, Jr., Princeton University, President of the American Physical Society

6. Oktober 2010

Lieber Curt:

Als ich vor 67 Jahren Mitglied der American Physical Society wurde war diese sehr viel kleiner, viel vornehmer, und bis dahin unverdorben durch das große Geld (eine Bedrohung vor der Dwight Eisenhower vor einem halben Jahrhundert gewarnt hatte). Tatsächlich war die Wahl Physik als Beruf zu betreiben zu der Zeit eine Garantie für ein Leben in Bedürftigkeit und Enthaltsamkeit – es war der zweite Weltkrieg der dies grundlegend geändert hat. Die Aussicht auf weltlichen Gewinn trieb damals kaum einen Physiker an. Es ist nicht mehr als 35 Jahre her, als ich den Vorsitz über die erste APS Studie über ein umstrittenes sozial/wissenschaftliches Thema hatte, die Reaktor-Sicherheits-Studie, bei der, obwohl es genug Kritik von Fanatikern gab, kein Fingerzeig von oben kam oder unmäßiger Druck auf uns Physiker ausgeübt wurde. Aus diesem Grund konnten wir eine, wie ich finde, ehrliche Abschätzung der Situation zur damaligen Zeit vornehmen. Unterstützt wurden wir durch die Anwesenheit eines Aufsichtsgremiums bestehend aus Pief Panofsky, Vicki Weisskopf und Hans Bethe, alles Größen der Physik die über jeden Zweifel erhaben waren. Ich war stolz auf dass was wir in dieser geladenen Atmosphäre geleistet hatten. Am Ende bestätigte das Aufsichtsgremium in seinem Bericht an den Präsidenten des APS die völlige Unabhängigkeit in welcher wir unsere Arbeit ausgeführt hatten und sagte voraus, dass der Report von Befürwortern und Gegnern angegriffen werden würde. Was für eine größere Anerkennung könnte man erfahren?

Wie anders ist es heute. Die Riesen wandeln nicht mehr über die Erde und das große Geld ist vielfach zum Daseinszweck physikalischer Forschung geworden, die Lebensgrundlage für vieles mehr, und es stellt damit die Grundlage für unzählige Karrieren dar. Aus Gründen welche ich gleich darlege, ist aus meinem einstigen Stolz ein Mitglied der APS zu sein ein Gefühl der Schande geworden, und ich sehe mich gezwungen, was mich keinesfalls mit Freude erfüllt, meinen Rücktritt von der American Physical Society anzubieten.

Das Billionen Dollar Geschäft
Es ist natürlich der Betrug mit der globalen Erwärmung, welcher von (buchstäblich) Billionen von Dollar angetrieben wird, der so viele Wissenschaftler korrumpiert hat, und der wie eine Riesenwelle die APS vor sich hergetrieben hat. Es ist der größte und erfolgreichste pseudowissenschaftliche Betrug den ich in meinem langen Leben als Physiker gesehen habe. Jeder der nur den geringsten Zweifel darüber hat sollte sich zwingen die ClimateGate Dokumente zu lesen, welche dieses offenlegen ( Montfords Buch gibt die Fakten sehr gut wieder). Ich glaube nicht das irgendein wirklicher Physiker, nein irgendein Wissenschaftler, dieses Material ohne Abscheu lesen kann. Ich würde fast so weit gehen, diese Abscheu zur Definition des Wortes Wissenschaftler heranzuziehen.

Was hat nun die APS als Organisation unternommen um dieser Herausforderung zu begegnen? Es hat die Korruption als Norm akzeptiert und hat sich damit arrangiert. Zum Beispiel:

1. Vor etwa einem Jahr schickten einige von uns ein E-Mail zum Thema an einen Teil der Mitglieder. Die APS ignorierte das Ganze, aber dann beauftragte der Präsident plötzlich eine Untersuchung darüber, wie wir an die E-Mail Adressen gekommen waren. In ihren besseren Tagen hätte die APS Diskussionen zu wichtigen Themen unterstützt und in der Tat sieht die Satzung dieses auch als einen der Hauptzwecke der APS vor. Dem ist nicht mehr so. Alles was im letzten Jahr unternommen wurde diente dazu, eine Debatte zu unterdrücken.

Stellungnahme in der Mittagspause geschrieben?
2.Die in erschreckender Weise tendenziöse Stellungnahme der APS zum Klimawandel wurde augenscheinlich von ein paar Leuten in Eile während der Mittagspause geschrieben, und sie ist sicher nicht repräsentativ für die Fähigkeiten der APS Mitglieder wie ich sie seit langem kenne. Aus diesem Grund schrieben einige von uns eine Petition an den Vorstand mit der Bitte die Stellungnahme noch einmal zu überdenken. Eines der herausragenden Zeichen der (Un)Ehrenhaftigkeit in der Stellungnahme war das Gift-Wort „unanfechtbar“, welches wenige Positionen in der Physik beschreibt, und ganz sicher nicht diese. Als Reaktion benannte die APS ein geheimes Komitee welches niemals überhaupt irgendwelche Skeptiker traf oder sich genötigt sah, mit einem von ihnen überhaupt zu sprechen, nichtsdestotrotz aber der Stellungnahme des APC in seiner Gesamtheit seine Unterstützung ausgesprochen hat. (Man gab zu, dass der Ton ein wenig „zu stark“ wäre, aber erstaunlicherweise wurde das Gift-Wort unanfechtbar zur Beschreibung der Beweislage beibehalten, obwohl diese Position durch niemanden gestützt wird.) Letztendlich behielt das Komitee die Stellungnahme Wort für Wort so wie sie war, empfahl aber einen weit längeren „erklärenden“ Zusatz in dem Unsicherheiten zwar eingestanden, letztendlich aber beiseite gewischt wurden um dem Original eine Pauschal-Zustimmung zu gewähren.

Die Original-Stellungnahme, welche noch immer für die APS-Position steht enthält ebenfalls, was ich bezeichnen würde als aufgeblasene und dumme Ratschläge an alle Regierungen der Welt, so als wäre die APS die Herrin des Universums. Was sie nicht ist, und ich empfinde es als peinlich dass unsere Verantwortlichen glauben zu scheinen sie wäre es.

Es geht hier nicht um Jux und Dollerei, sondern um ernste Themen welche eine gewaltigen Teil unserer nationalen Substanz betreffen, wobei auch die Reputation der Physikalischen Gesellschaft als eine wissenschaftliche Institution auf dem Spiel steht.

3.In der Zwischenzeit haben wir den ClimateGate-Skandal erlebt und die Machenschaften der Tonangebenden Alarmisten wurden der Welt offengelegt. Es war ein Betrug in einer Größenordnung wie ich ihn noch nie erlebt habe und mir fehlen die Worte um seine Ungeheuerlichkeit zu beschreiben. Der Effekt auf die Position der APS: Keiner. Absolut gar keiner. Dies ist keine Wissenschaft, hier sind andere Kräfte am Werk.

Petition wurde ignoriert
4.Das bewog einige von uns dazu, Wissenschaft ins Spiel zu bringen (das ist schließlich die vermeintliche und historische Zielsetzung der APS), und wir sammelten die erforderlichen mehr als 200 Unterschriften um dem Rat einen Vorschlag für eine Arbeitsgruppe zur Klimawissenschaft zu unterbreiten. Wir dachten eine offenen Diskussion der wissenschaftlichen Fragen, in bester Tradition der Physik, würde letztendlich allen dienen. Ich möchte anmerken dass es nicht einfach war, die mehr als 200 Unterschriften zu sammeln, nachdem Sie uns die Nutzung der APS Mitgliederliste verweigert haben. Wir haben uns auf jede nur erdenkliche Art konform zu den Statuten der APS verhalten und sehr detailliert beschrieben was wir vorhatten – einfach um das Thema öffentlich zu machen.

5.Zu unserer Verblüffung, Satzung hin oder her, lehnten Sie unsere Petition schlichtweg ab. Stattdessen nutzten Sie den Umstand dass Sie die Kontrolle über die Liste der Mitglieder haben, um eine eigene Umfrage zum Interesse der Mitglieder an einer Arbeitsgruppe zum Thema Klima und Umwelt zu starten. Sie fragten die Mitglieder ob sie eine Petition unterschreiben würden zu einer Arbeitsgruppe über ein noch zu definierendes Thema, stellten aber gar keine Petition zur Verfügung, und erhielten so eine Vielzahl von zustimmenden Antworten. (Falls Sie die Mitglieder über Sex befragt hätten, hätten Sie noch mehr prinzipielle Zustimmung erhalten.)

Natürlich gab es gar keine Petition und auch keinen Antrag. Und auch den Teil mit der Umwelt haben Sie einfach gestrichen so dass die ganze Sache jetzt völlig unklar ist. (Jeder Anwalt wird Ihnen mitteilen dass Sie keine Unterschriften zu einer vagen Petition sammeln können um dann was immer sie wollen nachträglich einzutragen.) Der einzige Grund dieser Übung war ihrer satzungsgemäßen Verantwortung zu entgehen, unsere Petition dem Rat zu übergeben.

6.Zum jetzigen Zeitpunkt haben Sie ein weiteres geheimes Komitee gegründet um ihre eigen Arbeitsgruppe zu gründen und unsere rechtmäßige Petition zu ignorieren.

Problem von Anfang an heruntergespielt
Das Management der American Physical Society hat von Anfang an das Problem heruntergespielt um einer ernsthaften Konversation über den Klimawandel aus dem Weg zu gehen. Wundert es Sie also, dass ich das Vertrauen in die Organisation verloren habe?

Ich habe das Bedürfnis noch eine Anmerkung hinzuzufügen, die ich als Vermutung kennzeichnen möchte, weil es immer etwas riskant ist, die Motive anderer Menschen zu diskutieren. Dieses Intrigenspiel beim Vorstand der APS ist so grotesk, dass es dafür keine simple Erklärung geben kann. Einige haben angeführt, dass die Physiker heutzutage nicht mehr so schlau sind, wie sie einmal waren, aber ich glaube nicht dass das ein Thema ist. Ich denke dass es das Geld ist, genau wovor Eisenhower vor einem halben Jahrhundert gewarnt hat. Tatsächlich geht es um Billionen von Dollars, ganz abgesehen von dem Ruhm und der Ehre die es zu erzielen sind (und den regelmäßigen Reisen zu exotischen Inseln), wenn man Mitglied im Club der Alarmisten ist. Auch Ihre Fakultät für Physik (von der Sie der Präsident sind) würde Millionen von Dollar im Jahresetat verlieren, sollte die Klimablase platzen. Als die Penn State University Michael Mann vom Fehlverhalten freisprach und die University of East Anglia gleiches mit Phil Jones anstellte, wird es ihnen nicht unbekannt gewesen sein, welche finanziellen Nachteile ein anderes Handeln nach sich gezogen hätte. Wie das alte Sprichwort sagt: Man muss kein Meteorologe sein um zu wissen woher der Wind weht. Ich bin kein Philosoph, daher werde ich nicht ergründen wo genau die Grenze zwischen berechtigtem Eigeninteresse und handfester Korruption verläuft. Aber ein sorgfältiges Lesen der ClimateGate Veröffentlichungen macht klar, dass dies hier keine akademische Frage ist.

Ich bin nicht interessiert an der Teilhabe an dem Ganzen, akzeptieren Sie daher meinen Rücktritt. Die APS repräsentiert mich nicht mehr, aber ich hoffe wir bleiben weiterhin Freunde.

Hal

Scientology Schriften nicht extremistisch: Bezirksgericht von Khanty-Mansi hebt Urteil des Amtsgerichts von Surgut auf.

Ein weiteres Stück der Unterdrückung ging heute den Bach runter

Am 12. Oktober hob das Bezirksgericht von Khanty-Mansi die Entscheidung des Stadtgerichts von Surgut, welche die Werke von L. Ron Hubbard als extremistisch einstufte, wieder auf.

Der Beschluss vom 26. März 2010 des Stadtgerichts von Surgut fand übrigens hinter verschlossenen Türen statt. Es war keinem Repräsentanten der Scientology Kirche erlaubt worden dem Prozess beizuwohnen. Der Staatsanwalt sowie der Richter entschieden, dass die Grundlagen der Lehre der Scientology Kirche extremistisch seien. Der Staatsanwalt bestätigte später in einem Interview, dass er die beurteilten Materialien nicht selbst gelesen habe und berief sich auf eine Experten-Analyse. der beigezogene “Experte” wurde von Frau Galina Vydrina empfohlen. Sie ist Beraterin des Gouverneurs von Khanty-Mansi und kämpft seit langem gegen nicht-traditionellen Religionen. Der von ihr zugezogene “Experte” war Anti-Sekten-Spezialist Evgeny Volkov, der, statt die Fragen des Gerichts zu beantworten, seine “wissenschaftlichen” Theorien vortrug, ohne auch nur die Hälfte der Scientology-Materialien die zur Analyse vorgelegt wurden, eingesehen zu haben. Das Gericht war mit den Materialien von Ron Hubbard noch weniger vertraut. Das gesamte gerichtliche Verfahren dauerte 2 Stunden und 40 Minuten.

Die Scientologen in der Gemeinde (deren Vertreter ist Alexander Iljin) hatten den Endruck, dass diese Entscheidung eine Rache für die Anerkennung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war, da die lokalen Behörden die vom EGMR anerkannten Rechte der Scientologen auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, verletzt hatten.

Trotz der Tatsache, dass die Entscheidung des Stadtgerichts von Surgut noch nicht rechtskräftig war, nahm das Justizministerium der Russischen Föderation illegalerweise diese Materialien in die Liste des extremistischen Materials auf. Seit der Veröffentlichung dieser Liste, haben die Strafverfolgungsbehörden auf der Jagd nach diesen Materialien im ganzen Land von Blagoweschtschensk bis nach Krasnodar Durchsuchungen und Razzien durchgeführt. Am Zoll wurde Material entsiegelt und unbescholtene Bürger wurden Verwaltungsverfahren unterzogen.

“Die Entscheidung Surgut ist eine Schande für die Justiz. Als Bürger der Russischen Föderation und als Rechtsanwalt bin ich froh, dass das Urteil nun aufgehoben wurde. Auch wenn es gute Gründe für eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegeben hat, glaube ich, dass die Fähigkeit der Berufungsinstanz unabhängig von religiösen Einstellungen und der politischen Situation eine Entscheidungen zu fällen ein Triumph ist. Nicht nur ein Triumph des Rechtsstaates, sondern auch des gesunden Menschenverstandes”, sagte Anwalt Galina Krylova nach der Entscheidung des Bezirksgerichts.

Die Leiterin der russischen Scientology-Zentren, Natalia Dvoryadkin, erklärte, dass die Arbeiten von L. R. Hubbard seit über 50 Jahren in 165 Ländern weltweit erhältlich sind. Die Gesamtauflage der veröffentlichten Materialien überschreitet 81 Millionen Exemplaren.

Ursula Caberta’s “Arbeitsgruppe Scientology” wird aufgelöst

Auflösung der Arbeitsgruppe war verfassungsrechtliche Notwendigkeit Scientology fordert nach wie vor Entlassung von Caberta

Die Scientology Kirche Deutschland begrüßt die Auflösung der Arbeitsgruppe von Ursula Caberta, die sie schon seit Jahren gefordert hatte. Das rechtswidrige Agieren Caberta´s war wiederholt Anlass von Gerichtsprozessen gewesen. Die Scientology Kirche und ihre Mitglieder mussten diese anstrengen, um diskriminierende Handlungen wie Cabertas verfassungswidrigen Sektenfilter oder polemische und unwahre Behauptungen über Scientology zu unterbinden und generell Caberta`s Arbeitsgruppe in die Schranken des Rechts zu verweisen.

* Bereits Ende der 90er Jahre hatte Caberta einen Prozess gegen die Scientology Kirche verloren, welche die folgenden Vorwürfe gegen sie erhoben hatte: „Missachtung des Grundgesetzes (Artikel 3,4 und 5), Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes, widerrechtliche Boykottaufrufe“.
* Sowohl das LG und OLG Hamburg (Az. 7 U 128/97) gaben der Scientology Kirche Recht, aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte diese Vorwürfe gegen Caberta erheben zu dürfen. Für diese Vorwürfe gibt es heute wesentlich mehr und massivere Anhaltspunkte als im Jahre 1997/98.
* Aufgrund der Annahme eines zinslosen und tilgungsfreien „Darlehens“ von 75.000 USD von einem mittlerweile verstorbenen US-Millionär hatte die Scientology Kirche im Jahre 2000 Anzeige wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bei der Hamburger Staatsanwaltschaft erstattet. Das Strafverfahren endete jedoch mit einem Deal der beteiligten Parteien, wobei das Verfahren gegen Caberta wegen Vorteilsnahme unter Auflage einer Geldbusse von 7.500 Euro im Juni 2002 eingestellt wurde. Caberta hatte sich durch dieses Verhalten korrumpiert und gänzlich unglaubwürdig gemacht. Deshalb hatte die Scientology Kirche schon damals Caberta´s fristlose Entlassung als einzig richtige Maßnahme gefordert.
* Ein Hamburger Gericht hat bereits im Jahre 2003 die verfassungsmäßig geforderte Neutralität im Falle von Caberta als nicht erfüllt angesehen. Ein weiteres Hamburger Gericht kritisierte den Senat im Jahre 2008 für das Fehlen disziplinarrechtlicher Schritte wegen der wiederholten Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch Caberta´s Arbeitsgruppe und der damit verbundenen politischen „Ladehemmung“.
* Noch im April 2010 hatten die Anwälte der Scientology Kirche der Stadt Hamburg mit einer Schadensersatzklage gedroht, weil Caberta zum X-ten Male die erfundenen Stories vermeintlicher Aussteiger im Fernsehen mit dem Mantel der Glaubwürdigkeit versehen hatte. Der Senat hat offenbar auch hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen und Caberta generell die Zuständigkeit für solche Personen entzogen.
* In der letzter Zeit war Caberta wiederholt mit Mitgliedern der Terrorgruppe Anonymous in der Öffentlichkeit aufgetreten. Diese Gruppe ist international nicht nur für rechtswidriges Computer-Hacking bekannt geworden. Repräsentanten dieser Vereinigung sind wiederholt auch wegen sog. „hate crimes“ in den USA zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein Münchner Anführer dieser Gruppe wurde 2009 wegen Verbreitung von Nazisymbolen verurteilt. Auf den Blogs von Anonymous finden sich auch immer wieder Links zu Kinderpornographie-Seiten. Im Zusammenhang mit Anonymous ließ Caberta jegliche Distanzierung von diesen rechtswidrigen Auswüchsen vermissen.

9/11 Der Terrorangriff auf das World Trade Center, unterstützen Sie “BuildingWhat?”

Der Einsturz des World Trade Building 7 ist die Achilles-Ferse der offiziellen Erklärung über das Geschehen am 11.09.2001. Nicht mal die Hälfte der Menschen in den USA haben Kenntnis darüber, dass es ein eingestürztes Gebäude 7, als Building 7 bezeichnet, überhaupt gab. Der Einsturz von Building 7, welches etwa so gross wie ein Fussballplatz war, ist der korrekte Angriffspunkt um eine unabhängige Untersuchungskommission in Bewegung zu setzen. Der Terrorangriff auf das World Trade Center im Jahre 2001, allgemein als 9/11 bekannt, ist auch heute 9 Jahre nach dieser Tragödie, nicht aufgeklärt. Anstelle die Reste der eingestürzten Gebäude zu untersuchen und das ganze Geschehen transparent darzustellen, werden diejenigen die zum Zeitpunkt des Geschehens vor Ort waren totgeschwiegen.
Helfen Sie mit diese Anzeige zu verbreiten, indem Sie diese auf Ihre Website schalten.

Besuchen Sie die Website www.BuildingWhat.org

Kategorien:Blogroll

Faktencheck über Scientology Sendung “Hart aber fair”

September 2, 2010 4 Kommentare

Am 31.3.2010 wurde bei “Hart aber Fair” das Thema Scientology diskutiert. Obwohl das Verhältnis von 4 Gegnern zu einem Scientologen nicht fair war, entwickelte sich die Diskussion relativ fair. Wir sind einigen Vorwürfen gegen Scientology nachgegangen und haben die Fakten überprüft. Der folgende Text wurde der Redaktion “Hart aber Fair” am 13.4. zugestellt. Es wurde eine Stellungnahme in Aussicht gestellt.Trotz Nachhaken gab es bis heute (15.5.) keine Replik. Selbstverständlich werden wir eine Reaktion der Redaktion berücksichsichtigen, sollte sie eintreffen.

Betrifft: Hart aber Fair Sendung vom 31.3. zum Thema Scientology

Faktencheck!

Zur Frage der Anerkennung des Schutzes aus Art. 4 GG durch staatliche Gerichte bezüglich der Scientology Kirchen in Deutschland

In der Diskussion wurde der Scientology Kirche unterstellt, Urteille fälschlicherweise als Religionsanerkennungen zu präsentieren. Wir sind dem nachgegangen und haben gesehen, dass dieser Vorwurf schlicht falsch ist. Hier die Fakten!

Zu den Bundesarbeitsgerichtsbeschlüssen von 1995 UND 2002:

1. AUSGANGSLAGE:

STETTLER (Zitat aus der Sendung):

„In Deutschland allein gibt es ungefähr 50 Gerichtsurteile, die sagen, dass Scientology und die Scientologen den Schutz von Art. 4 des GG – Religionsfreiheit – (Zwischenruf Handl: Das stimmt nicht) haben. Es gibt viele Länder, z.B. Spanien ..

PLASBERG: Herr Stettler, ich möchte Sie wörtlich nehmen ..

STETTLER: … ist Scientology als Religion anerkannt“

PLASBERG: Herr Stettler, ich möchte Sie wörtlich nehmen, wenn Sie sagen, dass es viele Gerichte gibt, die Ihre Religionseigenschaft anerkannt haben, dann möchte ich unseren Zuschauern einmal zeigen, mit welcher Methode Sie Gerichtsurteile, die tatsächlich ergangen sind, interpretieren in Ihrem Sinne.

STELLUNGNAHME:

Die Aussage von Herrn Stettler an dieser Stelle war zweiteilig, nämlich wie folgt:

a) „Es gibt ungefähr 50 Gerichtsurteile, die sagen, dass Scientology und die Scientologen den Schutz von Art. 4 GG – Religionsfreiheit – haben.“

b) „Es gibt viele Länder z.B. Spanien, wo Scientology als Religion anerkannt ist.“

Diese zweiteilige Aussage wird vom Moderator Herrn Plasberg umgemünzt, indem er „ihn wörtlich nimmt“, Herr Stettler habe gesagt, „dass es viele Gerichte gibt, die Ihre Religionseigenschaft anerkannt haben.“ Hierbei wird impliziert, dass deutsche Gerichte gemeint sind. “Beim Wort genommen“ hat er Herrn Stettler jedoch nicht, wenn er diese beiden Aussagen zu einer – wie dargestellt – zusammenfasst.

RICHTIG IST: Sowohl der erste Teil der Aussage von Herrn Stettler als auch der zweite Teil entsprechen der Wahrheit, aber auch die zusammengefasste Version von Herrn Plasberg.

zu a) In der Tat gibt es seit den 70er Jahren mehr als 50 Urteile deutscher Gerichte, in denen sie entweder den Vereinen der Scientology Kirche oder ihren Mitgliedern den Schutz aus Art. 4 GG zugesprochen haben. Dass dies eine Anerkennung der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft darstellt, hat Herr Stettler NICHT geäußert. Jedenfalls gibt es diese Urteile sowohl für die organisatorische Gemeinschaft als auch für deren Mitglieder.

Ausdrücklich wurde den Vereinen der Status als Religionsgemeinschaft von deutschen Gerichten in den folgenden Urteilen bestätigt, wobei wegen des damit verbundenen Aufwands momentan einige ausgewählte Zitate von Gerichtsentscheidungen aus den letzten 26 Jahren ausreichen sollten:

Bayerisches Verwaltungsgericht München, Urteil vom 25.07.1984, Az. M 1392 VII 84, Scientology Kirche Deutschland ./. LH München wegen Entzug der Rechtsfähigkeit:

„1. Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. l und 2 GG erstreckt sich auch auf den Kläger. Der Kläger ist als Religionsgemeinschaft oder zumindest weltanschauliche Gemeinschaft anzusehen.“

Landgericht Hamburg Beschluss vom 17.2.1988 in der Sache Celebrity Center Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen Eintragung in das Vereinsregister als Idealverein, Az 71 T 79/85

„Doch sind die möglichen Kriterien einer Kirche im vorliegenden Fall zweifelsfrei erfüllt …“

Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 4.9.1990, Az IV 2 E 2234/86 in Sachen Scientology Mission Frankfurt./. Stadt Frankfurt wegen Sondernutzungserlaubnis:

S. 15: „Zu Recht geht der Kläger allerdings davon aus, daß ihm grundsätzlich der Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit zusteht. Denn bei der Scientology Kirche handelt es sich nach der Auffassung der erkennender/. Kammer um eine von Art. 4 Abs. 1. 140 GG i. V.m. Art. 137Ans. 2, Abs. 7 WRV geschützte Religions- bzw. Weltanschauungs­gemeinschaft.”

S. 20: „Gemessen an diesen aus der Verfassung sich ergebenden Maßstäben ist der Kläger nach Auffassung der Kammer als eine Religions- bzw. Weltanschauungs-gemeinschaft i.S.d. Art. 140 GG i. V.m. 137 Abs. 2, Abs. 7 WRV anzusehen, der das in Art. 4 Abs. l und Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Religionsfreiheit grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen kann.“

Landgericht Frankfurt – Urteil vom 07. Juni 1989, Ex-Mitglied ./. Scientology Mission Frankfurt wegen Rückforderung von Spendenbeiträgen, Az 2/4 O 471/88:

“Die Kammer geht mit der in Praxis und Lehre verbreiteten Ansicht davon aus, daß es sich bei der Scientology Kirche, bzw. ihren juristisch selbständigen Gliedern, also auch dem Beklagten, um eine Religionsgemeinschaft i.S. des Grundgesetzes handelt,“

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.8.1994, in Sachen Scientology Kirche Hamburg./. Freie und Hansestadt Hamburg, Az Bs III326/93 wegen Untersagung von Äußerungen:

„ a) Der Antragsteller kann sich nicht nur auf den Schutz des Art. 2 Abs. l GG berufen, der ihm das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nur unter einem dreifachen Vorbehalt gewährt, nämlich dem der Rechte anderer, dem der verfassungsmäßigen Ordnung und dem des Sittengesetzes. Es kommt in Betracht, daß ihm der Schutz auch des Art. 4 GG zusteht, der gegenüber Art. 2 Abs. l GG als lex specialis einen weiterreichenden, wenn auch keinen schrankenlosen Schutz gewährt (…). Die eigenen Angaben des Antragstellers sprechen dafür, daß ihn seine Lehre zu einer Weltanschauungsvereinigung im Sinne von Art. 4 GG macht. Ebenso sprechen dafür Äußerungen Außenstehender, nicht zuletzt auch Äußerungen, auf die sich die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren stützt“.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil vom 7.3.2008, Az 1 U 99/03 in Sachen Scientology Kirche Deutschland und Scientology Kirche Hamburg ./. Land Hamburg wegen Amtshaftung (Schadensersatz):

Zunächst stellte das Gericht fest, dass es sich bei den die Kläger (Scientology Kirche Hamburg und Scientology Kirche Deutschland) betreffenden Äußerungen von Caberta

„um rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger als Weltanschauungsgemeinschaft [handelt].“

Weiter verwies das Gericht auf die klaren von Verfassungswegen vorgegebenen Grenzen bei staatlichen Äußerungen einer Behörde über eine Religionsgemeinschaft mit den folgenden Worten:

„Insbesondere hat sie ehrverletzende Äußerungen zu unterlassen, die über die reine Information hinaus in die grundrechtlich geschützte Rechtssphäre der Kläger eingreifen. Eine staatliche Stelle unterliegt, wenn sie sich warnend über das Wirken bestimmter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften äußert, im Interesse des betroffenen Grundrechtsträgers der Pflicht zur Zurück-haltung, Mäßigung und Sachlichkeit. Es gilt das Gebot der Neutralität und Toleranz, stets ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Schmähkritik ist unzulässig.“

Dazu auch einige Beispiele in denen Mitgliedern der Scientology Kirche die Berufung auf den Schutz ihrer religiösen Überzeugung als Scientologe im Sinne von Art. 4 GG ausdrücklich in anderen Urteilen ebenfalls bestätigt wurde:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 17.6.2004, Az 1 Bf 198/00 in der Sache SK-Mitglied ./, Stadt Hamburg wegen Unterlassung der Verbreitung des sog. „Sektenfilters“ (von der Behörde auch „Technologieerklärung“ genannt):

“Die Klägerin kann für ihren Glauben an die scientologische Lehre bzw. ihre Weltanschauung den Schutz des Art. 4 Abs. 1GG in Anspruch nehmen. Gemäss Art. 4 Abs. 1 GG ist die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Verständnisses ["BEKENNTNISSES"] unverletzlich.

Das Gedankengebäude der Scientology-Organisation befasst sich mit transzendenten Inhalten und der Stellung und Bedeutung des Menschen in der Welt. Werden die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie (THETA) und als THETAN sowie ihr Verhältnis zu dem als MEST bezeichneten Materiellen Universum und des Weges der durch unzählige Leben gewandelten Seele geglaubt, sowie der an Erlösungsstufen erinnernde Weg zu höheren Daseinsstufen (CLEAR und [OPERATING] THETAN) verinnerlicht, so liegt darin eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis.”

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Beurteilung mit Urteil vom 15.12.2005 rechtskräftig bestätigt (Az. 7 C 20.04) und verwarf die Revision der Stadt Hamburg als unbegründet mit den Worten:

„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen….

Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, derartige Aussagen der scientologischen Lehre seien geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen.“

zu b) Und der zweite Teil der Aussage von Herrn Stettler ist ebenso wahr, weil es diverse Formen staatlicher/behördlicher oder gerichtlicher Anerkennungen der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft und in einzelnen der folgenden EU-Länder auch bis hin zur Gemeinnützigkeit gibt: z.B. in Spanien, Portugal, Italien, Ungarn, England, Schottland, Schweden, Schweiz, etc. völlig abgesehen von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Scientology Kirche fast im gesamten englischen Sprachraum von den USA, Kanada, Australien, Neuseeland bis Südafrika. Und auch in England sind einzelne Steuerbefreiungen wegen Förderung der Allgemeinheit und des öffentlichen Wohls ausgesprochen worden.

2. BEHAUPTUNG:

PLASBERG: „dann möchte ich unseren Zuschauern einmal zeigen, mit welcher Methode Sie Gerichtsurteile, die tatsächlich ergangen sind, interpretieren in Ihrem Sinne.

Der Verfassungsschutzbericht Bayern sagt, bisher hat kein deutsches Gericht die Scientologen als Religionsgemeinschaft angesehen. Sie behaupten das Gegenteil und ich zeige mal an einem Beispiel, mit welchen Tricks der Interpretation Sie das machen. Sie sind gleich danach dran.“

STELLUNGNAHME:

Wenn der Bayer. Verfassungsschutzbericht derartiges aussagt, dann belügt er die Öffentlichkeit eklatant, wie die Stellungnahme in Ziffer zu 1a). oben bereits belegt hat. Da Herrn Plasberg die Zitate dieser Urteile während der Sendung vorlagen (er hielt sie sogar in der Hand), wusste er also von der Richtigkeit der Aussage von Herrn Stettler. Wenn Herr Plasberg sich trotzdem auf eine vermeintliche – erwiesener Weise unwahre – Stellungnahme des Bayer. Verf.-Schutzberichts beruft, die das Gegenteil zum Ausdruck bringen soll, dann führt er zumindest seine Zuschauer bewusst mit einer Unwahrheit in die Irre.

3. BEHAUPTUNG:

Herr Plasberg stellt folgenden Filmclip mit folgenden Aussagen vor:

a) ZITAT:

„Filmclip: Die Scientology Organisation bezeichnet sich selbst als Kirche und startete 2008 eine bundesweite Informationskampagne, in der sie behauptete,: „Allein in Deutschland bestätigten inzwischen mehr als 50 Gerichtsurteile die Religionseigenschaft der Scientology“.

Als angeblichen Beleg präsentiert die Scientology Organisation eine lange Liste von Gerichtsurteilen, darunter beispielsweise ein Urteil des BAG aus dem Jahre 2002. Wir haben uns das Urteil angeschaut und dabei folgende Aussage gefunden:

„Eine Entscheidung, ob der Beklagte [Scientology] eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, bedarf es nicht.“

Im Klartext: Das Gericht hat die Frage offen gelassen. Die Scientology Organisation behauptet allerdings, das Gericht habe sich von einer früheren Entscheidung distanziert.“

STELLUNGNAHME:

Zunächst wurde von der Scientology Kirche im Jahre 2008 keine „bundesweite Informationskampagne“ gestartet, in der sie behauptet, „allein in Deutschland bestätigten inzwischen mehr als 50 Gerichtsurteile die Religionseigenschaft der Scientology“, wenngleich in einzelnen Pressemitteilungen derartiges gesagt worden sein mag. In der von Herrn Plasberg in der Hand gehaltenen Broschüre („Liste“) steht stattdessen der folgende Satz:

„Mehr als 50 deutsche Gerichte haben den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 Grundgesetz bestätigt.“

Die Aussage ist korrekt. Herr Plasberg zitiert auch das BAG 2002 mit einem Satz korrekt, indem er aus dem Beschluss vorträgt:

„Einer Entscheidung, ob der Beklagte eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, bedarf es nicht.“

ABER: Es ist zwar richtig, dass die BAG Entscheidung von 2002 diesen Satz enthält. Doch hat das Gericht diese Frage wirklich faktisch offen gelassen? Eine Antwort auf diese Frage bekommt man beim Weiterlesen der Entscheidung von 2002. Das Gericht hatte sich in der Tat von seiner früheren Entscheidung aus dem Jahre 1995 inhaltlich distanziert, in der es in faktischer und rechtlicher Hinsicht festgestellt hatte, dass eine andere Scientology Vereinigung (Hamburg) in Wirklichkeit „wirtschaftliche Ziele“ verfolgt und die religiösen nur als „Vorwand“ dienen.

In der Sendung „Hart aber Fair“ wird dem Publikum gleichzeitig das folgende Zitat aus derselben ihm vorliegenden Gerichtsentscheidung von 2002 vorenthalten, weil es im direkten Widerspruch zu dem von ihm zitierten Beschluss des Jahres 1995 steht:

„Sollte der Beklagte [Verein Scientology Kirche Berlin] tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Reli­gionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden (vgl. dazu BVerwG 6. November 1997 aaO).“

Aus diesem Satz folgt logischerweise, dass das BAG im Jahre 2002 seine verneinende Feststellung zur Religionseigenschaft bezüglich der Scientology Kirche Hamburg aus dem Jahre 1995 nicht mehr in dieser Form bei der Scientology Kirche Berlin aufrechterhält. Mit anderen Worten, die 7 Jahre ältere unzweideutige negative „Feststellung“ ist nunmehr nur noch eine „Annahme“ über die Verfolgung „wirtschaftlicher Ziele“, die vom BAG so nicht mehr vertreten wird, sondern von ihm selbst unter Hinweis auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgericht vom 6.11.1997 nun offen in Frage gestellt wird.

Damit hat sich das Gericht in der Tat von seiner gegenteiligen früheren rechtlichen Annahme distanziert.

Der aus der Scientology-Broschüre vorgelesene Satz „Das Gericht distanzierte sich damit von einer früheren, entgegengesetzten Entscheidung aus dem Jahre 1995“ ist damit erwiesenermaßen wahr.

Diese Distanzierung kommt auch noch in anderer Weise zum Ausdruck, in dem das Gericht unter Hinweis auf dieselben Satzungsziele wie in seiner Entscheidung vom Jahre 1995 nunmehr ideell-spirituelle Ziele feststellt, wo es in der Vergangenheit „wirtschaftliche Ziele“ unterstellt („angenommen“) hatte. Die Feststellung ideell-spiritueller Ziele im Sinne der Lehre von Scientology kann mit Recht auch als Feststellung der Verfolgung religiöser Ziele verstanden werden, zumal dies bisher andere Gerichte auch so gewertet haben. Jedenfalls ist diese Feststellung das genaue Gegenteil der Unterstellung in der Entscheidung von 1995.

Diese Feststellung kommt in dem folgenden in der Scientology-Broschüre enthaltenen Zitat der Gerichtsentscheidung zum Ausdruck:

„Der Kläger verfolgte mit seiner Tätigkeit beim Beklagten keine Erwerbsabsichten, sondern ideelle Ziele und strebte die eigene geistige Vervollkommnung im Sinne der Lehren von Scientology an. Während seiner Mitgliedschaft in dem beklagten Verein teilte der Kläger die spirituellen Vorstellungen von Scientology vom Erreichen bestimmter Erlösungsstufen und wurde zur eigenen geistigen Vervollkommnung und Weitergabe der ‘Lehre’ tätig. Er verfolgte in erheblichem Umfang eigene Ziele, indem er versuchte, auf der „Brücke” voranzukommen und die Erlösungsstufen „Clear` und „Operating Thetan” zu erreichen.“

Damit hat das Gericht die Existenz und das objektiv vorhandene Motiv auf Seiten des Mitglieds und auf Seiten der beklagten Scientology Kirche als ein ideelles, religiös-spirituelles Anliegen festgestellt. Dass es sich bei derartigen Zielen um religiöse Vorstellungen handelt, hat beispielsweise das OVG Hamburg in einem Urteil vom Juni 2004 in der Klage eines Mitglieds der Scientology Kirche gegen die Stadt Hamburg festgestellt. Das Urteil wurde vom BVerwG in Leipzig am 15.12.2005 bestätigt (siehe Ziffer 1.a) oben).

Die einzige Frage, die vor dem Hintergrund dieses Zitates noch bleibt, ist: Warum sagt das Gericht, dass „[es] einer Entscheidung, ob der Beklagte eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, [nicht] bedarf“, wenn es in seiner Entscheidung ersichtlich vom Gegenteil nicht mehr ausgeht? Könnte dies an dem erheblichen Interesse der deutschen Amtskirchen liegen, die mit aller Gewalt unter Ausnutzung aller ihrer politischen und medialen Kontakte geradezu eine derartige Anerkennung verhindern wollen?

Man denke nur daran, dass das Land Baden-Württemberg im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas nur deshalb nicht den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts gewähren will, weil dann – so diverse Politiker in Stuttgart – angeblich die Scientology Kirche denselben Anspruch erheben könnte. Wenn das die Befürchtung sein sollte, so müssen diese Politiker doch selbst davon ausgehen, dass die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft die Voraussetzungen dafür gleichfalls erfüllt, sonst bräuchten sie derartige Befürchtungen doch gar nicht haben.

4. BEHAUPTUNG

Herr Plasberg fuhr wie folgt fort:

„Diese frühere Entscheidung aus dem Jahr 1995 war nämlich negativ für Scientology:

„Die Scientology Kirche Hamburg e.V. ist keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne [des Grundgesetzes und der WRV]. Die religiösen oder weltanschaulichen Lehren dienen als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele.“

Wie gesagt, Scientology behauptet, davon habe sich das BAG in der Entscheidung aus dem Jahr 2002 distanziert. Wir haben heute beim BAG nachgefragt, ob das stimmt. Die Antwort:

„Die Kernaussage der Entscheidung von 1995 lautet, dass die Scientology Kirche Hamburg e.V. keine Religionsgemeinschaft ist. Eine davon abweichende Aussage des BAG gibt es nicht. Dementsprechend ist es falsch, die Entscheidung aus dem Jahre 1995 als eine ‘entgegengesetzte’ Entscheidung zu bezeichnen, von der sich das BAG 2002 ‘distanziert’ hätte.“

Plasberg: Herr Stettler, so mit Urteilen umzugehen, ist das Methode Scientology?

Stettler: Ich find’ das jetzt sehr unfair, weil Sie mich nicht darauf hingewiesen haben. Das ist eins mit 30 Seiten, Sie haben jetzt ein, zwei Zitate rausgenommen und ich weiß nicht, was Sie das BAG gefragt haben und es gibt verschiedenste Urteile, die eben genau sagen, dass wir religiös sind.

Plasberg: Glauben Sie nicht, ich hätte die Frage nach der Methode Scientology nicht gestellt, wenn wir das nicht als Prinzip erkannt hätten, solche Fragmente aus Urteilen herauszunehmen und daraus eine Anerkennung zu basteln?

STELLUNGNAHME:

Die Nachfrage beim BAG hätte sich Herr Plasberg sparen können.

Das BAG hat Recht, wenn es sagt, dass es keine „entgegengesetzte Entscheidung“ gäbe, die von der „Kernaussage“ seiner früheren Entscheidung von 1995 bezüglich der Scientology Kirche HAMBURG abweicht. Dies hat die Scientology Kirche auch so nicht behauptet. Die von der früheren Entscheidung abweichende Entscheidung von 2002 bezieht sich nämlich nicht auf die Scientology Kirche Hamburg sondern auf die Scientology Kirche BERLIN.

Bei den abfälligen Bemerkungen der BAG-Richter in ihrer Entscheidung aus dem Jahre 1995 handelte es sich ohnehin nur um sog. „Obiter dicta“, das heißt gerichtlich nicht angreifbare Nebensätze, die für die Hauptfrage des Verfahrens (Zulässigkeit des Arbeitsgerichtswegs) nicht relevant waren. Natürlich liegt die gerichtliche Fachkompetenz für verfassungsrechtliche Statusfragen bei den Verwaltungsgerichten und nicht bei den Arbeitsgerichten.

Dennoch geben auch weitere Zitatstellen in der BAG-Entscheidung aus dem Jahre 2002 eine Antwort auf die Nachfrage von Herrn Plasberg. Er hat offenbar zu früh mit dem Lesen aufgehört. Ausdrücklich stellte das BAG im Jahre 2002 mit weiteren Worten seine frühere Entscheidung von 1995 mit den folgenden Worten in Frage (wie sonst sollen diese Worte des Gerichts im Jahre 2002 zu lesen sein?):

„Sollte der Beklagte [Verein der Scientology Kirche Berlin] tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Reli­gionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden.“

Da sich der Beschluss von 1995 auf die SK Hamburg bezieht und nicht auf die SK Berlin, konnte der Senat in seiner Entscheidung von 2002 bezüglich der SK Berlin im Jahre 1995 offenbar gar nichts „angenommen haben“. Wie sonst ist der oben zitierte Satz zu lesen denn als eine Relativierung der gegenteiligen früheren negativen Aussage von 1995, die der BAG Senat im Jahre 2002 selbst in Bezug genommen hat. Von der feststellenden negativen Annahme geht die BAG 2002 Entscheidung nun offenbar nicht mehr aus. Stattdessen macht sie die negativen Feststellungen von 1995 nunmehr von anderen Feststellungen anderer Gerichte abhängig, die das BAG selbst nicht trifft. Sein Hinweis auf § 43 BGB ist insofern völlig richtig.

Richtig ist aber auch: Die Rechtsfähigkeit wurde gemäß § 43 BGB weder der beklagten Scientology Kirche Berlin jemals entzogen noch der Scientology Kirche Hamburg e.V. Im Gegenteil: das Gerichtsverfahren wegen Entzug der Rechtsfähigkeit hatte die Scientology Kirche Hamburg e.V. bereits im November 1995 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg rechtskräftig gewonnen, wobei das VG Hamburg ebenfalls davon ausging, dass die Behörde ihr Ermessen nicht richtig ausgeübt hatte, weil sie die Frage der Religionseigenschaft der SK Hamburg bei ihrer Entscheidung gar nicht berücksichtigt hatte.

Damit stand bereits ca. 8 Monate nach und trotz der BAG Entscheidung vom März 1995 und steht seit nunmehr 15 Jahren immer noch fest, dass die SK Hamburg kein „wirtschaftlicher Verein“ ist, wie das BAG im März 1995 angenommen hatte. Dass sie eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ist und sich auf Art. 4 GG berufen kann, haben bereits das OVG Hamburg im Jahre 1994 und zuletzt erneut das OLG Hamburg im Jahre 2008 entschieden (siehe Ziffer 1.a) oben). Die OVG Hamburg Entscheidung von 1994 hatten die Richter des BAG bei ihrer Entscheidung von 1995 wohl versehentlich übersehen, ebenso wie die anderen oben unter Ziff. 1.a) erwähnten Urteile aus den 80er Jahren.

Warum hat Hart aber Fair nicht auf diese Fakten hingewiesen, obwohl sie ihm in seiner Liste von Entscheidungen ausdrücklich vorlagen?

5. BEHAUPTUNG:

„PLASBERG: Herr Beckstein,

BECKSTEIN: Die Behauptung, es gäbe 50 Urteile, in denen Scientology anerkannt ist, ist ganz offensichtlich falsch. Scientology hat ja auch die verschiedenen Entscheidungen und Maßnahmen des Verfassungsschutzes beklagt, wir sind ja ein Rechtsstaat, wo jede Maßnahme des Staates vor Gericht überprüft werden kann. Die letzte große Entscheidung war das OVG NRW im letzten Jahr, wo Scientology wieder verloren hat. Auch dort steht, es kann dahingestellt bleiben in diesem Rechtsfall, ob Scientology eine Kirche ist, aber in jedem Fall verfolgt Scientology verfassungsfeindliche Zwecke und darf deshalb auch vom Verfassungsschutz überwacht werden, selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln.“

STELLUNGNAHME:

Die Behauptung, dass es ungefähr 50 Gerichtsentscheidungen gibt, in denen die Gerichte der Scientology Kirche den Schutz aus Art. 4 GG zuerkannt haben, ist richtig. Von diesen 50 Entscheidungen haben etwas mehr als 20 Gerichte konkret festgestellt, dass es sich bei der Scientology Kirche um eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 GG handelt. Dies wurde bereits in Ziffer 1a) oben auszugsweise dargelegt. Alle anderen haben den Anspruch auf den Schutz von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bejaht.

Wenn Herr Beckstein das Gegenteil behauptet, sagt er die Unwahrheit.

Die Frage der VS-Überwachung hat mit der Frage der Religionseigenschaft nun nichts zu tun. Dies ist eine völlig andere Frage. Herr Beckstein vergisst jedoch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es insgesamt drei weitere rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte gibt, zweimal vom VG Berlin vom Dez 2001 und Dez. 2003 und einmal vom OVG Saar-Louis vom April 2005, die die Überwachung der Scientology Kirche untersagt haben, weil keine Anhaltspunkte für „verfassungswidrige Betätigungen“ vorliegen. Und kein Gericht hat bisher festgestellt, dass die Scientology Kirche verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Festgestellt hat das OVG Münster, auf dass sich Herr Beckstein beruft, dass es „Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gibt. Diese Anhaltspunkte sah das Gericht im einzelnen – aus dem zeitlichen und geschichtlichen Zusammenhang gerissenen – Zitaten, wobei es unterstellte, dass sich die Scientology von diesen Zitaten nicht genügend distanziert habe. Dazu sahen sich die deutschen Scientology Kirchen nie veranlasst, weil der Religionsstifter Hubbard sich selbst in Schriften mit Gründung der ersten Scientology Kirche im Jahre 1954 und weiteren späteren Schriften davon distanziert hatte.

Dennoch haben alle Scientology Kirchen in Deutschland – und ohne Not auch die Scientology Kirchen in den deutschsprachigen Nachbarländern – im Jahre 2008 eine Klarstellung ihrer Satzungen samt Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie in ihren Mitgliederversammlungen förmlich verabschiedet, in denen sie sich von allen gegenteiligen Äußerungen distanzieren.

Laut Bericht des FOCUS Magazin vom 21. Nov. 2008 mit dem Titel „Keine Hinweise auf Verfassungswidrigkeit von Scientology“ äußerte der damalige Staatssekretär des BMI, August Hanning, anlässlich der IMK-Debatte über ein Scientology-Verbot:

«Bevor wir ein Ermittlungsverfahren einleiten, brauchen wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt», sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, am Freitag vor Beginn der Abschlusssitzung der Innenministertagung. «Die Verfassungsschutzämter sind ganz überwiegend der Auffassung, dass es diese zureichenden Anhaltspunkte nicht gibt.»

Auch diese Feststellung hat Herr Beckstein geflissentlich den Zuschauern unterschlagen,

SCHLUSSWORT:

Den Lesern mag die Schlussfolgerung aus dieser Stellungnahme überlassen bleiben, ob die während der Sendung „Hart aber Fair“ präsentierte Darstellung über die Scientology Kirche angesichts der obigen Fakten eher „Hart“ und „Unfair“ gewesen ist und ob es bei der Zitierung von Gerichtsurteilen eher eine „Anti-Scientology-Methode“ als eine „Scientology-Methode“ gibt.

Angesichts obiger Sachlage ist es auch mehr als verständlich, dass Plasberg, Beckstein und co kalte Füsse kriegten und keinen Faktencheck folgen lassen wollten. Dies hätte unweigerlich dazu geführt, dass sich die Kritiker selbst demontiert hätten.
Ein Zitat aus dem Hause Plasberg unterstreicht dies sehr klar:

Wir halten es aber diesmal für falsch, der Sendung einen Faktencheck folgen zu lassen. Das hängt mit einer Besonderheit von Scientology zusammen: Sie ist nicht transparent, lässt keine unabhängigen Beobachter von außen zu. Deshalb ist es auch kaum möglich, Fakten über diese Organisation einer transparenten Prüfung zu unterziehen.

Die Scientology Kirchen sind übrigens 7 Tage die Woche offen und lassen täglich hunderte “Beobachter” von aussen zu. Daher ist diese “Begründung” ein echter Lacher!

Weitere Artikel über Medienmanipulation

Süddeutsche Zeitung gibt zu: Scientology ist eine gemeinnützige Organisation

September 2, 2010 2 Kommentare

Heute veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen kurzen aber umso aufschlussreicheren Artikel darüber, dass Scientology aufgrund mehrere Gerichtsentscheide nicht mehr mit Gewerbetreibenden gleichgestellt werden könne.

Petra Fröschl, welche den Artikel verfasste war sichtlich bemüht, Scientology irgendwie doch noch schlecht darzustellen, wirklich gelingen konnte es ihr jedoch nicht. Offensichtlich ist die Rechtslage in Deutschland nun auch bei den Medien angekommen.

So wurde eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts wie folgt zitiert: “Wir haben uns bei der Regierung von Oberbayern rückversichert”. Der Antrag der Scientology Organisation müsse aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und dem Willkürverbot genehmigt werden. Früher sei es noch möglich gewesen, Scientology mit Gewerbetreibenden gleichzustellen und ihr aus formalen Gründen eine Absage zu erteilen. Nun gebe es aber mehrere Gerichtsurteile, die das verbieten.
In der TV Sendung “Hart aber fair” wurde von verbitterten Scientology-Gegnern wie Handl und Beckstein, aber auch vom parteiischen Moderator Plasberg, Scientology beschuldigt, Gerichtsurteile willkürlich als “Pro Scientology” auszulegen. Nun scheint sich herauszustellen, dass es doch wohl eher umgekehrt war.

Lesen Sie dazu hier den Faktencheck zur Sendung: http://religo.ch/2010/09/02/faktencheck-uber-scientology-sendung-hart-aber-fair

Amy Winehouse und die Scientology Story

Zur Zeit werden die Medien nicht müde zu behaupten, dass Amy Winehouse und ihr Ex-Ehemann Blake Fielder-Civil demnächst Mitglieder der Scientology Kirche würden oder bereits seien. Auch Blick-Online brachte darüber einen Artikel. Ich habe mir die Mühe gemacht die Artikel etwas zu vergleichen und eine interessante Feststellung gemacht. Offensichtlich sind die Medien interessiert, dass die Skandale um Amy Winhouse weitergehen. Es macht sogar den Anschein dass für die Medien das schönste Ereignis in diesem Zusammenhang das wäre, wenn Amy an einer Überdosis verreckt. Jedenfalls speien sie Gift und Galle, wenn auch nur das kleinste Anzeichen dafür auftaucht, dass Amy den Teufelskreis der Drogen durch einen Aufenthalt in einem Narconon Drogenrehabilitationszentrum durchbrechen könnte.

Nachtrag 24.07.2011:
In Memorandum: Amy Winehouse, eine grossartige Künstlerin ist am 23.07.2011 vermutlich an einer Überdosis Drogen gestorben. Ich wünsche ihr einen neuen Start in einer Umgebung in welcher sie sich entfalten kann.

Kelly Preston: Gossip-Cop deckt auf, Fehlgeburtartikel war manipulativer Journalismus

Kelly Preston

Kelly Preston Gossip Cop

Als die Neuigkeiten über die Schwangerschaft der 48 jährigen Kelly Preston sich verbreiteten, waren nicht alle so glücklich über dieses Ereignis. Zwar hat das Alter von Kelly Preston einen gewissen “Schlagzeilenwert”, doch dem “National Inquirer” war dies alles viel zu langweilig, da musste im Zusammenhang mit John Travolta und Kelly Preston doch etwas gefunden werden, das die Menschen schockiert. Nun wenn grad keine bösen Gerüchte über Scientology verbreitet werden können, dann kann man ja einfach schreiben, dass Kelly beinahe eine Fehlgeburt hatte.
wie nun die Website Gossip-Cop aufdeckte, war die ganze Story rund um diese “beinahe Fehlgeburt” eine vollständige Erfindung des National Inquirer”.
Natürlich waren auch die deutschsprachigen Medien schnell zur Stelle und bliesen ins selbe falsche Horn:
Namentlich die website oe24.at, freizeitfreunde.de und einige andere scheinen der Philosophie vom National Inquirer nahe zustehen: Egal welchen Stuss geschrieben wird, Hauptsache man wird bemerkt.

Scientology: Die dunklen Geheimnisse des Verfassungsschutzes

Was ereignete sich am Mittwoch 1. September 1999

„Im April entschuldigten sich Beamte aus Baden-Württemberg bei den schweizerischen Behörden und stellten Kaution für einen ihrer Verfassungsschützer, der mit dem Einholen von Informationen über die Aktivitäten der Scientology in Baden-Württemberg befaßt war und nach einem Gespräch mit einer Kontaktperson in Basel von der schweizerischen Polizei verhaftet wurde. Der Ermittlungsbeamte wurde wegen Spionage sowie wegen Verletzung der schweizerischen Neutralität angeklagt.“ Menschenrechtsbericht 1998 des US-Außenministeriums

Der englische Sender BBC bezeichnete die Verhaftung und Anklage Peter Göbels vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden- Württemberg durch schweizerische Behörden als „peinliche Schlappe für die deutsche Regierung“. Es war jedoch mehr als nur eine Schlappe. Hier zeigte sich exemplarisch, was passieren kann, wenn der Verfassungsschutz sein Instrumentarium willkürlich gegen unbescholtene Privatpersonen einsetzt – nicht, weil diese irgend etwas getan haben oder zu tun beabsichtigen, das „staatsgefährdender“ Natur ist, sondern ausschließlich, weil sie einem bestimmten Glauben anhängen.

Faktisch wurde das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg bei einer nachrichtendienstlichen Operation gegen Mitglieder einer Religionsgemeinschaft ertappt. Und obendrein im Ausland! Peter Göbel wurde am 6. April von der schweizerischen Polizei verhaftet. Basler Polizeibeamte setzten ihn in einer Garage in der Nähe des Hotels Viktoria fest, nachdem er sich im Hotelrestaurant gerade mit zwei schweizerischen Staatsbürgerinnen getroffen hatte, die für ihre kämpferischen Kreuzzüge gegen Minderheitsreligionen bekannt sind. Die Polizei stülpte einen Sack über Göbels Kopf und führte ihn der Bundesanwältin Carla del Ponte vor, die ihn mehrere Stunden lang vernahm.

Zunächst war die Verhaftung von den Medien gar nicht bemerkt worden. Es gab auch keine Presseerklärung der Basler Polizei oder der Bundesanwaltschaft.Vermutlich wollte man die mißliche und politisch heikle Lage, in die sich der baden-württembergische Verfassungsschutz begeben hatte, nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Die eidgenössischen Behörden hatten offenbar vor, die Angelegenheit zwar nachdrücklich, aber in aller diplomatischen Stille zu beheben.

Die Informanten und Kontakte des deutschen Verfassungsschutzes hingegen verloren bei dem Versuch, den Skandal zu unterdrücken, die Nerven – und brachten ihn dadurch an die Öffentlichkeit. Nach und nach kamen so die Details ans Licht.

Offensichtlich hatte das Landesamt für Verfassungsschutz Baden- Württemberg schon monatelang mit „Sektengegnern“ in der Schweiz zusammengearbeitet – an sich bereits eine ebenso irritierende wie fragwürdige Tatsache. Die schweizerische Regierung nämlich hatte nicht vor, sich auf den Aktionismus jener „Sektengegner“ einzulassen. Ganz im Gegenteil. Sie hatte öffentlich erklärt, daß religiöser und kultureller Pluralismus zu respektieren seien. Mitte 1998 ließ die eidgenössische Regierung auch einen Bericht veröffentlichen, wonach in der Schweiz zwar Hunderte von religiösen Minderheiten existierten, jedoch nur wenige zu fragwürdigen Praktiken neigten, und daß pauschale Kritik an Minderheitsreligionen daher nicht angebracht wäre. Die geltenden Gesetze werden von der schweizerischen Regierung als ausreichend betrachtet, um etwaigen Straftaten zu begegnen.

Vor diesem Hintergrund war der Vorfall in Basel natürlich nahe an einer Groteske: Agenten des deutschen Verfassungsschutzes verabreden sich mit Fanatikern, die bei den schweizerischen Behörden nicht Fuß fassen konnten, zur Verübung einer Straftat. Die eidgenössische Regierung beschritt von vornherein einen ganz anderen Weg: den Dialog mit religiösen Minderheiten, einschließlich natürlich der Scientology-Kirche.
Hier weiterlesen

Lansford/Penysylvania: Erste US Stadt stimmt für Wiedereinführung von Glass-Steagall

Juli 4, 2010 1 Kommentar

Ein interessanter Artikel in der Zeitung Neue Solidarität zeigt, dass in den USA der Kampf gegen die spekulativen Finanzmärkte noch nicht entschieden ist, obwohl die Regierung rund um Obama alles daran setzt die Regulation dieser Märkte zu verwässern. Die Unterstützung für die Wiedereinführung von Glass-Steagall wächst kontinuierlich und damit auch die Hoffnung, dass die Realwirtschaft am Rande des Abgrunds doch noch gerettet werden kann.
Hier ein kleiner Auszug aus dem wirklich lesenswerten Artikel der Zeitung “Neue Solidarität”.

Bei seiner monatlichen Sitzung am 9. Juni stimmte der Stadtrat von Lansford/Pennsylvania einstimmig für die Resolution des LaRouche-Aktionskomitees (LPAC) „Um die Nation zu retten, muß der Kongreß jetzt Glass-Steagall verabschieden und die Finanzderivate beseitigen!“ Damit ist Lansford die erste Stadt in den USA, die sich offiziell für die Wiedereinführung dieses Gesetzes aus der Roosevelt-Ära einsetzt, das die Geschäftsbanken von den spekulativen Finanzmärkten trennt. Dieses Trennbankensystem ist der unverzichtbare erste Schritt, um einen völligen Zerfall der US- und der Weltwirtschaft zu verhindern.

Der Stadtrat ließ den Kongreßabgeordneten aus seiner Stadt, den beiden Senatoren von Pennsylvania sowie den Senatoren Maria Cantwell (D-Washington), John McCain (R-Arizona) und Blanche Lincoln (D-Lousiana) Kopien der Resolution zustellen, und er veröffentlichte auch eine Presseerklärung über den Beschluß.

Inzwischen haben die LaRouche-Demokraten, angeführt von den drei Kongreßkandidaten der LaRouche-Bewegung – Rachel Brown in Massachusetts, Kesha Rogers in Texas und Summer Shields in Kalifornien – dieselbe Resolution vor mehr als zwei Dutzend weiteren Stadtparlamenten vorgestellt. Meist geschieht dies inmitten schwieriger Diskussionen darüber, wie diese Städte und Gemeinden, ihre Bürger und ihre Infrastruktur die wirtschaftliche Zusammenbruchskrise überleben können. Immer mehr Kommunalpolitiker und Kandidaten für politische Ämter unterstützen persönlich die Resolution.

Kesha Rogers veröffentlichte am 14. Juni eine Erklärung, worin der Geist der LPAC-Mobilisierung zum Ausdruck kommt:

„Seit der Amerikanischen Revolution von 1776 hat es in der Bevölkerung keine so starke Massenbewegung von wachsendem Widerstand und Haß auf unseren britisch-imperialen Feind gegeben, wie wir sie heute unter amerikanischen Patrioten erleben. Im Volk bildet sich ein Massenstreik gegen die unmenschliche Politik der London- und Wallstreet-Marionette Barack Obama und anderer führender Politiker, was ein klares Signal ist, daß die Wallstreet und das Britische Empire sich vorsehen sollten. Die Amerikaner sind in Kampfstimmung…

Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Website der neuen Solidarität

Tattva viveka hinterfrägt die Scientology Hysterie

“Advocatus Diaboli – Mein Besuch bei Scientology” so der Titel eines Textes der Ronald Engert in der neuesten Ausgabe 43 der Zeitschrift “Tattva Viveka – Zeitschrift für Wissenschaft, Philosophie und spirituelle Kultur” veröffentlichte. Ich bringe hier eine kurze Einleitung als Zitat aus der Zeitschrift, der gesamte Text kann mit dem Link am Ende eingesehen werden.

Kaum eine neureligiöse Bewegung wird so kontrovers und mit so viel Feindseligkeit betrachtet wie Scientology. Was steckt dahinter? Was sind das für Leute? Der Chefredakteur wagte sich in die Höhle des Löwen und entdeckte ganz normale Menschen.

Heutemorgen traf ich meine Hausmitbewohnerin im Treppenhaus. Ich erzählte ihr von meinem Besuch bei Scientology in Frankfurt/M. vom Vortag. Ihre Reaktion war ein angstvolles und entsetztes Gesicht mit dem Kommentar: »Wie gruselig!« Dieses »Wie gruselig!« wiederholte sie ungefähr dreimal.

Dazu muss gesagt werden, dass meine liebe Mitbewohnerin Gymnasiallehrerin ist, ca. 35 Jahre alt und alternativ eingestellt. Man kann sie wohl als Musterbeispiel der Kulturkreativen einordnen.

Auch im Vorfeld meines Besuchs war die Reaktion von Bekannten Angst und Schrecken, begleitet von der Zusicherung einer Befreiungsaktion, sollten mich die Schergen von Scientology nicht mehr raus lassen.

Nun, ich wagte den Gang in die Höhle des Löwen, oder schlimmer noch, in den Abyss des Bösen. Und siehe da: es handelt sich um ganz normale Menschen. Ja, ich würde sagen, um gesunde Menschen.

In der Vorbereitung auf den Interview-Termin habe ich mir natürlich das Material angeschaut und recherchiert. Ich schaute mir die einschlägigen TV-Berichte von Aussteigern an, ein Interview mit Ursula Caberta in Hamburg, die als die prominenteste »Aufklärerin« gegen Scientology gilt, und ich schaute mir die Schriften und Videos von Scientology selbst an.

Mein Grundsatz als Journalist war und ist es, mit den Leuten selbst zu reden und mich nicht auf Informationen aus 2., 3. oder gar 4. Hand zu verlassen, Interpretationen, Bewertungen, Pauschalurteile von anderen Interessengruppen, weltanschaulichen oder religiösen Gegnern oder psychisch angeschlagenen Individuen.

Lesen Sie den gesamten Text mit vielen Hintergrundinformationen

Josef Ackermann, der unheimliche Bankster

Am Freitagabend in der „Arena“ vom Schweizer Fernsehen, erklärte Wirtschaftsguru Beat Kappeler mit klaren Worten, dass es sich beim Griechenland Rettungspaket um ein Banken Rettungspaket handelt. Die EU verschenkt also das Geld ihrer Bürger und zwingt sie damit in die Abhängigkeit der Zentralbanken. War dies das Ziel der Globalisten? Denn wer die Macht über das Geld hat, hat auch die Macht über die Regierung.


Tatort ohne Verbrechen: Sofia Milos und Scientology

Mai 24, 2010 1 Kommentar

Blick Scientology und Sofia Milos

Sofia Milos (39) ist schön, erfolgreich und verzaubert bald an der Seite von Stefan Gubser (52) in «Tatort» die SF-Zuschauer.

So der Text im Blick, welcher jedoch ein düsteres Ziel hat. Bereits im Untertitel suggerieren die zwei Blick-Journalisten Samuel Bürgler und Aurelia Forrer, dass Sofia Milos ein Geheimnis habe, nein schlimmer ein “dunkles” noch dazu, welches in Wirklichkeit aber weder dunkel noch ein Geheimnis ist. Im Gegenteil: Blick selbst hat ein Geheimnis nicht Sofia Milos, welche sich ja zu Scientology bekennt. Es geht im Artikel einzig und alleine um die gross angelegte Reaktivierung der eingeschlafenen Kontroverse rund um Scientology. Der Name Tom Cruise wie auch ein überaus “beruhigendes” Zitat von unserem nationalen Tagi – Sekten Guru Hugo Stamm, dürfen da natürlich nicht fehlen. In diesem Zitat macht Hugo auf Angst, während er gleichzeitig Scientology vorwirft “Angstmacherei” zu betreiben. Aber solche Manipulationen sind für ihn tägliches Brot, er schafft auch mal locker eine 380° Halskehre mit doppelter Schraube ohne sich was auszurenken. ;)

Obwohl Sofia Milos sich gegenüber BLICK nicht zu ihrer Religionszugehörigkeit äussern wollte und so zu Recht dem Urteil “Werbung für Scientology zu machen” vorerst entgehen konnte, wurden die Sektenjäger natürlich fündig. “Der Star mit griechischen Wurzeln (Achtung Anmerkung: Schuldenkrise Griechenland’s = alle Griechen haben Schulden, lässt grüssen) werbe jedoch auf ihrer Website für die Gemeinschaft” Darauf gab es dann nochmals eine Lektion in “Stamm’scher Menschenkenntnis” wo er aufgrund der Website www.sofiamilos.com das natürlich absolute, nicht anzweifelbare pathologische Urteil fällte, dass Sofia Milos hochgradig verblendet sei. Als Begründung musste ein auf der Website gefundener Link auf eine Website der Scientology herhalten.

Obwohl Milos noch nicht im «Tatort» zu sehen sei, habe der BLICK doch tatsächlich bereits einen BLICK-Leser gefunden, welcher sich äusserst besorgt darüber zeige, dass Milos eine mit öffentlichen Geldern finanzierte Plattform als Werbeträgerin erhalte. Hat der Blick sowenig Leser, dass eine einzige Reaktion herhalten muss?
Offensichtlich ist sich wenigstens der Leiter Fernsehfilm und Serie SF, Peter Studhalter bewusst, dass in der Schweiz die Menschenrechte geachtete werden müssen, er liess sich wie folgt zitieren:

Wir wussten, dass Sofia Milos Mitglied von Scientology ist. Dies ist Teil ihres Privatlebens und hat nichts mit ihrer Rolle in ‹Tatort› zu tun. Deshalb wird sie dazu keine Auskunft geben.

Fazit: Kein Verbrechen weit und breit in Sicht, Hauptsache der Blick hatte ne Story mit welcher man die Menschen zum Kauf des Blicks bewegen konnte.

Ursache der anthropogenen Klimaerwärmung: Medien produzieren heisse Luft!

Die Medien sind voll von jenen 60 Nobelpreisträgern, die in einem Memorandum zur Bewältigung des Klimawandels und zur Bekämpfung der weltweiten Armut aufgefordert haben. Diese Laureaten waren vom Cambridge Program for Sustainability Leadership (CPSL) und dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) eingeladen worden. Schirmherr der Veranstaltung war Prinz Philip.

Von den eingeladenen Nobelpreisträgern die unterzeichnet haben, waren 28 aus den Geisteswissenschaften, 4 Friedensnobelpreisträger, 20 aus der Chemie von denen nur 2 (Paul Crutzen und Mario Molina für die Untersuchung des atmosphärischen Ozon) und 8 aus der Physik, von denen kein einziger das Gebiet Atmosphärenphysik, Geophysik, Klimatologie oder Meteorologie als Fachgebiet hatte. Die Nobelpreisträger verdienen unsere Anerkennung und unseren Respekt für die ausgezeichneten Arbeiten (der Friedensnobelpreis zählt wie jeder weiß, nicht dazu), die sie auf ihrem eng begrenzten Fachgebiet geleistet haben. Trotzdem muss man sich natürlich fragen dürfen ohne überheblich oder respektlos zu sein, welche Kompetenz sie auf dem Gebiet der Klimatologie besitzen. Auf jeden Fall waren die meisten unterzeichnenden Nobelpreisträger diesbezüglich bisher nicht mit Veröffentlichungen hervorgetreten.

Vor Kopenhagen ist solche Aktivität durch das CPSL und PIK verständlich, sieht man doch die Felle wegschwimmen, weil es seit Jahren weiter kälter wird. Aber äußern sich nur diese 60 Nobelpreisträger zum Klima? Und gibt es auch Gegenstimmen in der noblen Gesellschaft? Ja, es gibt sie!

77 skeptische Nobelpreisträger!

Im bekannten Heidelberger Appell äußern sich über 3000 Wissenschaftler darunter 74 Nobelpreisträger skeptisch ihre Bedenken gegenüber der Klimawissenschaft und –Politik. Darunter sind allein 6 deutsche Nobelpreisträger. 66 der 74 Unterzeichner sind Preisträger in den Naturwissenschaften Physik, Chemie und Medizin. Ihre sechs skeptischen Aussagen:

Sie äußern sich “besorgt … über die Entstehung einer irrationalen Ideologie..”

Sie erklären, dass es auf der Erde “einen ´natürlichen Zustand´ nicht gibt”

Sie fordern, dass eine Bestandsaufnahme zum Zustand der Erde, “auf wissenschaftlichen Kriterien beruhen muss”

Sie “betonen die Verantwortung und Pflichten der Wissenschaft gegenüber der Gesellschaft als Ganzes”.

Sie “warnen die Regierungen und Autoritäten .. davor, Entscheidungen zu treffen, die auf pseudowissenschaftlichen Argumenten oder falschen und unwesentlichen Daten beruhen.

Sie fordern, die armen Länder dabei unterstützen, sich “nachhaltig zu entwickeln, ohne sie in ein Netz von unrealistischen Verpflichtungen zu verstricken”.

Diese geradezu beschwörenden Appelle lassen uns aufhorchen: Wenn 74 Nobelpreisträger derart massiv an Politik und Wissenschaft appellieren, wenn sie so konsequent auf die Einhaltung wissenschaftlicher Korrektheit drängen, wenn sie dazu noch so drastische Vokabeln verwenden, dann muss doch an der ganzen Klimakampagne etwas faul sein. Zumal wenn inzwischen noch weitere über 3.000 Wissenschaftler den Appell mit unterschrieben haben! Und das ist nur ein Appell von vielen.
Quelle: lesen Sie den ganzen Artikel auf EIKE

Hier noch einige Aussagen die keine Zweifel darüber offen lassen, was diese Wissenschfaftler über die heutige Klimahysterie denken:

Der Nobelpreisträger Wolfgang Pauli sagte sinngemäß: „Diese Theorien sind nicht mal falsch, sie sind wertlos.“

Nobelpreisträger Paul Crutzen: “Geo Engineering ist lächerlich” (FAZ).

Nobelpreisträger Gary S. Becker “Kommenden Generationen würde es besser gehen, wenn wir heute die $800 Milliarden nicht in CO2-Reduzierung steckten, sondern in die Zukunft investierten” 4. Feb. 2007. (Quelle Morano)
Interessantes Video über die neuen Hohepriester der Welt

Es gibt auch noch Hofnarren wie Ingolf Baur vom Sender 3Sat, welcher sich doch tatsächlich eine “CO2 freie Welt” herbeisehnt und sich erfrecht Wissenschaftler welche zuerst mal einen Beweis für die “anthropogene Klimaerwärmung” fordern als Klimawandelleugner hinzustellen.

Griechenland Bankrott ist ein Banken-Bankrott

Mai 6, 2010 3 Kommentare

Der Tübinger Emeritus Professor Joachim Starbatty und 4 weitere Rechts- und Wirtschaftswissenschatler haben dem Verfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde gegen das Griechenland-Hilfspacket eingereicht.
Der Eilantrag wurde jedoch vom Verfassungsgericht mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. “Ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zu einem endgültigen Urteil über die Klage könne das Rettungspaket insgesamt gefährden. Wenn später bekannt werde dass die Hilfe rechtmässig gewesen wäre drohe ein grosser Schaden. Wieso dies schwerer gewichtet wird als die Möglichkeit, dass bei einer nachgewiesenen Unrechtmässigkeit des Hilfspackets, ein genau bezifferter Schaden von 22 Milliarden für die Deutschen Bürger droht, wird nicht begründet.

Die Finanzhilfen seien in Wahrheit eine Rettungsoperation für die Banken, argumentieren die fünf Professoren. “Wir geben das Geld den Griechen, und die reichen es an die Banken weiter”, sagte Starbatty. Um die Schulden abbauen zu können, müsste Griechenland aus der Währungsunion austreten, die stark abgewertete Drachme wieder als Währung annehmen und anfangen, Überschüsse zu erwirtschaften.

Die von IWF, EU Regierungen und vor allem Banken geforderte Therapie für Griechenland wird wenn überhaupt nur eine kurzfristig spürbare beruhigende Auswirkung auf die Finanzmärkte haben. Nicht nur Griechenland ist bankrott, sondern auch etliche andere Staaten. Die angekündigten Sparmaßnahmen und massloses Gelddrucken scheinen die einzigen Therapien zu sein, welche propagiert werden. Anstelle dieser Rosskuren, braucht es Folgendes:

  • Eine Konkurssanierung der Banken!
  • Gesetze, die Spekulationen abstellen und den Wiederaufbau der produktiven Wirtschaft ermöglichen

Einige Staaten in der Eurozone und weltweit sind insolvent. Griechenland ist da nur ein Land unter vielen. Deutschland alleine hat Forderungen von über 520 Mrd. Euro südlichen Euroländer gegenüber. Dies ist aber nur etwa die Hälfte der gesamten Schulden dieser Länder. Griechenland braucht alleine 135 Mrd. Euro um die nächsten paar Jahre ohne Zahlungsausstand zu überstehen. Die Banken von Spanien sind eng mit denen Großbritanniens verflochten und befinden sich ebenfalls in grossen Schwierigkeiten. Portugal, Italien und Irland werden sich nach der grosszügigen Geste Deutschlands sehr bald melden um ihre eigenen enormen Summen an benötigtem Geld zu verlangen.  Wer glaubt dass das Strohfeuer des Dollars Bestand hat, wir schwer auf die Nase fallen. Großbritannien und die USA sind ebenso insolvent. Das System ist am kollabieren und Jo Ackermann hat mit dem “zugesagten Aufkauf von KfW Anleihen” nicht etwa Deutschland geholfen, sondern sich selbst.

Lösungen gibt es, diese müssen aber bekannt sein und  funktionieren.

Warum überall Geld fehlt “Gib mir die Welt plus 5 Prozent”. Die Geschichte vom Goldschmied Fabian 50 aufschlussreiche Minuten über den grundlegenden Fehler in unserem Geldsystem und das grundlegende Geheimnis des Banken- und Geldwesens:

Weitere interessante Seite

Scientology Kirche: Verfassungsschutz Skandal in Berlin

SOFORTIGE KONSEQUENZEN VON INNENSENATOR SCHÖNBOHM GEFORDERT

(BERLIN/MÜNCHEN) Im Jahre 1998 sorgt ein Intrigensumpf in der Berliner Polizeispitze immer wieder für Schlagzeilen. Auslöser war ein anonymes Schreiben. Darin wurde dem damaligen Polizeidirektor Otto D. wahrheitswidrig eine Scientology-Mitgliedschaft angedichtet. Mit den mysteriösen Vorgängen haben sich bereits die Berliner Justiz und der damalige Innensenator Jörg Schönbohm eingehend auseinandergesetzt. Aus einer veröffentlichten Mitteilung der Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz München) geht hervor, daß an dem Denunzierungsskandal Agenten das Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz beteiligt sind, deren Vorgehen “an schmutzige Stasi- Methoden erinnere”. Just zu dem Zeitpunkt als der leitende Polizeibeamte Otto D. befördert werden sollte, erhielten Innensenator Jörg Schönbohm, Polizeipräsident Saberschinski, der Polizei-Gesamtpersonalrat und eine Tageszeitung Ende März anonyme Post. Inhalt: Polizeidirektor Otto D. sei Scientology-Mitglied und hätte einen Mitarbeiter genötigt, der aus der Gruppierung austreten wollte. Die Berliner Staatsanwaltschaft nahm trotz der Anonymität des Pamphlets sofort unfangreiche Ermittlungen gegen Otto D. auf. Mehrere Durchsuchungsaktionen erbrachten keinerlei Hinweise auf eine Scientology-Zugehörigkeit des leitenden Polizeibeamten. Auch die Scientology Kirche führte nach zahlreichen Presseanfragen vor Ostern genaue Recherchen durch und konnte eine Mitgliedschaft des Polizeibeamten definitiv ausschließen.

Dennoch wurde Otto D. von seinen Aufgaben entbunden und nach Presseberichten in verschiedenen Berliner Zeitungen von seinen Vorgesetzten “wie ein Aussätziger behandelt”. Die Scientologen an die Adresse des Innensenators: “Otto D. wurde Opfer unverantwortlicher öffentlicher Spekulationen amtskirchlicher Anti-Sekten-Funktionäre, wie dem Pfarrer Thomas Gandow. Auch der von Innensenator Schönbohm initierte Verfassungschutzaktivismus provoziert ein übles Klima von Hysterie und Denunziantentum. Wer aus dem Broterwerb von unbescholtenen Menschen abstruse Unterwanderungstheorien konstruiert und in Ermangelung von Fakten beim Verfassungschutz ein ‘vertrauliches Telefon installiert, fordert eine Blockwartmentalität und anonymes Anschwärzen geradezu heraus und wird dann die Geister, die er rief, nicht mehr los.”

Und genau so kam es: Der Anwalt von Otto D. erhielt anfang Mai von Polizeipräsident Saberschinski ein “Behördenzeugnis”. Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz, “bestätigte” in einem Einzeiler die Mitgliedschaft von Otto D. bei der Scientology Kirche Berlin. Dies sei mit “geheimdienstlichen Mitteln” festgestellt worden. Allein das mit den “geheimdienstlichen Mitteln” traf zu. Denn zur gleichen Zeit knüpften im Hintergrund Geheimdienstagenten vom Verfassungschutz mit Stasimethoden ihre Fäden, um die Menschenjagd auf Polizeidirektor Otto D. anzuheizen und seine Karriere durch Intrigen zu ruinieren, wie die Scientology Kirche lückenlos nachweisen kann. Von Mitte April bis Anfang Juni versuchten Verfassungschutzagenten den 25-jährigen Max M. (Name von der Redaktion geändert) mit Anrufen und in sieben persönlichen Gesprächen als bezahlten Spitzel anzuheuern. Max M. ist Student und Teilzeit-Mitarbeiter in der Berliner Scientology Kirche. Die Anwerbeversuche von drei Agenten bestanden aus einer Mischung von persönlichen Drohungen und guten Worten. An Äußerungen, wie “denken Sie an Ihre Zukunft”, “das ist kein Spiel”, “sind Sie vorbestraft?” und “Sie sind doch intelligent und zuverlässig” und “bei uns verdienen Sie mehr,” erinnert sich Max M. aus diesen Anwerbeversuchen. In einem China-Restaurant bekam er am 21. April schon einmal dezent 300 Mark unter die Zigarettenschachtel geschoben.

Für Geld sollte er regelmäßig als informeller Mitarbeiter Insider-Informationen aus der Berliner Scientology Kirche liefern, insbesondere über Vorstandsmitglieder. Man würde einen Fragenkatolog erarbeiten.

Bei einem Treffen in einem Café am 15. Mai – also deutlich nach der behaupteten Scientology- Mitgliedschaft des Polizeidirektors Otto D. in ihrem Behördenzeugnis – ließ einer der Geheimdienstler, der sich bei einem früheren Treff mit einem Verfassungschutzausweis als Herr Dörfler vorstellte, die Katze aus dem Sack. Er eröffnete Max M.: Sie bekommen 5.000 Mark, wenn Sie uns eine konkrete Information besorgen, einen Beweis, ob der Polizist Otto D. Mitglied der Scientology ist oder nicht. Und wenn Sie den Beweis erbracht haben, kann das Geschäft losgehen.

Dabei blieb es nicht. Bei einem weiteren abendlichen Treffen am 21. Mai in einem Park hakten die Geheimdienstler nach. Max M. erinnert sich genau an seinen zehnten Kontakt. Er berichtet:

“Am 26.5.98 um 21 Uhr, an der besagten Straßenecke; die zwei Männer warteten schon auf mich. Wir gingen in den Park und setzten uns auf einen Holzblock, der einen Sandkasten umzäumte. Links saß Herr Dörfler, rechts von Herr Dörfler der andere Mann. Aus der Hemdtasche von Herrn Dörfler schaute das Geld heraus. Dann stellten sie einige Fragen: Ob ich was von diesem Herrn Otto D. wissen würde und weshalb ich so selbstsicher getan habe im Café und gesagt habe, daß dies kein Problem sei, etwas über Herrn Otto D. herauszufinden? Ich erklärte, daß die Scientology Kirche keine Geheimnisse habe. Ich käme ohne weiteres an die Mitgliedslisten heran und ich könne Ihnen zuverlässig mitteilen, ob Herr Otto D. Mitglied der Berliner Scientology Kirche sei. Daraufhin drückte mir Herr Dörfler einen Stapel Geld in die Hand: 5.000 Mark in Hundertmarknoten. Er meinte dazu, daß dies echtes Geld sei. Als ich ging, meinten sie noch, hier höre jetzt ihr Schutz für mich auf, und ich solle auf das Geld aufpassen.”

Erstmals wurde Max M. am 16. April an einer Berliner S- Bahnstation von den Verfassungschutz- Schnüfflern angesprochen. Auf die Frage, wie sie gerade auf ihn kämen, hielten sich die Geheimdienstler immer bedeckt. Er würde es nie erfahren. Sie sagten Max M. nur soviel: Sie hätten einen Tip von Kollegen aus dem “Ländle” erhalten. Was damit gemeint ist, konnte sich Max M. dann aber schnell zusammenreimen. Er stammt aus Baden-Württemberg und seine Mutter hatte ihn vor Jahren zu einem fanatischen Scientology-Gegner bei der Polizei geschleppt. Von dort landeten seine persönlichen Daten ganz offensichtlich beim baden-württembergischen Landesamt für Verfassungsschutz und wanderten weiter zu den Kollegen nach Berlin. Der Verfassungsschutz im “Ländle” machte kürzlich internationale Schlagzeilen, weil einer seiner Beamten im Rahmen der Scientology-Beobachtung wegen illegaler Spionage-Tätigkeiten und anderer strafbarer Delikte von den Behörden in der Schweiz verhaftet wurde.

Pünktlich zum einjährigen Jubiläum des Beschlusses zur Scientology-Beobachtung haben nun auch die Berliner Verfassungsschützer ihren Skandal.

Denn Max M. vertraute am Wochenende seine Verfassungsschutz- Kontakte in allen Einzelheiten Vertretern der Scientology Kirche an und bat diese, die von den Verfassungsschützern gestellten Fragen in seinem Auftrag zu beantworten. Er erklärte seine Bereitschaft, über seine Erfahrungen bei Bedarf vor Gericht auszusagen.
Mehr Stasi Geschichten des heutigen Verfassungsschutzes gibt es hier

Chemtrails-Streifen am Himmel: Wo bleibt unser blauer Himmel?

April 22, 2010 12 Kommentare

Seit einigen Monaten ist mir aufgefallen, dass sehr oft ausgehend von Flugzeugen “Kondensstreifen” entstehen, welche sich nach einiger Zeit wie ein Schleier ausbreiten und den Himmel in eine milchige Suppe verwandeln. Ich hatte dazu keine Erklärung. Da ich mich bereits seit über 20 Jahren mit Flugzeugen befasse und früher sehr oft den Himmel beobachtete, machte es mir einfach keinen Sinn, weshalb in jüngster Vergangenheit die Kondensstreifen teils verursachen, dass der ganze Himmel in eine milchige Suppe verwandetlt wird. Auch früher gab es teils Kondensstrreifen die sich zu Wölkchen  bildeten, aber es entstand gemäss meiner Erinnerung nicht eine wirklich trübe Suppe wie dies heute sehr oft der Fall ist.
Nach einiger Zeit entdeckte ich, dass es offensichtliche Unterschiede gibt. Es gibt Flugzeuge die Streifen erzeugen welche sich nach wie vor verflüchtigen und Flugzeuge deren “Kondensstreifen” sich halten und zu richtigen Schleiern ausdehnen.

Nach dieser Beobachtung wollte ich mir im Internet eine Erklärung zu diesem Phänomen suchen und staunte nicht schlecht, dass offensichtlich vielen Menschen das gleiche aufgefallen ist.

Ich möchte hier alle Leser dieses Blogs auffordern sich über dieses Phänomen zu informieren.


Chemtrails Schweiz
Viele weitere Informationen finden sich auf Google. Einfach “Chemtrails” eingeben

Aurora Award für Scientology Produktion

April 20, 2010 1 Kommentar

Die Church of Scientology International http://www.scientology.org erhielt Im Monat April höchste Ehren in Form des Aurora Awards, einem internationalen Wettbewerb, welcher die hohe Qualität in unabhängigen Film- und Videoproduktionen auszeichnet. Die Anzeigen “Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben” wurde von den
Wettbewerbsrichtern die höchste Punktzahl in Kreativität, News-Wirkung und
technische Brillanz zugestanden.
Die Anzeigenkampagne “Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben” wurde im Mai 2009 eingeführt und auf 35 Fernsehstationen, auf Kabel- und Satellitenkanälen und im Internet ausgestrahlt. Die Anzeigen lenkten in den letzten 11 Monaten 20 Millionen Besucher auf die Haupt-Website der Kirche (Scientology.org).
“Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben” besteht aus drei Video-Anzeigen, die den Zuschauern einen Einbdruck vermitteln was Scientology ist und an was Scientologen glauben. Mit “Sie sind nicht Ihr Name,” beginnt ein Video-Clip, “Sie sind nicht Ihr Beruf. Sie sind nicht die Kleider, die Sie tragen oder die Nachbarschaft, in der Sie leben” lautet ein weiterer Clip. Die Video-Anzeige fährt fort “Du bist ein Geist, der niemals stirbt” und endet mit einer Einladung, die Scientology-Website zu besuchen, um die Antworten auf die Fragen über sich selber und über das Leben zu erfahren, nach denen der Mensch gesucht hat.
Diese öffentliche Informationskampagne und die Flash-Versionen der Anzeigen im Fernsehen, die gleichzeitig im Internet eingeführt wurden, verweisen schlussendlich auf die Scientology-Seite www.scientology.org , wo sie unter Videoclips von mehr als drei Stunden Länge wählen können, um die Antworten auf die Fragen zu erhalten, welche die neuen Anzeigen aufwerfen und um zu erfahren, was Scientology ist und was Scientologen glauben und tun. Die “Kenne Dich selbst – Kenne das Leben”-Anzeigen liefen in den Vereinigten Staaten den ganzen Tag über im Fernsehen, über Satelliten und Kabel, auf MTV, Discovery, ESPN2, dem Learning Channel, CNBC, MSNBC, CNN, Fox News, Fox Sports und anderen Sendern.
Hier eine der ausgezeichneten Anzeigen:

Fakten zu ARD Spielfilm “Bis nichts mehr bleibt” über Scientology

März 31, 2010 6 Kommentare

Genau zu diesem Zeitpunkt in dem ich diesen Artikel schreibe, wird der Film “Bis nichts mehr bleibt” auf dem Sender ARD gezeigt. Der Fall Rönn, welcher als Grundlage des Films gilt, ist alles andere als wahrheitsgetreu nachgespielt. Wer sich wirklich für die Zusammenhänge interessiert, der sollte auch dieses Video anschauen.

Hintergrund-Informationen: Propaganda-Film als beispiellose Diskriminierungskampagne
Mit der Produktion eines für Ende März angekündigten Anti-Scientology Filmes verletzt der öffentlich-rechtliche Sender ARD das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität und fördert ein Klima der Intoleranz gegenüber einer religiösen Minderheit.

Dabei fungiert ausgerechnet eine Hamburger Senatsangestellte, der im Zusammenhang mit ihrer Anti-Scientology Tätigkeit bereits strafbare Vorteilsnahme im Amt und Verletzung von Menschenrechten vorgeworfen werden konnte der ARD als “Fachberaterin”. Es steht daher zu befürchten, dass die ARD von dieser “Inquisitorin” moderner Prägung als Instrument ihrer Hetzkampagne gegen eine weltweit anerkannte Religionsgemeinschaft missbraucht wird.

Die Scientology Kirche hatte offiziell angefragt ob ihr Pressesprecher an der Presse-Vorstellung des ARD Spielfilms am 5.3.2010 auch anwesend sein darf.
Die Kirche war von einigen Medien informiert worden. Diese Medien meinten, es wäre wohl nur fair, wenn die Scientology Kirche auch Stellung beziehen könnte.

Leider hat die ARD eine Teilnahme verweigert. Der Film wurde als geheime Kommandosache gehandelt. Dies kann nur bedeuten, dass man bewusst einen Propaganda-Film zusammengestellt hat, der Scientologen diskriminieren soll.
Teil 1:

Teil 2:

Teil 3:

Teil 4:

Hier finden sie die gesamte Gegendarstellung zum ARD Spielfilm “Bis nichts mehr bleibt”

Eva Herman: Wie das System jeden ausschliesst, der eigene Gedanken hat

März 29, 2010 3 Kommentare

Auszug aus dem Vorwort von Eva Herman’s neuem Buch:

Heute erscheint mein neues Buch Die Wahrheit und ihr Preis – Meinung, Macht und Medien im Kopp Verlag. Hier schildere ich die wahrlich turbulenten Ereignisse der letzten drei Jahre. In der Ankündigung heißt es unter anderem:

»In der inzwischen schon beinahe legendären Johannes-B.-Kerner-Sendung kommt es vor laufenden Kameras und unter den Augen eines Millionenpublikums zu einer Art ›Inquisitionstribunal‹ gegen Eva Herman, das mit ihrem ›Hinauswurf‹ durch Kerner endet – und erneut ein vernichtendes Medienecho findet. Ihr berufliches Leben ist zerstört, als Mensch wird sie zur ›Persona non grata‹.«

In der Tat: Das, was ich in der Vergangenheit erlebte, ist nichts für schwache Nerven! Von den Medien als »braun und blöd« gejagt, wurde ich vom NDR gefeuert und erlebte die Fernseh-Hölle bei Kerner. In diesem Buch schildere ich Ursprung und Eskalation einer politisch unbequemen These, zu der ich zunächst buchstäblich »wie die Jungfrau zum Kinde« fand:

Als frisch gebackene Mutter mit Ende dreißig brachte ich es nicht fertig, mein kleines Kind in die Fremdbetreuung zu geben und weiter Karriere zu machen, als wäre nichts gewesen. Während die Erwerbstätigkeit der Frau seit Jahren zum festen Programm des Bundesfamilienministeriums und nahezu aller Leitmedien gehört, und auch die meisten der prominenten Kolleginnen-Mütter bis heute ohne Not und unbekümmert in diverse Fernsehkameras hinein versichern, dass sie mühelos Kinder und Karriere vereinbarten, wuchs schon damals ein tiefes Unbehagen in mir darüber, dass hier etwas nicht stimmte.

Eva Herman
Das Buch ist erhältich im Kopp Verlag

ARD Spielfilm über Scientology “Bis nichts mehr bleibt”

Auf eigenem Videokanal und mit neuen Webseiten werden Fakten und Hintergründe zu diesem Fall aufgezeigt werden. Schwere Manipulationsvorwürfe gegen Hamburger Senatsangestellte; eine Klage ist in Vorbereitung.

An einer Pressekonferenz hat die Scientology Kirche am Donnerstag einen eigenen 40-minütigen Dokumentationsfilm vorgestellt, der Hintergründe zum geplanten Spielfilm der ARD zeigt.

Der ARD Film zeigt ein Sorgerechtsdrama, das aber tatsächlich ganz anders abgelaufen ist. In Interviews mit der Mutter und dem Sohn wird ersichtlich, dass die Kontakte zwischen Vater (Ex Mitglied der Scientology Kirche) und dem Sohn gut geklappt hatten bis zu dem Zeitpunkt als die Hamburger Senatsangestellte Ursula Caberta sich eingemischt hat.

Mit verschiedensten Intrigen und Einflussnahmen versuchte sie vergeblich den Kontakt von Mutter und Sohn zu unterbinden. Gericht und Jugendamt stellten sich dem aber entgegen. Scientology wirft den Autoren des ARD-Filmes vor, die Recherchen nur einseitig durchgeführt zu haben und von Caberta manipuliert worden zu sein. Zahlreiche Szenen im Film sind schlicht falsch. Die ARD verletzt damit verschiedene Programmrichtlinien.

Der Film der Scientology Kirche wird in Kürze auf einem neuen Videokanal aufgeschaltet (http://www.scientology-tv.de/). Die Scientology Kirche will damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, alle Fakten zu sehen und sich dann ein eigenes Bild zu machen. Weitere Filme mit Hintergrunddaten sind geplant.

Anhand eines weiteren Beispiels (Stern TV hatte einen völlig erfundenen Aussteiger präsentiert und musste den Film vom Netz nehmen) zeigte die Scientology Kirche auf, dass auch dort Ursula Caberta den Fall „vermittelt“ hatte.

Die Scientology Kirche wird noch diese Woche bei der Stadt Hamburg (Arbeitgeberin von Ursula Caberta) eine Aufforderung zur Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach einreichen. Falls dies nicht anerkannt wird, will sie die Anerkenntnis gerichtlich durchsetzen.

Bereits wurden 8 von insgesamt 22 angeblichen Aussteiger-Fällen im Detail dokumentiert. Dabei hatte Caberta angebliche Aussteiger mit falschen Stories präsentiert. Es wurde ihnen ein Forum geboten und diese an verschiedene Medien und Behörden vermittelt. Die genaue Schadensersatzsumme wird später nachgereicht werden.

Wie die ARD die Menschen mit dem Film “Bis nichts mehr bleibt” manipuliert

Der gesamte Fall Rönn, welcher die Grundlage des Films “Bis nichts mehr bleibt” bildet, kann hier nachgelesen werden

Die Scientology Kirche hat in den letzten Tagen auch verschiedene Websites kreiert, welche Fakten zu Scientology und zur Kontroverse in Deutschland und der Schweiz präsentieren:

http://www.scientology-fakten.ch

http://www.scientology-fakten.de

http://www.scientology-verfassungsschutz.de

http://www.scientology-tv.de

Ursula Caberta: Medien-Manipulationen über Scientology belegt

März 29, 2010 1 Kommentar

Deutschlandradio Kultur vom 27. Juli 2009. Die Antwort von Ursula Caberta auf eine entsprechende Frage der Journalistin Ulrike Timm bezüglich der Glaubwürdigkeit der von ihr präsentierten “Ex-Scientology Mitgliedern”:

„Natürlich sind sie glaubwürdig, alle Aussteiger aus Scientology sind glaubwürdig, … Die sind glaubwürdig, die sind absolut glaubwürdig, wie alle Aussteiger mit ihrer Geschichte, die sie in Scientology erlebt haben, immer glaubwürdig waren.“

Hier ein Bericht über das jüngste Beispiel eines solchen Aussteigers:
Jüngste Schlappe der streitbaren AGS-Leiterin aus Hamburg ist ihre Präsentation des Ex-Mitglieds Lino Bombonato in Günther Jauchs stern TV am 17. Februar 2010. Der junge Mann mit dem sympathisch weichen Gesicht schöpft aus dem Vollen. Schon mit 15 Jahren sei er zu Scientology gekommen, 7 Jahre sei er Mitglied gewesen, habe Geld „besorgen“ müssen und 10.000 Euro an Scientology gezahlt. Um schnell eine Ausbildung in den USA antreten zu können, habe er sich von seinen Eltern zu trennen, verlangte die Kirche. Lino entschied sich für den Selbstmord, der glücklicherweise misslang. Das Publikum ist erschüttert. In der Scientology Kirche Berlin gehen noch am gleichen Abend über 25 beleidigende E-Mails und Gewaltandrohungen ein. Die Fakten des Falles zeigen jedoch ein völlig anderes Bild. Ja, Lino Bombonato war Mitglied, aber er kam erst mit etwa 19 Jahren zu Scientology und war zusammengenommen etwa 2 Jahre Mitglied. Er zahlte während dieser gesamten Zeit rund 300 Euro für zwei Einführungskurse und Materialien ein. Es war Lino gesagt worden, die Kontakte zu seinen Eltern besser zu pflegen, von einer Trennung war nie die Rede. Nach einer Ausbildung in den USA hatte sich Lino zwar in der Kirche erkundigt, man hatte ihm aber bescheinigt, dass er dafür gar nicht qualifiziert. Der angebliche „Selbstmordversuch“ war in Wirklichkeit eine durchzechte Nacht im Zusammenspiel mit Schmerztabletten während des Karnevals als Lino 18 war und die mit einem Krankenhausaufenthalt endete. Der stern hat mittlerweile eine Unterlassungserklärung abgegeben und sämtliche Einträge zu diesem Fall auf ihren Internet-Seiten gelöscht.
Lesen Sie hier diese und noch mehr Story’s über die Lügen Caberta’s

Paul Craigh Roberts gibt entmutigt auf!

Er schreibt über sich selber:

Ich war Mitherausgeber und Kolumnist des WALL STREET JOURNALS. Ich war der erste freie Kolumnist der BUSINESS WEEK und habe 15 Jahre lang Kolumnen für sie verfasst. Ich war ein Jahrzehnt lang Kolumnist des SCRIPPS HOWARD NEWS SERVICE, der 300 Zeitungen belieferte. Ich habe Kolumnen für die WASHINGTON TIMES, für Zeitungen inFrankreich, Italien und für ein Magazin in Deutschland geschrieben. Ich habe für die NEW YORK TIMES gearbeitet und regelmäßig Features für die LOS ANGELES TIMES verfasst.
Heute kann ich in US-amerikanischen “Mainstream-Medien” nichts mehr veröffentlichen und werde darin auch nicht nachgedruckt.

Hier können Sie einen auf deutsch übersetzten Artikel lesen, welcher sehr eindrücklich die heutige Meinungsmanipulation beschreibt

Kurz-Biographie über Paul Craig Roberts:
Stellvertretender Finanzminister in der ersten Reagan-Regierung.
Mitherausgeber des WALL STREET JOURNALS, erhielt zahlreiche akademische Berufungen, unter anderem an den William E. Simon-Lehrstuhl am Zentrum für Strategische und Internationale Studien der Georgetown University und als führender Wissenschaftleran die Hoover Institution der Stanford University.

Hubbard Dianetik Seminar und Ko-Audit

März 23, 2010 1 Kommentar

Falls Sie bereits ein Dianetik Seminar besucht haben, jetzt können Sie Ihre Auditing-Fertigkeiten erhöhen, während Sie persönlich auf dem Hubbard-Dianetik-Ko-Audit vorankommen.

Sie und ein Partner werden mehr über die Verfahren und Prinzipien der Dianetik lernen und sich gegenseitig unter der Überwachung eines ausgebildeten Dianetik Auditors auditieren, damit Sie den bestmöglichen Nutzen aus jeder Sitzung ziehen können.

Gleich wie auf dem Seminar, werden Sie Filme sehen, insgesamt 18, von denen jeder ein gründliches Verstehen eines Dianetik Prinzips oder einer Auditorenfertigkeit liefert. Sie können das, was Sie lernen sofort anwenden, um diese unerwünschten Ängste oder Unsicherheiten auszumerzen, die Sie daran hindern, das Leben in vollem Ausmass zu leben.

Sie können einem Freund oder Familienmitglied helfen, während Sie sich selbst helfen. Bauen Sie Ihre Fertigkeit als Dianetik Auditor auf, erhöhen sie Ihr Verständnis und beschleunigen Sie Ihren Fortschritt in Richtung Clear.

Hier finden sie die Angaben zum Seminar, sowie zu den regelmässig stattfindenden Dianetik-Ko-Audits.

Erhalten Sie eine kostenlose Dianetik Beratung im Wert von CHF 100.-

Scientology gewinnt erneut vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Am 8. März 2010 wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rechtsfall der religiösen Vereinigungen der Scientology-Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk endgültig rechtskräftig.

Am 1. Oktober 2009 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen NN 76836/01 und 32782/03 sein Urteil zugunsten der Scientology-Kirchen von Surgut und Nizhnekamsk.
Das Endurteil des Europäischen Gerichtshofs stellte eine Verletzung der
Rechte der Antragsteller durch die russische Föderation fest, und zwar vor allem Verletzungen der Vorschriften des Artikels 9 der Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) im Licht von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinsfreiheit).

Das Gericht befand, dass der den religiösen Gruppen gem dem Religionsgesetz gewährte eingeschränkte Status den Mitgliedern solcher Gruppen nicht erlaubt, ihr Recht auf Religionsfreiheit wirksam auszuüben; vielmehr macht er ein solches Recht illusorisch und theoretisch anstatt praktisch und wirksam so wie es die Menschenrechtskonvention fordert.

„Die Anträge auf Registrierung als eine religiöse Organisation, die von den ersten und zweiten Antragstellern als Gründer ihrer jeweiligen Gruppierungen eingereicht worden waren … wurden unter Hinweis auf die unzureichenden Dauer der Existenz der Gruppierungen abgelehnt”
Letztendlich gewährte ihnen der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppe, in welchen sie einzuordnen waren und in welchem sich der dritte Antragsteller befand, keinerlei praktischen oder wirksamen Nutzen, weil solch eine Gruppe ihrer Rechtspersönlichkeit, der Eigentumsrechte und der rechtlichen Fähigkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, beraubt war; ferner wurde sie auf das Schwerste in den Grundaspekten ihrer religiösen Funktionen behindert.

Im vorliegenden Fall legte die russische Regierung keine dringenden sozialen Bedürfnisse für die angefochtene Einschränkung dar und gab keine bedeutsamen und ausreichenden Gründe für die lange Wartezeit an, die eine religiöse Organisation vor der Erlangung ihrer Rechtspersönlichkeit ertragen musste”

Der Präsident der Scientology-Kirche von Nizhnekamsk, Emir Ramazanov,erklärte”das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hebt den Standard des Schutzes der Gewissens- und Vereinsfreiheit in Russland und in Europa nicht nur auf ein neue Ebene, sondern legt auch fest, dass die europäischen Standards sogar dann den Schutz garantieren, wenn die Ungerechtigkeit in nationalen Gesetzen zum Ausdruck kommt.

Die Scientology-Religion wurde vom Autor und Philosophen L. Ron Hubbard gegründet. Scientologen glauben, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass das spirituelle Potential eines Menschen innerhalb einer Lebenszeit wiederhergestellt werden kann. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den Vereinigten Staaten gegründet. Jetzt verfügt Scientology über 8.300 Kirchen,Missionen und angegliederte Gruppen und über Millionen von Mitgliedern in 165 Ländern. In Russland gibt es von St. Petersburg bis Wladiwostok mehr als 40 Kirchen und Missionen der Scientology.

Frank Busch

Kukksi-Interview mit Scientology

Ein bereits im September 2009 durchgeführte Interview wurde nun doch noch veröffentlicht. Ich stelle hier den Beginn des betreffenden Artikels von Kukksi ein, das gesamte Interview kann auf der Website von Kukksi gelesen werden.

INTERVIEW. Im September 2009 hat Kukksi mit der Vize-Vorsitzenden der Scientology Kirche e.V, Sabine Weber, ein Interview in der Otto-Suhr-Allee in Berlin geführt. Zwecks großer Kritik wurde das Interview bis dato noch nicht veröffentlicht, da es bereits im Vorfeld starke Kritik an dem Interview gab. Kukksi hat sich doch entschlossen, dass Interview mit Scientology zu veröffentlichen. Hinweise zu dem Live-Gespräch gibt`s am Ende des Interviews. Die Fragen stellten Astrid Albrecht-Sierleja und Oliver Stangl.

Lesen sie hier das gesamte Interview auf der Website von KUKKSI

1:0 für Kristie Alley gegen Journalisten und Paparazzi

Oooch… die armen Jourrnalisten und Paparazzi! Da wollen diese doch immer nuur das Beste für die Stars und natürlich auch nuur das Beste für die Leser. Nun müssen sie sich sowas anhören. Auf die blöden Unterstellungen betreffend der von ihr entwickelten Diät, nannte Kristie die Medien bigott und intolerant! Was fällt Kristie denn eigentlich ein zu glauben, sie hätte das Recht, sich bei ungerechtfertigten Beschuldigungen zu verteidigen und ihre Meinung zu sagen? Das ist ja unerhört! Da ist es doch nur recht, wenn die braven Journalisten ihr mal die Meinung sagen, denn so ein “Gezeter” und so eine “Erzürnung” können die moralisch erhabenen Journalisten doch nicht auf sich sitzen lassen! Wo kämen wir denn auch hin, wenn alle Stars mit den Journalisten so umgingen, wie diese Wichtigtuer es selbst immer mit bekannten Persönlichkeiten machen?

Kirstie Alley zeigt bigottem Paparazzi den Stinkefinger

Kirstie Alley zeigt bigottem Paparazzi den Stinkefinger

Jedenfalls scheint Kristie Alley das Ganze mit viel Humor zu nehmen, wie auf diesem Bild trotz erhobenem Stinkefinger deutlich zu sehen ist. Ich vermute, dass hauptsächlich das fröhliche Naturell von Kirstie Alley die Journalisten zur Weissglut treibt. Jedenfalls sehe ich Kristie selbst in bester Laune.

Physiker Jörg Rings: “Sie sind hier unerwünscht”

Ein kurzes aber aufschlussreiches Intermezzo erlebte ich auf dem Scienceblog von Jörg Rings:
URL http://www.scienceblogs.de/diaxs-rake/2010/02/amerikanische-homoopathen-ohne-grenzen-fallen-in-haiti-ein.php
Als ich zufällig sah, dass auf diesem Blog ein Artikel über die Helfer der Erdbebenkatastrophe in Haiti veröffentlicht wurde, schrieb ich dazu einen Kommentar. Die “Antwort” dazu können Sie auf dem Blog von Herrn Rings selbst nachlesen. Mein zweiter Kommentar betreffend seiner Antwort getraute sich Herr Rings dann nicht mehr zu veröffentlichen, obwohl dieser aus meiner Sicht sehr anständig und fair geschrieben war. Da ich den gelöschten Kommentar meinerseits leider nicht speicherte, gebe ich diesen hier nochmals sinngemäss, leider jedoch nicht Wort für Wort wieder:

Als erstes erwiderte ich Jörg als Frage, ob ich ihm dermassen auf den Schlips getreten sei, so dass er gleich die gute Kinderstube vergessen habe.
Desweiteren sagte ich ihm, dass er sich zwar die Wissenschaft auf die Fahne schreibe, sich jedoch überhaupt nicht sachlich, wissenschaftlich verhalte und daher von mir nicht ernst genommen werden könne. Ich nahm auch seine Argumentationsmethodik unter die Lupe und zeigte auf, dass er einfach versucht sein Gegenüber (in diesem Falle mich) mit einem “Argumentum ad Hominem” (gegen die Person gerichtetes Argument) zu diskreditieren, anstelle sachlich zu bleiben.
Danach forderte ich ihn auf, die Leute die den Blog lesen selbst urteilen zu lassen. Ich teilte Rings auch mit, dass ich meinerseits überhaupt nicht der Meinung sei, alles über Wissenschaft und/oder Homöopathie zu wissen, er jedoch bei mir den Eindruck hinterlasse ein “Alleswisser” zu sein.
Nachtrag vom 16.06.10: Habe eine Interessante Story rund um Jörg Rings gelesen, welche ich hier gerne verlinke:
Der Physiker Jörg Rings aufgescheut wie ein Huhn
Dem Psychogramm der Gruppe zu denen ich Jörg Rings zähle, kann ich grundsätzlich zustimmen

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