Archiv

Archiv für die Kategorie ‘Religion’

Verfassungsschutz muss Schadenersatz an Scientologen bezahlen

Oktober 10, 2011 4 Kommentare

Einmal mehr verurteilen deutsche Gerichte den deutschen Überwachungsstaat und korrigieren die Arbeit des Verfassungsschutzes, den dieser zum Schaden von Scientologen leistet.
Das Landgericht Köln verurteilte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz und entschied, die Behörde verletzte Amtspflichten gegenüber einem Unternehmer und Scientology-Mitglied. Der Verfassungsschutz wurde rechtskräftig zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07). Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10), das nun bekannt geworden ist, stellte das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Verfassungsschutzbehörden versucht haben, Mitglieder der Scientology Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesen rechtswidrigen Treiben entgegengetreten sind.

Erst vor kurzem hat der Jahresbericht des US-Außenministeriums zu Religionsfreiheit in der Welt verschiedene Diskriminierungen in Deutschland gegen Scientologen angeprangert.

In Deutschland gibt es über 12’000 Scientologinnen und Scientologen, die von 10 Kirchen und zahlreichen Missionen betreut werden. Im weiteren sind in Deutschland, genau so wie auch bei uns in der Schweiz, und auch weltweit, zahlreiche humanitäre Vereinigungen, die von Scientologen unterstützt, respektive gegründet wurden, aktiv tätig, um Mitmenschen zu helfen. So unter anderem auf dem Gebiet der Drogenprävention, Drogenrehabilitation, in der Bekanntmachung der Menschenrechte, bei der Bekämpfung von Missbräuchen in der Psychiatrie und anderswo.

Rechtliche Anerkennung von Scientology in der Schweiz

September 11, 2011 1 Kommentar

In den Medien findet man Andeutungen und Meinungen über den Status und die Anerkennung der Scientology Kirche in der Schweiz.

Bei der Entstehung einer neuen religiösen Bewegung mag es in der Natur der Sache sein, dass nicht vom Tage Null an ein Konsens darüber besteht, dass diese neue Gruppierung breit akzeptiert und unmittelbare Zustimmung findet. Die Kämpfe des frühen Christentums sind nur ein Beispiel in der Menschheitsgeschichte für diesen Prozess.

Hier finden Sie dokumentiere Fakten aus letztinstanzlichen Urteilen von schweizerischen Gerichten, namhaften Wissenschaftern und unabhängigen politischen Instanzen dazu. Sie belegen, dass die Scientology-Kirche unzweifelhaft religiöser Natur ist und im Einklang mit den Gesetzen des Landes steht.

Bundesgericht in Lausanne
In einem letztinstanzlichen Urteil vom 14. Februar 1992 bestätigt das Bundesgericht in Lausanne, dass die Scientology Kirche religiöse Zielsetzungen verfolgt und unter den Schutz der Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit fällt. Der Gerichtsfall bezog sich auf eine Klage gegen den Regierungsrat des Kantons Zürich und gegen einen umstrittenen Verein, und obwohl die Beschwerde der Scientology-Kirche abgewiesen wurde, hielt das Bundesgericht ausdrücklich die religiöse Natur der Kirche fest:

„Diese Grundrechte [Hinweis: bezieht sich auf Art. 49 und 50 der Bundesverfassung, die Glaubens- Gewissens- und Kultusfreiheit] können von natürlichen Personen und ausnahmsweise auch von juristischen Personen angerufen werden, wenn sie nach ihren Statuten, wie dies bei den beiden Beschwerdeführern der Fall ist [gemeinst ist dabei als ersteres die Scientology Kirche Zürich] ein religiöses oder kirchliches Ziel verfügen. (BGE 116 1a 257 E. 5a 97 I 120 E. 3a). Die Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit gewährleistet dem Einzelnen vorab das Recht, in seiner religiösen Überzeugung sowie in ihrer Äusserung nicht durch ungerechtfertigte staatliche Vorschriften eingeschränkt zu werden“

Schweizerischer Bundesrat
Der Schweizerische Bundesrat hält in einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. November 1996 fest:
„Entsprechend ihrer Nomenklatur und ihren Statuten sieht sich die Scientology Church als neureligiöse Bewegung und ist bis zum Vorliegen anderer Fakten als solche zu behandeln. Das Bundesgericht teilt diese Auffassung (BGE 118 Ia 52)“.
Quelle Amtliches Bulletin – Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat 96.3505

Bezirksgericht Zürich
In einem letztinstanzlichen Urteil vom 24. Januar 1997 hält das Bezirkgericht Zürich fest, dass die Lehre der Scientology-Kirche unter den Schutz der Glaubens- und Kultusfreiheit fällt.
„Die Lehre der Scientology-Kirche (Scientology) hat aber einen deutlichen Bezug zum Transzendenten und fällt damit unter die durch Art. 261 Strafgesetzbuch geschützten Glaubensüberzeugungen.“
Quelle: Bundesamt für Adjutantur

Die Geistlichen der Scientology Kirche werden durch das Bundesamt für Adjutantur aufgrund ihres geistlichen Amtes in einer dreissig-jährigen Praxis vom Dienst freigestellt.
„Die Scientology Kirche Schweiz erfüllt die Bedingungen für die Anwendung von Artikel 6 Buchstabe d der Verordnung des Bundesrates über die Befreiung vom Militärdienst nach den Artikeln 12 – 14 der Militärorganisation (Dienstbefreiungsverordnung)“

Eine merkwürdige Scientology Veranstaltung hinterfragt

Folgender Text wurde von einem bayerischen Journalisten der website www.scientology-fakten.de zur Verfügung gestellt. Er hatte zufälligerweise eine Veranstaltung besucht, die es in sich hatte. Wir wollen dem Leser seine Ausführungen nicht vorenthalten:

Amerika ist weit weg …

Eindrücke von einer merkwürdigen Veranstaltung, deren Zweck offenbar darin bestand, zu zeigen, dass „Sekten-Experten“ eine Daseinsberechtigung haben.

Eines war am Ende des Abends jedem Besucher, der mit den Grundsätzen der Logik vertraut ist, klar: Harry Bräuer, der Vertreter des Polizeipräsidiums München, mag seine Karriere zum Kriminalhauptkommissar allem Möglichen verdanken, aber eher nicht schafsinniger Detektivarbeit. Erwartet man doch nach landläufiger Auffassung von einem Kriminaler, dass er Indizien auf ihre Plausibilität hin auszuwerten vermag, sprich dass er sehen kann, ob Behauptungen mit den Tatsachen des Lebens zusammenpassen oder nicht. Was Bräuer und seine vier Mit-Vortragenden Ende Oktober bei einem Diskussionsabend zum Thema Scientology im Jugendinformationszentrum München ins Publikum gestreut haben, wollte einfach keinen Sinn ergeben.

Wie sein Namenskollege aus der Fernsehkrimi-Serie „Derrick“ (Harry, hol´ doch schon mal den Wagen …) scheint Bräuer doch eher zu jenen Polizeimitarbeitern zu gehören, die weniger durch Geistesblitze auffallen, als vielmehr mit einem fragend verwirrten Gesichtausdruck die genialen Gedankengänge ihres „Chefs“ erst so richtig zum Leuchten zu bringen. Die einfache Frage einer Zuhörerin beispielsweise, was denn Scientologen nun tatsächlich bei der Ausübung ihrer Religion so machen, reichte der Moderator der Veranstaltung etwas unüberlegt an Harry Bräuer weiter. Der freilich schaute, offenbar überfordert, so perplex, dass ein anderer Referent reflexartig seine Rolle übernehmen und die Situation mit dem Hinweis retten musste, man habe ja gehört, „wie schlimm“ die doch seien. Der Umstand, dass man die Scientologen, um die es eigentlich ging, vom Mitreden ausgeschlossen hatte, erwies sich nicht nur an dieser Stelle als Schwachpunkt des Abends – oder um im Polizeijargon zu bleiben, als klaffende Lücke in der Indizienkette.

Und was der aus Wien per Bahn in letzter Minute eingetroffene rasende Buchvermarkter und Ex-Scientologe, Wilfried Handl, an bluttriefenden Gruselgeschichten absonderte, war sowieso nur mit der zeitlichen Nähe zu Halloween zu erklären. Selbstverständlich bezogen sich  seine Schauermärchen nicht auf Vorfälle im deutschsprachigen Raum, sondern nur auf angebliche Zustände in England oder gleich im fernen Amerika. Eine schlichte Frage nach der Logik brachte auch ihn, das arme Opfer von Scientology, ins Schleudern. Wie könne es denn wahr sein, wollte eine Besucherin wissen, dass all diese Dinge in Ländern geduldet würden, die sich mit demselben Recht wie Deutschland Rechtsstaaten nennen? Auch dem Kripomann, Harry Bräuer, sollte man meinen, mußte an dieser Stelle nur ein Gedanke durch den Kopf schießen: Kann das alles stimmen, wo doch die Amerikaner den Deutschen die Demokratie nach dem Ende der Nazi-Diktatur erst beigebracht haben?

Als Meisterdetektiv, wie sein Dienstgrad suggeriert, hätte er schon längst beim FBI Beweismaterial für die von deutschen Sektenbeauftragten erhobenen Beschuldigungen anfordern müssen, möchte man erwarten. Nichts davon ist bekannt. Und was tun stattdessen die Amerikaner, die ja wohl besser wissen, was vor sich geht in ihrem eigenen Land, wo Scientology als Kirche anerkannt ist? Seit mehr als zehn Jahren bringen sie die deutschen Behörden ob ihrer Diskriminierung von Scientologen in Erklärungsnöte. In steter Regelmäßigkeit listen die Menschenrechtsberichte des US-Außenministeriums gravierendste Benachteiligungen von Scientologen in Deutschland auf, von Berufsverboten über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu Verletzungen der Religionsfreiheit in den Schulen, wo sich Scientologen-Kinder mancherorts gemäß Lehrplan anhören müssen, dass sie den falschen Glauben haben.

Ein Mann, der sich gewiss als Vertreter des rechten Glaubens sieht, weiß natürlich, dass dies die Folgen der von ihm selbst betriebenen Diffamierung sind. Druckste Rudi Forstmeier bei der Angabe seiner Funktion deshalb so merkwürdig herum? Er sei Leiter einer Beratungsstelle in München, deren Träger die protestantische Kirche sei, sagte er im Bemühen, sich das Mäntelchen einer unabhängigen Stelle umzuhängen. Dabei hat er als Beauftragter für Weltanschauungsfragen der Evangelischen Landeskirche die knallharte Aufgabe, die religiöse Konkurrenz klein zu halten – mit allen Mitteln und den bekannten Folgen.

Zumindest gab es für den anwesenden Polizisten, Bräuer, keinen direkten Anlass, gegen Forstmeier Ermittlungen aufzunehmen. Der stramme Kirchenmann hat gelernt zu sagen, was fromm klingt und dennoch verletzt. An den Scientologen ließ er nichts Positives gelten, ein Großteil seiner Ausführungen ist schlicht und einfach unwahr, aber eben so formuliert, dass sie strafrechtlich nicht greifbar sind. Wie steht´s mit Respekt und dem „Gebot der Nächstenliebe“ gegenüber Andersdenkenden? Für ihn ist dies genauso wenig ein Thema wie die Verweigerung des Rederechts für die Scientologen in einer öffentlichen Veranstaltung zum Zweck der Selbstverteidigung. Für Harry Bräuer bestand kein Grund tätig zu werden. Heuchelei und Pharisäertum sind ja keine Straftatbestände.

Aber kaum glauben mochte man, wie nahe der Vertreter von Gesetz und Ordnung einem Befürworter illegaler Machenschaften steht. Ein Mitglied von Anonymous durfte unter den wohlwollenden Blicken des Kriminalhauptkommissars erklären, wie interessant es ist, Chaos im Internet anzurichten. Anhänger dieser Hacker-Gruppe werden in den USA wegen Cyber-Kriminalität verfolgt. Einigen von ihnen wurden deshalb bereits empfindliche Strafen auferlegt. Auch finden sich auf deren Blogs immer wieder mal perverseste Pornogeschichten bs hin zur Pädophilie. Der Münchner Polizei-Sprecher sollte eigentlich von diesen Umständen wissen. Aber wenn sich ein Ermittler freiwillig blind stellt, gelangt er zu falschen Schlüssen.

Wenn ein Dieb in ein Büro eindringt, Akten entwendet und die Einrichtung verschmiert, könnte die Polizei nicht einfach wegschauen. Warum soll es kein Verbrechen sein, wenn ein  Hacker heimlich in den Computer einer fremden Person eindringt, mit der Absicht, in diesem virtuellen „Büro“ Schaden anzurichten? Das Schweigen dazu von Harry Bräuer lässt einen wundern. Jedenfalls schien es der Glaubwürdigkeit des „Anonymen“ nicht zu schaden, dass er freimütig bekannte, wegen seines verwerflichen Treibens ebenfalls schon zu Geldstrafen verdonnert worden zu sein. So hatte er Nazi-Symbole verbreitet und falsche  Infos auf einem Flugblatt verteilt. Bräuer hatte offenbar kein Problem mit ihm aufzutreten.

Irgendwann im Laufe des Abends dämmerte es dem Zuhörer: Genauso wenig wie die anwesenden Sprecher an ausgewogener Information interessiert waren, war Harry Bräuer an diesem Abend zum Schutz der Bevölkerung vor Verbrechen unterwegs. Er blies nur ins selbe Horn wie die Mit-Referenten dieser merkwürdigen Veranstaltung. Zum einem scheinen sie das gemeinsame Interesse zu teilen, nämlich eine Gefahr zu beschwören, die es nicht gibt, und Ratschläge zu erteilen.

Denn je gefährlicher und abstruser Reden der Sekten-Beauftragten klingen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie weiterhin in den Genuss von Steuergeldern kommen beziehungsweise ihre Bücher an den Mann bringen. Niemand soll erfahren, dass sie mit ihren rufschädigenden Parolen eine Minderheit anschwärzen, die sich wie kaum eine andere Organisation zu Gesetzestreue und zur Einhaltung von Menschenrechten bekennt.

Müsste ein Polizist wie Bräuer nicht das Gespräch oder eigentlich sogar die Zusammenarbeit mit den Scientologen suchen, wie dies Polizeiorganisationen auf der ganzen Welt tun? Bekanntlich streben Scientologen nicht nur ein drogenfreies Leben an, sondern unterhalten weltweit das größte und effektivste Drogenaufklärungsprogramm. Ist Herrn Bräuer denn nicht bekannt, dass die Hälfte der Straftaten mit Rauschgiftdelikten zusammenhängt? Nicht umsonst gilt der Drogenkonsum als eine der größten Geiseln der Menschheit.

Wäre Harry Bäuer tatsächlich ein Verfechter der Rechtsstaatlichkeit, würde er die zahllosen Gerichtsentscheidungen in Deutschland respektieren, die der Scientology-Kirche den Schutz durch die Religionsfreiheit gemäß dem Grundgesetz zuerkennen. Aber nein, er kann es sich nicht verkneifen, längst widerlegte Anschuldigungen nachzuplappern. Die Vermutung liegt nahe, dass seine Hauptfunktion darin besteht, die Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes zu stützen – jener Geheimpolizei, die allein in Bayern 400 hauptamtliche Mitarbeiter hat und seit dem Niedergang der DDR und der Auflösung der Stasi eigentlich kein Aufgabengebiet mehr hat. Seit 13 Jahren beobachtet dieser innerstaatliche Spitzeldienst mit geheimdienstlichen Methoden die Scientology-Kirche. Nicht den geringsten Hinweis auf ungesetzliches Verhalten oder gar die behaupteten antidemokratischen Aktivitäten konnten sie finden.

Hätte Bräuer bloß eine empfindliche Spürnase, die auf feine Unterscheidungen eingestellt ist, und nicht nur auf das Nachbeten überholter Schlagworte! Eine Veranstaltung wie die im Jugendinformationszentrum könnte endlich echte Neuigkeiten bieten.

Das Gerücht um John Travolta und Lindsay Lohan’s Wunsch „Scientology beizutreten“

Lindsay Lohan und John Travolta werden im Oktober zusammen im Film „Gotti – Three Generations“ vor der Kamera stehen. Nun dampft es wieder mal gewaltig in der Gerüchteküche. Es geht natürlich um einen vermuteten Beitritt Lindsay Lohans zu Scientology.

Travolta sei angeblich gewillt, der jungen Lindsay zu helfen, damit sie ihre Drogenprobleme endlich lösen könne. Solche Hilfsangebote scheinen auf Boulevard-Journalisten wie ein Stockschlag in die Wabe von Wespen zu wirken. Sie fangen an wie wild umherzufliegen und stechen auf alles ein, was ihren Weg kreuzt. Nichts, so scheint es, ist für Boulevard-Journalisten schlimmer als Star’s welche ihre persönlichen Probleme lösen. „Wo sollen wir dann unser Brot verdienen, wenn wir die Stars und Sternchen nicht mehr durch Drogenskandale durch den „journalistischen Fleischwolf“ drehen können“, scheint die vorherrschende Meinung dieser Schmarotzer zu sein. So wurde wieder einmal der unbekannte Insider herangezogen, um dem “National Enquirer” zu verrraten, dass Lindsay wegen ihrer besorgniserregenden Vergangenheit keine Rolle bekommen hätte, wenn John Travolta nicht versichert hätte, „sie unter seine Fittiche zu nehmen…“ Lindsay habe desweiteren versichert „eine Scientologin werden zu wollen“ und dass Sie „mehrere Kurse besuchen werde“…..! Solche Insider zeigen mit so unrealen Aussagen die als Zitate präsentiertwerden nur Eines: Dass sie alles andere als Insider sind!

Bevor jemand für sich entscheiden kann „ein Scientologe werden zu wollen“, muss man aus Sicht der Scientology-Philosophie zuerst für sich selbst herausfinden, ob die Anwendung der Lehre einem selbst weiterhilft. Kein Glaube, kein „ich will eine Scientologin werden“ wird daran vorbeiführen. Erst wenn jemand einige Erfahrungen mit der Anwendung von Scientology auf das eigene Leben machen konnte und daraus auch wirklich einen Nutzen gezogen hat, wird er sich selbst irgendwann als Scientologe betrachten.

Falls Lindsay in Ihrem verzweifelten Bemühen um Aufmerksamkeit also tatsächlich geäussert haben sollte, dass sie „Scientologin werden will“, dann wird John Travolta ihr in etwa das obige klargemacht haben und empfohlen haben sich die Sache mal anzuschauen bevor solche Sprüche zu machen. Es geht also nicht darum „eine Scientologin werden zu wollen“, sondern darum sich einige Grundlagen dieser Lebensphilosophie anzueignen, diese auf das eigene Leben anzuwenden um seine eigenes Leben besser nach den eigenen Vorstellungen leben zu können und danach sich bei positiven Ergebnissen als Scientologe zu sehen.

Dirk Ritter-Dausend: „Scientology – Wissen, was stimmt“

Soeben ist ein Büchlein mit dem Titel „Scientology – Wissen, was stimmt“ erschienen.
Verfasst wurde es von einem Beamten aus dem Umfeld des Verfassungsschutzes. Wer etwas Neues erwartet, ist bitter enttäuscht. Stattdessen schimmert durch jeden Absatz eine von oben verordnete Betonkopf-Mentalität, die jedes positive Wort über die Scientologen verbietet. Gedanklich hängt der Schreiber in den 70er Jahren fest, als die etablierten Kirchen sich der neu erwachsenden Glaubenskonkurrenz mit eiligst eingesetzten „Sektenpfarrern“ zu erwehren versuchten. Ein Vergleich mit den amtskirchlichen Pamphleten, die schon damals alle Anzeichen von Hetzschriften aufwiesen, legt die Vermutung nahe, dass der Schreiber eigene denkerische Kreativität weitgehend ausgeblendet hat.

Der mündige Bürger erwartet Fakten, um sich sein eigenes Urteil zu bilden, hier aber wird er eingenebelt durch die immer gleichen, unfairen Herabsetzungen von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft, denen – folgt man deutschen Gerichten – die gleichen Grundrechte einzuräumen sind wie Protestanten und Katholiken.

Engstirnig, ungenau, publizistisch nutzlos – diese Attribute fassen den Eindruck zusammen, der sich bei der Lektüre dieses kürzlich im Herder-Verlag aufgelegten Büchleins aufdrängt. Mit Hilfe seiner Position im Regierungsapparat von Nordrhein-Westfalen versucht der Verfasser einer zum x-ten Mal aufgewärmten, faden Suppe von Vorurteilen Glaubwürdigkeit einzuhauchen. Ein Erkenntnisgewinn für den Leser ist nicht auszumachen.
weiterlesen

Ein Comic der sich täglich in Wirklichkeit abspielt

Januar 22, 2011 2 Kommentare

Als ich dieses Video fand und das erste mal anschaute, war ich davon beindruckt wie genau der Ersteller die geistige Einstellung verbitterter Religionskritiker darstellt. Viele Diskussionen die ich mit sogenannten Kritikern führte, liefen genau nach diesem Muster ab. Wirklich sehr empfehlenswert anzuschauen.
I don’t like organized religion
Es sollte jedoch niemand denken, dass ich nun keine Gespräche mehr mit „Kritikern“ führe, denn für jeden der sich so wie in diesem Video benimmt, gibt es mehrere „Kritiker“ welche während einem solchen Gespräch erkennen, welcher „Gehirnwäsche“ sie selbst aufgesessen sind.

Scientology Schriften nicht extremistisch: Bezirksgericht von Khanty-Mansi hebt Urteil des Amtsgerichts von Surgut auf.

Ein weiteres Stück der Unterdrückung ging heute den Bach runter

Am 12. Oktober hob das Bezirksgericht von Khanty-Mansi die Entscheidung des Stadtgerichts von Surgut, welche die Werke von L. Ron Hubbard als extremistisch einstufte, wieder auf.

Der Beschluss vom 26. März 2010 des Stadtgerichts von Surgut fand übrigens hinter verschlossenen Türen statt. Es war keinem Repräsentanten der Scientology Kirche erlaubt worden dem Prozess beizuwohnen. Der Staatsanwalt sowie der Richter entschieden, dass die Grundlagen der Lehre der Scientology Kirche extremistisch seien. Der Staatsanwalt bestätigte später in einem Interview, dass er die beurteilten Materialien nicht selbst gelesen habe und berief sich auf eine Experten-Analyse. der beigezogene „Experte“ wurde von Frau Galina Vydrina empfohlen. Sie ist Beraterin des Gouverneurs von Khanty-Mansi und kämpft seit langem gegen nicht-traditionellen Religionen. Der von ihr zugezogene „Experte“ war Anti-Sekten-Spezialist Evgeny Volkov, der, statt die Fragen des Gerichts zu beantworten, seine „wissenschaftlichen“ Theorien vortrug, ohne auch nur die Hälfte der Scientology-Materialien die zur Analyse vorgelegt wurden, eingesehen zu haben. Das Gericht war mit den Materialien von Ron Hubbard noch weniger vertraut. Das gesamte gerichtliche Verfahren dauerte 2 Stunden und 40 Minuten.

Die Scientologen in der Gemeinde (deren Vertreter ist Alexander Iljin) hatten den Endruck, dass diese Entscheidung eine Rache für die Anerkennung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war, da die lokalen Behörden die vom EGMR anerkannten Rechte der Scientologen auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, verletzt hatten.

Trotz der Tatsache, dass die Entscheidung des Stadtgerichts von Surgut noch nicht rechtskräftig war, nahm das Justizministerium der Russischen Föderation illegalerweise diese Materialien in die Liste des extremistischen Materials auf. Seit der Veröffentlichung dieser Liste, haben die Strafverfolgungsbehörden auf der Jagd nach diesen Materialien im ganzen Land von Blagoweschtschensk bis nach Krasnodar Durchsuchungen und Razzien durchgeführt. Am Zoll wurde Material entsiegelt und unbescholtene Bürger wurden Verwaltungsverfahren unterzogen.

„Die Entscheidung Surgut ist eine Schande für die Justiz. Als Bürger der Russischen Föderation und als Rechtsanwalt bin ich froh, dass das Urteil nun aufgehoben wurde. Auch wenn es gute Gründe für eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegeben hat, glaube ich, dass die Fähigkeit der Berufungsinstanz unabhängig von religiösen Einstellungen und der politischen Situation eine Entscheidungen zu fällen ein Triumph ist. Nicht nur ein Triumph des Rechtsstaates, sondern auch des gesunden Menschenverstandes“, sagte Anwalt Galina Krylova nach der Entscheidung des Bezirksgerichts.

Die Leiterin der russischen Scientology-Zentren, Natalia Dvoryadkin, erklärte, dass die Arbeiten von L. R. Hubbard seit über 50 Jahren in 165 Ländern weltweit erhältlich sind. Die Gesamtauflage der veröffentlichten Materialien überschreitet 81 Millionen Exemplaren.

Faktencheck über Scientology Sendung „Hart aber fair“

September 2, 2010 4 Kommentare

Am 31.3.2010 wurde bei „Hart aber Fair“ das Thema Scientology diskutiert. Obwohl das Verhältnis von 4 Gegnern zu einem Scientologen nicht fair war, entwickelte sich die Diskussion relativ fair. Wir sind einigen Vorwürfen gegen Scientology nachgegangen und haben die Fakten überprüft. Der folgende Text wurde der Redaktion „Hart aber Fair“ am 13.4. zugestellt. Es wurde eine Stellungnahme in Aussicht gestellt.Trotz Nachhaken gab es bis heute (15.5.) keine Replik. Selbstverständlich werden wir eine Reaktion der Redaktion berücksichsichtigen, sollte sie eintreffen.

Betrifft: Hart aber Fair Sendung vom 31.3. zum Thema Scientology

Faktencheck!

Zur Frage der Anerkennung des Schutzes aus Art. 4 GG durch staatliche Gerichte bezüglich der Scientology Kirchen in Deutschland

In der Diskussion wurde der Scientology Kirche unterstellt, Urteille fälschlicherweise als Religionsanerkennungen zu präsentieren. Wir sind dem nachgegangen und haben gesehen, dass dieser Vorwurf schlicht falsch ist. Hier die Fakten!

Zu den Bundesarbeitsgerichtsbeschlüssen von 1995 UND 2002:

1. AUSGANGSLAGE:

STETTLER (Zitat aus der Sendung):

„In Deutschland allein gibt es ungefähr 50 Gerichtsurteile, die sagen, dass Scientology und die Scientologen den Schutz von Art. 4 des GG – Religionsfreiheit – (Zwischenruf Handl: Das stimmt nicht) haben. Es gibt viele Länder, z.B. Spanien ..

PLASBERG: Herr Stettler, ich möchte Sie wörtlich nehmen ..

STETTLER: … ist Scientology als Religion anerkannt“

PLASBERG: Herr Stettler, ich möchte Sie wörtlich nehmen, wenn Sie sagen, dass es viele Gerichte gibt, die Ihre Religionseigenschaft anerkannt haben, dann möchte ich unseren Zuschauern einmal zeigen, mit welcher Methode Sie Gerichtsurteile, die tatsächlich ergangen sind, interpretieren in Ihrem Sinne.

STELLUNGNAHME:

Die Aussage von Herrn Stettler an dieser Stelle war zweiteilig, nämlich wie folgt:

a) „Es gibt ungefähr 50 Gerichtsurteile, die sagen, dass Scientology und die Scientologen den Schutz von Art. 4 GG – Religionsfreiheit – haben.“

b) „Es gibt viele Länder z.B. Spanien, wo Scientology als Religion anerkannt ist.“

Diese zweiteilige Aussage wird vom Moderator Herrn Plasberg umgemünzt, indem er „ihn wörtlich nimmt“, Herr Stettler habe gesagt, „dass es viele Gerichte gibt, die Ihre Religionseigenschaft anerkannt haben.“ Hierbei wird impliziert, dass deutsche Gerichte gemeint sind. “Beim Wort genommen“ hat er Herrn Stettler jedoch nicht, wenn er diese beiden Aussagen zu einer – wie dargestellt – zusammenfasst.

RICHTIG IST: Sowohl der erste Teil der Aussage von Herrn Stettler als auch der zweite Teil entsprechen der Wahrheit, aber auch die zusammengefasste Version von Herrn Plasberg.

zu a) In der Tat gibt es seit den 70er Jahren mehr als 50 Urteile deutscher Gerichte, in denen sie entweder den Vereinen der Scientology Kirche oder ihren Mitgliedern den Schutz aus Art. 4 GG zugesprochen haben. Dass dies eine Anerkennung der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft darstellt, hat Herr Stettler NICHT geäußert. Jedenfalls gibt es diese Urteile sowohl für die organisatorische Gemeinschaft als auch für deren Mitglieder.

Ausdrücklich wurde den Vereinen der Status als Religionsgemeinschaft von deutschen Gerichten in den folgenden Urteilen bestätigt, wobei wegen des damit verbundenen Aufwands momentan einige ausgewählte Zitate von Gerichtsentscheidungen aus den letzten 26 Jahren ausreichen sollten:

Bayerisches Verwaltungsgericht München, Urteil vom 25.07.1984, Az. M 1392 VII 84, Scientology Kirche Deutschland ./. LH München wegen Entzug der Rechtsfähigkeit:

„1. Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. l und 2 GG erstreckt sich auch auf den Kläger. Der Kläger ist als Religionsgemeinschaft oder zumindest weltanschauliche Gemeinschaft anzusehen.“

Landgericht Hamburg Beschluss vom 17.2.1988 in der Sache Celebrity Center Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen Eintragung in das Vereinsregister als Idealverein, Az 71 T 79/85

„Doch sind die möglichen Kriterien einer Kirche im vorliegenden Fall zweifelsfrei erfüllt …“

Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 4.9.1990, Az IV 2 E 2234/86 in Sachen Scientology Mission Frankfurt./. Stadt Frankfurt wegen Sondernutzungserlaubnis:

S. 15: „Zu Recht geht der Kläger allerdings davon aus, daß ihm grundsätzlich der Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit zusteht. Denn bei der Scientology Kirche handelt es sich nach der Auffassung der erkennender/. Kammer um eine von Art. 4 Abs. 1. 140 GG i. V.m. Art. 137Ans. 2, Abs. 7 WRV geschützte Religions- bzw. Weltanschauungs­gemeinschaft.“

S. 20: „Gemessen an diesen aus der Verfassung sich ergebenden Maßstäben ist der Kläger nach Auffassung der Kammer als eine Religions- bzw. Weltanschauungs-gemeinschaft i.S.d. Art. 140 GG i. V.m. 137 Abs. 2, Abs. 7 WRV anzusehen, der das in Art. 4 Abs. l und Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Religionsfreiheit grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen kann.“

Landgericht Frankfurt – Urteil vom 07. Juni 1989, Ex-Mitglied ./. Scientology Mission Frankfurt wegen Rückforderung von Spendenbeiträgen, Az 2/4 O 471/88:

“Die Kammer geht mit der in Praxis und Lehre verbreiteten Ansicht davon aus, daß es sich bei der Scientology Kirche, bzw. ihren juristisch selbständigen Gliedern, also auch dem Beklagten, um eine Religionsgemeinschaft i.S. des Grundgesetzes handelt,“

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.8.1994, in Sachen Scientology Kirche Hamburg./. Freie und Hansestadt Hamburg, Az Bs III326/93 wegen Untersagung von Äußerungen:

„ a) Der Antragsteller kann sich nicht nur auf den Schutz des Art. 2 Abs. l GG berufen, der ihm das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nur unter einem dreifachen Vorbehalt gewährt, nämlich dem der Rechte anderer, dem der verfassungsmäßigen Ordnung und dem des Sittengesetzes. Es kommt in Betracht, daß ihm der Schutz auch des Art. 4 GG zusteht, der gegenüber Art. 2 Abs. l GG als lex specialis einen weiterreichenden, wenn auch keinen schrankenlosen Schutz gewährt (…). Die eigenen Angaben des Antragstellers sprechen dafür, daß ihn seine Lehre zu einer Weltanschauungsvereinigung im Sinne von Art. 4 GG macht. Ebenso sprechen dafür Äußerungen Außenstehender, nicht zuletzt auch Äußerungen, auf die sich die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren stützt“.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil vom 7.3.2008, Az 1 U 99/03 in Sachen Scientology Kirche Deutschland und Scientology Kirche Hamburg ./. Land Hamburg wegen Amtshaftung (Schadensersatz):

Zunächst stellte das Gericht fest, dass es sich bei den die Kläger (Scientology Kirche Hamburg und Scientology Kirche Deutschland) betreffenden Äußerungen von Caberta

„um rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger als Weltanschauungsgemeinschaft [handelt].“

Weiter verwies das Gericht auf die klaren von Verfassungswegen vorgegebenen Grenzen bei staatlichen Äußerungen einer Behörde über eine Religionsgemeinschaft mit den folgenden Worten:

„Insbesondere hat sie ehrverletzende Äußerungen zu unterlassen, die über die reine Information hinaus in die grundrechtlich geschützte Rechtssphäre der Kläger eingreifen. Eine staatliche Stelle unterliegt, wenn sie sich warnend über das Wirken bestimmter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften äußert, im Interesse des betroffenen Grundrechtsträgers der Pflicht zur Zurück-haltung, Mäßigung und Sachlichkeit. Es gilt das Gebot der Neutralität und Toleranz, stets ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Schmähkritik ist unzulässig.“

Dazu auch einige Beispiele in denen Mitgliedern der Scientology Kirche die Berufung auf den Schutz ihrer religiösen Überzeugung als Scientologe im Sinne von Art. 4 GG ausdrücklich in anderen Urteilen ebenfalls bestätigt wurde:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 17.6.2004, Az 1 Bf 198/00 in der Sache SK-Mitglied ./, Stadt Hamburg wegen Unterlassung der Verbreitung des sog. „Sektenfilters“ (von der Behörde auch „Technologieerklärung“ genannt):

„Die Klägerin kann für ihren Glauben an die scientologische Lehre bzw. ihre Weltanschauung den Schutz des Art. 4 Abs. 1GG in Anspruch nehmen. Gemäss Art. 4 Abs. 1 GG ist die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Verständnisses ["BEKENNTNISSES"] unverletzlich.

Das Gedankengebäude der Scientology-Organisation befasst sich mit transzendenten Inhalten und der Stellung und Bedeutung des Menschen in der Welt. Werden die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie (THETA) und als THETAN sowie ihr Verhältnis zu dem als MEST bezeichneten Materiellen Universum und des Weges der durch unzählige Leben gewandelten Seele geglaubt, sowie der an Erlösungsstufen erinnernde Weg zu höheren Daseinsstufen (CLEAR und [OPERATING] THETAN) verinnerlicht, so liegt darin eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Beurteilung mit Urteil vom 15.12.2005 rechtskräftig bestätigt (Az. 7 C 20.04) und verwarf die Revision der Stadt Hamburg als unbegründet mit den Worten:

„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen….

Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, derartige Aussagen der scientologischen Lehre seien geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen.“

zu b) Und der zweite Teil der Aussage von Herrn Stettler ist ebenso wahr, weil es diverse Formen staatlicher/behördlicher oder gerichtlicher Anerkennungen der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft und in einzelnen der folgenden EU-Länder auch bis hin zur Gemeinnützigkeit gibt: z.B. in Spanien, Portugal, Italien, Ungarn, England, Schottland, Schweden, Schweiz, etc. völlig abgesehen von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Scientology Kirche fast im gesamten englischen Sprachraum von den USA, Kanada, Australien, Neuseeland bis Südafrika. Und auch in England sind einzelne Steuerbefreiungen wegen Förderung der Allgemeinheit und des öffentlichen Wohls ausgesprochen worden.

2. BEHAUPTUNG:

PLASBERG: „dann möchte ich unseren Zuschauern einmal zeigen, mit welcher Methode Sie Gerichtsurteile, die tatsächlich ergangen sind, interpretieren in Ihrem Sinne.

Der Verfassungsschutzbericht Bayern sagt, bisher hat kein deutsches Gericht die Scientologen als Religionsgemeinschaft angesehen. Sie behaupten das Gegenteil und ich zeige mal an einem Beispiel, mit welchen Tricks der Interpretation Sie das machen. Sie sind gleich danach dran.“

STELLUNGNAHME:

Wenn der Bayer. Verfassungsschutzbericht derartiges aussagt, dann belügt er die Öffentlichkeit eklatant, wie die Stellungnahme in Ziffer zu 1a). oben bereits belegt hat. Da Herrn Plasberg die Zitate dieser Urteile während der Sendung vorlagen (er hielt sie sogar in der Hand), wusste er also von der Richtigkeit der Aussage von Herrn Stettler. Wenn Herr Plasberg sich trotzdem auf eine vermeintliche – erwiesener Weise unwahre – Stellungnahme des Bayer. Verf.-Schutzberichts beruft, die das Gegenteil zum Ausdruck bringen soll, dann führt er zumindest seine Zuschauer bewusst mit einer Unwahrheit in die Irre.

3. BEHAUPTUNG:

Herr Plasberg stellt folgenden Filmclip mit folgenden Aussagen vor:

a) ZITAT:

„Filmclip: Die Scientology Organisation bezeichnet sich selbst als Kirche und startete 2008 eine bundesweite Informationskampagne, in der sie behauptete,: „Allein in Deutschland bestätigten inzwischen mehr als 50 Gerichtsurteile die Religionseigenschaft der Scientology“.

Als angeblichen Beleg präsentiert die Scientology Organisation eine lange Liste von Gerichtsurteilen, darunter beispielsweise ein Urteil des BAG aus dem Jahre 2002. Wir haben uns das Urteil angeschaut und dabei folgende Aussage gefunden:

„Eine Entscheidung, ob der Beklagte [Scientology] eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, bedarf es nicht.“

Im Klartext: Das Gericht hat die Frage offen gelassen. Die Scientology Organisation behauptet allerdings, das Gericht habe sich von einer früheren Entscheidung distanziert.“

STELLUNGNAHME:

Zunächst wurde von der Scientology Kirche im Jahre 2008 keine „bundesweite Informationskampagne“ gestartet, in der sie behauptet, „allein in Deutschland bestätigten inzwischen mehr als 50 Gerichtsurteile die Religionseigenschaft der Scientology“, wenngleich in einzelnen Pressemitteilungen derartiges gesagt worden sein mag. In der von Herrn Plasberg in der Hand gehaltenen Broschüre („Liste“) steht stattdessen der folgende Satz:

„Mehr als 50 deutsche Gerichte haben den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 Grundgesetz bestätigt.“

Die Aussage ist korrekt. Herr Plasberg zitiert auch das BAG 2002 mit einem Satz korrekt, indem er aus dem Beschluss vorträgt:

„Einer Entscheidung, ob der Beklagte eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, bedarf es nicht.“

ABER: Es ist zwar richtig, dass die BAG Entscheidung von 2002 diesen Satz enthält. Doch hat das Gericht diese Frage wirklich faktisch offen gelassen? Eine Antwort auf diese Frage bekommt man beim Weiterlesen der Entscheidung von 2002. Das Gericht hatte sich in der Tat von seiner früheren Entscheidung aus dem Jahre 1995 inhaltlich distanziert, in der es in faktischer und rechtlicher Hinsicht festgestellt hatte, dass eine andere Scientology Vereinigung (Hamburg) in Wirklichkeit „wirtschaftliche Ziele“ verfolgt und die religiösen nur als „Vorwand“ dienen.

In der Sendung „Hart aber Fair“ wird dem Publikum gleichzeitig das folgende Zitat aus derselben ihm vorliegenden Gerichtsentscheidung von 2002 vorenthalten, weil es im direkten Widerspruch zu dem von ihm zitierten Beschluss des Jahres 1995 steht:

„Sollte der Beklagte [Verein Scientology Kirche Berlin] tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Reli­gionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden (vgl. dazu BVerwG 6. November 1997 aaO).“

Aus diesem Satz folgt logischerweise, dass das BAG im Jahre 2002 seine verneinende Feststellung zur Religionseigenschaft bezüglich der Scientology Kirche Hamburg aus dem Jahre 1995 nicht mehr in dieser Form bei der Scientology Kirche Berlin aufrechterhält. Mit anderen Worten, die 7 Jahre ältere unzweideutige negative „Feststellung“ ist nunmehr nur noch eine „Annahme“ über die Verfolgung „wirtschaftlicher Ziele“, die vom BAG so nicht mehr vertreten wird, sondern von ihm selbst unter Hinweis auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgericht vom 6.11.1997 nun offen in Frage gestellt wird.

Damit hat sich das Gericht in der Tat von seiner gegenteiligen früheren rechtlichen Annahme distanziert.

Der aus der Scientology-Broschüre vorgelesene Satz „Das Gericht distanzierte sich damit von einer früheren, entgegengesetzten Entscheidung aus dem Jahre 1995“ ist damit erwiesenermaßen wahr.

Diese Distanzierung kommt auch noch in anderer Weise zum Ausdruck, in dem das Gericht unter Hinweis auf dieselben Satzungsziele wie in seiner Entscheidung vom Jahre 1995 nunmehr ideell-spirituelle Ziele feststellt, wo es in der Vergangenheit „wirtschaftliche Ziele“ unterstellt („angenommen“) hatte. Die Feststellung ideell-spiritueller Ziele im Sinne der Lehre von Scientology kann mit Recht auch als Feststellung der Verfolgung religiöser Ziele verstanden werden, zumal dies bisher andere Gerichte auch so gewertet haben. Jedenfalls ist diese Feststellung das genaue Gegenteil der Unterstellung in der Entscheidung von 1995.

Diese Feststellung kommt in dem folgenden in der Scientology-Broschüre enthaltenen Zitat der Gerichtsentscheidung zum Ausdruck:

„Der Kläger verfolgte mit seiner Tätigkeit beim Beklagten keine Erwerbsabsichten, sondern ideelle Ziele und strebte die eigene geistige Vervollkommnung im Sinne der Lehren von Scientology an. Während seiner Mitgliedschaft in dem beklagten Verein teilte der Kläger die spirituellen Vorstellungen von Scientology vom Erreichen bestimmter Erlösungsstufen und wurde zur eigenen geistigen Vervollkommnung und Weitergabe der ‘Lehre’ tätig. Er verfolgte in erheblichem Umfang eigene Ziele, indem er versuchte, auf der „Brücke“ voranzukommen und die Erlösungsstufen „Clear` und „Operating Thetan“ zu erreichen.“

Damit hat das Gericht die Existenz und das objektiv vorhandene Motiv auf Seiten des Mitglieds und auf Seiten der beklagten Scientology Kirche als ein ideelles, religiös-spirituelles Anliegen festgestellt. Dass es sich bei derartigen Zielen um religiöse Vorstellungen handelt, hat beispielsweise das OVG Hamburg in einem Urteil vom Juni 2004 in der Klage eines Mitglieds der Scientology Kirche gegen die Stadt Hamburg festgestellt. Das Urteil wurde vom BVerwG in Leipzig am 15.12.2005 bestätigt (siehe Ziffer 1.a) oben).

Die einzige Frage, die vor dem Hintergrund dieses Zitates noch bleibt, ist: Warum sagt das Gericht, dass „[es] einer Entscheidung, ob der Beklagte eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, [nicht] bedarf“, wenn es in seiner Entscheidung ersichtlich vom Gegenteil nicht mehr ausgeht? Könnte dies an dem erheblichen Interesse der deutschen Amtskirchen liegen, die mit aller Gewalt unter Ausnutzung aller ihrer politischen und medialen Kontakte geradezu eine derartige Anerkennung verhindern wollen?

Man denke nur daran, dass das Land Baden-Württemberg im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas nur deshalb nicht den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts gewähren will, weil dann – so diverse Politiker in Stuttgart – angeblich die Scientology Kirche denselben Anspruch erheben könnte. Wenn das die Befürchtung sein sollte, so müssen diese Politiker doch selbst davon ausgehen, dass die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft die Voraussetzungen dafür gleichfalls erfüllt, sonst bräuchten sie derartige Befürchtungen doch gar nicht haben.

4. BEHAUPTUNG

Herr Plasberg fuhr wie folgt fort:

„Diese frühere Entscheidung aus dem Jahr 1995 war nämlich negativ für Scientology:

„Die Scientology Kirche Hamburg e.V. ist keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne [des Grundgesetzes und der WRV]. Die religiösen oder weltanschaulichen Lehren dienen als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele.“

Wie gesagt, Scientology behauptet, davon habe sich das BAG in der Entscheidung aus dem Jahr 2002 distanziert. Wir haben heute beim BAG nachgefragt, ob das stimmt. Die Antwort:

„Die Kernaussage der Entscheidung von 1995 lautet, dass die Scientology Kirche Hamburg e.V. keine Religionsgemeinschaft ist. Eine davon abweichende Aussage des BAG gibt es nicht. Dementsprechend ist es falsch, die Entscheidung aus dem Jahre 1995 als eine ‘entgegengesetzte’ Entscheidung zu bezeichnen, von der sich das BAG 2002 ‘distanziert’ hätte.“

Plasberg: Herr Stettler, so mit Urteilen umzugehen, ist das Methode Scientology?

Stettler: Ich find’ das jetzt sehr unfair, weil Sie mich nicht darauf hingewiesen haben. Das ist eins mit 30 Seiten, Sie haben jetzt ein, zwei Zitate rausgenommen und ich weiß nicht, was Sie das BAG gefragt haben und es gibt verschiedenste Urteile, die eben genau sagen, dass wir religiös sind.

Plasberg: Glauben Sie nicht, ich hätte die Frage nach der Methode Scientology nicht gestellt, wenn wir das nicht als Prinzip erkannt hätten, solche Fragmente aus Urteilen herauszunehmen und daraus eine Anerkennung zu basteln?

STELLUNGNAHME:

Die Nachfrage beim BAG hätte sich Herr Plasberg sparen können.

Das BAG hat Recht, wenn es sagt, dass es keine „entgegengesetzte Entscheidung“ gäbe, die von der „Kernaussage“ seiner früheren Entscheidung von 1995 bezüglich der Scientology Kirche HAMBURG abweicht. Dies hat die Scientology Kirche auch so nicht behauptet. Die von der früheren Entscheidung abweichende Entscheidung von 2002 bezieht sich nämlich nicht auf die Scientology Kirche Hamburg sondern auf die Scientology Kirche BERLIN.

Bei den abfälligen Bemerkungen der BAG-Richter in ihrer Entscheidung aus dem Jahre 1995 handelte es sich ohnehin nur um sog. „Obiter dicta“, das heißt gerichtlich nicht angreifbare Nebensätze, die für die Hauptfrage des Verfahrens (Zulässigkeit des Arbeitsgerichtswegs) nicht relevant waren. Natürlich liegt die gerichtliche Fachkompetenz für verfassungsrechtliche Statusfragen bei den Verwaltungsgerichten und nicht bei den Arbeitsgerichten.

Dennoch geben auch weitere Zitatstellen in der BAG-Entscheidung aus dem Jahre 2002 eine Antwort auf die Nachfrage von Herrn Plasberg. Er hat offenbar zu früh mit dem Lesen aufgehört. Ausdrücklich stellte das BAG im Jahre 2002 mit weiteren Worten seine frühere Entscheidung von 1995 mit den folgenden Worten in Frage (wie sonst sollen diese Worte des Gerichts im Jahre 2002 zu lesen sein?):

„Sollte der Beklagte [Verein der Scientology Kirche Berlin] tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Reli­gionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden.“

Da sich der Beschluss von 1995 auf die SK Hamburg bezieht und nicht auf die SK Berlin, konnte der Senat in seiner Entscheidung von 2002 bezüglich der SK Berlin im Jahre 1995 offenbar gar nichts „angenommen haben“. Wie sonst ist der oben zitierte Satz zu lesen denn als eine Relativierung der gegenteiligen früheren negativen Aussage von 1995, die der BAG Senat im Jahre 2002 selbst in Bezug genommen hat. Von der feststellenden negativen Annahme geht die BAG 2002 Entscheidung nun offenbar nicht mehr aus. Stattdessen macht sie die negativen Feststellungen von 1995 nunmehr von anderen Feststellungen anderer Gerichte abhängig, die das BAG selbst nicht trifft. Sein Hinweis auf § 43 BGB ist insofern völlig richtig.

Richtig ist aber auch: Die Rechtsfähigkeit wurde gemäß § 43 BGB weder der beklagten Scientology Kirche Berlin jemals entzogen noch der Scientology Kirche Hamburg e.V. Im Gegenteil: das Gerichtsverfahren wegen Entzug der Rechtsfähigkeit hatte die Scientology Kirche Hamburg e.V. bereits im November 1995 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg rechtskräftig gewonnen, wobei das VG Hamburg ebenfalls davon ausging, dass die Behörde ihr Ermessen nicht richtig ausgeübt hatte, weil sie die Frage der Religionseigenschaft der SK Hamburg bei ihrer Entscheidung gar nicht berücksichtigt hatte.

Damit stand bereits ca. 8 Monate nach und trotz der BAG Entscheidung vom März 1995 und steht seit nunmehr 15 Jahren immer noch fest, dass die SK Hamburg kein „wirtschaftlicher Verein“ ist, wie das BAG im März 1995 angenommen hatte. Dass sie eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ist und sich auf Art. 4 GG berufen kann, haben bereits das OVG Hamburg im Jahre 1994 und zuletzt erneut das OLG Hamburg im Jahre 2008 entschieden (siehe Ziffer 1.a) oben). Die OVG Hamburg Entscheidung von 1994 hatten die Richter des BAG bei ihrer Entscheidung von 1995 wohl versehentlich übersehen, ebenso wie die anderen oben unter Ziff. 1.a) erwähnten Urteile aus den 80er Jahren.

Warum hat Hart aber Fair nicht auf diese Fakten hingewiesen, obwohl sie ihm in seiner Liste von Entscheidungen ausdrücklich vorlagen?

5. BEHAUPTUNG:

„PLASBERG: Herr Beckstein,

BECKSTEIN: Die Behauptung, es gäbe 50 Urteile, in denen Scientology anerkannt ist, ist ganz offensichtlich falsch. Scientology hat ja auch die verschiedenen Entscheidungen und Maßnahmen des Verfassungsschutzes beklagt, wir sind ja ein Rechtsstaat, wo jede Maßnahme des Staates vor Gericht überprüft werden kann. Die letzte große Entscheidung war das OVG NRW im letzten Jahr, wo Scientology wieder verloren hat. Auch dort steht, es kann dahingestellt bleiben in diesem Rechtsfall, ob Scientology eine Kirche ist, aber in jedem Fall verfolgt Scientology verfassungsfeindliche Zwecke und darf deshalb auch vom Verfassungsschutz überwacht werden, selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln.“

STELLUNGNAHME:

Die Behauptung, dass es ungefähr 50 Gerichtsentscheidungen gibt, in denen die Gerichte der Scientology Kirche den Schutz aus Art. 4 GG zuerkannt haben, ist richtig. Von diesen 50 Entscheidungen haben etwas mehr als 20 Gerichte konkret festgestellt, dass es sich bei der Scientology Kirche um eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 GG handelt. Dies wurde bereits in Ziffer 1a) oben auszugsweise dargelegt. Alle anderen haben den Anspruch auf den Schutz von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bejaht.

Wenn Herr Beckstein das Gegenteil behauptet, sagt er die Unwahrheit.

Die Frage der VS-Überwachung hat mit der Frage der Religionseigenschaft nun nichts zu tun. Dies ist eine völlig andere Frage. Herr Beckstein vergisst jedoch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es insgesamt drei weitere rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte gibt, zweimal vom VG Berlin vom Dez 2001 und Dez. 2003 und einmal vom OVG Saar-Louis vom April 2005, die die Überwachung der Scientology Kirche untersagt haben, weil keine Anhaltspunkte für „verfassungswidrige Betätigungen“ vorliegen. Und kein Gericht hat bisher festgestellt, dass die Scientology Kirche verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Festgestellt hat das OVG Münster, auf dass sich Herr Beckstein beruft, dass es „Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gibt. Diese Anhaltspunkte sah das Gericht im einzelnen – aus dem zeitlichen und geschichtlichen Zusammenhang gerissenen – Zitaten, wobei es unterstellte, dass sich die Scientology von diesen Zitaten nicht genügend distanziert habe. Dazu sahen sich die deutschen Scientology Kirchen nie veranlasst, weil der Religionsstifter Hubbard sich selbst in Schriften mit Gründung der ersten Scientology Kirche im Jahre 1954 und weiteren späteren Schriften davon distanziert hatte.

Dennoch haben alle Scientology Kirchen in Deutschland – und ohne Not auch die Scientology Kirchen in den deutschsprachigen Nachbarländern – im Jahre 2008 eine Klarstellung ihrer Satzungen samt Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie in ihren Mitgliederversammlungen förmlich verabschiedet, in denen sie sich von allen gegenteiligen Äußerungen distanzieren.

Laut Bericht des FOCUS Magazin vom 21. Nov. 2008 mit dem Titel „Keine Hinweise auf Verfassungswidrigkeit von Scientology“ äußerte der damalige Staatssekretär des BMI, August Hanning, anlässlich der IMK-Debatte über ein Scientology-Verbot:

«Bevor wir ein Ermittlungsverfahren einleiten, brauchen wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt», sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, am Freitag vor Beginn der Abschlusssitzung der Innenministertagung. «Die Verfassungsschutzämter sind ganz überwiegend der Auffassung, dass es diese zureichenden Anhaltspunkte nicht gibt.»

Auch diese Feststellung hat Herr Beckstein geflissentlich den Zuschauern unterschlagen,

SCHLUSSWORT:

Den Lesern mag die Schlussfolgerung aus dieser Stellungnahme überlassen bleiben, ob die während der Sendung „Hart aber Fair“ präsentierte Darstellung über die Scientology Kirche angesichts der obigen Fakten eher „Hart“ und „Unfair“ gewesen ist und ob es bei der Zitierung von Gerichtsurteilen eher eine „Anti-Scientology-Methode“ als eine „Scientology-Methode“ gibt.

Angesichts obiger Sachlage ist es auch mehr als verständlich, dass Plasberg, Beckstein und co kalte Füsse kriegten und keinen Faktencheck folgen lassen wollten. Dies hätte unweigerlich dazu geführt, dass sich die Kritiker selbst demontiert hätten.
Ein Zitat aus dem Hause Plasberg unterstreicht dies sehr klar:

Wir halten es aber diesmal für falsch, der Sendung einen Faktencheck folgen zu lassen. Das hängt mit einer Besonderheit von Scientology zusammen: Sie ist nicht transparent, lässt keine unabhängigen Beobachter von außen zu. Deshalb ist es auch kaum möglich, Fakten über diese Organisation einer transparenten Prüfung zu unterziehen.

Die Scientology Kirchen sind übrigens 7 Tage die Woche offen und lassen täglich hunderte „Beobachter“ von aussen zu. Daher ist diese „Begründung“ ein echter Lacher!

Weitere Artikel über Medienmanipulation

Süddeutsche Zeitung gibt zu: Scientology ist eine gemeinnützige Organisation

September 2, 2010 2 Kommentare

Heute veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen kurzen aber umso aufschlussreicheren Artikel darüber, dass Scientology aufgrund mehrere Gerichtsentscheide nicht mehr mit Gewerbetreibenden gleichgestellt werden könne.

Petra Fröschl, welche den Artikel verfasste war sichtlich bemüht, Scientology irgendwie doch noch schlecht darzustellen, wirklich gelingen konnte es ihr jedoch nicht. Offensichtlich ist die Rechtslage in Deutschland nun auch bei den Medien angekommen.

So wurde eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts wie folgt zitiert: „Wir haben uns bei der Regierung von Oberbayern rückversichert“. Der Antrag der Scientology Organisation müsse aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und dem Willkürverbot genehmigt werden. Früher sei es noch möglich gewesen, Scientology mit Gewerbetreibenden gleichzustellen und ihr aus formalen Gründen eine Absage zu erteilen. Nun gebe es aber mehrere Gerichtsurteile, die das verbieten.
In der TV Sendung „Hart aber fair“ wurde von verbitterten Scientology-Gegnern wie Handl und Beckstein, aber auch vom parteiischen Moderator Plasberg, Scientology beschuldigt, Gerichtsurteile willkürlich als „Pro Scientology“ auszulegen. Nun scheint sich herauszustellen, dass es doch wohl eher umgekehrt war.

Lesen Sie dazu hier den Faktencheck zur Sendung: http://religo.ch/2010/09/02/faktencheck-uber-scientology-sendung-hart-aber-fair

Informationen und Zitate für Christen vom Scientology Gründer L. Ron Hubbard

Immer wieder wollen Scientology Kritiker die Christen über Scientology „aufklären“. Dies hört sich dann oft so an, als ob Scientology eine Ausgeburt der Hölle selbst sei und darüber hinaus das Christentum verachten würde. Nachfolgend und auch verlinkt, finden Sie einige Zitate über das Christentum vom Scientology Gründer L. Ron Hubbard.

Lesen sie diese durch und denken sie darüber nach, welche Einstellung L. Ron Hubbard dem Christentum gegenüber hatte, wenn er dies schrieb:
Scientology Phoenix Lecture

Und die Worte Christi waren eine Lektion in Mitgefühl und sie gaben der westlichen Welt ein sehr gutes Beispiel verglichen mit dem, was die westliche Welt zu jener Zeit tat. Was machte man zu jener Zeit? Man tötete zur Unterhaltung Menschen, man verfütterte Menschen zur Unterhaltung an wilde Tiere. Seite 48

Der Nutzen des Christentums war, einen gewissen zivilisierten Zustand hervorzubringen. Und viele Leute machten das Christentum schlecht, indem sie sagten, es brachte Leute in der Tat auf eine sehr niedrige Stufe herunter. Das ist nicht wahr. Es hat freie Leute aus einer ganzen Welt von Sklaven gemacht. Dies allein war ein ziemlicher Gewinn. Es brachte eine Welt, die ausschließlich Gewalt und Materie vergötterte dazu zu erkennen, dass man sich früher oder später der Tatsache zuwenden muss, dass man eine Seele hat.

Nun, erinnern Sie sich daran, dass uns das Christentum in seinen grundlegenden Weisheiten und so weiter immer noch im Neuen Testament zur Verfügung steht. Seite 50

Hier finden Sie weitere Zitate von L. ron Hubbard über das Christentum

Tattva viveka hinterfrägt die Scientology Hysterie

„Advocatus Diaboli – Mein Besuch bei Scientology“ so der Titel eines Textes der Ronald Engert in der neuesten Ausgabe 43 der Zeitschrift „Tattva Viveka – Zeitschrift für Wissenschaft, Philosophie und spirituelle Kultur“ veröffentlichte. Ich bringe hier eine kurze Einleitung als Zitat aus der Zeitschrift, der gesamte Text kann mit dem Link am Ende eingesehen werden.

Kaum eine neureligiöse Bewegung wird so kontrovers und mit so viel Feindseligkeit betrachtet wie Scientology. Was steckt dahinter? Was sind das für Leute? Der Chefredakteur wagte sich in die Höhle des Löwen und entdeckte ganz normale Menschen.

Heutemorgen traf ich meine Hausmitbewohnerin im Treppenhaus. Ich erzählte ihr von meinem Besuch bei Scientology in Frankfurt/M. vom Vortag. Ihre Reaktion war ein angstvolles und entsetztes Gesicht mit dem Kommentar: »Wie gruselig!« Dieses »Wie gruselig!« wiederholte sie ungefähr dreimal.

Dazu muss gesagt werden, dass meine liebe Mitbewohnerin Gymnasiallehrerin ist, ca. 35 Jahre alt und alternativ eingestellt. Man kann sie wohl als Musterbeispiel der Kulturkreativen einordnen.

Auch im Vorfeld meines Besuchs war die Reaktion von Bekannten Angst und Schrecken, begleitet von der Zusicherung einer Befreiungsaktion, sollten mich die Schergen von Scientology nicht mehr raus lassen.

Nun, ich wagte den Gang in die Höhle des Löwen, oder schlimmer noch, in den Abyss des Bösen. Und siehe da: es handelt sich um ganz normale Menschen. Ja, ich würde sagen, um gesunde Menschen.

In der Vorbereitung auf den Interview-Termin habe ich mir natürlich das Material angeschaut und recherchiert. Ich schaute mir die einschlägigen TV-Berichte von Aussteigern an, ein Interview mit Ursula Caberta in Hamburg, die als die prominenteste »Aufklärerin« gegen Scientology gilt, und ich schaute mir die Schriften und Videos von Scientology selbst an.

Mein Grundsatz als Journalist war und ist es, mit den Leuten selbst zu reden und mich nicht auf Informationen aus 2., 3. oder gar 4. Hand zu verlassen, Interpretationen, Bewertungen, Pauschalurteile von anderen Interessengruppen, weltanschaulichen oder religiösen Gegnern oder psychisch angeschlagenen Individuen.

Lesen Sie den gesamten Text mit vielen Hintergrundinformationen

Aurora Award für Scientology Produktion

April 20, 2010 1 Kommentar

Die Church of Scientology International http://www.scientology.org erhielt Im Monat April höchste Ehren in Form des Aurora Awards, einem internationalen Wettbewerb, welcher die hohe Qualität in unabhängigen Film- und Videoproduktionen auszeichnet. Die Anzeigen „Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben“ wurde von den
Wettbewerbsrichtern die höchste Punktzahl in Kreativität, News-Wirkung und
technische Brillanz zugestanden.
Die Anzeigenkampagne „Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben“ wurde im Mai 2009 eingeführt und auf 35 Fernsehstationen, auf Kabel- und Satellitenkanälen und im Internet ausgestrahlt. Die Anzeigen lenkten in den letzten 11 Monaten 20 Millionen Besucher auf die Haupt-Website der Kirche (Scientology.org).
„Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben“ besteht aus drei Video-Anzeigen, die den Zuschauern einen Einbdruck vermitteln was Scientology ist und an was Scientologen glauben. Mit „Sie sind nicht Ihr Name,“ beginnt ein Video-Clip, „Sie sind nicht Ihr Beruf. Sie sind nicht die Kleider, die Sie tragen oder die Nachbarschaft, in der Sie leben“ lautet ein weiterer Clip. Die Video-Anzeige fährt fort „Du bist ein Geist, der niemals stirbt“ und endet mit einer Einladung, die Scientology-Website zu besuchen, um die Antworten auf die Fragen über sich selber und über das Leben zu erfahren, nach denen der Mensch gesucht hat.
Diese öffentliche Informationskampagne und die Flash-Versionen der Anzeigen im Fernsehen, die gleichzeitig im Internet eingeführt wurden, verweisen schlussendlich auf die Scientology-Seite www.scientology.org , wo sie unter Videoclips von mehr als drei Stunden Länge wählen können, um die Antworten auf die Fragen zu erhalten, welche die neuen Anzeigen aufwerfen und um zu erfahren, was Scientology ist und was Scientologen glauben und tun. Die „Kenne Dich selbst – Kenne das Leben“-Anzeigen liefen in den Vereinigten Staaten den ganzen Tag über im Fernsehen, über Satelliten und Kabel, auf MTV, Discovery, ESPN2, dem Learning Channel, CNBC, MSNBC, CNN, Fox News, Fox Sports und anderen Sendern.
Hier eine der ausgezeichneten Anzeigen:

ARD Spielfilm über Scientology „Bis nichts mehr bleibt“

Auf eigenem Videokanal und mit neuen Webseiten werden Fakten und Hintergründe zu diesem Fall aufgezeigt werden. Schwere Manipulationsvorwürfe gegen Hamburger Senatsangestellte; eine Klage ist in Vorbereitung.

An einer Pressekonferenz hat die Scientology Kirche am Donnerstag einen eigenen 40-minütigen Dokumentationsfilm vorgestellt, der Hintergründe zum geplanten Spielfilm der ARD zeigt.

Der ARD Film zeigt ein Sorgerechtsdrama, das aber tatsächlich ganz anders abgelaufen ist. In Interviews mit der Mutter und dem Sohn wird ersichtlich, dass die Kontakte zwischen Vater (Ex Mitglied der Scientology Kirche) und dem Sohn gut geklappt hatten bis zu dem Zeitpunkt als die Hamburger Senatsangestellte Ursula Caberta sich eingemischt hat.

Mit verschiedensten Intrigen und Einflussnahmen versuchte sie vergeblich den Kontakt von Mutter und Sohn zu unterbinden. Gericht und Jugendamt stellten sich dem aber entgegen. Scientology wirft den Autoren des ARD-Filmes vor, die Recherchen nur einseitig durchgeführt zu haben und von Caberta manipuliert worden zu sein. Zahlreiche Szenen im Film sind schlicht falsch. Die ARD verletzt damit verschiedene Programmrichtlinien.

Der Film der Scientology Kirche wird in Kürze auf einem neuen Videokanal aufgeschaltet (http://www.scientology-tv.de/). Die Scientology Kirche will damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, alle Fakten zu sehen und sich dann ein eigenes Bild zu machen. Weitere Filme mit Hintergrunddaten sind geplant.

Anhand eines weiteren Beispiels (Stern TV hatte einen völlig erfundenen Aussteiger präsentiert und musste den Film vom Netz nehmen) zeigte die Scientology Kirche auf, dass auch dort Ursula Caberta den Fall „vermittelt“ hatte.

Die Scientology Kirche wird noch diese Woche bei der Stadt Hamburg (Arbeitgeberin von Ursula Caberta) eine Aufforderung zur Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach einreichen. Falls dies nicht anerkannt wird, will sie die Anerkenntnis gerichtlich durchsetzen.

Bereits wurden 8 von insgesamt 22 angeblichen Aussteiger-Fällen im Detail dokumentiert. Dabei hatte Caberta angebliche Aussteiger mit falschen Stories präsentiert. Es wurde ihnen ein Forum geboten und diese an verschiedene Medien und Behörden vermittelt. Die genaue Schadensersatzsumme wird später nachgereicht werden.

Wie die ARD die Menschen mit dem Film „Bis nichts mehr bleibt“ manipuliert

Der gesamte Fall Rönn, welcher die Grundlage des Films „Bis nichts mehr bleibt“ bildet, kann hier nachgelesen werden

Die Scientology Kirche hat in den letzten Tagen auch verschiedene Websites kreiert, welche Fakten zu Scientology und zur Kontroverse in Deutschland und der Schweiz präsentieren:

http://www.scientology-fakten.ch

http://www.scientology-fakten.de

http://www.scientology-verfassungsschutz.de

http://www.scientology-tv.de

Scientology gewinnt erneut vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Am 8. März 2010 wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rechtsfall der religiösen Vereinigungen der Scientology-Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk endgültig rechtskräftig.

Am 1. Oktober 2009 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen NN 76836/01 und 32782/03 sein Urteil zugunsten der Scientology-Kirchen von Surgut und Nizhnekamsk.
Das Endurteil des Europäischen Gerichtshofs stellte eine Verletzung der
Rechte der Antragsteller durch die russische Föderation fest, und zwar vor allem Verletzungen der Vorschriften des Artikels 9 der Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) im Licht von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinsfreiheit).

Das Gericht befand, dass der den religiösen Gruppen gem dem Religionsgesetz gewährte eingeschränkte Status den Mitgliedern solcher Gruppen nicht erlaubt, ihr Recht auf Religionsfreiheit wirksam auszuüben; vielmehr macht er ein solches Recht illusorisch und theoretisch anstatt praktisch und wirksam so wie es die Menschenrechtskonvention fordert.

„Die Anträge auf Registrierung als eine religiöse Organisation, die von den ersten und zweiten Antragstellern als Gründer ihrer jeweiligen Gruppierungen eingereicht worden waren … wurden unter Hinweis auf die unzureichenden Dauer der Existenz der Gruppierungen abgelehnt“
Letztendlich gewährte ihnen der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppe, in welchen sie einzuordnen waren und in welchem sich der dritte Antragsteller befand, keinerlei praktischen oder wirksamen Nutzen, weil solch eine Gruppe ihrer Rechtspersönlichkeit, der Eigentumsrechte und der rechtlichen Fähigkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, beraubt war; ferner wurde sie auf das Schwerste in den Grundaspekten ihrer religiösen Funktionen behindert.

Im vorliegenden Fall legte die russische Regierung keine dringenden sozialen Bedürfnisse für die angefochtene Einschränkung dar und gab keine bedeutsamen und ausreichenden Gründe für die lange Wartezeit an, die eine religiöse Organisation vor der Erlangung ihrer Rechtspersönlichkeit ertragen musste“

Der Präsident der Scientology-Kirche von Nizhnekamsk, Emir Ramazanov,erklärte“das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hebt den Standard des Schutzes der Gewissens- und Vereinsfreiheit in Russland und in Europa nicht nur auf ein neue Ebene, sondern legt auch fest, dass die europäischen Standards sogar dann den Schutz garantieren, wenn die Ungerechtigkeit in nationalen Gesetzen zum Ausdruck kommt.

Die Scientology-Religion wurde vom Autor und Philosophen L. Ron Hubbard gegründet. Scientologen glauben, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass das spirituelle Potential eines Menschen innerhalb einer Lebenszeit wiederhergestellt werden kann. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den Vereinigten Staaten gegründet. Jetzt verfügt Scientology über 8.300 Kirchen,Missionen und angegliederte Gruppen und über Millionen von Mitgliedern in 165 Ländern. In Russland gibt es von St. Petersburg bis Wladiwostok mehr als 40 Kirchen und Missionen der Scientology.

Frank Busch

Kukksi-Interview mit Scientology

Ein bereits im September 2009 durchgeführte Interview wurde nun doch noch veröffentlicht. Ich stelle hier den Beginn des betreffenden Artikels von Kukksi ein, das gesamte Interview kann auf der Website von Kukksi gelesen werden.

INTERVIEW. Im September 2009 hat Kukksi mit der Vize-Vorsitzenden der Scientology Kirche e.V, Sabine Weber, ein Interview in der Otto-Suhr-Allee in Berlin geführt. Zwecks großer Kritik wurde das Interview bis dato noch nicht veröffentlicht, da es bereits im Vorfeld starke Kritik an dem Interview gab. Kukksi hat sich doch entschlossen, dass Interview mit Scientology zu veröffentlichen. Hinweise zu dem Live-Gespräch gibt`s am Ende des Interviews. Die Fragen stellten Astrid Albrecht-Sierleja und Oliver Stangl.

Lesen sie hier das gesamte Interview auf der Website von KUKKSI

Haiti: Was tun Mitglieder der Scientology Kirche dort wirklich?

Februar 9, 2010 2 Kommentare
  • Ob aus Russland, England oder den USA. Scientologen aus verschiedensten Ländern sind vor Ort auf Haiti und helfen den Opfern des kürzlichen Erdbebens. Hier ein Video über die Aktivitäten der Scientologen vor Ort.


Weitere Infos auf der Seite der Ehrenamtlichen Geistlichen
Blog der Ehrenamtlichen Geistlichen auf englisch

Die Scientology Kirche hat nun insgesamt 475 Ärzte, ausgebildete Notfallsanitäter, ehrenamtliche Scientology Geistliche und auch 12 Tonnen medizinischer Ausrüstung und Notfallgüter nach Haiti gebracht.
Hier eine kleine Auswahl an Hilfeleistungen die vor Ort durch Scientologen ausgeübt werden:

  • Im Allgemeinen Krankenhaus werden die Linien für neu angekommene Patienten durch Scientologen organisiert
  • den auf medizinische Hilfe wartenden Menschen werden Assists (Beistände) gegeben.
  • In einem Feldlazarett in der Nähe des Flughafens werden Ärzten und Erdbebenopfern geholfen
  • Eine Scietnologin die ausgebildete Hebamme ist, hat bereits bei der Entbindung von 7 Kindern geholfen, in Ermangelung von Babysachen wurde  ein Baby in ein gelbes T-Shirt der Scientology Geistlichen gewickelt.

Die Scientology kirche bietet allen interessierten Menschen eine kostenlose online Ausbildung an um anderen Menschen, aber auch sich selbst zu helfen.
Finden Sie mehr über die kostenlose Scientology Ausbildung heraus

Aviad Cohen – Beispiel eines christlichen Fanatikers

Aviad Cohen – ein jüdischer Hip-Hopper lebt mit Jeshua so betitelt die Website Jesus.ch ein darauffolgendes Interview mit dem jüdischen Hipp-Hopper der zum Christentum konvertierte und nun alle anderen Menschen als in den „Fängen Satans“ sieht.

Sehr selbstbewusst tritt er auf und scheut sich nicht, Juden und Mitglieder anderer Religionen öffentlich als „vom Satan in Ketten gelegt“ zu bezeichnen. Religionsfreiheit und Respekt anderen Religionen gegenüber scheint für ihn ein Fremdwort zu sein. Die Website „Jesus.ch“ scheint die Bekehrung Cohen´s quasi als Sieg über das Judentum zu zelebrieren. Da auch Scientology aktiv verbreitet wird, habe ich kein Problem damit, wenn Christen für Ihre Religion werben. Die Einstellung Cohen’s hat jedoch wenig bis nichts mit Werbung fürs Christentum zu tun, sondern ist ein Lehrstück darüber wie sich ein richtiger Fanatiker benimmt.

Hier ein kurzes Zitat aus dem Artikel, da braucht es eigentlich keinen Kommentar mehr dazu:

Yoga, Buddhismus, Kabbalah, Hassidismus, Feng Shui, Astrologie, New Age, Scientology und so weiter sind nicht von Gott. Aber Satan hat die Leute, die diese Religionen praktizieren, in Ketten gelegt

Über 1000 noch nie veröffentlichte Werke L. Ron Hubbards restauriert

Scientology Verlag

Mehr als 25 Jahre hat die Forschung, Wiedergewinnung von Originaltexten, Vorträgen und Schriften, Restaurierung und Verifizierung vieler Materialien gedauert

Mehr als 1.000 bisher unveröffentlichte Aufnahmen von Vorträgen und unzählige religiöse Schriften von L. Ron Hubbard wurden bis Ende 2009 restauriert. Zur Neujahrsfeier der Scientology Kirche wurden die letzten neu überarbeiteten Vorträge der Öffentlichkeit vorgestellt.

Ein ausgewähltes Team von Scientologen arbeitet schon seit Jahrzehnten auf diesem speziellen Forschungsprojekt. Sie hatten die Aufgabe, Original-Schriften und Aufnahmen von L. Ron Hubbard aufzufinden, in die richtige Reihenfolge zu bringen, zu restaurieren und sie für die Öffentlichkeit – in neuem Gesicht – verfügbar zu machen.

Zu den bisherigen herausgegebenen Grundlagenbüchern und Vorträgen wurden weitere 1.020 Aufnahmen gefunden, bei denen es sich um Tonbandvorträge von L. Ron Hubbard handelt, die er zwischen 1953 und 1961 vor Scientologen gehalten hatte.

Die komplette Wiederherstellung aller Vorträge von Hubbard wurde erst im 21. Jahrhundert möglich, da die Projekt-Techniker erst in diesem Jahrhundert eine neue ganz spezielle Digitaltechnik für sich nutzen konnten. Dies konnte voll ausgeschöpft werden, um Anfang diesen Jahres die letzten überarbeiteten Vorträge vorzustellen. Die Vorträge erhalten Informationen darüber, wie L. Ron Hubbard zu den Prinzipien der Dianetik und Scientology gekommen ist.

Die Herausgabe der 1.020 Aufnahmen kennzeichnet den dritten und letzten Abschnitt eines Jahrzehnte langen Projektes, das noch von Ron Hubbard zu seinen Lebzeiten ins Leben gerufen wurde. Nachdem er im Jahre 1986 verstarb, nahm sich David Miscavige, Vorstandsvorsitzender des Religious Technology Centers, des Projektes an und führte es nun zu seinem Abschluss.

Tommy Davis, der Sprecher der Scientology Kirche, beschrieb dieses Ereignis mit folgenden Worten: „Wir waren in der Lage, Vorträge wieder herzustellen, von denen wir buchstäblich dachten, niemand könne sie sich jemals wieder anhören“. Bill Orozco, ein Berater des Projektes dazu: „Dies ist ein großer Durchbruch für uns. Das ist so, als würden Christen auf der Suche nach den verloren gegangen Evangelien von Jesus sein und hätten sie wieder gefunden.“

Mehr als 25 Jahre hat die Forschung, Wiedergewinnung von Originaltexten, Vorträgen und Schriften, Restaurierung und Verifizierung vieler Materialien gedauert. Das ist das umfassendste und längste Programm in der Geschichte der Scientology. Projekte wurden gestartet, um die vorhandenen Manuskripte und aufgenommenen Vorträge von Hubbard erst einmal zu finden, um diese überhaupt komplettieren zu können. Diese waren an so unterschiedlichen Orten zu finden, wie in einem Keller in Wichita (Kansas), in einem Anhänger in Phoenix oder in einer Garage in Oakland (Kalifornien).

Die erste Phase der Freigabe von überarbeiteten Materialien, die zusammengetragen und in eine richtige Reihenfolge gebracht worden waren, war im Jahre 2005. Damals wurden mehrere Hundert „Kongress“-Vorträge herausgegeben.

Diese waren von L. Ron Hubbard anlässlich einzelner Kongresse gehalten worden. Phase zwei kam im Jahr 2007. Es kamen achtzehn Grundlagen-Bücher mit Hunderten Begleitvorträgen heraus. Diese religiösen Bücher und Vorträge bilden die Grundlage der Scientology-Religion. Hier kann man die Entwicklung von Dianetik bis zur Scientology, die L. Ron Hubbard von 1947 bis 1952 erforschte, nachvollziehen. Damit steht nun erstmalig das komplette Wissensgebäude der Scientology-Religion zur Verfügung.

Die Wiedergewinnung der Schriften und Vorträge von L. Ron Hubbard hat zu einer beispiellosen Expansion der Scientology Religion in den letzten 5 Jahren geführt. Scientology ist in dieser kurzen Zeit um das doppelte an Mitgliedern gewachsen. Allein die Scientology Kirchen, Missionen und Gruppen sind als Beispiel in den letzten acht Monaten von 8.071 auf weltweit 8.304 angewachsen.

Scientology Kirche in Russland: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schützt erneut die Relgionsfreiheit

Oktober 1, 2009 1 Kommentar

PRESSEMITTEILUNG 1.10.2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat heute einstimmig zu Gunsten zweier religiöser Gruppierungen der Scientology Kirche in Russland entschieden. Das Gericht befand, dass sie einen Anspruch darauf haben, als religiöse Gemeinschaften gemäss russischem Recht eingetragen zu werden.
Das Urteil entschied, dass die Gründer der Scientology Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk das Recht auf Religions- und Vereinigungsfreiheit gemäss Artikel 9 und 11 der Europäischen Menschenrechts-konvention haben.
In seinen Urteilsgründen heißt es, das Gericht „stellte fest, dass die Antragsteller nicht die Möglichkeit hatten, Anerkennung und effektive Wahrnehmung ihrer Rechte auf Religions- und Vereinigungsfreiheit in irgendeiner organisierten Form zu erhalten. Der erste Antragsteller konnte die Eintragung der Scientology-Gruppierung als nicht-religiöse Rechtsperson nicht erreichen, da die russischen Behörden sie als eine religiöse Gemeinschaft ansahen. Die Anträge auf Registrierung als religiöse Gemeinschaft – eingereicht vom ersten und zweiten Antragsteller als Gründungsmitglieder ihrer jeweiligen Gruppierung und auch im Namen des dritten Antragstellers – wurden unter Hinwies auf die ungenügende Bestandszeit der Gruppierungen abgelehnt. Im Endergebnis gewährte der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppierung – zu dem sie berechtigt waren und im Rahmen dessen der dritte Antragsteller existierte – ihnen keinerlei praktische oder wirksame Vorteile, da solch einer Gruppierung die Rechtsfähigkeit, Eigentumsrechte und die rechtliche Möglichkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, vorenthalten wurde und sie auch ernsthaft in der Wahrnehmung der grundlegendsten Aspekte ihrer religiösen Funktionen behindert wurde. Dementsprechend befindet das Gericht, dass die Rechte der Antragsteller aus Art. 9 [Religionsfreiheit], interpretiert im Lichte von Art. 11 [Vereinigungsfreiheit] beeinträchtigt wurden.“
Im Einklang mit der früheren Entscheidung des Gerichtshofs zugunsten des Anspruchs der Scientology Kirche Moskau, als religiöse Gemeinschaft gemäß dem russischen Religionsgesetz eingetragen zu werden, repräsentieren diese neuen Fälle richtungsweisende Urteile, welche die Religionsfreiheit und Vereinungsfreiheit für Scientologen und Menschen aller Glaubensrichtungen in allen 47 Mitgliedsländern des Europarates garantieren.
Der Gerichtshof stellte abschließend fest: „Im Lichte der vorgenannten Erwägungen stellt das Gericht fest, dass die Beeinträchtigung der Rechte der Antragsteller auf Religions- und Vereinigungsfreiheit nicht „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ war. Demgemäss liegt eine Verletzung von Artikel 9 der Konvention, interpretiert im Lichte von Artikel 11, vor.“
Nina de Kastro, Pressesprecherin der Scientology Kirche Russland, lobte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: „Dieses Urteil bestätigt nicht nur die Rechte der Scientology Kirchen in Russland, sondern stellt auch eine wichtige Präzedenzentscheidung dar, welche die Rechte aller religiösen Gemeinschaften in ganz Europa schützt.“
Auch die russische Scientology Kirche in St. Petersburg hat aufgrund ähnlicher diskriminierender Schikanen im Zusammenhang mit ihrer Eintragung als Religionsgemeinschaft ebenfalls Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig,.
Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Seither wuchs die Religionsgemeinschaft weltweit zu mehr als 8000 Kirchen, Missionen und Gruppen und zehn Millionen Anhängern in 165 Nationen. In der Russischen Föderation gibt es mehr als 40 Scientology Kirchen und Missionen von St. Petersburg bis Wladiwostok.
Für weitere Informationen über Scientology besuchen Sie: www.scientology-moscow.ru oder www.scientology.ch.
Für Kontakt: Annette Klug, Scientology Kirche Zürich, Tel. 044 – 400 11 90
Das Urteil ist auch auf der website www.echr.coe.int zu finden.

Scientology Kirche Taiwan erhält „Excellent Religious Group Award“

Die Scientology Kirche Taiwan wurde vom Innenminister Taiwan’s für ihre humanitären und sozialen Verbesserungs-Aktivitäten mit dem Excellent Religious Group Award ausgezeichnet. Der Innenminister Mr. Liao-Yi Liao verlieh die Auszeichnung im International Convention Center in Taipeh. Nachdem die Scientology Kirche in der Vergangenheit bereits ähnliche Auszeichnungen erhielt, wird die karitative Leistung der Scientology Kirche damit ein weiteres Mal bestätigt.
Im Jahre 2008 hatte die Scientology Kirche Taiwan 99 Anti-Drogen Aufklärungsveranstaltungen durchgeführt und 45.150 Drogen-Aufklärungs-Hefte verteilt. Mit besonderen Engagment hat sich die Kirche dem Ziel verschrieben die kommende Generation vor der Tragödie des Drogenmissbrauchs und der Drogenabhängigkeit zu bewahren. Die beste Lösung im Kampf gegen das weltweite Drogenproblem ist natürlich, gar nicht erst mit Drogen anzufangen. Effektive und lebensnahe Drogenaufklärung sind ein wesentlicher Baustein dieses Ziel zu erreichen.
Um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf breiter Basis bekannt zu machen und um sicherzustellen, dass Studenten ihre Rechte kennen und sich auch für diese Rechte einzusetzen, wurden von der Kirche 144 Vorträge an 4.780 Studenten gegeben. Der erste Schritt zu einer toleranten und friedvollen Gesellschaft ist die Vermittlung der grundlegenden Menschenrechte, die jeder Mensch hat.
Mitglieder der Scientology Missionen in Kaohsiung, Taichung und Ping-Dong verrichteten ehrenamtliche Arbeit in lokalen Gefängnissen und halfen 2.500 Insassen mit einem Programm zur Vermittlung grundlegender Moralregeln und halfen den Einzelnen ihre Selbstachtung wieder zu gewinnen.
Der Präsident der Scientology Kirche Taiwan, Herr Dr. Mai-Tsu nahm die Auszeichnung im Namen der Kirche vom Innenminister in Empfang. Die Scientology Kirche als auch andere religiöse Gruppen wurden vom Innenministerium für ihre karitativen Beiträge zu den Sozialprogrammen oder ihrer direkten Beteiligung in der Verbeseerung der Gemeinde ausgezeichnet.
L. Ron Hubbard, der Stifter der Scientology Religion schrieb einst die folgenden Worte : „Ein Wesen ist nur so wertvoll es anderen helfen kann“. Durch ihre Beiträge haben Taiwanesische Scientologen ihren Wert für die Gemeinde bewiesen.

Plakat gegen Scientology verletzt Glaubens- und Religionsfreiheit

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wurde nun auch vom Oberverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass sich Scientology auf die Glaubens- und Religionsfreiheit berufen könne. Das wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden. Damit werde auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, teilte das OVG heute mit. Das OVG teilt die Auffassung der Scientology Kirche indem Sie das Plakat als Grundrechtseingriff darstellt, den Scientology nicht dulden müsse. Die Scientology Kirche könne den Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit für sich durchaus in Anspruch nehmen.

Einerseits sei das Bezirksamt nicht zuständig für Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, dies sei die Kompetenz des Senats. Gleichzeitig zeigte das Gericht auch klar auf, dass das Bezirksamt es nicht schaffte den Vorwurf Scientology sei rein wirtschaftlich tätig zu belegen. Dieser Entscheid des Oberverwaltungsgerichts stützt die Auffassung, dass es sich bei Scientology um eine Religion handelt.

Das Bezirksamt hatte im Januar ein Plakat vor der Scientology-Zentrale in Charlottenburg aufgestellt, welches nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts bereits im Februar wieder entfernt werden musste.
Bericht mit Video der Berliner Morgenpost

NJW
Was die neue juristische Wochenschrift dazu schrieb

Michael Jackson wuchs als Zeuge Jehovas auf

Juli 10, 2009 3 Kommentare

Die Nachrichten rund um das unerwartete Ableben von Michael Jackson reissen nicht ab. Jeden Tag kann man neue Artikel sehen, leider sind die wenigsten davon wirklich informativ. Eine wohltuende Ausnahme habe ich auf dem Blog von Andi gefunden. Wusstet ihr in welcher Religion Michael Jackson aufwuchs?
Ich wusste es jedenfalls nicht. Ich selbst bin wirklich kein Michael Jackson Kenner. Der Tod dieses unvergesslichen Künstlers machte mich neugierig mehr über dieses Genie herauszufinden.
Ein absolut genialer Artikel fand ich auf dem Blog von Andi: Wenn ihr wirklich etwas neues über Michael Jackson erfahren wollt, dann ist dieser Beitrag besser als alle Medien-News zusammen!
Die Beziehung zwischen der Scientologin Marie-Lisa Presley und Michael Jackson

Die bizzaren Sünden des „Blick“ gegenüber Katie Holmes

März 10, 2009 1 Kommentar

Es war vor langer Zeit, ich war damals rund 7 Jahre alt. Der Blick baute sich zu dieser Zeit seine Stammtisch-Leserschaft mit Storys auf, welche eigentlich niemand brauchte. Der Spruch „Mord in der Badewanne – keine Zeugen – Blick war im Abflussrohr!!“ wurde damals lachend verwendet, um sich über die übertriebenen Schlagzeilen des Blicks lustig zu machen. In Zeiten wo die Wirtschaft weniger Geld für Anzeigen hat, scheint der Blick die Lösung wieder in primitiveren Schlagzeilen zu suchen: „Vergib mir Tom, ich habe gesündigt“ titelt der Blick in der online Ausgabe vom 09.03.2009 und heuchelt der Leserschaft vor, irgend eine intime Story über Katie Holmes und Tom Cruise zu erzählen. Warum ich dies Heuchelei nenne? Nun, nicht nur der Titel ist eine reine Erfindung und nicht etwa ein Satz den Katie Holmes wirklich gesagt hätte. Der ganze Artikel ist ein Mischmasch aus verdrehten Konzepten die nicht mehr als das sprichwörtliche Körnchen der Wahrheit enthalten. Die Frage ist, welches Körnchen denn wahr ist. Auf verzerrten Konzepten basierend, wird im Blick abgeleitet, dass Katie Tom jede Woche „schriftlich Sünden“ beichten müsse. Niemand weiss – ausser dem Abflussrohr vielleicht – weshalb der Blick nicht schreibt, dass dann auch Tom jede Woche seine Sünden Katie Holmes gegenüber schriftlich beichten müsste. Denn in Scientology herrschte schon völlige Gleichberechtigung der Geschlechter, lange bevor irgend ein Journalist des Blick´s überhaupt nur daran dachte, einen Artikel über die Gleichberechtigung von Frau und Mann zu schreiben.
Wie auch immer. Lassen wir die Seitenhiebe auf den Blick mal weg und kümmern uns darum, aus welchem Teil der Scientology Lehre sich der Blick etwas zusammengeschustert hat:
Hier können Sie selbst lesen was die wirklichen Scientology Grundlagen über die Ehe sind und wie man Spannungen in der Ehe beseitigen könnte
Und hier noch eine kleine Erfahrung aus meiner eigenen nun doch auch bereits 15 jährigen Ehe: Meine Frau und ich – weit davon entfernt eine „perfekte“ Ehe zu führen – haben schon lange erkannt, dass es besser ist dem Partner gegenüber ehrlich zu sein. So gesehen beichten wir uns gegenseitig unsere „Sünden“ auch fortlaufend. Man kann es auch einfach Ehrlichkeit nennen, oder eben wie beim Blick etwas „Bizzares“ daraus machen. Blick, für diesen Artikel gebe es in der Schule eine glatte eins…jedenfalls sicher durchgefallen! Nicht nur weil der Artikel völlig falsch ist, sondern weil er zudem noch abgeschrieben wurde.

Walküre, Tom Cruise, Scientology und die Medien

Anlässlich der deutschen Premiere des Filmes „Operation – Walküre“, hat Tom Cruise sich gemäss der Website „süddeutsche.de“ über die medialen Angriffe geäussert, welche er aufgrund der Tatsache dass er Scientologe sei, erlebe.
Meiner Ansicht nach trifft er damit voll ins Schwarze. So sagte er im eigentlich recht fairen Artikel:
„Jeder weiß wohl inzwischen, dass ich seit zwanzig Jahren bei Scientology bin, und dass ich sage, wie sehr mir das in meinem Leben hilft. Nur: Wenn ich weiter darüber rede, sieht es so aus, als wolle ich missionieren. Rede ich aber nicht darüber, heißt es, ich verheimliche es und weiche aus.“

Sucht man mit Google nach Tom Cruise, dann sieht man sehr schnell, wer am missionieren ist. Es sind ganz klar die Scientology Gegner und die Medien, welche sich aufgrund der Bekanntheit der Schauspieler wie Tom Cruise oder John Travolta selbst „bekanntmachen“. Je abstruser ein Vorwurf oder ein Gerücht, desto besser, scheint da das Motto zu sein.

Ich veröffentliche hier nun eine Ergänzung geschrieben von Gastautor Andi:

Der Artikel „Walküre, Tom Cruise, Scientology und die Medien“ von religo trifft damit aber auch ins Schwarze; eine Beobachtung und Überlegung, der ich mich auch anschließen möchte. Es sind nun 5 Monate vergangen seit ich als Gastautor in religo den Artikel Insiderreport: Arbeitsgruppe Scientology (AGS) und Caberta verfasst habe.

Seit dem 15.08.08 habe ich meinen eigenen Blog Scientology: Mythos versus Faktenaufgebaut. Ein Blog, der auch über Scientology aufklärt und sich für Menschenrechte und soziale Brennpunkte engagiert.

Nun möchte ich einen weiteren Versuch starten, angeregt durch den Artikel(Walküre, Tom Cruise, Scientology und die Medien) von religo eine kleine Ergänzung (untenstehend) zu verfassen.

Tom Cruise als Cruise Missile
In den letzten Jahren ist in den Medien immer wieder zu lesen gewesen, dass Tom Cruise Werbung für Scientology macht. Tatsache ist, dass er aus seiner Mitgliedschaft bei Scientology kein Geheimnis macht.

Vor nicht all zu langer Zeit sprach er recht offen darüber, vielleicht in den Augen anderer zu offen; womit er gewissen Zorn auf sich zog.
Ich frage mich, warum ich diese Auftritte von Tom Cruise mit missionarischem Eifer hier im deutschen Fernsehen nicht gesehen habe? Lag es daran, dass ich kein TV-Junkie bin oder handelte es sich um zensierte Meldungen um nicht unser Bundesbewusstsein zu gefährden?

Um diesen Werbungsvorwurf gegen Tom Cruise nachzugehen, müssen wir zuerst einen kleinen Rückblick in die Vergangenheit wagen.

Vor über zehn Jahren, im Januar 1997, kochten die Gefühle zwischen Deutschland und Tom Cruise schon einmal in ähnlicher Weise hoch. Die Junge Union (kurz: JU ist die gemeinsame Jugendorganisation der beiden deutschen Parteien CDU und CSU) hatte damals dazu aufgerufen, seinen Film „Mission: Impossible“ zu boykottieren.

Das U.S. Department of State berichtete in seinem Jahresbericht 1996 über den Boykottaufruf.
Germany Country Report on Human Rights Practices for 1996

In the summer, the youth wing of the CDU in a number of German states urged a boycott of the film „Mission Impossible“ because the leading actor in this film is a Scientologist.

Eine ganze Reihe von Hollywood-Prominenten reagierte darauf und haben sich in einem offenen Brief an Bundeskanzler Kohl gewandt, der in der International Herald Tribune abgedruckt wurde.

Sofort gab es eine Gegenreaktion mit dem Vorwurf Scientologen würden sich mit dem Leid jüdischer Bürger im Nazi-Deutschland vergleichen; woraufhin der Verfasser(Betram Fields) des offenen Briefes, eine Stellungnahme an die International Herald Tribune verfasste.

Bemerkenswert dabei ist, dass Tom Cruise sich damals kaum zu Scientology äußerte. Dafür sorgte sein damaliger PR-Guru Pat Kingsley (Pressesprecherin). Sie stellte sicher, dass Tom Cruise in den Interviews und Presseerklärungen möglichst wenig oder gar nicht über Scientology gefragt wurde oder Stellung beziehen sollte. Was ihm natürlich gleich als Geheimniskrämerei angelastet wurde.

Und die Moral der Geschichte?

In den Augen bestimmter Kritiker ist einer wie Tom Cruise, der kein Hehl aus seiner Mitgliedschaft bei Scientology macht und sich noch positiv darüber äußert, eine „Cruise Missile“ auf ihr seit Jahren behutsam gepflegtes negatives Image von Scientology. Auf der einen Seite die Sektenexperten und warnende staatliche Institutionen, mit viel Einflussbereich, auf der anderen Seite ein Megastar als bekennender Scientology im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Ein nicht zu akzeptierendes Kräfteverhältnis! Es wird verzweifelt zu Schutzargumenten wie „Werbung“ gegriffen. Ein äußerst geladenes Thema, mit dem man heutzutage überall konfrontiert. Es gibt kaum ein Entkommen; Werbung hier Werbung da. Das Werbungsthema wird dann noch explosiver, wenn es mit einer neuen Bewegung wie Scientology verknüpft wird.

Es scheint in der Szene der Scientology-Kritiker folgende Gleichung zu geben, nach der gedacht, vorgegangen und in das Bewusstsein der Bevölkerung projiziert wird.

Scientologen = Scientology = ein äußerst negatives Bild von Scientology (das selbst von den Kritikern aufgebaut worden ist)

Keiner soll sich wagen von dieser Gleichung abzuweichen!

Britney Spears Interesse an Scientology

Dezember 11, 2008 7 Kommentare

Britney Spears hat eine wirklich schwere Zeit hinter sich. Nachdem Sie beinahe im Drogensumpf zu versinken drohte, verlor Sie auch das Sorgerecht für Ihre Kinder. In kaum einem Blatt gab es einen Journalisten, der noch irgend eine Form von Respekt ihr gegenüber zeigte. Sie wurde vespottet und verhöhnt. Die meisten Journalisten die über sie schrieben, zeigten sich in meinen Augen als kaltlächelnde Sadisten, welche sich an den körperlichen und seelischen Schwierigkeiten Britneys ergötzten und hämische Berichte über Peinlichkeiten aus ihrem Leben veröffentlichten.

Was danach passierte war für die vielen Fans von Britney aber umso erfreulicher und selbst die Journalisten mussten langsam zähneknirschend anerkennen, dass Britney sich positiv veränderte. Britney überwand ihre Drogenprobleme und fing an ihr Leben neu zu gestalten. Sie stieg wie der Phönix aus der Asche auf, wurde wieder erfolgreich und setzte sich sogar an den MTV Music Awards 2008 in allen nominierten Kategorien durch. Sie gewann mit der Single „Piece of me“ gleich 3 Auszeichnungen (Best female Video, best Pop video und Video of the Year). Die Rückkehr von Britney Spears als Künstlerin ist ein eindrückliches Beispiel darüber, zu was ein Mensch durch Drogen und die dahinterliegenden Probleme werden kann. Gleichzeitig ist es ein Beispiel dafür wie ein Mensch das eigene Leben wieder in die Hand nehmen kann, die Probleme löst und selbst die erfolgreichen vergangenen Zeiten noch weit übertreffen kann.

Dass Britney offenbar Kontakt mit Tom Cruise und Katie Holmes hat veranlasste die Medien nun zur Schlussfolgerung, dass Sie sich für Scientology interesiere. Nach mehreren misslungenen Versuchen sich mittels psychiatrischen Methoden aus den Drogen- und anderen Problemen herauszuarbeiten, fing Sie offensichtlich an sich für Alternativen zu interessieren. Ob Britney tatsächlich durch die Anwendung von Scientology aus ihren Problemen herauskam weiss ich nicht. Dass zu einem Zeitpunkt wo sie wieder erfolgreich ist Gerüchte über Interesse an Scientology auftauchen wäre jedoch nicht verwunderlich. Die Narconon Drogenrehabilitationsmethode, welche eine sekulare Verwendung der Scientology ist, wird seit mehreren Jahrzehnten mit grossem Erfolg angewendet um Menschen definitiv von Drogen weg zu kriegen. Es würde mich daher nicht überraschen wenn Britney Spears mittels Narconon ihre Schwierigkeiten überwunden hätte. Auch das blosse Studium von einigen grundlegenden Scientology Büchern kann Menschen einen erstaunlichen Nutzen bringen. Wie auch immer ich freue mich jedenfalls darauf, von Ihr noch viele herrliche Songs hören zu können.

Die Scientology Kirche Bayern wird vom Verwaltungsgericht Ansbach als ideeller Verein bestätigt

November 13, 2008 4 Kommentare

Nachdem ich bereits im Artikel Realitätsverweigerung der Sekten-Kritiker darüber schrieb, dass die Scientology Kirche in Deutschland grundsätzlich als religiös-ideeller Verein anerkannt wird, wurde nun auch die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken vom Verwaltungsgerîcht Ansbach über diese Tatsache aufgeklärt:
Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt zu Recht ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung.
Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten mitte der neunziger Jahre wegen angeblicher Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke den Vereinstatus der Scientology Kirche in Frage gestellt. Obwohl es seit dieser Zeit mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben hatte, welche allesamt zu Gunsten anderer Scientology Gemeinden entschieden wurden, war die Stadt Fürth nicht bereit gewesen, diese Sache außergerichtlich zu bereinigen. So wurde der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess Deutschlands notwendig. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich nahtlos in die Liste von positiven Urteilen ein.
So wurde bereits vom Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003 und dem Bayerischen VGH in München im Jahre 2005 rechtskräftig festgehalten, dass Scientology Gemeinden zu Recht Idealvereine sind.
Der Pressesprecher der Scientology Kirche Deutschland, Jürg Stettler, hierzu: „Wir sind über den Gerichtsentscheid erfreut. Das Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren geführte Debatte über unsere Religion und sorgt damit für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology. Unabhängige Theologen und Religionswissenschaftler aus aller Welt bestätigen seit Jahrzehnten die tief religiösen Inhalte der Scientology Religion und haben auch immer wieder den gesellschaftlichen Wert unserer sozialen Betätigungen gewürdigt. In den Bereichen Aufklärung über Drogenmissbrauch und Schutz der Menschenrechte gibt es weltweit viel zu tun, das Urteil trägt dazu bei auch in Bayern unsere sozialen Projekte zu intensivieren.“
Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.
International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte vom 5.4.2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europ. Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.

Videokanal: Was ist Scientology?

Im Sommer 2008 wurde die Scientology Internet Seite erweitert und umfasst nun 82 Videos, die ein umfassendes Verstehen über die Scientology Religion vermitteln, einschließlich der karitativen Programme, die die Kirche unterstützt. Besuchen Sie den Video-Kanal unter www.scientology.de

Dem Scientology Video Kanal wurde zum Beispiel eine neue, in dieser Form niemals zuvor gezeigte Chronologie ihres Stifters L. Ron Hubbard hinzugefügt.

In der Bemühung die beispiellose öffentliche Nachfrage nach online Informationen über Scientology und um die Frage „Was ist Scientology?“ zu beantworten, hat die Kirche eine einzigartige online Kampagne entwickelt, die die korrekten Informationen über ihren Glauben und deren Ausübung der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Das Werk der Soul-Legende Isaac Hayes

August 21, 2008 4 Kommentare

Grundsätzlich wollte ich mich zum Tode von Isaac Hayes nicht zu Wort melden, da wie ich an anderer Stelle bereits schrieb, hauptsächlich nur dann selber einen Artikel über bekannte Scientology Künstler schreibe, wenn diese in den Medien oder Blogs durch den Dreck gezogen werden. Der Tod des legendären Musikers Isaac Hayes, dem „Black Moses“ wäre daher nicht unbedingt ein Thema auf diesem Blog. Dadurch dass ich den Artikel von Fox Klatsch- und Tratsch Journalist Roger Friedman las, änderte ich meine Meinung. Friedmann hat sich anlässlich des Todes von Isaac Hayes kurzerhand als „Freund“ von Isaac Hayes hingestellt. Wenn man solche Freunde hat, braucht man sicherlich keine Feinde mehr. Bereits 2006 als Hayes gesundheitlich angeschlagen war, brachte Friedmann einen gehässigen Artikel und beschuldigte indirekt Scientology dafür verantwortlich zu sein. Nun missbrauchte er den Tod dieses grossartigen Musikers schamlos dazu, erstens sich selbst als Freund von Hayes auszugeben und zweitens, das tragische Ereignis zu verwenden um Scientology anzugreifen.

Der Artikel von Friedmann drehte sich hauptsächlich um die Comic-Serie „South Park“, in der Hayes mit seiner Stimme den Chefkoch verkörperte. Als South Park eine Serie über Scientology startete erwähnte Hayes nach der ersten Episode in einem Interview mit AV Club, dass er die Produzenten aufforderte selber mal persönlich zu schauen was Scientology sei, da es ja Leute geben könnte, die diesen „Mist“ (damit meinte er die South Park Episode) glauben würden. Zu diesem Zeitpunkt nahm Hayes das ganze aber jedenfalls selbst noch sehr locker auf. Die Produzenten von South Park scheinen jedoch alles andere als Verständnis für die Äusserung von Hayes gehabt zu haben. Die Macher von South Park können sicherlich gut in Satire versteckte Kritik austeilen. Sobald Hayes ihnen gegenüber nur einen Hauch von Kritik äusserte,  rochen sie jedoch gleich überall Verschwörungstheorien. Scientology habe Hayes dazu gebracht South Park zu kritisieren. Sie produzierten dann gleich eine 2. Folge welche noch stäker provozieren sollte. Bevor diese ausgestrahlt wurde verliess Hayes South Park, was dann in der Serie sogar aufgegriffen wurde. War dies von South Park so geplant? Es sieht wirklich so aus. Mit der ersten Episode über Scientology wollten sie Hayes zu einer Reaktion provozieren. Als er dies locker einsteckte und bloss sagte, sie sollten sich Scientology selbst mal anschauen, nahmen Sie ihm dies sehr übel. Sie rächten sich an ihm damit, indem Sie Hayes als Marionette der Scientology darstellten und produzierten eine weitere Episode um Hayes noch stärker zu provozieren. Als er dann South Park verliess, stellten Sie auch das wieder als unfreiwillige Entscheidung von Hayes dar.

Friedmanns Artikel berücksichtigt mit keinem Wort, dass Hayes selbst ein sehr aktiver Scientologe war, er gründete zum Beispiel selber eine Scientology Mission in Memphis. Friedmann übernimmt völlig unkritisch die Sicht, dass Jsaac Hayes South Park nicht aus eigener Entscheidung verlassen hätte. 

Ich möchte hier einige Informationen vermitteln, welche wohl eher dem Willen von Isaac Hayes entsprechen würden. Wenn man die Biographie auf seiner eigenen Website www.isaachayes.com liest, kann man sich selbst ein Bild und eine Meinung darüber machen, wofür sich dieser Mann Zeit seines Lebens einsetzte und was er selbst unterstützenswert fand.

Isaac Hayes hatte Scientology in den frühen 90er Jahren kennengelernt und war seit dieser Zeit ein sehr engagiertes Mitglied der Scientology Kirche. Als Sprecher der World Literacy Crusade, war er massgebend daran beteiligt die Studiertechnologie von L. Ron Hubbard in unterprivilegierten Gemeinden bekannt zu machen, wodurch tausende Kinder die Möglichkeit erhielten, das Lesen und Schreiben zu lernen, anstelle sich kriminellen Strassenbands anzuschliessen. Für seine Arbeit im Bereich der Bildung und des Wirtschaftswachstums wurde ihm zum Beispiel in Ghana ein königlicher Titel „Nene (King) Katey Ocansey“ verliehen. Er förderte auch unermüdlich das Bewusstsein über die Wichtigkeit der Musik, gesunder Ernährung und sinnvollen Beschäftigungen für Jugendliche.

1998 gründete Isaac Hayes zusammen mit Lisa Marie Presley die Mission der Scientology Kirche in Memphis. Mit Isaac Hayes verlor Scientology eines der engagiertesten Mitglieder, welcher nicht nur als Künstler ein brilliantes Lebenswerk hinterliess, sondern Zeit seines Lebens auch eine soziale Verantwortung übernommen hatte.

Am Montag 18. August 2008 wurde in der Hope Presbyterian Church, 8500 Walnut Grove eine Scientology Gedenkandacht anlässlich des Todes von Isaac Hayes abgehalten.

Insiderreport: Arbeitsgruppe Scientology (AGS) und Caberta

August 15, 2008 2 Kommentare

Recherchiert von Andi
Um die ‚Arbeitsgruppe Scientology’, geleitet von Ursula Caberta, beurteilen zu können, ist es wichtig die Entstehung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppe unter die Lupe zu nehmen.

Zur Entstehung:
Damals – noch SPD-Bürgerschaftsabgeordnete – hatte Ursula Caberta Ende der achtziger Jahre als eine der Ersten die „Explosivität“ des Themas ‚Scientology’ erkannt. Sie nahm sich der Thematik an, obwohl einer ihrer Fraktionskollegen ihr geraten haben soll, die Finger davon zu lassen, weil da “nichts zu machen“ sei.
Sie war durch eine Strafanzeige gegen Scientology bekannt geworden, in der sie Scientology im März 1991 aufgrund § 129 StGB als „kriminelle Vereinigung“ angezeigt hatte. Die Ermittlungen wurden 1994 eingestellt, da die Staatsanwaltschaft keine Opfer von Scientology feststellen konnte und es keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine „kriminelle Vereinigung“ gab.
Die mediale Auseinandersetzung wurde mit der Zeit immer lauter, bald erkannte man den „enormen Bedarf“, sich dieses Themas anzunehmen; schließlich wird im Oktober 1992 die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ gegründet.
Ursula Caberta wird ein gehöriger Anteil bei der Entscheidung der Innenminister zugeschrieben, Scientology seit 1997 vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Auch arbeitete Ursula Caberta als „Sachverständige“ in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages („So genannte Sekten und Psychogruppen.“ 1996-1998)

Zur Arbeitsweise:
Frau Caberta hat es sich zur Mission gemacht, Andere davor zu „warnen“ und „aufzuklären“. Ein Kampf ‚David gegen Goliath’. Eine „Verbraucherschützerin“ gegen einen „multinationalen Konzern“.
Aber ein ‚David’ dem alle Mittel zur Verfügung stehen: Sie schreibt Bücher, gibt Interviews, hält Vorträge und Diskussionen und trifft sich mit Scientologygegnern im In- und Ausland.
Darf ein Staat, eine Behörde oder staatliche Einrichtung – wie die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ – sich zu „Sekten“ oder neuen religiösen Bewegungen überhaupt äußern?
Und wenn ja, in welcher Weise?

Der folgende Rechtsstreit beantwortet die Frage:
Die ‚Europäische Kommission für Menschenrechte’ hatte sich im November 1996 mit einer Beschwerde zu befassen (Universelles Leben e.V. gegen Deutschland /Beschw.-Nr. 29745/96), der die Veröffentlichung einer Sekten-kritischen Broschüre „So genannte Jugendsekten und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland“, durch die deutsche Regierung zugrunde lag.
Die Europäische Kommission wies darauf hin, dass in einer demokratischen Gesellschaft niemand von Kritik verschont sei und dem Staat nicht das Recht abgesprochen werden könne, Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, die Verbreitung von Informationen und Ideen zu unterdrücken, die mit der Achtung der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit Anderer unvereinbar seien.

Des Weiteren wurde Folgendes festgestellt:
„Die Kommission befindet außerdem, dass ein Staat, in Erfüllung der von ihm übernommenen Funktion, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten allgemeinen Interesses zu informieren, berechtigt ist, in einer objektiven, aber kritischen Art und Weise, Information über religiöse Gemeinschaften und Sekten weiterzugehen, derartige Informationen in Kenntnis zu setzen, die nicht das Ziel einer Agitation oder Indoktrinierung verfolgen und somit die Religionsfreiheit gefährden.“
Also ein ausgewogenes Urteil und kein „Persilschein“ für Behörden zur Agitation gegen neue religiöse Bewegungen!
Bemerkenswert ist jedoch, dass die Arbeitsgruppe und andere Behörden sich ausschließlich zu neuen religiösen Bewegungen und nicht zu traditionellen Religionsgemeinschaften äußern!

Wären folgende Informationen für Mitglieder und Nichtmitglieder der Großkirchen interessant?
- Die Finanzierung der Großkirchen, wie der folgenden Beitrag, von Panorama(ARD-NDR), „Kirchen-Vom-Staat“ subventioniert zeigt.
http://www.youtube.com/watch?v=ECjbLm41MkA
http://www.youtube.com/watch?v=X5PaOSIWY8E&feature=related
- Die Kirche widerspräche dem christlichen Armutsgebot. In Deutschland verdient ein einfacher Priester/Pastor so viel wie ein Studienrat am Gymnasium und ein Bischof 10.500 Euro/Monat, beide stehen in einem unkündbaren öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
- Mitgliedschaft von Minderjährigen in den Kirchen.
- Kirchenaustritte (ca. 300 000 Austritte pro Jahr, Austrittsgebühr 5 bis 50 Euro und die damit verbunden Folgen.)
- Die Kirchen sind undemokratisch, weil die Gemeinden die Pfarrer und die Pfarrer wiederum die Bischöfe nicht wählen können. Das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes gilt. Frauen diskriminiert werden, da sie nicht zum Priesteramt zugelassen sind.
- Es gilt das Zölibat für Priester. Die katholische Kirche hat ein Problem mit sexuellem Missbrauch von Geistlichen an Kindern und anderen Schutzbefohlenen.
- Die Großkirchen haben sich als intolerant und gewalttätig erwiesen, was sich durch Verfolgung von Heiden, Juden und Ketzern geschichtlich zeigt. (Siehe Kriminalgeschichte des Christentums von Karlheinz Deschner.)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalgeschichte_des_Christentums
Original nachzulesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenkritik )
Ein Aufschrei der Großkirchen wäre sicherlich unüberhörbar, wenn derartige Informationen durch staatliche Einrichtungen an die Bürger weitergegeben würden!
Aber da mit zweierlei Maß gemessen wird, betrachtet man es als Pflicht und Courage, über „Sekten“ zu informieren und sie gleichzeitig zu bekämpfen.
Es entsteht ein Klima der Intoleranz. Wo eine Aufklärung – im Sinne einer sachgerechten Analyse – zu einem Thema überhaupt möglich ist, das öffentlich umgehend emotionalisiert wird, und jemand, der nicht sofort entschieden gegen Scientology spricht oder schreibt, auf der Stelle verdächtigt wird, ein Scientologe zu sein und zumindest mit den Scientologen zu sympathisieren.
Es stellt sich auch die Frage, für welche Zielgruppe diese Informationen der ‚Arbeitsgruppe Scientology’ oder anderen Behörden bezüglich „Sekten“ überhaupt wichtig sein könnten.
Neu suchende Interessenten werden wohl kaum die Broschüre lesen, bevor sie sich einer neuen religiösen Bewegung anschließen. Schon eher die Angehörigen, verängstigt durch die Medien.
Die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ beschränkt sich aber nicht nur auf „Information“, sondern hat eine `Schutzerklärung´ gegen Scientologen entwickelt.
Die Gerichte haben dieser Agitation einen klaren Riegel vorgeschoben, wie die folgende Pressemitteilung zeigt.
In einer im Dezember 2005 veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es: „… die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht befugt, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Erklärungen zu überlassen, die den Geschäftspartnern des Dritten zur Auskunft über seine Beziehungen zur Scientology veranlassen sollen.“
Und weiter: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen: Die Herausgabe der `Schutzerklärung´ an einzelne Interessenten könne nicht auf die Aufgabe der Staatsleitung und die aus ihr abgeleitete Ermächtigung zur Information und Warnung der Öffentlichkeit gestützt werden.“ [Die Stadt Hamburg, in diesem Fall die AGS unter Leitung von Ursula Caberta] … „sei vielmehr dazu übergegangen, die von ihr allgemein angenommenen Gefahren im konkreten Einzelfall zu bekämpfen, indem mit ihrer Hilfe die Geschäftsbeziehungen eines einzelnen Wirtschaftsunternehmens durch Verwendung der Schutzerklärung von Kontakten mit Scientologen freigehalten werden. Für einen solchen, der Behörde zuzurechnenden Eingriff in die Freiheit des Glaubens oder weltanschaulichen Bekenntnisses fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.“

Fazit:
Das Problem solcher staatlichen Einrichtung ist nicht, dass sie über neue religiöse Bewegungen „kritisch“ informieren, sondern die unwissenschaftliche und einseitige Arbeitsweise. Die Objektivität fehlt, da die betroffenen Gruppen weder gehört noch zur Stellungnahme eingeladen wurden und die veröffentlichten Informationen keinesfalls von unabhängigen Personen stammen.
Meines Erachtens ist Frau Caberta mit ihrer ‚Arbeitsgruppe Scientology’ ein „Think-Tank“, eine Denkfabrik auf staatlicher Ebene, die sich mit aktiver Bekämpfung gegen Scientology beschäftigt.
Sie sieht ständig neue Gefahren auf Staat und Bürger zukommen und versucht, uns dagegen zu sensibilisieren. Sie fabriziert auch ständig neue „Beweise“, die seit den letzten 18 Jahren zu nichts anderem als Publicity in der Presse geführt haben.
Eine aktive Werbekampagne, die geschickt unter dem Deckmantel der staatlich legitimierten Information in den Medien und Politik betrieben wird.

David und Victoria Beckham über Tom Cruise und Scientology

„Tom zwingt niemandem etwas auf“

Mit diesen Worten entkräftete David Beckham die von den Medien „herbeigesehnte“ Kontroverse rund um die Freundschaft zwischen den Beckhams und Tom Cruise. Dass die Beckhams nur lobende Worte über das Verhalten von Tom Cruise zu erzählen wussten, war wohl ein richtiger Schock für die Medien. Schliesslich hatte man zuvor wie wild herumgelogen, dass es anders sei.
Am 30.10.07 schrieb die Website „seitenblicke.at“ über die Freundschaft zwischen David Beckham und Hollywoodstar Tom Cruise. Mit „Erstaunen“ habe man zur Kenntnis genommen, dass David Beckham das Medien – Lieblingsgerücht als Phantomgebilde zurückweise. Die Frage an David Beckham ob Tom Scientologen aus David und Victoria machen wolle, musste im Artikel wie folgt beantwortet werden. Nein! Tom Cruise und seine Frau Katie Holmes hätten sie niemals dazu überreden wollen, der Scientology beizutreten.
Hier ein Zitat darüber was David gesagt habe: „Wir respektieren ihre Religion, wie alles was sie tun oder woran sie glauben. Aber Tom und Katie sind nie an uns herangetreten und haben zu uns gesagt: „Ihr müsst da mitmachen.“ So sind sie nicht. Man hat uns nichts aufgezwungen, Freunde machen so etwas nicht. Beide sind unglaubliche Menschen, die positiv ans Leben herangehen. Sie sind zu uns immer supernett gewesen.“

Auch von Kritikern hört man ab und zu, dass das Gefährlichste an Scientologen das sei, dass diese immer supernett und positiv seien. Also ein kleiner Tip an unsere lieben Scientology-Kritiker, gebt doch eine Warnung heraus, dass man bei freundlichen, netten Menschen ganz besonders vorsichtig sein sollte und sich nur mit unfreundlichen Gesellen einlassen soll, um ja nichts mit Scientologen zu tun zu haben.
Ich persönlich werde mich weiterhin möglichst mit vielen positiv denkenden Menschen befassen, egal welcher Glaubensrichtung diese auch angehören. Es macht ganz einfach viel mehr Spass.
Die Tonskala ist übrigens ein sehr effizientes Werkzeug um besser zu verstehen wie durch die Emotionen das Verhalten von anderen Menschen besser eingeschätzt werden kann.
Die Tonskala oder auch als Emotionsskala bekannt
Ein weiterer Artikel über Emotionen und die Tonskala
Die Spekulationen rund um eine Abkühlung der Freundschaft zwischen Victoria und Tom wurden kürzlich auch als fieses Mediengerücht blossgestellt, da Victoria sogar in einem Film von Tom Cruise mitspielen werde. Naja sicher werden die Journalisten wieder neue Gerüchte „er“-finden, so nach dem Motto: „Bei 365 Gerüchten die wir im Jahr über sie verbreiten wird sich schon das eine oder andere bewahrheiten.“

Follow

Get every new post delivered to your Inbox.