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Archiv für die Kategorie ‘Menschenrechte’

Verfassungsschutz muss Schadenersatz an Scientologen bezahlen

Oktober 10, 2011 4 Kommentare

Einmal mehr verurteilen deutsche Gerichte den deutschen Überwachungsstaat und korrigieren die Arbeit des Verfassungsschutzes, den dieser zum Schaden von Scientologen leistet.
Das Landgericht Köln verurteilte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz und entschied, die Behörde verletzte Amtspflichten gegenüber einem Unternehmer und Scientology-Mitglied. Der Verfassungsschutz wurde rechtskräftig zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07). Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10), das nun bekannt geworden ist, stellte das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Verfassungsschutzbehörden versucht haben, Mitglieder der Scientology Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesen rechtswidrigen Treiben entgegengetreten sind.

Erst vor kurzem hat der Jahresbericht des US-Außenministeriums zu Religionsfreiheit in der Welt verschiedene Diskriminierungen in Deutschland gegen Scientologen angeprangert.

In Deutschland gibt es über 12’000 Scientologinnen und Scientologen, die von 10 Kirchen und zahlreichen Missionen betreut werden. Im weiteren sind in Deutschland, genau so wie auch bei uns in der Schweiz, und auch weltweit, zahlreiche humanitäre Vereinigungen, die von Scientologen unterstützt, respektive gegründet wurden, aktiv tätig, um Mitmenschen zu helfen. So unter anderem auf dem Gebiet der Drogenprävention, Drogenrehabilitation, in der Bekanntmachung der Menschenrechte, bei der Bekämpfung von Missbräuchen in der Psychiatrie und anderswo.

Rechtliche Anerkennung von Scientology in der Schweiz

September 11, 2011 1 Kommentar

In den Medien findet man Andeutungen und Meinungen über den Status und die Anerkennung der Scientology Kirche in der Schweiz.

Bei der Entstehung einer neuen religiösen Bewegung mag es in der Natur der Sache sein, dass nicht vom Tage Null an ein Konsens darüber besteht, dass diese neue Gruppierung breit akzeptiert und unmittelbare Zustimmung findet. Die Kämpfe des frühen Christentums sind nur ein Beispiel in der Menschheitsgeschichte für diesen Prozess.

Hier finden Sie dokumentiere Fakten aus letztinstanzlichen Urteilen von schweizerischen Gerichten, namhaften Wissenschaftern und unabhängigen politischen Instanzen dazu. Sie belegen, dass die Scientology-Kirche unzweifelhaft religiöser Natur ist und im Einklang mit den Gesetzen des Landes steht.

Bundesgericht in Lausanne
In einem letztinstanzlichen Urteil vom 14. Februar 1992 bestätigt das Bundesgericht in Lausanne, dass die Scientology Kirche religiöse Zielsetzungen verfolgt und unter den Schutz der Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit fällt. Der Gerichtsfall bezog sich auf eine Klage gegen den Regierungsrat des Kantons Zürich und gegen einen umstrittenen Verein, und obwohl die Beschwerde der Scientology-Kirche abgewiesen wurde, hielt das Bundesgericht ausdrücklich die religiöse Natur der Kirche fest:

„Diese Grundrechte [Hinweis: bezieht sich auf Art. 49 und 50 der Bundesverfassung, die Glaubens- Gewissens- und Kultusfreiheit] können von natürlichen Personen und ausnahmsweise auch von juristischen Personen angerufen werden, wenn sie nach ihren Statuten, wie dies bei den beiden Beschwerdeführern der Fall ist [gemeinst ist dabei als ersteres die Scientology Kirche Zürich] ein religiöses oder kirchliches Ziel verfügen. (BGE 116 1a 257 E. 5a 97 I 120 E. 3a). Die Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit gewährleistet dem Einzelnen vorab das Recht, in seiner religiösen Überzeugung sowie in ihrer Äusserung nicht durch ungerechtfertigte staatliche Vorschriften eingeschränkt zu werden“

Schweizerischer Bundesrat
Der Schweizerische Bundesrat hält in einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. November 1996 fest:
„Entsprechend ihrer Nomenklatur und ihren Statuten sieht sich die Scientology Church als neureligiöse Bewegung und ist bis zum Vorliegen anderer Fakten als solche zu behandeln. Das Bundesgericht teilt diese Auffassung (BGE 118 Ia 52)“.
Quelle Amtliches Bulletin – Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat 96.3505

Bezirksgericht Zürich
In einem letztinstanzlichen Urteil vom 24. Januar 1997 hält das Bezirkgericht Zürich fest, dass die Lehre der Scientology-Kirche unter den Schutz der Glaubens- und Kultusfreiheit fällt.
„Die Lehre der Scientology-Kirche (Scientology) hat aber einen deutlichen Bezug zum Transzendenten und fällt damit unter die durch Art. 261 Strafgesetzbuch geschützten Glaubensüberzeugungen.“
Quelle: Bundesamt für Adjutantur

Die Geistlichen der Scientology Kirche werden durch das Bundesamt für Adjutantur aufgrund ihres geistlichen Amtes in einer dreissig-jährigen Praxis vom Dienst freigestellt.
„Die Scientology Kirche Schweiz erfüllt die Bedingungen für die Anwendung von Artikel 6 Buchstabe d der Verordnung des Bundesrates über die Befreiung vom Militärdienst nach den Artikeln 12 – 14 der Militärorganisation (Dienstbefreiungsverordnung)“

Eine merkwürdige Scientology Veranstaltung hinterfragt

Folgender Text wurde von einem bayerischen Journalisten der website www.scientology-fakten.de zur Verfügung gestellt. Er hatte zufälligerweise eine Veranstaltung besucht, die es in sich hatte. Wir wollen dem Leser seine Ausführungen nicht vorenthalten:

Amerika ist weit weg …

Eindrücke von einer merkwürdigen Veranstaltung, deren Zweck offenbar darin bestand, zu zeigen, dass „Sekten-Experten“ eine Daseinsberechtigung haben.

Eines war am Ende des Abends jedem Besucher, der mit den Grundsätzen der Logik vertraut ist, klar: Harry Bräuer, der Vertreter des Polizeipräsidiums München, mag seine Karriere zum Kriminalhauptkommissar allem Möglichen verdanken, aber eher nicht schafsinniger Detektivarbeit. Erwartet man doch nach landläufiger Auffassung von einem Kriminaler, dass er Indizien auf ihre Plausibilität hin auszuwerten vermag, sprich dass er sehen kann, ob Behauptungen mit den Tatsachen des Lebens zusammenpassen oder nicht. Was Bräuer und seine vier Mit-Vortragenden Ende Oktober bei einem Diskussionsabend zum Thema Scientology im Jugendinformationszentrum München ins Publikum gestreut haben, wollte einfach keinen Sinn ergeben.

Wie sein Namenskollege aus der Fernsehkrimi-Serie „Derrick“ (Harry, hol´ doch schon mal den Wagen …) scheint Bräuer doch eher zu jenen Polizeimitarbeitern zu gehören, die weniger durch Geistesblitze auffallen, als vielmehr mit einem fragend verwirrten Gesichtausdruck die genialen Gedankengänge ihres „Chefs“ erst so richtig zum Leuchten zu bringen. Die einfache Frage einer Zuhörerin beispielsweise, was denn Scientologen nun tatsächlich bei der Ausübung ihrer Religion so machen, reichte der Moderator der Veranstaltung etwas unüberlegt an Harry Bräuer weiter. Der freilich schaute, offenbar überfordert, so perplex, dass ein anderer Referent reflexartig seine Rolle übernehmen und die Situation mit dem Hinweis retten musste, man habe ja gehört, „wie schlimm“ die doch seien. Der Umstand, dass man die Scientologen, um die es eigentlich ging, vom Mitreden ausgeschlossen hatte, erwies sich nicht nur an dieser Stelle als Schwachpunkt des Abends – oder um im Polizeijargon zu bleiben, als klaffende Lücke in der Indizienkette.

Und was der aus Wien per Bahn in letzter Minute eingetroffene rasende Buchvermarkter und Ex-Scientologe, Wilfried Handl, an bluttriefenden Gruselgeschichten absonderte, war sowieso nur mit der zeitlichen Nähe zu Halloween zu erklären. Selbstverständlich bezogen sich  seine Schauermärchen nicht auf Vorfälle im deutschsprachigen Raum, sondern nur auf angebliche Zustände in England oder gleich im fernen Amerika. Eine schlichte Frage nach der Logik brachte auch ihn, das arme Opfer von Scientology, ins Schleudern. Wie könne es denn wahr sein, wollte eine Besucherin wissen, dass all diese Dinge in Ländern geduldet würden, die sich mit demselben Recht wie Deutschland Rechtsstaaten nennen? Auch dem Kripomann, Harry Bräuer, sollte man meinen, mußte an dieser Stelle nur ein Gedanke durch den Kopf schießen: Kann das alles stimmen, wo doch die Amerikaner den Deutschen die Demokratie nach dem Ende der Nazi-Diktatur erst beigebracht haben?

Als Meisterdetektiv, wie sein Dienstgrad suggeriert, hätte er schon längst beim FBI Beweismaterial für die von deutschen Sektenbeauftragten erhobenen Beschuldigungen anfordern müssen, möchte man erwarten. Nichts davon ist bekannt. Und was tun stattdessen die Amerikaner, die ja wohl besser wissen, was vor sich geht in ihrem eigenen Land, wo Scientology als Kirche anerkannt ist? Seit mehr als zehn Jahren bringen sie die deutschen Behörden ob ihrer Diskriminierung von Scientologen in Erklärungsnöte. In steter Regelmäßigkeit listen die Menschenrechtsberichte des US-Außenministeriums gravierendste Benachteiligungen von Scientologen in Deutschland auf, von Berufsverboten über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu Verletzungen der Religionsfreiheit in den Schulen, wo sich Scientologen-Kinder mancherorts gemäß Lehrplan anhören müssen, dass sie den falschen Glauben haben.

Ein Mann, der sich gewiss als Vertreter des rechten Glaubens sieht, weiß natürlich, dass dies die Folgen der von ihm selbst betriebenen Diffamierung sind. Druckste Rudi Forstmeier bei der Angabe seiner Funktion deshalb so merkwürdig herum? Er sei Leiter einer Beratungsstelle in München, deren Träger die protestantische Kirche sei, sagte er im Bemühen, sich das Mäntelchen einer unabhängigen Stelle umzuhängen. Dabei hat er als Beauftragter für Weltanschauungsfragen der Evangelischen Landeskirche die knallharte Aufgabe, die religiöse Konkurrenz klein zu halten – mit allen Mitteln und den bekannten Folgen.

Zumindest gab es für den anwesenden Polizisten, Bräuer, keinen direkten Anlass, gegen Forstmeier Ermittlungen aufzunehmen. Der stramme Kirchenmann hat gelernt zu sagen, was fromm klingt und dennoch verletzt. An den Scientologen ließ er nichts Positives gelten, ein Großteil seiner Ausführungen ist schlicht und einfach unwahr, aber eben so formuliert, dass sie strafrechtlich nicht greifbar sind. Wie steht´s mit Respekt und dem „Gebot der Nächstenliebe“ gegenüber Andersdenkenden? Für ihn ist dies genauso wenig ein Thema wie die Verweigerung des Rederechts für die Scientologen in einer öffentlichen Veranstaltung zum Zweck der Selbstverteidigung. Für Harry Bräuer bestand kein Grund tätig zu werden. Heuchelei und Pharisäertum sind ja keine Straftatbestände.

Aber kaum glauben mochte man, wie nahe der Vertreter von Gesetz und Ordnung einem Befürworter illegaler Machenschaften steht. Ein Mitglied von Anonymous durfte unter den wohlwollenden Blicken des Kriminalhauptkommissars erklären, wie interessant es ist, Chaos im Internet anzurichten. Anhänger dieser Hacker-Gruppe werden in den USA wegen Cyber-Kriminalität verfolgt. Einigen von ihnen wurden deshalb bereits empfindliche Strafen auferlegt. Auch finden sich auf deren Blogs immer wieder mal perverseste Pornogeschichten bs hin zur Pädophilie. Der Münchner Polizei-Sprecher sollte eigentlich von diesen Umständen wissen. Aber wenn sich ein Ermittler freiwillig blind stellt, gelangt er zu falschen Schlüssen.

Wenn ein Dieb in ein Büro eindringt, Akten entwendet und die Einrichtung verschmiert, könnte die Polizei nicht einfach wegschauen. Warum soll es kein Verbrechen sein, wenn ein  Hacker heimlich in den Computer einer fremden Person eindringt, mit der Absicht, in diesem virtuellen „Büro“ Schaden anzurichten? Das Schweigen dazu von Harry Bräuer lässt einen wundern. Jedenfalls schien es der Glaubwürdigkeit des „Anonymen“ nicht zu schaden, dass er freimütig bekannte, wegen seines verwerflichen Treibens ebenfalls schon zu Geldstrafen verdonnert worden zu sein. So hatte er Nazi-Symbole verbreitet und falsche  Infos auf einem Flugblatt verteilt. Bräuer hatte offenbar kein Problem mit ihm aufzutreten.

Irgendwann im Laufe des Abends dämmerte es dem Zuhörer: Genauso wenig wie die anwesenden Sprecher an ausgewogener Information interessiert waren, war Harry Bräuer an diesem Abend zum Schutz der Bevölkerung vor Verbrechen unterwegs. Er blies nur ins selbe Horn wie die Mit-Referenten dieser merkwürdigen Veranstaltung. Zum einem scheinen sie das gemeinsame Interesse zu teilen, nämlich eine Gefahr zu beschwören, die es nicht gibt, und Ratschläge zu erteilen.

Denn je gefährlicher und abstruser Reden der Sekten-Beauftragten klingen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie weiterhin in den Genuss von Steuergeldern kommen beziehungsweise ihre Bücher an den Mann bringen. Niemand soll erfahren, dass sie mit ihren rufschädigenden Parolen eine Minderheit anschwärzen, die sich wie kaum eine andere Organisation zu Gesetzestreue und zur Einhaltung von Menschenrechten bekennt.

Müsste ein Polizist wie Bräuer nicht das Gespräch oder eigentlich sogar die Zusammenarbeit mit den Scientologen suchen, wie dies Polizeiorganisationen auf der ganzen Welt tun? Bekanntlich streben Scientologen nicht nur ein drogenfreies Leben an, sondern unterhalten weltweit das größte und effektivste Drogenaufklärungsprogramm. Ist Herrn Bräuer denn nicht bekannt, dass die Hälfte der Straftaten mit Rauschgiftdelikten zusammenhängt? Nicht umsonst gilt der Drogenkonsum als eine der größten Geiseln der Menschheit.

Wäre Harry Bäuer tatsächlich ein Verfechter der Rechtsstaatlichkeit, würde er die zahllosen Gerichtsentscheidungen in Deutschland respektieren, die der Scientology-Kirche den Schutz durch die Religionsfreiheit gemäß dem Grundgesetz zuerkennen. Aber nein, er kann es sich nicht verkneifen, längst widerlegte Anschuldigungen nachzuplappern. Die Vermutung liegt nahe, dass seine Hauptfunktion darin besteht, die Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes zu stützen – jener Geheimpolizei, die allein in Bayern 400 hauptamtliche Mitarbeiter hat und seit dem Niedergang der DDR und der Auflösung der Stasi eigentlich kein Aufgabengebiet mehr hat. Seit 13 Jahren beobachtet dieser innerstaatliche Spitzeldienst mit geheimdienstlichen Methoden die Scientology-Kirche. Nicht den geringsten Hinweis auf ungesetzliches Verhalten oder gar die behaupteten antidemokratischen Aktivitäten konnten sie finden.

Hätte Bräuer bloß eine empfindliche Spürnase, die auf feine Unterscheidungen eingestellt ist, und nicht nur auf das Nachbeten überholter Schlagworte! Eine Veranstaltung wie die im Jugendinformationszentrum könnte endlich echte Neuigkeiten bieten.

Modernste Erdbebenforschung könnte tausende Menschenleben retten

Mai 31, 2011 2 Kommentare

Hier ein Beispiel darüber wie gleichgeschaltet die deutschsprachige Medienwelt doch ist. Während Dimitar Ouzounov von der NASA und der russische Geowissenschaftler Sergej Pulinez, (vom russischen Institut für angewandte Geowissenschaften), sowie sechs weitere Mitarbeiter der NASA und russischer Forschungsinstitute Vorträge über elektromagnetische Vorboten des großen japanischen Bebens in schriftlicher Form veröffentlichten, üben sich die deutschsprachigen Medien darüber im Schweigen.

In den Vorträgen wird die Analyse von vier verschiedenen physikalischen Parametern zusammengefaßt, die „den Zustand von Atmosphäre und Ionosphäre wenige Tage vor dem Ausbruch dieses Erdbebens“ charakterisieren. „Wir stellten einen definitiven Zusammenhang zwischen den atmosphärischen und ionosphärischen Anomalien und dem Tohoku-Beben fest.“

Medien in der Türkei, Indonesien, Vietnam, Rußland, Rumänien, in Großbritannien und Peru veröffentlichten Artikel über die weitreichenden Forschungsergebnisse. Anscheinend können in den deutschsprachigen Medien nur Meinungen von Schwindlern veröffentlicht werden, welche behaupten Erdbebenvorhersage sei prinzipiell unmöglich.

Hier die Bewiesführung via Google Suchresultate: Gerade mal 9 Such-Ergebnisse, wobei die Meisten von der gleichen Quelle stammen. Eine vollkommene Medienzensur wurde über diese Forschungsresultate verhängt
.
Sergej Pulinez ionosphärische Anomalien Forschung

Bilderberger-Treffen 2011 in St. Moritz

Das diesjährige Bilderberger-Treffen findet am 11. Juni 2011 in St. Moritz statt. We are change Switzerland hat seit Jahren auf die Problematiken solcher „Elite-Treffen“ hingewiesen. Während an solchen Treffen in der Vergangenheit international zur Verhaftung ausgeschriebene Personen wie Dick Cheney oder Henry Kissinger teilgenommen haben, ist die Teilnehmerliste wie jedes Jahr im Vorfeld nicht wirklich bekannt.
Einen guten Eindruck über die „Transparenz“ solcher Treffen gibt das von „we are change switzerland“ im 2009 produzierte Video über die Konfrontation des NZZ Chefredakteurs Markus Spillmann mit diesem Thema:

We are change konfrontiert NZZ Chefredakteur Markus Spillmann

Dieses Video und der dazugehörende Artikel sollten Sie sich wirklich anschauen. Ein peinlicher Auftritt des NZZ Chefredakteurs, er beantwortet sachlich gestellte Fragen nicht, läuft dabei rot an wie eine Tomate und sucht schlussendlich das Weite. Wer auch nur ein klein wenig Menschenkenntnis besitzt weiss, was das bedeutet.

Theorie des anthropogenenen Klimawandels und der Rassenhygiene haben identische Herkunft

Der WBGU-Vorsitzende Schellnhuber hat vor 2 Wochen zusammen mit der schwedischen Königlichen Akademie der Wissenschaften in Stockholm das Symposium zur „Globalen Nachhaltigkeit“ abgehalten. im gleichen Zeitraum meldete sich auch der schwedische Professor Claes Johnson mit einer erschütternden Kritik an der angeblichen anthropogenen Ursache des Klimawandels. Die These vom anthropogenen Klimawandel stamme vom schwedischen Wissenschaftler Svante Arrhenius (1859-1927). Svante Arrhenius sei nicht nur der Urheber der These des Treibhauseffektes infolge von CO2-Emissionen, sondern auch der Urheber der Rassenhygiene-Theorie (Eugenik). Zusammen mit Gustaf Retzius habe Arrhenius die These, daß die nordische Rasse die höchstentwickelte der Menschheit sei, erfunden. Befürworter der heutigen Ökodiktatur wollen nicht nur eine Bevölkerungsreduktion „zum Wohle des Planeten“ gemäss des „Club of Rome“, ihr Denken entstand auch direkt durch die Eugenik. Diejenigen die sich in die Nähe eines solchen Gedankenguts stellen, erleiden einen gefährlichen Rückfall in eigentlich überkommen geglaubte Zeiten.

Scientology gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesverwaltungsamt

Mai 15, 2011 1 Kommentar

Seit April 2007 klagt die Scientology Kirche Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA weigerte sich bisher, die über Scientology geführten Akten transparent offenzulegen und Akteneinsicht zu gewähren. Ein auf Anordnung des Gerichts vorgelegtes Register ergab im Jahre 2009, dass die Behörde 355 Leitzordner an Akten gesammelt hatte, über die sie aber jede Auskunft pauschal verweigerte.

Das Bundesverwaltungsamt kam auch einem Beschluss des Verwaltungsgericht Köln vom Juni 2010 zur Vorlage der Akten nicht nach. Das übergeordnete Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erließ im Juli 2010 eine Anordnung zur Sperrung der Unterlagen. Daraufhin stellte die Scientology Kirche Antrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf gerichtliche Überprüfung dieser Anordnung.

Das BVerwG hat nun in einem am 5.5.2011 zugestellten 16-seitigen Beschluss (Az. 20 F 20.10 vom 6. April 2011) entschieden, dass die pauschale Verweigerung der Akteneinsicht generell rechtswidrig war.
Bereits das VG Köln hatte schon früher in einem Gerichtstermin das Verhalten der Behörde als beispiellose „Mauertaktik“ kritisiert. In der Tat entspricht dies weder dem Sinn und Zweck der Informationsfreiheit, das dem wesentlichen Anliegen einer freiheitlichen Demokratie dient: der Transparenz politischer und behördlicher Entscheidungsprozesse und damit der Verhinderung von Manipulation und anderer Exzesse seitens der Exekutive im Verhältnis zu den Bürgern des Landes.

In seinem Beschluss führt das BVerwG wiederholt aus, dass die vorgegebenen Gründe für die Geheimhaltung der Akten durch die Behörde „nicht zu erkennen“, „nicht nachvollziehbar“ oder „nicht hinreichend belegt“ sind. Besonders bemerkenswert – und gleichzeitig bedenklich für das Vertrauen des Bürgers in eine auf Recht und Gesetz verpflichtete Verwaltung – ist der Hinweis des Gerichts an die Behörde am Schluss seiner Entscheidung: „Angesichts des Verhaltens der Antragsgegnerin in einem ähnlich gelagerten Verfahren … hat der Senat allerdings Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsgegnerin ihrer …Verpflichtung … nicht durch eine Vernichtung der streitbefangenen Akten entziehen darf.“ Denn das Verhalten des Staates darf „die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht vereiteln.“

Der Präsident der Scientology Kirche Deutschland, Helmuth Blöbaum, meinte dazu: „Wir begrüßen diese Entscheidung als Sieg für die Informationsfreiheit und die Bürgerrechte. Damit wird der Anspruch des Bürgers auf Transparenz und wahrheitsgemäße Unterrichtung durch Behörden gestärkt. Geheimniskrämereien sind Anzeichen für Manipulationen, die das Tageslicht der Öffentlichkeit scheuen. Informationsfreiheit bedeutet auch Freiheit auf wahrhaftige Information.“
Die Scientology Kirche setzt sich weltweit schon seit mehr als 30 Jahren für Informationsfreiheit und mehr Transparenz auf Seiten staatlicher Behörden ein und hat dieses Recht besonders in den USA und Kanada wiederholt durch Grundsatzentscheidungen vor Gericht erstritten.
Für weitere Informationen: Jürg Stettler Tel. 089 278 177 32

Tom Cruise erhält Menschenrechts-Award vom jüdischen Simon Wiesenthal Center

Mai 8, 2011 1 Kommentar

Am 5. Mai 2011 wurde Tom Cruise mit einem Menschenrechtspreis des Simon Wiesenthal Center’s in Beverly Hills ausgezeichnet. Tom Cruise, welcher der Scientology Kirche angehört, wurde mit dem “Humanitarian Award” geehrt, weil er schon eine ganze Zeit lang die Organisation unterstützt, die sich für die Rechte von Juden einsetzt und die Leute über den Holocaust aufklärt.

Seine Ehefrau Katie Holmes und Sohn Connor begleiteten Tom Cruise mit zur Veranstaltung.
Hier ein kuzes Video über den Anlass:

Dokumentar-Ausstellung in Zürich: Psychiatrie, Hilfe oder Tod?

Februar 19, 2011 1 Kommentar

Psychiatrie Dokumentar-Ausstellung

 

 

Vom 18. bis 23. Februar findet in Zürich die grosse Dokumentar-Ausstellung über die Machenschaften der Psychiatrie statt. Der Titel der Ausstellung ist provokativ gefasst und wirft die Frage auf, ob bei der heute angewandten Psychiatrie der Nutzen wirklich grösser als der dadurch verursachte Schaden ist.
Die Ausstellung findet in der alten Börse, Bleicherweg 5, 8001 Zürich statt. Also gleich neben dem Paradeplatz. Die Ausstellung wird von der Bürgerkommission für Menschenrechte präsentiert.

 

 

 

Folgende Themen werden dokumentiert:

  • Wie Kinder auf Psychodrogen gesetzt werden, die unkontrollierbare Gewaltausbrüche sowie Selbstmord verursachen können.
  • wie die Psychiatrie in der Schweiz täglich über 27 unschuldige Leute gegen hren Willen in der Psychiatrie einsperrt
  • sehen Sie 14 Film-Dokumentationen über die Missbräuche in der Psychiatrie
  • CCHR* ist eine internationale Non-Profit-Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, kriminelle Handlungen und Verletzungen von Menschenrechten im Bereich der geistigen Gesundheit zu veröffentlichen und diese zu beenden. Sie wurde vom Psychiater Prof. Dr. Szasz und der Scientology Kriche gegründet.
    Mehrere tausend individuelle Fälle von psychiatrischem Missbrauch wurden dokumentiert, als Beleg dafür, dass die psychiatrischen Praktiken tatsächlich Geisteskrankheit und Gewalt erzeugen.
    CCHR ist die grösste international tätige Organisation, die die PPsychiatrie überwacht und hat mehr als 135 Büros in 31 Ländern. Der Kommission gehören Ärzte und andere medizinische pezialisten, Künstler, Rechtsanwälte und Repräsentanten
    der Menschenrechte an, die alle dank ihrer beruflichen Spezialisierungen beraten und Unterstützung geben.
    *Citizen Commission on Human Rights

    Besuchen Sie die Ausstellung: Öffnungszeiten sind am Freitag bis Dienstag 11:00 – 21:00Uhr und am Mittoch von 11:00 – 17:00Uhr.
    Falls Sie die Ausstellung verpasst haben, können Sie hier DVD Dokumentationen rund um dieses Thema bestellen:
    DVD Dokumentation „Ein Milliarden-Geschäft: Gefährliche Psychopharmaka“ oder DVD-Dokumentation mit Magazin: „Psychiatrie-Tod statt Hilfe“

    Verwaltungsgericht Ansbach: Weiterer Sieg für Scientology

    Die Scientology Kirche unterhält keine „Arbeitsstellen“ – Mitglieder werden vorrangig aufgrund ihrer religiösen Motivation tätig In einem seit 15 Jahren mit der Hauptfürsorgestelle Mittelfranken währenden Konflikt liegt nun erstmals ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor. Es betrifft die Frage, ob die hauptamtliche Tätigkeit der aktiven Mitglieder der Scientology Kirche ein „Arbeitsplatz“ im Sinne des Schwerbehindertenrechts darstellt und die Scientology-Gemeinde deshalb für die Nichteinstellung von Schwerbehinderten eine Ausgleichsabgabe an den Staat abzuführen hat. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 EURO.
    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat aufgrund der Gerichtsverhandlung vom 2.12.2010 entschieden, dass der Behördenbescheid in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 aufzuheben ist. Die Behörde hat auch die notwendigen Kosten der klagenden Scientology Gemeinde zu tragen. Das Gericht schloss sich dabei der Begründung eines rechtskräftigen Urteils des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.1.2000 in einer ähnlich gelagerten Klage desselben Klägers gegen die damalige Bundesanstalt für Arbeit an.
    Sowohl das Sozialgericht wie auch jetzt das Verwaltungsgericht – wie den Hinweisen des Gerichts während der Verhandlung zu entnehmen war – kamen zu dem Schluss, dass die hauptamtliche Tätigkeit der Vereinsmitglieder der Scientology Gemeinde keine „Arbeitsstelle“ im Sinne des Gesetzes darstellt. Und selbst wenn ihre Tätigkeit als solche anzusehen wäre, könnte sich die Scientology Kirche auf die Ausnahmebestimmung im Gesetz berufen. Diese Bestimmung besagt, dass als Arbeitsplätze nicht jene Stellen gelten, auf denen Personen tätig werden, deren Tätigkeit nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorrangig durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist.
    Eine Sprecherin der Scientology Kirche Bayern e.V. wies daraufhin, dass nur Mitglieder und überzeugte Anhänger der Scientology-Religion hauptamtlich tätig werden können. Sie tun dies auch vorrangig aufgrund ihres Idealismus und decken ihren Lebensunterhalt durch anderweitige Tätigkeiten außerhalb der Scientology-Gemeinde. Natürlich werden auch schwerbehinderte Mitglieder bei der Kirche tätig.
    Frau Eilzer als Sprecherin der Scientology Kirche Bayern sagte dazu: „Wir sind sehr erfreut über dieses positive Urteil und hoffen, dass damit dieser langjährige Konflikt endlich sein Ende gefunden hat. Das Urteil bestätigt die religiös-idealistische Motivation unserer Gemeindemitglieder, die sie zu ihrem selbstlosen Einsatz zur Ausübung und Verbreitung der Scientology-Religion bewegt, um eine bessere Welt zu erschaffen. Denn das hat diese bitter nötig.“ Sie weist darauf hin, dass angesichts der um sich greifenden Probleme von Drogenkonsum, Analphabetismus, Missachtung der Menschenrechte und darauf aufbauender Konflikte Scientologen einen hervorragenden Einsatz nicht nur in Bayern sondern überall in der Welt leisten. Mitglieder der Scientology Kirche waren auch bei den schlimmsten Umweltkatastrophen aktiv, um den betroffenen Menschen vor Ort zu helfen, so z.B. bei der Beseitigung der von Tsunamis verursachten Schäden in der Region Südostasiens, den Hurrican-Hochwasserschäden im Süden der USA oder zuletzt der schlimmen Erdbebenkatastrophe in Haiti.
    Weitere Informationen:
    Pressedienst der SK Bayern e.V. im Auftrag der Scientology Kirche Deutschland e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Jürg Stettler, TEL. 089-27817732 oder 0178-5456300, eMail: kontakt@skdev.de, www.skb-pressedienst.de

    Die Programmbeschwerde über Manipulation, ZDF Talk-Show Markus Lanz zu Scientology

    Hier lesen Sie die gesamte Story über die ZDF Talk-Show Markus-Lanz zu Scientology

    Die Programmbeschwerde:

    Ich möchte im Namen der Scientology Kirche Deutschland e.V. zu dieser Talkshow folgende Programmbeschwerde einreichen. Zunächst möchte ich aufzeigen, wie es zu dieser Talkshow zum Thema Scientology kam:

    Vorgeschichte:
    Anfang April 2010 erfuhren wir davon, dass die Talkshow von Markus Lanz das Thema Scientology thematisieren wollte.
    Ich rief daraufhin in der Redaktion der Talkshow an und bot an, daran teilzunehmen. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, der Termin stehe noch nicht fest. Die Redaktion würde sich wieder bei mir melden. Man bestätigte mir, dass es geplant sei einen Vertreter der Scientology Kirche teilnehmen zu lassen.

    Zufällig fand ich am Abend des 22.4.2010 heraus, dass die besagte Talkshow bereits an diesem Abend angesetzt war, ohne dass ich je von der Redaktion zwecks einer Teilnahme erneut kontaktiert worden wäre. Angekündigte Teilnehmer: 2 Ex-Scientologen: Wilfried Handl und Elke Kleve, sowie deren Mutter.

    Die Informationen der beiden Ex-Mitglieder und der Mutter waren in Teilen absolut unwahr und ansonsten gewollt einseitig und gefärbt, um vorgefasste Vorurteile gegen die Scientology Kirche zu bestärken.

    Ich rief am Tage nach Ausstrahlung der Sendung erneut die Redaktion an und erhielt die unrichtige Auskunft, dass es sich nicht um das Thema Scientology als solches gehandelt habe, sondern um „Schicksale“ einzelner Personen. Entsprechend hätten sie kurzfristig auf meine Teilnahme als Sprecher der Scientology Kirche verzichtet.

    Ich brachte mein Unverständnis und meine Ablehnung der Vorgehensweise wie auch der einseitigen und unwahren Berichterstattung zum Ausdruck und verlangte einen Lösungsvorschlag, wie die in der Sendung verbreiteten Unwahrheiten korrigiert werden könnten.

    Redakteur Markus Fieser schlug daraufhin vor, das Thema Scientology mal in ganz anderer Weise vorzustellen, indem zwei überzeugte Scientologen – sonst niemand – in die Talk-Show eingeladen würden, um – durchaus auch kritisch hinterfragt – zu ihren Erfahrungen befragt zu werden und diese darzulegen.

    Der Pressesprecher der Scientology Kirche Hamburg, Frank Busch, traf sich daraufhin am 28. Mai mit Herrn Fieser in Hamburg, zeigte ihm diverse Dokumente, wie die zwei „Aussteiger“ in der Talkshow vom 22.4.2010 die Unwahrheit verbreitet hatten. Die Idee einer „anders gestalteten“ Sendung mit dem Ziel der Ausgewogenheit und Überparteilichkeit wurde in diesem Gespräch weiter zementiert.

    Herr Fieser informierte Frank Busch, dass das genannte Konzept der ausschließlichen Teilnahme zweier Scientologen von seinem Vorgesetzten bewilligt worden sei. Es werde nun aber wohl September werden, bis es realisiert werden könne. Die Fußball-WM und die Sommerpause stünden vor der Türe und kämen in die Quere.

    Im September wurde von Herrn Fieser mitgeteilt, dass diese Nachfolgesendung zu Scientology wohl erst im Oktober Realität werden würde.

    Anfangs Oktober wollten wir – als Zeichen unseres guten Willens – Herrn Markus Fieser zur Jahresversammlung der Internationalen Scientology-Vereinigung in England einladen, damit er sich mal sein eigenes Bild aus unmittelbarer Anschauung machen kann. Er zeigte grosses Interesse, doch es kam dann doch nicht zum Besuch dieser Veranstaltung.

    Mitte Oktober meldete sich Herr Fieser erneut per Email bei mir. Es schaue so aus, dass es mit der Talkshow bald klappen werde. Ich möge ihn doch kontaktieren.

    Gesagt, getan: Herr Fieser teilte mir mit, dass sie eine Talkshow unter Teilnahme von Herrn Wilfried Handl (s.o.) und meiner Person beabsichtigten. Auf meinen Einwand hin, dass es doch langsam öde sei, immer nur Herrn Handl zu hören, meinte Herr Fieser, sie seien dabei, alternativ ein anderes Ex-Mitglied zu suchen.

    Ein paar Tage später rief er mich erneut an, teilte mit, dass das Konzept nun stehe: Handl und ein weiterer Aussteiger „gegen“ Stettler. Der zweite Aussteiger sei noch nicht ganz sicher gestellt. Sofortiger Protest meinerseits: es ist zu einseitig und inakzeptabel, da aus dem ursprünglichen 2:0 Konzept im Sinne der Ausgewogenheit des Gesamt-programms nun wieder eine 1:2 Version zum Nachteil von Scientology wird und damit das genaue Gegenteil zum Tragen kommt.

    Herr Fieser nahm dies zur Kenntnis. Er versuchte mich mit der Aussage zu beschwichtigen, dass sich vielleicht sowieso kein zweiter Aussteiger fände.

    Zwei Tage später rief er mich wieder an: Es stehe nun fest. Handl und der Aussteiger Markus S. hätten beide zugesagt.

    Wenn ich nicht daran teilnehme, dann würden halt erneut zwei Aussteiger eine halbe Stunde lang ihre einseitige Sicht der Dinge unwidersprochen berichten können.

    Nach reiflicher Überlegung – und zahlreichen Mails, Telefonaten – sandte ich der Redaktion zum Schluss ein Mail: ich sei bereit an der Talkshow teilzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Seite der Scientology die Hälfte der Redezeit erhalte und in der Sendung keine Überrumpelungsmanöver wie z.B. durch unangekündigte Überraschungsgäste stattfinden. Außerdem bestand ich darauf, dass zum Zwecke der Ausgeglichenheit der Diskussion zumindest ein zweiter Scientologe im Publikum platziert ist, der „verkabelt“ in die Diskussion eingreifen könnte. Falls der Sendebeitrag später geschnitten (gekürzt) werden würde, müssten die Pro und Kontra Teile dennoch ausgewogen bleiben.

    Antwort Markus Fieser: per Mail am 29.10. um 12:32:
    „Hiermit bestätige ich Ihnen, nach Absprache mit meinem Geschäftsführer, die unten genannten Bedingungen“.
    Die da waren:
    „Ich möchte bestätigt haben, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
    ..
    Gesprächszeit 50:50%

    auch wenn danach geschnitten werden sollte, müssen die beiden Pro und Kontra Parts gleich bleiben“.

    Die Sendung, Ausstrahlung vorgesehen für den 4.11., sollte am 1.11. aufgezeichnet werden.

    Noch am Samstag vor der Aufzeichnung der Sendung fand zwischen Herrn Fieser und mir ein längeres Gespräch statt. Nach einer Stunde meinte er, dass er der Redaktion über die angenehme Atmosphäre unseres Gespräches berichten werde. Meine Argumente in der Diskussion mit ihm seien überzeugend.

    Am darauffolgenden Montag trafen zur gegebenen Zeit Frank Busch (der später verkabelt im Publikum saß, aber nie zu Wort kam) und ich im Studio ein.

    Herr Fieser und Herr Markus Lanz bestätigten in einem kurzen Empfangsgespräch die veranschlagte Dauer der Sendung zum Thema Scientology von ca. 30 – 35 Minuten. Sie werde 1:1 am darauffolgenden Donnerstag ausgestrahlt. Es werde nicht geschnitten.

    Die anschließende Diskussionsrunde verlief hitzig. Schon während der Aufzeichnung protestierte ich gegen die z.T einseitige Gesprächsführung. Das Wort wurde immer wieder den zwei Aussteigern gegeben. Um überhaupt zu Wort zu kommen, musste ich das Wort im wahrsten Sinne ergreifen. Am Ende belief sich mein Anteil an der ungeschnittenen Gesprächsrunde auf ca. 35 Prozent, der Anteil der Kontrahenten auf ca. 65%. Also überhaupt nicht ausgeglichen.

    Kritische Fragen gegen die zwei Aussteiger gab es nicht. Keine ihrer Aussagen wurde je hinterfragt. Zielscheibe solcher Fragen war im Gegenteil meine Person.

    Ich protestierte bei den Redakteuren Lanz und Fieser auch am Ende der Aufzeichnung der Live-Diskussion über die Einseitigkeit der Moderation des Sendebeitrags. Die Herren Lanz und Fieser versuchten mich mit dem Hinweis zufrieden zu stellen, ich hätte in der Kontroverse meine Position gut gehalten. Vor allem hätte ich gegen Wilfried Handl einige Akzente setzen können.

    Dies zur Vorgeschichte. Nun zum Grund meiner Beschwerde:
    Gross war die Überraschung, als am Donnerstagabend, dem 4.11. 2010, eine ganz andere Talkshow im Fernsehen zu sehen war als jene, bei deren Aufzeichnung ich Teil genommen hatte. Zahlreiche wichtige Äußerungen von mir wurden einfach aus der Sendung herausgeschnitten. Nach meiner Erinnerung wurden aus der eigentlichen Diskussionsrunde fast 50% meiner Aussagen herausgeschnitten. Im Vergleich dazu wurden ganz wenige Einzeläußerungen der Diskussionskontrahenten herausgeschnitten.

    Meine Erwiderungen auf unrichtige Informationen der zwei Kontrahenten waren auf ein Minimum gekürzt.

    Die Kürzungen betrafen auch Beiträge, die Hintergründe zur Kontroverse um Scientology aufzeigten oder auch allgemeine Informationen zu Scientology gaben.

    Einige Beispiele – basierend auf meiner Erinnerung:
    So waren z.B. Aussagen zum Hintergrund von Wilfried Handl betroffen. Diese zeigten auf, dass er – entgegen seiner Behauptungen – vor mehr als 27 Jahren nur einige Monate aushilfsweise Leiter einer kleinen Gemeinde in Wien gewesen war und dreimal vor die Tür gesetzt worden war, somit also nicht den von ihm vorgegebenen Sachverstand besitzt.

    Auch die Frage von Herrn Lanz, wieso Herr Handl vor die Tür gesetzt worden sei, wurde von mir damit beantwortet, dass er zuvor Mitglied einer terroristischen Vereinigung in Österreich gewesen war und dort sogar den Bau von Bomben erlernt habe.

    Auch die darauf erfolgte Rechtfertigung des Herrn Handl, dass es sich „nur“ um Molotow-Cocktails gehandelt habe, wurde aus dem Sendebeitrag herausgeschnitten und wegzensiert.

    Spätere Hinweise von mir, dass Handl offenbar nicht der vorgebliche „Experte“ sein könne, wenn er bereits vor 27 Jahren als hauptamtliches Mitglied entlassen worden sei, wurden wegzensiert. Den Zuschauern wollte man diese Information offenbar vorenthalten.

    Meine Antwort auf die Frage des Moderators, warum Mitglieder der Kirche Pfeffersprays benutzen, fand sich nicht mehr. Diese Antwort bestand nämlich aus meinem Hinweis auf die wiederholt von Fanatikern begangenen massiven Sachbeschädigungen an Kirchenobjekten.

    Mein Protest gegen die unfaire Diskussionsführung wurde ebenfalls geschnitten, nachdem die zwei Kontrahenten minutenlang abwechslungsweise ihre Vorwürfe ohne Widerspruch gegen die von mir vertretene Gemeinschaft verbreiten durften. So erhielt der Zuschauer des öfteren den falschen Eindruck, dass ich lammfromm den Vorwürfen zuhöre und diesen nichts entgegenzusetzen habe.

    Moderator Lanz gab dies während der Diskussion einmal selbst zu erkennen, als er sagte, dass er mir doch wieder mal das Wort erteilen müsse, ich bekäme sonst einen dicken Hals.

    Meine Replik dass ich den sowieso schon seit jeher aufgrund meines Körperbaus habe verursachte Erheiterung. Diese ganze Sequenz sowie meine darauf folgende Erwiderung auf die zuvor ausgesprochenen Vorwürfe wurden herausgeschnitten.

    Wiederholte Ausdrücke des Protests auf meiner Seite (Kopfschütteln, Verlangen des Wortes) fanden sich in dem ausgestrahlten Sendebeitrag nicht mehr.

    Auch meine Aufforderung an Publikum und Zuschauer, man möge sich doch bitte selbst ein eigenes Bild machen, indem sie z.B. unsere Internet-Websites besuchen, wurde zensiert.

    Eine Aussage des Diskussionsteilnehmers Markus S. vom Ende der Talkshow zum Thema Scientology wurde schlicht in die zeitliche Mitte der Sendung hinein geschnitten!

    Meine ausführliche Antwort auf die Frage des Moderators Markus Lanz: „Warum sind Sie Scientologe geworden? Was gibt Ihnen das?“ wurde herausgeschnitten und eine spätere kurze Äußerung „ich fühle mich spirituell viel freier“ an seine Stelle gesetzt.

    Es gab zahlreiche weitere manipulative Zusammenschnitte, die leicht zu dokumentieren sind, wenn man die Originalaufzeichnung und die manipulierte Version gegenüberstellt.

    Die ausgestrahlte Diskussion dauerte 29 Minuten. Mein Gesprächsanteil belief sich auf ca. 7 Minuten, d.h. noch weniger als 25%.

    Der tatsächliche Verlauf der Diskussion war nicht mehr wieder zu erkennen.

    Die schriftliche Bestätigung der Redaktion an mich mit der Zusage eines Redeanteils von 50% vom Zeitpunkt vor der Aufzeichnung der Sendung wurde damit zur Farce.

    Ich habe mich gleich nach Ausstrahlung der Sendung direkt bei Herrn Markus Fieser schriftlich beschwert. Bis heute kam keine Antwort, Rechtfertigung oder Entschuldigung.

    Mir geht es hier nicht zuerst um die Moderationsführung der Diskussion um das Thema Scientology, sondern um grundsätzliche Verhaltensfragen einer Fernsehredaktion, die für sich den Anspruch der Wahrhaftigkeit und korrekten Information der Öffentlichkeit erhebt.

    Wenn dem Zuschauer zusätzlich der unrichtige Eindruck suggeriert wird, es handle sich um eine „Live“-Show, wo er in ausgewogener Weise mit den unterschiedlichen Standpunkten konfrontiert wird, so ist das umso mehr fragwürdig. Das traf hier eben überhaupt nicht zu.

    Die Richtlinien für Sendungen des ZDF in der Fassung vom 11.12.2009 wurden in der hier angesprochenen Sendung der Markus-Lanz-Talkshow eklatant verletzt, d.h. konkret die folgenden Ziffern dieser Richtlinien:

    Ziffer I (4)verlangt von der Berichterstattung den „vorbehaltlosen Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit“.

    Durch Herausschneiden meiner Antworten und Diskussionsbeiträgen wurde dieser vorbehaltlose Wille zur Wahrhaftigkeit mit Füßen getreten.

    Ziffer III (4)gebietet die Darstellung der wesentlichen Informationen zum Zwecke der eigenen Meinungsbildung der Bürger und untersagt die Manipulation derer Meinung durch Weglassen wichtiger Tatsachen, durch Verfälschung und durch Suggestivmethoden.

    Genau dies ist hier geschehen durch Herausschneiden meiner Antworten auf kritische und unkritische Fragen, meiner Reaktionen auf Unwahrheiten, sowie durch Herausschneiden von Äußerungen der Diskussionskontrahenten, mittels derer sie sich selbst diskreditierten und ihre eigene Glaubwürdigkeit in Frage stellten. Mittels dieser Suggestivmethode sollte aus der Sicht der Zuschauer meine Glaubwürdigkeit herabgewürdigt und die Glaubwürdigkeit der Diskussionskontrahenten heraufgesetzt werden.

    Ziffer III (5)verlangt von der Fernsehanstalt die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms auch bei strittigen Fragen.

    Der ursprüngliche Vorschlag der Redaktion vom Mai 2010 (2 Scientologen in der Show) hätte dieser Richtlinie Genüge getan, nachdem eben im April das Thema Scientology nur aus der Sicht des Gegners präsentiert worden war.

    Dieses Konzept wurde aber dann aus mir unbekannten Gründen über den Haufen geworfen.

    Die besagte Talkshow Redaktion fühlt sich offenbar nicht dem Gebot der Ausgewogenheit verpflichtet oder wurde angewiesen, diese zu missachten. Dies ergibt sich daraus, dass diese Talkshow im November aufgrund der einseitigen Gesprächsführung unter Missachtung der Zusage einer 50:50-Ausgewogenheit beim Gesprächsanteil eher der Täuschung der Zuschauer verpflichtet war.

    Noch mehr ergibt sich dies aus dem Zusammenschnitt und dem Herausschneiden meiner Erwiderungen auf einzelne Vorwürfe und Behauptungen. Dem Grundsatz der Überparteilichkeit und Unparteilichkeit diente dieses Verhalten jedenfalls nicht.

    Durch das zuvor beschriebene Verhalten der Redaktion der Markus-Lanz-Show wurde auch Ziffer III (6) der Richtlinien verletzt, die ausdrücklich gebietet, dass gegensätzliche Standpunkte gleichwertig behandelt werden. Das Gebot journalistischer Fairness wurde durch das oben dargestellte Verhalten geradezu mit Füßen getreten.

    Letztlich war diese Fernseh-Talk-Show offenbar nicht dem Grundsatz der Toleranz gegenüber der Achtung von Glauben, Meinung und Überzeugung der Mitmenschen im Sinne von Ziffer VII (2)der Richtlinien verpflichtet sondern eher dem Gegenteil, indem Angehörige der Scientology Kirche durchwegs negativ dargestellt werden sollten. .

    Ich bitte Sie auf der Grundlage der oben genannten Fakten, die Redaktion der Fernsehtalkshow „Markus Lanz“ mit diesen Pflichtverletzungen journalistischer Fairness zu konfrontieren, sie dazu anzuhören und sich selbst durch Gegenüberstellung der ungeschnittenen Talk-Show und der letztlich ausgestrahlten Talk-Show ein eigenes Bild davon zu machen.

    Außerdem bitte ich Sie, die Redaktion unter Hinweis auf die üblichen internen Disziplinarmittel der Fernsehanstalt des ZDF zu verpflichten, sich zukünftig an die dargestellten Richtlinien zu halten.

    Ich erwarte auch, dass zukünftig sichergestellt ist, dass Zuschauer durch Einblendung eines Textes oder auf ähnliche Weise vom Sender darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine zusammengeschnittene Aufzeichnung und keine „Live-Sendung“ handelt. So wären suggestive Täuschungen der Zuschauer von vornherein ausgeschlossen.

    Ich erwarte auch einen Vorschlag wie uns die Möglichkeit gegeben wird, die Sicht der Scientology ausgewogen präsentieren zu können.

    In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich

    Mit freundlicher Hochachtung

    Jürg Stettler

    Pressesprecher

    Scientology Kirche Deutschland e.V.

    Scientology Schriften nicht extremistisch: Bezirksgericht von Khanty-Mansi hebt Urteil des Amtsgerichts von Surgut auf.

    Ein weiteres Stück der Unterdrückung ging heute den Bach runter

    Am 12. Oktober hob das Bezirksgericht von Khanty-Mansi die Entscheidung des Stadtgerichts von Surgut, welche die Werke von L. Ron Hubbard als extremistisch einstufte, wieder auf.

    Der Beschluss vom 26. März 2010 des Stadtgerichts von Surgut fand übrigens hinter verschlossenen Türen statt. Es war keinem Repräsentanten der Scientology Kirche erlaubt worden dem Prozess beizuwohnen. Der Staatsanwalt sowie der Richter entschieden, dass die Grundlagen der Lehre der Scientology Kirche extremistisch seien. Der Staatsanwalt bestätigte später in einem Interview, dass er die beurteilten Materialien nicht selbst gelesen habe und berief sich auf eine Experten-Analyse. der beigezogene „Experte“ wurde von Frau Galina Vydrina empfohlen. Sie ist Beraterin des Gouverneurs von Khanty-Mansi und kämpft seit langem gegen nicht-traditionellen Religionen. Der von ihr zugezogene „Experte“ war Anti-Sekten-Spezialist Evgeny Volkov, der, statt die Fragen des Gerichts zu beantworten, seine „wissenschaftlichen“ Theorien vortrug, ohne auch nur die Hälfte der Scientology-Materialien die zur Analyse vorgelegt wurden, eingesehen zu haben. Das Gericht war mit den Materialien von Ron Hubbard noch weniger vertraut. Das gesamte gerichtliche Verfahren dauerte 2 Stunden und 40 Minuten.

    Die Scientologen in der Gemeinde (deren Vertreter ist Alexander Iljin) hatten den Endruck, dass diese Entscheidung eine Rache für die Anerkennung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war, da die lokalen Behörden die vom EGMR anerkannten Rechte der Scientologen auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, verletzt hatten.

    Trotz der Tatsache, dass die Entscheidung des Stadtgerichts von Surgut noch nicht rechtskräftig war, nahm das Justizministerium der Russischen Föderation illegalerweise diese Materialien in die Liste des extremistischen Materials auf. Seit der Veröffentlichung dieser Liste, haben die Strafverfolgungsbehörden auf der Jagd nach diesen Materialien im ganzen Land von Blagoweschtschensk bis nach Krasnodar Durchsuchungen und Razzien durchgeführt. Am Zoll wurde Material entsiegelt und unbescholtene Bürger wurden Verwaltungsverfahren unterzogen.

    „Die Entscheidung Surgut ist eine Schande für die Justiz. Als Bürger der Russischen Föderation und als Rechtsanwalt bin ich froh, dass das Urteil nun aufgehoben wurde. Auch wenn es gute Gründe für eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegeben hat, glaube ich, dass die Fähigkeit der Berufungsinstanz unabhängig von religiösen Einstellungen und der politischen Situation eine Entscheidungen zu fällen ein Triumph ist. Nicht nur ein Triumph des Rechtsstaates, sondern auch des gesunden Menschenverstandes“, sagte Anwalt Galina Krylova nach der Entscheidung des Bezirksgerichts.

    Die Leiterin der russischen Scientology-Zentren, Natalia Dvoryadkin, erklärte, dass die Arbeiten von L. R. Hubbard seit über 50 Jahren in 165 Ländern weltweit erhältlich sind. Die Gesamtauflage der veröffentlichten Materialien überschreitet 81 Millionen Exemplaren.

    Süddeutsche Zeitung gibt zu: Scientology ist eine gemeinnützige Organisation

    September 2, 2010 2 Kommentare

    Heute veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen kurzen aber umso aufschlussreicheren Artikel darüber, dass Scientology aufgrund mehrere Gerichtsentscheide nicht mehr mit Gewerbetreibenden gleichgestellt werden könne.

    Petra Fröschl, welche den Artikel verfasste war sichtlich bemüht, Scientology irgendwie doch noch schlecht darzustellen, wirklich gelingen konnte es ihr jedoch nicht. Offensichtlich ist die Rechtslage in Deutschland nun auch bei den Medien angekommen.

    So wurde eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts wie folgt zitiert: „Wir haben uns bei der Regierung von Oberbayern rückversichert“. Der Antrag der Scientology Organisation müsse aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und dem Willkürverbot genehmigt werden. Früher sei es noch möglich gewesen, Scientology mit Gewerbetreibenden gleichzustellen und ihr aus formalen Gründen eine Absage zu erteilen. Nun gebe es aber mehrere Gerichtsurteile, die das verbieten.
    In der TV Sendung „Hart aber fair“ wurde von verbitterten Scientology-Gegnern wie Handl und Beckstein, aber auch vom parteiischen Moderator Plasberg, Scientology beschuldigt, Gerichtsurteile willkürlich als „Pro Scientology“ auszulegen. Nun scheint sich herauszustellen, dass es doch wohl eher umgekehrt war.

    Lesen Sie dazu hier den Faktencheck zur Sendung: http://religo.ch/2010/09/02/faktencheck-uber-scientology-sendung-hart-aber-fair

    Die Sea Org der Scientology Kirche, Abtreibung und Kindererziehung

    Wohl um das Sommerloch zu stopfen, wurde in den USA kürzlich eine neue „Front gegen Scientology“ eröffnet.
    Es war nur eine Frage der Zeit, bis Hugo Stamm und seinesgleichen diese Front auch im deutschsprachigen Raum eröffnen, was nun auch gemacht wurde.

    Es ist auch nicht verwunderlich, weshalb Hugo Stamm gerade bei diesem brisanten Thema die Originalschriften L. Ron Hubbards überhaupt nicht zu Rate zog, denn so wäre die Kontroverse schnell vorbei gewesen. Wer das Buch „Dianetik – Der Leitfaden für den menschlichen Verstand“ gelesen hat weiss, dass L. Ron Hubbard gegen Abtreibung (nicht gegen Verhütung) war und welche psychischen Auswirkungen eine Abtreibung auf die Mutter und eventuell bei einem Scheitern des Versuchs (das Buch wurde 1950 geschrieben) auch auf das Kind haben kann.
    Die nachfolgenden Zeilen wurden von einem ehemaligen Sea-Org Mitglied geschrieben, welches sich für Kinder kriegen entschieden hat und deshalb aus der Sea-Org (oder See-Organisation, religiöser Orden der Scientology Religion) austrat:

    Als ein ehemaliges Mitglied der Sea-Org der Scientology Kirche (entfernt vielleicht vergleichbar wie ein Kloster für die Katholische Kirche) möchte ich meine persönlichen Erfahrungen mitteilen.

    Die Arbeit eines Sea-Org-Mitglieds lässt sich mit der eines Missionars vergleichen: Man ist ganztägig mit den kirchlichen Aktivitäten beschäftigt, man hat sich dafür entschieden, und es ist sicherlich kein 08/15-Job. Bei solch einer intensiven Beschäftigung ist es fast unmöglich, sich gleichzeitig genügend um seine eigenen Kinder kümmern zu können, und so hatte ich mich entschieden, die Sea-Org zu verlassen, um Kinder zu haben. Denn ist es ehrlich gesagt nicht so, dass Frauen sich die ganze Zeit zwischen Karriere und Kinder entscheiden müssen? Eine arbeitsintensive Anstellung lässt sich schwierig mit dem Gründen einer Familie vereinbaren.

    Viele Geschäftsfrauen in den USA, die Teilhaberinnen werden möchten, schieben das Kinderkriegen bis in ihre Vierziger auf oder verzichten ganz darauf, weil sie ohne 70-Stundenwoche keine Karriere machen würden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass eine Frau eine ungeplante Schwangerschaft abbricht, weil sie ihre hart erarbeitete Position in der Firma oder sonst im Leben nicht verlieren will.

    Nicht viele Frauen schaffen es, sowohl eine erfolgreiche Karriere wie auch eine Familie zu haben. Man muss selber Prioritäten setzen, und viele wählen dabei die Familie, andere wählen ihre Arbeit. Schlussendlich ist es die eigene Entscheidung, mit der man dann leben muss.

    Wie arbeitsintensiv das Leben in der Sea-Org auch sein mag, es ist unmöglich, dass ein Vorgesetzter jemanden zu einer Abtreibung zwingt, genau so wie er eine Person nicht dazu zwingen kann, zu essen oder ihr Zimmer aufzuräumen. Man verliert seine Rechte nicht, wenn man der Sea-Org beitritt. Aber Kinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit, die man als Sea-Org Mitglied einfach nicht genügend haben würde. Also muss man eine Wahl treffen.

    Es ist sicherlich keine leichte Wahl, deshalb mag sich jemand wohl besser fühlen, jemand anderem die Schuld zu geben, wenn man die eigene Wahl im Nachhinein bereut. Mit Schuldgefühlen lässt sich schlecht leben. Aber leider ist es so, dass man manchmal Entscheidungen im Leben treffen muss: Man wägt das Für und Wider ab, man übernimmt Verantwortung, und lebt mit den möglichen Konsequenzen.
    E.B.

    Schweinegrippe: Pharmaindustrie finanzierte die WHO Richtlinie über das Ausrufen einer Pandemie

    Britische Enthüllungsjournalisten zusammen mit der Fachzeitschrift „Britisch Medical Journal“ haben es bewiesen. Die Autoren der WHO-Richtlinie, die für das Ausrufen der Pandemie verantwortlich waren, standen auf der Gehaltsliste der Pharmaindustrie, die mit dem Schweinegrippe-Impstoff Milliarden verdienten. Ob der wohl grösste Betrug aller Zeiten nun strafrechtliche Konsequenzen hat, wird sich zeigen.

    Britische Enthüllungsjournalisten haben zusammen mit der Fachzeitschrift «British Medical Journal» handfeste Beweise zu Tage gefördert, die den bisher grössten Korruptionsskandal in der Geschichte der Pharmaindustrie heraufbeschwören könnten. Nach Angaben der Journalisten standen genau diejenigen WHO-Mitarbeiter auf der Gehaltsliste der Pharma-Unternehmen GlaxoSmithKline und Roche, welche sich für die Ausarbeitung der «Richtlinien zur Verhinderung der Ausbreitung der Schweinegrippe» verantwortlich zeigten. Die meisten Länder haben ihre Strategie im Kampf gegen die Schweinegrippe nach dieser WHO-Richtlinie ausgelegt und bei den oben erwähnten Pharmaunternehmen Grippe-Medikamente in Milliardenhöhe bestellt, welche kaum benötigt wurden. Finanziert wurde der Kauf der Arzneien durch Steuergelder. Insgesamt reservierte die Pharmaindustrie im Auftrag von Regierungen Medikamente im Wert von 5,8 Mrd. Euro. Millionen Impfdosen lagern nun ungenutzt in den Depots.

    Nur allein den Schweizer Steuerzahler hat diese WHO-Richtline rund Hundert Millionen Franken gekostet. Es wurden 13 Millionen Impfdosen bestellt, für jeden Einwohner zwei Impfungen. Doch gebraucht wurden nur 2 Millionen. Eine Prüfung von „Ernst & Young“ hat gezeigt, dass die Schweiz zu viel Impfstoff bestellt hat. Kein Witz, das ist alles, was bei der Untersuchung rauskam. Keine Kritik an der Hysterie, die von den Gesundheitsbehörden raufbeschwört wurde, statt die Bevölkerung zu beruhigen.

    Wer immer noch glaubt, Big Pharma wolle nur das Beste für einem, dem sei gesagt, dass die Pharmaindustrie nur das Beste von einem will: Geld. Das hat mit Gesundheit nichts mehr zu tun.

    Chemtrails-Streifen am Himmel: Wo bleibt unser blauer Himmel?

    April 22, 2010 12 Kommentare

    Seit einigen Monaten ist mir aufgefallen, dass sehr oft ausgehend von Flugzeugen „Kondensstreifen“ entstehen, welche sich nach einiger Zeit wie ein Schleier ausbreiten und den Himmel in eine milchige Suppe verwandeln. Ich hatte dazu keine Erklärung. Da ich mich bereits seit über 20 Jahren mit Flugzeugen befasse und früher sehr oft den Himmel beobachtete, machte es mir einfach keinen Sinn, weshalb in jüngster Vergangenheit die Kondensstreifen teils verursachen, dass der ganze Himmel in eine milchige Suppe verwandetlt wird. Auch früher gab es teils Kondensstrreifen die sich zu Wölkchen  bildeten, aber es entstand gemäss meiner Erinnerung nicht eine wirklich trübe Suppe wie dies heute sehr oft der Fall ist.
    Nach einiger Zeit entdeckte ich, dass es offensichtliche Unterschiede gibt. Es gibt Flugzeuge die Streifen erzeugen welche sich nach wie vor verflüchtigen und Flugzeuge deren „Kondensstreifen“ sich halten und zu richtigen Schleiern ausdehnen.

    Nach dieser Beobachtung wollte ich mir im Internet eine Erklärung zu diesem Phänomen suchen und staunte nicht schlecht, dass offensichtlich vielen Menschen das gleiche aufgefallen ist.

    Ich möchte hier alle Leser dieses Blogs auffordern sich über dieses Phänomen zu informieren.


    Chemtrails Schweiz
    Viele weitere Informationen finden sich auf Google. Einfach „Chemtrails“ eingeben

    Fakten zu ARD Spielfilm „Bis nichts mehr bleibt“ über Scientology

    März 31, 2010 6 Kommentare

    Genau zu diesem Zeitpunkt in dem ich diesen Artikel schreibe, wird der Film „Bis nichts mehr bleibt“ auf dem Sender ARD gezeigt. Der Fall Rönn, welcher als Grundlage des Films gilt, ist alles andere als wahrheitsgetreu nachgespielt. Wer sich wirklich für die Zusammenhänge interessiert, der sollte auch dieses Video anschauen.

    Hintergrund-Informationen: Propaganda-Film als beispiellose Diskriminierungskampagne
    Mit der Produktion eines für Ende März angekündigten Anti-Scientology Filmes verletzt der öffentlich-rechtliche Sender ARD das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität und fördert ein Klima der Intoleranz gegenüber einer religiösen Minderheit.

    Dabei fungiert ausgerechnet eine Hamburger Senatsangestellte, der im Zusammenhang mit ihrer Anti-Scientology Tätigkeit bereits strafbare Vorteilsnahme im Amt und Verletzung von Menschenrechten vorgeworfen werden konnte der ARD als „Fachberaterin“. Es steht daher zu befürchten, dass die ARD von dieser „Inquisitorin“ moderner Prägung als Instrument ihrer Hetzkampagne gegen eine weltweit anerkannte Religionsgemeinschaft missbraucht wird.

    Die Scientology Kirche hatte offiziell angefragt ob ihr Pressesprecher an der Presse-Vorstellung des ARD Spielfilms am 5.3.2010 auch anwesend sein darf.
    Die Kirche war von einigen Medien informiert worden. Diese Medien meinten, es wäre wohl nur fair, wenn die Scientology Kirche auch Stellung beziehen könnte.

    Leider hat die ARD eine Teilnahme verweigert. Der Film wurde als geheime Kommandosache gehandelt. Dies kann nur bedeuten, dass man bewusst einen Propaganda-Film zusammengestellt hat, der Scientologen diskriminieren soll.
    Teil 1:

    Teil 2:

    Teil 3:

    Teil 4:

    Hier finden sie die gesamte Gegendarstellung zum ARD Spielfilm „Bis nichts mehr bleibt“

    Eva Herman: Wie das System jeden ausschliesst, der eigene Gedanken hat

    März 29, 2010 3 Kommentare

    Auszug aus dem Vorwort von Eva Herman’s neuem Buch:

    Heute erscheint mein neues Buch Die Wahrheit und ihr Preis – Meinung, Macht und Medien im Kopp Verlag. Hier schildere ich die wahrlich turbulenten Ereignisse der letzten drei Jahre. In der Ankündigung heißt es unter anderem:

    »In der inzwischen schon beinahe legendären Johannes-B.-Kerner-Sendung kommt es vor laufenden Kameras und unter den Augen eines Millionenpublikums zu einer Art ›Inquisitionstribunal‹ gegen Eva Herman, das mit ihrem ›Hinauswurf‹ durch Kerner endet – und erneut ein vernichtendes Medienecho findet. Ihr berufliches Leben ist zerstört, als Mensch wird sie zur ›Persona non grata‹.«

    In der Tat: Das, was ich in der Vergangenheit erlebte, ist nichts für schwache Nerven! Von den Medien als »braun und blöd« gejagt, wurde ich vom NDR gefeuert und erlebte die Fernseh-Hölle bei Kerner. In diesem Buch schildere ich Ursprung und Eskalation einer politisch unbequemen These, zu der ich zunächst buchstäblich »wie die Jungfrau zum Kinde« fand:

    Als frisch gebackene Mutter mit Ende dreißig brachte ich es nicht fertig, mein kleines Kind in die Fremdbetreuung zu geben und weiter Karriere zu machen, als wäre nichts gewesen. Während die Erwerbstätigkeit der Frau seit Jahren zum festen Programm des Bundesfamilienministeriums und nahezu aller Leitmedien gehört, und auch die meisten der prominenten Kolleginnen-Mütter bis heute ohne Not und unbekümmert in diverse Fernsehkameras hinein versichern, dass sie mühelos Kinder und Karriere vereinbarten, wuchs schon damals ein tiefes Unbehagen in mir darüber, dass hier etwas nicht stimmte.

    Eva Herman
    Das Buch ist erhältich im Kopp Verlag

    Paul Craigh Roberts gibt entmutigt auf!

    Er schreibt über sich selber:

    Ich war Mitherausgeber und Kolumnist des WALL STREET JOURNALS. Ich war der erste freie Kolumnist der BUSINESS WEEK und habe 15 Jahre lang Kolumnen für sie verfasst. Ich war ein Jahrzehnt lang Kolumnist des SCRIPPS HOWARD NEWS SERVICE, der 300 Zeitungen belieferte. Ich habe Kolumnen für die WASHINGTON TIMES, für Zeitungen inFrankreich, Italien und für ein Magazin in Deutschland geschrieben. Ich habe für die NEW YORK TIMES gearbeitet und regelmäßig Features für die LOS ANGELES TIMES verfasst.
    Heute kann ich in US-amerikanischen „Mainstream-Medien“ nichts mehr veröffentlichen und werde darin auch nicht nachgedruckt.

    Hier können Sie einen auf deutsch übersetzten Artikel lesen, welcher sehr eindrücklich die heutige Meinungsmanipulation beschreibt

    Kurz-Biographie über Paul Craig Roberts:
    Stellvertretender Finanzminister in der ersten Reagan-Regierung.
    Mitherausgeber des WALL STREET JOURNALS, erhielt zahlreiche akademische Berufungen, unter anderem an den William E. Simon-Lehrstuhl am Zentrum für Strategische und Internationale Studien der Georgetown University und als führender Wissenschaftleran die Hoover Institution der Stanford University.

    Scientology gewinnt erneut vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

    Am 8. März 2010 wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rechtsfall der religiösen Vereinigungen der Scientology-Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk endgültig rechtskräftig.

    Am 1. Oktober 2009 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen NN 76836/01 und 32782/03 sein Urteil zugunsten der Scientology-Kirchen von Surgut und Nizhnekamsk.
    Das Endurteil des Europäischen Gerichtshofs stellte eine Verletzung der
    Rechte der Antragsteller durch die russische Föderation fest, und zwar vor allem Verletzungen der Vorschriften des Artikels 9 der Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) im Licht von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinsfreiheit).

    Das Gericht befand, dass der den religiösen Gruppen gem dem Religionsgesetz gewährte eingeschränkte Status den Mitgliedern solcher Gruppen nicht erlaubt, ihr Recht auf Religionsfreiheit wirksam auszuüben; vielmehr macht er ein solches Recht illusorisch und theoretisch anstatt praktisch und wirksam so wie es die Menschenrechtskonvention fordert.

    „Die Anträge auf Registrierung als eine religiöse Organisation, die von den ersten und zweiten Antragstellern als Gründer ihrer jeweiligen Gruppierungen eingereicht worden waren … wurden unter Hinweis auf die unzureichenden Dauer der Existenz der Gruppierungen abgelehnt“
    Letztendlich gewährte ihnen der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppe, in welchen sie einzuordnen waren und in welchem sich der dritte Antragsteller befand, keinerlei praktischen oder wirksamen Nutzen, weil solch eine Gruppe ihrer Rechtspersönlichkeit, der Eigentumsrechte und der rechtlichen Fähigkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, beraubt war; ferner wurde sie auf das Schwerste in den Grundaspekten ihrer religiösen Funktionen behindert.

    Im vorliegenden Fall legte die russische Regierung keine dringenden sozialen Bedürfnisse für die angefochtene Einschränkung dar und gab keine bedeutsamen und ausreichenden Gründe für die lange Wartezeit an, die eine religiöse Organisation vor der Erlangung ihrer Rechtspersönlichkeit ertragen musste“

    Der Präsident der Scientology-Kirche von Nizhnekamsk, Emir Ramazanov,erklärte“das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hebt den Standard des Schutzes der Gewissens- und Vereinsfreiheit in Russland und in Europa nicht nur auf ein neue Ebene, sondern legt auch fest, dass die europäischen Standards sogar dann den Schutz garantieren, wenn die Ungerechtigkeit in nationalen Gesetzen zum Ausdruck kommt.

    Die Scientology-Religion wurde vom Autor und Philosophen L. Ron Hubbard gegründet. Scientologen glauben, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass das spirituelle Potential eines Menschen innerhalb einer Lebenszeit wiederhergestellt werden kann. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den Vereinigten Staaten gegründet. Jetzt verfügt Scientology über 8.300 Kirchen,Missionen und angegliederte Gruppen und über Millionen von Mitgliedern in 165 Ländern. In Russland gibt es von St. Petersburg bis Wladiwostok mehr als 40 Kirchen und Missionen der Scientology.

    Frank Busch

    Prof. Hans-Jürgen Möller, Direktor der Münchner Uni-Psychiatrie soll entlassen werden

    Diese Forderung des Menschenrechtsvereins KVPM wurde damit begründet, dass der Psychiater Hans Jürgen Möller eine Gefahr für die Gesundheit von Psychiatriepatienten darstelle. Mitglieder der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM) übergaben am Dienstag den 09.03.2010 dem Präsidenten der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität, Prof. Bernd Huber, eine Forderung den Direktor der LMU Psychiatrie, Prof. H.-J. Möller mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

    Meldung der KVPM:
    Bernd Trepping, Präsident der KVPM Deutschland e.V. sagt, Psychiatriepatienten seien in Gefahr, da Psychiatrie-Chef Prof. Möller nicht zu erkennen gäbe, kompromisslos hinter der Einhaltung der international vom Weltärztebund verabschiedeten Deklaration von Helsinki zum Schutz von Patienten bei medizinischen Forschungen zu stehen. Die Helsinki-Deklaration umfasst die ärztlichen Regeln zur medizinischen Forschung und ist auch Bestandteil der ärztlichen Berufsordnung in Deutschland. Möller sei anscheinend weniger an dem Leid von Patienten aufgrund der Nebenwirkungen von Psychopillen interessiert, als an finanziellen Vorteilen durch die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu Pharmaunternehmen, so Trepping weiter.

    Interessenskonflikte: Prof. Möller unterhält finanzielle Verbindungen zu 15 Pharmafirmen. Von folgenden Firmen hat er Forschungsgelder erhalten, ist Mitglied des Advisory Boards oder aber erhält Honorare für Vorträge: AstraZeneca, Bristol-Myers Squibb, Eisai, Eli Lilly, GlaxoSmithKline, Janssen Cilag, Lundbeckd, Merck, Novartis, Organon, Pfizer, Sanofi-Aventis, Sepracor, Servier und Wyeth. (Quelle: Der Nervenarzt, Artikel: Unipolare depressive Erkrankungen, 2009)

    Der Journalist Hans Weiss schreibt in seinem Buch „Korrupte Medizin“, Möller habe sich auch für äußerst umstrittene Medikamente stark gemacht, wie z.B. für das Abmagerungsmittel Acomplia. In der Fachzeitschrift British Medical Journal habe Möller im Jahr 2003 Acomplia als Mittel „mit günstigem Nutzen-Risiko Profil“ beschrieben. Obwohl die US-Gesundheitsbehörde diesem Mittel im Sommer 2007 wegen schwerwiegender Nebenwirkungen die Zulassung verweigerte, sei Möller kurz darauf bei einer Werbeveranstaltung des Acomplia-Herstellers Sanofi-Aventis aufgetreten, um erneut Stimmung für das Medikament zu machen.

    Der Autor Weiss schreibt weiter, Möller habe sich auch vehement hinter das Antidepressivum Valdoxan gestellt und es in Veranstaltungen der Herstellerfirma Servier angepriesen, doch die europäische Zulassungsbehörde habe diesem Antidepressivum wegen fehlender Wirksamkeit die Zulassung verweigert.

    Als „absolut untragbar“ bezeichnen die Menschenrechtler der KVPM außerdem die Tatsache, dass Prof. Möller in seiner Klinik einen berüchtigten Wegbereiter der Rassenhygiene und Zwangssterilisation, Emil Kraepelin, in Ehren hält. Statt vor dessen menschenverachtender Ideologie zu warnen, sind in den Gängen der psychiatrischen Universitätsklinik München ein großes Portrait und eine Büste Kraepelins ausgestellt, die Bibliothek des Hauses trägt nicht nur Kraepelins Namen, Prof. Möller ließ sie auch in den ursprünglichen Zustand von Kraepelins Zeiten restaurieren.

    Als unvereinbar mit dem Auftrag einer Lehranstalt für junge Mediziner bezeichnen die Mitglieder der KVPM den Umstand, dass Prof. Möller immer noch das Amt eines Direktors einer Universitätspsychiatrie bekleidet, obwohl er am 4 . Februar 2010 vom Oberlandesgericht München im Zusammenhang mit einer fragwürdigen „Ferndiagnose“ zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers verurteilt worden ist.

    Außerdem habe ein ehemaliger Datenschützer der Klinik vor wenigen Jahren auf gravierende Sicherheitsmängel beim Umgang mit ungeschützten Festplatten und Patientendaten in der LMU Psychiatrie aufmerksam gemacht. T rotz der Hinweise wurde 2008 auf einem Münchener Flohmarkt eine Festplatte der LMU Psychiatrie mit mehreren Tausend Patientendaten unter Nennung psychiatrischer Diagnosen und vollständiger Adressen von Patienten sowie Arztbriefe etc. zum Verkauf angeboten.

    Die Menschenrechtler sehen in Prof. Möller daher einen besonders bedenkenlosen und fahrlässigen Psychiater. Möller und sein Kollege hatten die Herausgeber des unabhängigen Informationsdienstes für Ärzte und Apotheker, „Arznei-Telegramm“, schwer unter Beschuss genommen, nur weil diese über mögliche tödlichen Nebenwirkungen von Antidepressiva gewarnt hatten. Mittlerweile warnen Arzneimittelbehörden weltweit vor genau diesen Gefahren!

    Nach Angaben des Vereins habe sich Prof. Möller im Grunde bereits 1973 für eine ärztliche Führungsposition disqualifiziert. Damals habe Prof. Möller mit seinem Lehrer, dem Psychiater Prof. Zerssen, an einer Besichtigung psychiatrischer Einrichtungen in Moskau und Leningrad teilgenommen. In ihrem daraufhin gefertigten Bericht hätten die bei den Psychiater der russischen Psychiatrie im Ergebnis die „Absolution“ erteilt. Danach wurden die unmenschlichen Zustände in russischen psychiatrischen Anstalten im Westen aber derart offenkundig, dass sogar der Weltverband der Psychiatrie nicht mehr anders konnte, als mit 90:88 Stimmen die russischen Missbrauchspraktiken der Psychiatrie zu verurteilen.

    Die vollständige Forderung der KVPM liegt in der Münchener Innenstadt im Tal 32 aus. Dort findet noch bis zum 21. März eine Ausstellung der KVPM über Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie statt. Die Ausstellung ist täglich von 10 bis 21 Uhr geöffnet, der Eintritt ist frei. Wer sich der Forderung anschließen möchte, kann sich dort auf einer Unterschriftsliste eintragen.

    Für weitere Informationen und verantwortlich im Sinne des Presserechts: www.kvpm.de

    Droht eine Psychiatrisierung der Pädagogik?

    Dezember 14, 2009 1 Kommentar

    Ein Artikel über die Kontroverse rund um den Artikel von Rainer Pagel:

    Als Einleitung ein Zitat aus besagtem Heft: PÄDAGOGIK, Heft 2/Februar 2003, S. 38-41

    Seitdem die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, in ihrer Pressemitteilung vom 15. August 2001 ausdrücklich auf den schädlichen Missbrauch von Ritalin® hingewiesen hat, hat dies in der Bundesrepublik zu einer ganz neuen Diskussion darüber geführt, ob es überhaupt vertretbar ist, dieses Psychopharmakon in diesen Mengen zu verschreiben. In ihrer Pressemitteilung nennt Caspers-Merk die folgenden Zahlen: „Seit 1994 hat sich der Verbrauch mehr als verzehnfacht. Allein im Jahr 2000 hat er sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt.“1 Bereits ein Jahr vorher wurden im arznei-telegramm die folgenden Zahlen veröffentlicht: „1995: 0,7 Millionen Tabletten, 1999: 31 Millionen Tabletten)“2 Das wäre sogar eine Steigerung um mehr als das Vierzigfache innerhalb von 5 Jahren. [......]

    Lesen Sie hier den ganzen Artikel von Rainer Pagel mit dem Titel „Droht eine Psychiatrisierung der Pädagogik?“

    Wenn ein Pädagoge klar gegen die Tendenz immmer mehr Ritalin einzusetzen Stellung bezieht, dann braucht er nicht lange auf Kritiker zu warten. Wohl selbst erstaunt was dieser Artikel zum Schutze unserer Kinder auslöste, mussten sich Rainer Pagel und der Beltz-Verlag nach erscheinen des Artikels von einem notorischen Scientology-Kritiker namens Ingo Heinemann heftig kritisieren lassen. Schauen wir uns kurz diese Kritiken des Herrn Heinemanns an:

    1. Es gehe Pagel nur vordergründig um das wohl der Kinder, in Wirklichkeit gehe es Herrn Pagel um den „Kampf Scientology’s gegen die Psychiatrie“

    Herr Heinemann schlussfolgert dies einfach daraus, dass Herr Pagel Scientologe ist. Dass Herr Pagel einfach eine sich mit Scientology deckende eigene Meinung haben könnte und daher Scientologe wurde, scheint den geistigen Horizont des Herrn Heinemann zu überfordern. Was nicht passt wird passend gemacht, dachte sich Herrn Heinemnn wohl und produzierte in bekannter chaotischer Art auf seiner Website Artikel um Artikel um Herrn Pagel als Scientologe zu outen, etwas was Herrn Pagel schon lange zuvor selbst getan hatte und daher völlig überflüssig war.

    2. Herr Heinemann stellt es so dar, als ob Pagel „Behauptungen der Scientology-Organisation“ ohne Hinweis auf die Quelle, vorgetragen habe. Er kritisiert den Verlag auch gleich selbst und unterstellt ihm „trickreich die Kritik am Artikel auf eine allgemeine Diskussion über ADHS umzuleiten“.

    Damit gibt Herrn Heinemann bloss zu, dass er selbst trickreich jede inhaltliche Diskussion betreffend „Psychiatrisierung der Pädagogik“ auf das Thema Scientology lenken will, obwohl es ja im Artikel um ADHS ging und eben nicht um Scientology. Seine Absicht ist, sich ja nicht inhaltlich mit den Aussagen Pagels zu befassen, sondern „Ad Hominem“ Pagel selbst zu diffamieren. Eine oft angewandte Manipulationstaktik die Heinemann selbst perfekt beherrscht.

    3. Heinemann versucht Pagel weiter zu diffamieren, Sätze wie „pädagogische Lösungen anstreben“, „Konsequentes pädagogisches Handeln ist erforderlich“ seien nichtsagende Floskeln Pagels.
    Die Frage sei ja gerade die, worin dieses Handeln bestehen solle. Daher gehe es Pagel nicht darum Hilfe anzubieten.

    Wenn Herr Heinemann auch nur den Titel des Artikels gelesen hätte, wüsste er, dass es eben um die Hinterfragung der Psychiatrisierung der Pädagogik ging und nicht um einen praktischen Ratgeber mit alternativen Methoden. Da Pagel nebst dieser Hinterfragung der Psychiatrie durchaus auch 2 Bücher mit alternativen Lösungen erwähnt, ist auch dieser Versuch Heinemanns einerseits unlogisch aber auch trickreich. Jedenfalls würde ich im Falle pädagogischer Schwierigkeiten meine Kinder sicher lieber einem Menschen wie Pagel anvertrauen, als diese zu einem Menschen wie Heinemann zu schicken.

    Hier noch weitere lesenswerte Seiten von Rainer Pagel:
    ADHS-Kritik Deutschland
    Rainer Pagel: Religionsfreiheit

    Schweinegrippe Impfung: Nebenwirkungen werden verschwiegen

    Ein neues Buch zeigt akribisch wie es zur heutigen Hysterie rund um die Schweinegrippe gekommen ist.

    Artikel aus Lifegen.de:
    Kanadische Gesundheitsbehörden haben 170.000 Impfdosen vom Markt genommen, nachdem schwere allergische Reaktionen beobachtet worden waren. Die Chargen betreffen den Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) in Quebec. LifeGen.de hatte bereits vergangene Woche hierzulande gefordert, die Impfung gegen Schweinegrippe auf Grund fehlender Langzeitstudien zu stoppen. Angesichts der dramatischen Lage rät LifeGen.de allen Impfwilligen in Deutschland, ihren Gesundheitszustand vor der Impfung durch einen Zweitarzt genau dokumentieren zu lassen, um ggf. Schadensersatzforderungen zu einem späteren Zeitpunkt stellen zu können. Zeitgleich zum jetzigen Impf-Desaster ist ein neues Sachbuch des Biotechmagazins LifeGen.de erschienen, das sich ausführlich mit dem Thema H1N1/A und den massiven Risiken der Impfung befasst.

    Schweinegrippe: Impfung mutiert womöglich zum Pharmaskandal
    Nach der Kontamination von gleich vier Laboren mit Vogelgrippe-Viren (H5N1) im Frühjahr 2009 durch den Pharmakonzern Baxter (wir berichteten), der jetzt ebenfalls ein Vakzin gegen die Neue Grippe anbietet, ist die aktuelle Panne bei GSK in Quebec der zweite schwere virologische Vorfall eines Pharmakonzerns im Jahr 2009. GSK gab sich am Freitag bedeckt und ließ wissen, dass man die Angelegenheit überprüfen wolle. Auf die Mechanismen solcher Pannen-Bewältigungen geht das neue Sachbuch „Schweinegrippe als Jahrtausend-Fake“ im Detail ein.

    Trotz der harten Fakten: Viele Medien und die Pharmabranche berichten nahezu identisch über den vermeintlichen Nutzen der Impfung gegen die Schweinegrippe und den Erreger H1N1/A – dabei gab es nicht nur in Kanada bereits schwerste Nebenwirkungen mit dem Vakzin. Klinische Langzeitstudien fehlen, und unliebsame Publikationen aus Schweden und den USA werden, ebenso wie kritische Stimmen von Ärzten, ignoriert. Nach Skandalen wie Contergan oder Lipobay in der Vergangenheit muss sich die Pharmabranche die unliebsame Frage ohne Klagedrohungen gefallen lassen: Riskieren Verantwortliche erneut gravierende und unabsehbare Spätfolgen der Patienten? Jetzt bringt ein neues LifeGen.de Sachbuch Licht ins Dunkel – und die Gewissheit, dass viele Fragen offen bleiben. Unser Tipp: Dokumentieren Sie Ihren Gesundheitszustand genau.


    Schweinegrippe als Jahrtausend-Fake: Chronik einer geplanten Seuche

    Die Ausbreitung der Schweinegrippe hat einen weltweit einmaligen Prozess in Gang gesetzt: Nie zuvor sind Medikamente in Form von Impfstoffen so schnell und mit so wenigen klinischen Langzeitdaten über mögliche Risiken und Nebenwirkungen vermarktet worden. Ist die Pandemie ein Fake der Pharmabranche? Anlässlich der aktuellen H1N1/A – Welle hat LifeGen.de ein Sachbuch publiziert, das die Chronik einer geplanten Seuche dokumentiert. Lesen Sie, warum viele Experten von Beginn an Zweifel an der Ausrufung der Pandemie hegten und warum die Impfung gegen Schweinegrippe auch ohne Todesfälle womöglich mehr schaden könnte, als sie nutzt. Erfahren Sie auch, weswegen in Deutschland die Ständige Impfkommission (STIKO) unter Korruptionsverdacht geriet – und auf welche Weise altgediente Pharma-Blockbuster ein Comeback erfuhren. Wer die Chronik der Schweinegrippe verstehen will kommt an diesem Buch nicht vorbei. Herausgeber sind die Chefredakteure von LifeGen.de, Marita Vollborn und Vlad Georgescu.
    Schweinegrippe als Jahrtausend-Fake
    Chronik einer geplanten Seuche
    Books on Demand
    ISBN 978-3-8391-3964-6
    Paperback, 92 Seiten

    Wie gefährlich ist diese Impfung wirklich, erfahren sie mehr:
    http://www.aegis.ch/neu/links.html
    Interessante Links um selbst die Wahrheit herauszufinden:

    http://www.partei-leben-mit-zukunft.ch/themen/index.html

    http://antikorruption.ch/

    Die Vermarktung erfundener Krankheiten

    Kürzlich bin ich auf eine sehr interessante Presseerklärung gestossen, welche zwar bereits einige Jahre alt ist. Was ist seither passiert?
    Ich stelle Ihnen nach dieser Presseerklärung eine einzigartige Dokumentation vor, welche aufzeigt wie gross dieses Problem heute wirklich geworden ist.

    Dies ist eine gemeinsame Presseerklärung folgender Organisationen:
    Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V., Essen
    Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
    AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
    Versicherte müssen vor überzogenen Angeboten und Erwartungen geschützt werden

    Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat auf seinem sozialmedizinischen Expertenforum am 3. Dezember in Berlin das aggressive Bewerben und Erfinden von Krankheiten kritisiert. „Der „Handel mit Krankheiten“, im Englischen als ”Disease Mongering“ bezeichnet, hat erschreckende Ausmaße angenommen“, erklärte Prof. Dr. Jürgen Windeler, Leiter des Bereichs Evidenz-basierte Medizin beim MDS, vor den rund 100 geladenen Expertinnen und Experten. Es ginge dabei vorrangig um die Vermarktung von Medikamenten und nicht um eine bessere oder notwendige medizinische Versorgung.

    Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen/des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes (VdAK/AEV), erläuterte die Problematik aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie mahnte vor allem eine intensive Zusammenarbeit aller Akteure aus Politik und Gesundheitswesen an. „Es muss eine gemeinsame Anstrengung sein, diesem Geschäft entgegen zu treten, das Unsicherheit und Probleme von Patienten zu kommerziellen Zwecken ausnutzt“, sagte Pfeiffer. Der Schutz der Versicherten vor überzogenen Angeboten und Erwartungen müsse innerhalb und außerhalb der GKV an Bedeutung gewinnen. „Andererseits müssen die Patienten anerkannt notwendige Diagnostik und Therapie erhalten. Darum brauchen wir die Bewertung des Nutzens von neuen Verfahren in der Medizin, deutlich mehr Transparenz über das Versorgungsgeschehen und die Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien“, so Pfeiffer.

    Im Mittelpunkt der Veranstaltung „Ist das Volk krank? Zwischen Versorgungsdefiziten und Disease Mongering“ standen Themen, wie die indirekten Auswirkungen von „Disease Mongering“ auf die Patienten-Versorgung, die Interessenverflechtungen der Protagonisten sowie die schlechten Datengrundlagen für angebliche „Volkskrankheiten“. Die Schlussfolgerung, die Häufigkeit einer Krankheit sei auch ein Indiz für Unterversorgung, sei häufig falsch. Dies machten die Fachleute am Beispiel Depression, Schilddrüsenerkrankung und Menopause des Mannes deutlich. „Nicht alles, was als Krankheit identifiziert wird, ist zudem behandlungsbedürftig“, stellte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, heraus. Viele Störungen nähmen für sich das Etikett „Volkskrankheit Nr. 1“ in Anspruch. Sie seien inzwischen so zahlreich, dass durchschnittlich jede(r) Deutsche an mehreren chronischen Krankheiten leide.

    Einige Krankheiten werden zur besseren Vermarktung bestimmter Medikamente einfach erfunden. Die Folgen sind die Behandlung medizinisch wenig relevanter Gesundheitsstörungen sowie die Medikalisierung ganzer Lebensphasen wie Schwangerschaft oder PostMenopause. „Dort wo medizinische Behandlung weder sinnvoll, noch relevant ist, besteht faktisch eine Überversorgung. Diese geht eindeutig zu Lasten der Versorgung wirklich Bedürftiger“, sagte Prof. Dr. Jürgen Windeler.

    Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDS führt mehrmals jährlich Expertenforen zu sozialmedizinischen Themen durch. Dazu lädt er Akteure aus Wissenschaft, Krankenkassen, Ärzteschaft und Politik ein.

    Neue DVD Dokumentation erhältlich:
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    Sind wir alle psychisch krank? „Gesunde Menschen bringen kein Geld ein.
    Von den Produzenten der preisgekrönten Dokumentation „Ein Milliarden-Geschäft: Gefährliche Psychopharmaka“
    Psychopharmaka-Verschreibung: Das große Geschäft. Dies ist die Geschichte der höchst einträglichen Allianz zwischen der Psychiatrie un der Pharmaindustrie, die zu einem 80-Milliarden-Dollar-Umsatz mit Psychopharmaka geführt hat.
    Aber der Schein trügt.
    Das ist die Geschichte der profitablen Partnerschaft zwischen Psychiatrie und Drogen-Gesellschaften, die ein 80 Milliarden Psychopharmaka Drogen-Profit-Zentrum erschaffen hat.
    Diese DVD deckt den Betrug psychiatrischer Schwindel-Diagnosen auf, mittels derer sie ihre Drogen auch an „normale“ Leute zu verkaufen versucht.
    Und es funktioniert. Psychiater und Drogen-Gesellschaften haben einen prfitablen Markt von mehr als 150.000 US-Dollar – in jeder einzelnen Minute eines jeden Tages – kreiert.
    Doch beim Bekanntmachen von Krankheiten, die die Illusion von weitverbreiteter Geisteskrankheit schaffen – wie sicher sind die Psychopharmaka wirklich, die von Psychiatern verschrieben werden, um diese Krankheiten zu heilen?
    Es ist die Geschichte des großen Geldes – Drogen, die eine 330 Milliarden US-Dollar schwere psychiatrische Industrie nähren ohne eine einzige Heilung. Die Kosten in menschlichen Belangen sind sogar noch größer – diese „Arzneimittel“ töten jedes Jahr schätzungsweise 42.000 Personen. Und die Todesrate ist steigend. Diese DVD ist eine fesselnde Dokumentation, die mehr als 175 Interviews mit Rechtsanwälten, Experten in geistiger Gesundheit, den Familien von Opfern und denen, die überlebt haben, enthält. Diese DVD zeigt, dass unter der Maske des psychiatrischen Verabreichens von Psychopharmaka das brutale Geldmachen steckt.
    Diese große Eindruck hinterlassende Präsentation, die ganze zwei Jahre Herstellungszeit in Anspruch nahm, zeigt die Zerstörung, die von Psychiatern in jedem Sektor unserer Gesellschaft kreiert wird.
    Erschütterndes Filmmaterial, das Psychiater in Aktion zeigt, Augen öffnende Interviews mit Experten der Medizin und bewegende Geschichten von Opfern und ihren Familien, machen dies die vollständigste Dokumentation von psychiatrischem Missbrauch, die je produziert wurde. Jede Person hat das Recht, die brutalen Fakten über die Psychiatrie, ihre Anwender und die Gefahr, die diese für unsere Kinder darstellen, zu wissen.
    Wie fundiert sind die Diagnosen von Psychiatern – und wie sicher sind ihre Psychopharmaka?
    Diese dreiteilige Dokumentation geht der Sache auf den Grund und enthüllt die perfiden Verkaufsmaschen und die trügerische Scheinwissenschaft, die durch gefährliche und oft tödliche endende Marketingkampagnen verborgen wird.
    Inhalt: (Kapitel)

    1. Einführung
    2. Die Geschichte der Psychopharmaka
    3. „Wer ist dafür?“ – Das Diagnostische Manual der Psychiatrie
    4. Das Geschäft mit der Angst
    5. Psychopharmaka auf dem Prüfstand
    6. Korruption in den Aufsichtsbehörden?
    7. Vermarkten an Ärzte – ein einträgliches Geschäft
    8. Psychopharmaka und die Medien – eine äußerst lukrative Verbindung
    9. Die Bevölkerung im Visier
    10. Zeit für den jährlichen Psycho-Test
    11. Mein Arzt klärte mich nie darüber auf, was Psychopharmaka wirklich anrichten
    12. Sucht und Abhängigkeit – die Psychiatrie zerstört Leben
    13. Lösungen & Alternativen – was Sie tun können

    Besondere Merkmale:

    * Dolby Digital Stereo
    * Verschiedene Sprachen
    * Animierte Menüs
    * Kapitelwahl
    * Stereo 5.1 Surround
    * Mit illustriertem Begleitheft

    „Die Psychiatrie ist wahrscheinlich die mit Abstand zerstörerischste Kraft, die in den letzten 60 Jahren auf die Gesellschaft eingewirkt hat.“
    Dr. Thomas Szasz – Emeritierter Professor für Psychiatrie

    Hier kann diese DVD bestellt werden

    Scientology Kirche in Russland: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schützt erneut die Relgionsfreiheit

    Oktober 1, 2009 1 Kommentar

    PRESSEMITTEILUNG 1.10.2009

    Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat heute einstimmig zu Gunsten zweier religiöser Gruppierungen der Scientology Kirche in Russland entschieden. Das Gericht befand, dass sie einen Anspruch darauf haben, als religiöse Gemeinschaften gemäss russischem Recht eingetragen zu werden.
    Das Urteil entschied, dass die Gründer der Scientology Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk das Recht auf Religions- und Vereinigungsfreiheit gemäss Artikel 9 und 11 der Europäischen Menschenrechts-konvention haben.
    In seinen Urteilsgründen heißt es, das Gericht „stellte fest, dass die Antragsteller nicht die Möglichkeit hatten, Anerkennung und effektive Wahrnehmung ihrer Rechte auf Religions- und Vereinigungsfreiheit in irgendeiner organisierten Form zu erhalten. Der erste Antragsteller konnte die Eintragung der Scientology-Gruppierung als nicht-religiöse Rechtsperson nicht erreichen, da die russischen Behörden sie als eine religiöse Gemeinschaft ansahen. Die Anträge auf Registrierung als religiöse Gemeinschaft – eingereicht vom ersten und zweiten Antragsteller als Gründungsmitglieder ihrer jeweiligen Gruppierung und auch im Namen des dritten Antragstellers – wurden unter Hinwies auf die ungenügende Bestandszeit der Gruppierungen abgelehnt. Im Endergebnis gewährte der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppierung – zu dem sie berechtigt waren und im Rahmen dessen der dritte Antragsteller existierte – ihnen keinerlei praktische oder wirksame Vorteile, da solch einer Gruppierung die Rechtsfähigkeit, Eigentumsrechte und die rechtliche Möglichkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, vorenthalten wurde und sie auch ernsthaft in der Wahrnehmung der grundlegendsten Aspekte ihrer religiösen Funktionen behindert wurde. Dementsprechend befindet das Gericht, dass die Rechte der Antragsteller aus Art. 9 [Religionsfreiheit], interpretiert im Lichte von Art. 11 [Vereinigungsfreiheit] beeinträchtigt wurden.“
    Im Einklang mit der früheren Entscheidung des Gerichtshofs zugunsten des Anspruchs der Scientology Kirche Moskau, als religiöse Gemeinschaft gemäß dem russischen Religionsgesetz eingetragen zu werden, repräsentieren diese neuen Fälle richtungsweisende Urteile, welche die Religionsfreiheit und Vereinungsfreiheit für Scientologen und Menschen aller Glaubensrichtungen in allen 47 Mitgliedsländern des Europarates garantieren.
    Der Gerichtshof stellte abschließend fest: „Im Lichte der vorgenannten Erwägungen stellt das Gericht fest, dass die Beeinträchtigung der Rechte der Antragsteller auf Religions- und Vereinigungsfreiheit nicht „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ war. Demgemäss liegt eine Verletzung von Artikel 9 der Konvention, interpretiert im Lichte von Artikel 11, vor.“
    Nina de Kastro, Pressesprecherin der Scientology Kirche Russland, lobte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: „Dieses Urteil bestätigt nicht nur die Rechte der Scientology Kirchen in Russland, sondern stellt auch eine wichtige Präzedenzentscheidung dar, welche die Rechte aller religiösen Gemeinschaften in ganz Europa schützt.“
    Auch die russische Scientology Kirche in St. Petersburg hat aufgrund ähnlicher diskriminierender Schikanen im Zusammenhang mit ihrer Eintragung als Religionsgemeinschaft ebenfalls Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig,.
    Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Seither wuchs die Religionsgemeinschaft weltweit zu mehr als 8000 Kirchen, Missionen und Gruppen und zehn Millionen Anhängern in 165 Nationen. In der Russischen Föderation gibt es mehr als 40 Scientology Kirchen und Missionen von St. Petersburg bis Wladiwostok.
    Für weitere Informationen über Scientology besuchen Sie: www.scientology-moscow.ru oder www.scientology.ch.
    Für Kontakt: Annette Klug, Scientology Kirche Zürich, Tel. 044 – 400 11 90
    Das Urteil ist auch auf der website www.echr.coe.int zu finden.

    George Soros: Drogenbefürworter und Spekulant der Superlative

    Überall wo der durch Spekulation Milliardär gewordene George Soros auftaucht, geht es ums Gleiche. Unterstützung von Initiativen zur Legalisierung und Entkriminalisierung von Rauschgiften. Der Gebrauch, Besitz und die Herstellung von Rauschgiften sollte seiner Ansicht nach legal sein. Die von ihm dazu benutzten moralischen Rechtfertigungen sind „Schadensbegrenzung, medizinischer Nutzung“, „Eingeborenenrechte“ oder einfach das Recht auf Feihandel.

    Organisationen wie „Lindesmith Foundation“ oder die „Drug Policy Foundation“ bezwecken nichts anderes als politisch und gesellschaftlich in ganz Nord- und Südamerika auch Via „Volksbegehren“ die Legalisierung der Drogen voranzubringen. Alleine in den 90ern hat George Soros dazu über 30 Millionen Dollar eingesetzt. Nach dem Jahrtausendwechsel fusionierte George soros die oben genannten Stiftungen zur „Drug Policy Alliance“.

    In Mittel- und Südamerika hat der Superspekulant eine Reihe von Organisationen aufgebaut, die vorgeben für Menschenrechte zu kämpfen. Sie wenden sich jedoch jeweils gegen Versuche die Machenschaften illegaler Terrorarmeen im Dienste der Rauschgiftkartelle zu zerschlagen. Wie perfide seine Politik ist zeigt auch der Versuch armen Landwirten in Südamerika damit zu „helfen“, dass sie legal Koka anbauen können, anstelle ihnen eine wirkliche wirtschaftliche Entwicklung anzubieten. Die von Soros finanzierten Organisationen, „Anden-Rat der Kokablatt-Produzenten“ und die „Juristen-Kommission der Anden“ wurden dazu zur Gruppe „Coca 95“ zusammen geschlossen.
    Auch die Politik von Barak Obama hat malthusianische Züge. Dies wird immer mehr Menschen bewusst und führte in den USA bereits zu heftigen Kontroversen rund um die eugenische Ausrichtung seiner Gesundheitspolitik. Das revolutionäre Potential das sich durch diese menschenfeindliche Stossrichtung entwickelt, sollte nicht unterschätzt werden. George Soros war während der Präsidentschaftswahl ein wichtiger Geldgeber des Wahlkampfs von Obama. Es zeigt sich immer mehr, dass Obama genau diese malthusianische Politik verwirklichen will.

    Phillip Mattheis und SchülerVZ gegen Scientology und die Menschenrechte?

    Im Februar dieses Jahres gab es Zoff auf der Website des SchülerVZ, worüber Phillip Mattheis prominent in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel schrieb. Eine Gruppe notorischer Scientology Gegner hatte etwas dagegen, dass der Scientologe Markus auf Schüler VZ erfolgreich eine Gruppe aufgebaut hatte, welche sich für die Bekanntmachung der Menschenrechte einsetzte. Mit fadenscheinigen Argumenten, Intrige und einem eingeschleusten „Agent Provocateur“ wurde daraus eine Kontroverse gemacht, was schlussendlich dazu führte, dass die Gruppe geschlossen wurde. Nun hat der Gründer dieser Gruppe eine interessante Stellungnahme veröffentlicht, welche aufzeigt was Herr Mattheis alles nicht sagte.
    Lesen Sie die Story, welche Ihnen von Phillip Mattheis verschwiegen wurde und mich zum Titel dieses Artikels inspirierte:
    Fakten, die Philipp Mattheis über die „Jugend für Menschenrechte“ nicht erwähnt!

    Ziel des Codex Alimentarius: Genozid! 80% der Menschen müssen weg

    Mai 9, 2009 6 Kommentare

    Ein Thema dem auch ich bisher wenig Aufmerksamkeit widmete, ist ein sehr dunkles Kapitel der Menschheit. Es handelt sich dabei um den wenig bekannten „Codex Alimentarius“. Noch heute wird über die Ursachen und Verantwortungen vergangener Genozide wie dem Holocaust gestritten. Dabei wird völlig ausser Acht gelassen, dass namhafte Personen auch heute frei und offen das Ziel verkünden, die Bevölkerung um 80% reduzieren zu wollen. Der Club of Rome zum Beispiel, verpackt es noch in „medientaugliche“ Augenwischerei in Form von begrenzte Ressourcen die es zu schützen gelte, während Menschen wie Prinz Phillip offen verkünden, dass er als Virus wiedergeboren werden möchte, um dieses Ziel der Bevölkerungsreduktion zu erreichen. Wenn es nur noch bestrahlte, chemisch behandelte Nahrungsmittel ohne Vitamine und Mineralstoffe gibt, ist die Bevölkerungsreduktion sicher einfacher durchzuführen. Daher ist es wichtig die Menschen dazu zu bringen diesen Codex kennen zu lernen und zu hinterfragen ob dies wirklich alles zum Wohle des Konsumenten durchgeführt wird, oder ob da nicht eher andere Ziele im Vordergrund stehen.

    Gesundheitsbewegung gegen Codex Alimentarius

    Amoklauf in der Albertsville-Realschule in Winnenden: Psychiater des Täters Tim Kretschmer wird angezeigt!

    März 22, 2009 7 Kommentare

    Am 11.03.09 geschah es erneut: Ein Amoklauf mit tödlichem Ausgang. Der frühere Mitschüler Tim Kretschmer (17) bricht in den Unterricht im schwarzen Kampfanzug in zwei Klassenräume der Albertville-Realschule ein und schießt wild um sich. Die ganze Schule stand unter Schock. Am Ende des Amoklaufs sind 16 Menschen tot: 8 Schülerinnen, 1 Schüler, 3 Lehrerinnen, 1 Beschäftigter einer Psychiatrie, 2 Mitarbeiter eines Autohauses sowie der Täter selbst.

    Eine Diskussion über mögliche Ursachen beleuchtete den Aspekt von Killerspielen, dem Waffenrecht und der Kindheit des Täters. Trotz allen Disskussionen um die Ursachen, gibt es für diese Tat keine Erklärung. Wie kann aus einem ganz normalen Jungen plötzlich ein Amokläufer werden?

    Es ist zu beobachten, dass – wie in diesem Fall Tim Kretschmer auch schon in anderen ähnlichen Fällen in den USA oder Europa – immer wieder Personen, die solche Taten begehen unter psychiatrischer Behandlung standen oder psychiatrische Medikamete einnahmen. Diese Tatsache wird in der Diskussion und Berichtserstattung nur kurz erwähnt. Es wird aber nicht beleuchtet, wie die psychiatrische Behandlung aussah oder um welche Psychopharmaka es sich handelte, vor allem mit welchen Nebenwirkungen. Sind diese psychischen „Krankheiten“ der Täter wirklich nachgewiesen? Die Behandlung selbst und die „Heilungserfolge“ werden nie hinterfragt.
    Das Ausmass des heutigen psychiatrischen Betrugs wird in einer neuen DVD gezeigt, welche Sie bei der Bürgerkommission für Menschenrechte oder auch hier Titel: Ein Milliarden-Geschäft, gefähtliche Psychopharmaka erhalten können

    Hier die Pressemitteilung der KVPM:

    Menschenrechtsverein zeigt Psychiater wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung in 16 Fällen an

    München/Weinsberg.

    Der Verein Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM) stellt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in 16 Fällen und des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung Strafanzeige gegen die Psychiater, die Tim Kretschmer vor seinem Amoklauf in Winnenden behandelt haben.

    Die KVPM verdächtigt diese Psychiater, Tim Kretschmer behandelt zu haben, ohne ihn und seine Eltern über mögliche gefährliche Nebenwirkungen von Psychopharmaka wie Aggressivität, Gewaltausbrüche und Selbstmordgedanken aufzuklären. Unser Verein vertritt die Auffassung, dass diese Psychiater für die Taten des Amokläufers eine erhebliche Mitschuld tragen und entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden müssen, wenn ihre Praktiken bzw. von ihnen verabreichte Psychopharmaka im Spiel waren.

    Die KVPM hatte bereits wenige Stunden nach Bekanntwerden der schrecklichen Verbrechen in Winnenden die Polizei in Waiblingen per Fax darauf aufmerksam gemacht, dass viele der jugendlichen Amokläufer an US-Schulen die Schießereien nach Einnahme gewalt- und aggressionsauslösender Psychopillen verübt haben. Ein ähnlich lautendes Schreiben der KVPM erhielt vergangenen Donnerstag auch die ermittelnde Staatsanwältin Frau Hanss. Am selben Tag wurde bekannt, dass Tim K. mehrfach in der Psychiatrie am Weissenhof in Weinsberg wegen Depressionen in Behandlung war.

    Am 12. März 09 richtete der Verein ein Schreiben an den zuständigen Gerichtsmediziner, der die Leiche des Täter am Vormittag obduzierte. Die KVPM bat den Mediziner, Haarproben des Täters zu nehmen, um nach Rückständen von Psychopharmaka zu suchen, vor denen Arzneimittelbehörden weltweit warnen, da sie Aggressivität, Gewaltausbrüche und Selbstmord auslösen können.

    Bernd Trepping, Präsident der KVPM Deutschland e.V., sagt in dem Schreiben: „Bei zahlreichen Psychopillen ist ein gewalt- und aggressionsförderndes Potenzial nachgewiesen. Psychiater schaffen mit der Verabreichung von Psychopillen eine Art neue Kategorie von Straftätern. Es handelt sich dabei um Menschen, die strafrechtlich bislang nicht nennenswert in Erscheinung getreten waren, kein fassbares Motiv aufweisen und scheinbar urplötzlich besonders schwere oder brutale Gewalttaten verüben.“

    Die KVPM verweist u.a. auf die „möglichen Sicherheitsbedenken“, die im Juni 2005 von der US-amerikanischen Lebens- und Arzneimittelbehörde (FDA) im Zusammenhang mit der Verabreichung bestimmter Psychopharmaka ausgesprochen wurden.

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ordnete im August/September 2005 an, dass pharmazeutische Unternehmer deutliche Warnhinweise in den Beipackzetteln diverser Antidepressiva angeben müssen, da festgestellt wurde, dass diese u.a. Aggressivität, gewalttätiges Verhalten und Selbstmordgedanken bei Kindern und Jugendlichen verursachen können. Im Februar 2008 veröffentlichte das BfArM zu Antidepressiva eine weitere Warnung über ein erhöhtes Risiko zu suizidalem Verhalten bei Erwachsenen unter 25 Jahren.

    Eine in Kanada durchgeführte Studie über Auswirkungen von Psychodrogen auf Strafgefangene kommt zu dem Schluss, dass „gewalttätiges und aggressives Verhalten deutlich häufiger bei jenen Gefangenen auftrat, die psychiatrische Tabletten einnahmen.“

    Eine schwedische Studie aus dem Jahr 2000, die an 47 jugendlichen Straftätern durchgeführt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass 40% von ihnen akuten Missbrauch mit einem bestimmten Tranquilizer betrieben, der als „Angstlöser“ bekannt war. Das Mittel ermöglichte ihnen, extrem gewalttätige Verbrechen zu begehen. „Die Drogentäter zeigten keine Schuldgefühle wegen ihrer Gewaltverbrechen“, heißt es in dem Bericht. „Ich fühlte gar nichts, als ich fünfmal auf ihn einstach“, so ein Teenager.

    Die KVPM stellte der Polizei Waiblingen und der Staatsanwaltschaft Stuttgart außerdem eine Liste von 15 dokumentierten Fällen aus den USA zur Verfügung, bei denen bis dahin „unauffällige“ Menschen im Zusammenhang mit gefährlichen Psychodrogen besonders schwere Gewalttaten verübt hatten.

    Hier einige Auszüge:

    * Im November 1992 erschoss Lynwood Drake in Kalifornien sechs
    Menschen und dann sich selbst. In seinem Körper wurden die Psychopharmaka „Fluctin“ und „Valium“ gefunden.

    * Mai 1998: Der Amokschütze des Schulmassakers in Springfield, Oregon, der 14-jährige Kip Kinkel erschoss zuerst seine Eltern, tötete dann zwei Mitschüler und verletzte 22 weitere. Er stand unter dem Antidepressivum „Prozac“ und dem Psychomittel „Ritalin“.

    * Im Mai 1999 steuerte Steve Allen Abrams sein Auto absichtlich auf einen Kinderspielplatz. Zwei Menschen starben. Abrams stand unter der Psychodroge „Lithium“.

    * Im Juni 2001 sprachen die Geschworenen in einem Prozess im US-Bundesstaat Wyoming den Verwandten von Donald Schell 8 Millionen Dollar Schadenersatz zu. Nach Einnahme eines Antidepressivums hatte Schell seine Frau, seine Tochter und seine 9 Monate alte Enkelin erschossen, bevor er sich selbst tötete. Die Geschworenen entschieden, dass die Psychodroge zu 80% für den Amoklauf verantwortlich war.

    * Zwei Tage später wurden acht japanische Kinder erstochen und 15 weitere wurden verletzt. Der Amokläufer hatte hohe Dosen Psycho-pharmaka konsumiert, darunter das gleiche Antidepressivum, das Schell genommen hatte.

    Trepping fordert: „Sollten im Fall des 17-jährigen Tim Kretschmer Psychopharmaka im Spiel gewesen sein, müssen die behandelnden Psychiater für dieses Massaker ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden, ihnen sind diese verheerenden Nebenwirkungen von Psychodrogen bekannt.“

    Mittlerweile bekommen über 150.000 Kinder in Deutschland gefährliche Psychopharmaka. Psychiater haben eine große Anzahl neuer Störungen für Kinder erfunden, darunter Lernstörung, Rechenstörung, Heimweh, Hyperaktivität u.a. Damit werden völlig gesunde Kinder zu psychisch Kranken abgestempelt und auf gefährliche Psychopharmaka gesetzt.

    „Angesichts der neuen Rekordverabreichungen von gefährlichen Psychodrogen an Kinder in Deutschland ist es höchste Zeit, dass sich Ärzte, Eltern, Politiker und die Medien mit dem Problem psychopharmaka-induzierter Gewaltausbrüche befassen und zerstörerische Praktiken der Psychiatrie verbieten“, so Trepping weiter.

    1972 entstandt die erste „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte“ e.V.. Sie wurde in München von Mitgliedern der Scientology Kirche und interessierten Bürgern, von denen einige selbst durch Auswirkungen psychiatrischer Behandlung direkt oder indirekt betroffen waren, ins Leben gerufen. Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM) ist ein eigenständiger, eingetragener Verein, der sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert. Jeder, der sich für Menschenrechte in der Psychiatrie engagieren möchte, kann Mitglied werden. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsschicht, einer politischen Partei oder einer Religionsgemeinschaft spielt dabei keine Rolle. Die Kommission wird durch einen Beirat, bestehend aus Vertretern aus den Bereichen Medizin, Recht, Wissenschaft, Kunst und Menschenrechtskämpfern unterstützt, um die Menschenrechte in der Psychiatrie wiederherzustellen.
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    Die bizzaren Sünden des „Blick“ gegenüber Katie Holmes

    März 10, 2009 1 Kommentar

    Es war vor langer Zeit, ich war damals rund 7 Jahre alt. Der Blick baute sich zu dieser Zeit seine Stammtisch-Leserschaft mit Storys auf, welche eigentlich niemand brauchte. Der Spruch „Mord in der Badewanne – keine Zeugen – Blick war im Abflussrohr!!“ wurde damals lachend verwendet, um sich über die übertriebenen Schlagzeilen des Blicks lustig zu machen. In Zeiten wo die Wirtschaft weniger Geld für Anzeigen hat, scheint der Blick die Lösung wieder in primitiveren Schlagzeilen zu suchen: „Vergib mir Tom, ich habe gesündigt“ titelt der Blick in der online Ausgabe vom 09.03.2009 und heuchelt der Leserschaft vor, irgend eine intime Story über Katie Holmes und Tom Cruise zu erzählen. Warum ich dies Heuchelei nenne? Nun, nicht nur der Titel ist eine reine Erfindung und nicht etwa ein Satz den Katie Holmes wirklich gesagt hätte. Der ganze Artikel ist ein Mischmasch aus verdrehten Konzepten die nicht mehr als das sprichwörtliche Körnchen der Wahrheit enthalten. Die Frage ist, welches Körnchen denn wahr ist. Auf verzerrten Konzepten basierend, wird im Blick abgeleitet, dass Katie Tom jede Woche „schriftlich Sünden“ beichten müsse. Niemand weiss – ausser dem Abflussrohr vielleicht – weshalb der Blick nicht schreibt, dass dann auch Tom jede Woche seine Sünden Katie Holmes gegenüber schriftlich beichten müsste. Denn in Scientology herrschte schon völlige Gleichberechtigung der Geschlechter, lange bevor irgend ein Journalist des Blick´s überhaupt nur daran dachte, einen Artikel über die Gleichberechtigung von Frau und Mann zu schreiben.
    Wie auch immer. Lassen wir die Seitenhiebe auf den Blick mal weg und kümmern uns darum, aus welchem Teil der Scientology Lehre sich der Blick etwas zusammengeschustert hat:
    Hier können Sie selbst lesen was die wirklichen Scientology Grundlagen über die Ehe sind und wie man Spannungen in der Ehe beseitigen könnte
    Und hier noch eine kleine Erfahrung aus meiner eigenen nun doch auch bereits 15 jährigen Ehe: Meine Frau und ich – weit davon entfernt eine „perfekte“ Ehe zu führen – haben schon lange erkannt, dass es besser ist dem Partner gegenüber ehrlich zu sein. So gesehen beichten wir uns gegenseitig unsere „Sünden“ auch fortlaufend. Man kann es auch einfach Ehrlichkeit nennen, oder eben wie beim Blick etwas „Bizzares“ daraus machen. Blick, für diesen Artikel gebe es in der Schule eine glatte eins…jedenfalls sicher durchgefallen! Nicht nur weil der Artikel völlig falsch ist, sondern weil er zudem noch abgeschrieben wurde.

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