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Bewiesen: Caberta macht, was sie Scientology unterstellt
Seit vielen Jahren gab es immer wieder Hinweise, wie die Hamburger Senatsangestellte, Ursula Caberta, unter Missbrauch der von ihr vorgegebenen Amtsautorität ehemalige Mitglieder von Scientology und anderen Minderheitsreligionen unter massiven Druck setzte, damit sie mit größtenteils erfundenen, reißerischen Erzählungen in der Presse und in TV-Talkshows auftraten, um damit die Öffentlichkeit im Sinne von Caberta zu manipulieren. Die Machenschaften zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung dienten in erster Linie dem persönlichen Profit der selbsternannten „Sekten-Expertin“. Je theatralischer die Berichte ausfielen, umso sicherer konnte sie sein,
weiterhin ihre gut bezahlte Stellung in der Hamburger Verwaltung zu behalten und mit Steuergeldern um sich werfen zu können. Ihre amtlich erfundenen Geschichten vermarktet sie dann in eigenen „Skandalbüchern“ und wirtschaftet so zusätzlich in ihr privates Portemonnaie. Nun hat einer dieser „Aussteiger“ den Mut aufgebracht, über seine Erfahrungen mit Cabertas Methoden zu berichten und damalige Lügen richtig zu stellen. Im Detail beschreibt er, wie er von Caberta bedroht worden sein soll, wie diese eiskalt Zahlen gefälscht habe und dass er am Ende so in die Enge getrieben gewesen sei, dass er alles sagte und tat, was diese von ihm verlangte. „Ich wurde von ihr wie ein Hund abgerichtet und dressiert“, berichtet er. Erschreckend ist, dass demnach selbst die Manipulation von Familienmitgliedern, kein Tabu ist. Raffiniert benutzt Caberta die privaten Beziehungen ihrer Opfer, nicht um ihnen zu helfen, sondern um sie gefügig zu machen. Die Bekenntnisse des Aussteigers deuten auch darauf hin, dass Fernsehjournalisten dabei nicht unschuldig sind. Für eine höhere Einschaltquote ist man offenbar bereit, die gefälschten Geschichten mit entsprechend gestelltem Bildmaterial möglichst dramatisch umzusetzen. Erst durch Cabertas perfides Spiel wurde der junge Mann zum „Opfer“.
Die Scientology Kirche und deren Einstellung zur Beachtung von Recht und Gesetz
L. Ron Hubbard hat als Gründer der Scientology-Religion und als Autor der maßgeblichen Schriften der Scientology-Kirche immer die Befolgung staatlicher Gesetze eingefordert. Entsprechendes ist seit Jahrzehnten in den Satzungen der Kirche vermerkt. Das staatliche Recht wird damit ganz sicher nicht abgelehnt.
Alle Kirchen und Mitglieder sind aufgefordert, die Gesetze des Landes in dem sie leben und ihre Religion ausüben, zu befolgen. L. Ron Hubbard legte deshalb in einer innerkirchlichen Richtlinie fest, dass alle innerkirchlichen Handlungen und Bestimmungen, auch im Bereich des eigenen Disziplinarrechts, KEINE Gesetze eines Landes verletzen dürfen. In dem von L. Ron Hubbard verfassten „Der Weg zum Glücklichsein“ schreibt er unter der Regel Tun Sie nichts Illegales: „Wenn Sie merken, dass jemand in Ihrer Umgebung illegale Handlungen begeht, sollten Sie alles tun, was Ihnen nur möglich ist, um ihn davon abzubringen.“ Für das innerkirchliche Disziplinarrecht steht am Ende der Aufzählung innerkirchlicher Vergehen der Satz: „Nichts in diesem Kapitel soll je oder unter irgendwelchen Umständen irgendeine Verletzung der Gesetze des jeweiligen Landes oder irgendeinen absichtlichen Rechtsbruch rechtfertigen. Jeder solcher Verstoße soll den Schuldigen sowohl den gesetzlich vorgeschriebenen Strafen, also auch (innerkirchlichen) Ethik- und Rechtsmaßnahmen aussetzen“. Deutlicher kann die Oberhoheit des staatlichen Rechts im Verhältnis zum innerkirchlichen Recht wohl kaum zum Ausdruck gebracht werden.
Das hinderte trotzdem einzelne, voreingenommene Mitglieder der früheren Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nicht, die „Abkehr von Recht und Gesetz“ und – als notwendige Begründung von Überwachungsforderungen – die angebliche „Aushöhlung des unabhängigen Gerichtswesens“ ohne irgendwelche Belege künstlich zu konstruieren. Allein die bloße Tatsache der Existenz einer innerkirchlichen, disziplinarischen Rechtsordnung wurde als „Beweis“ dafür bemüht, dass Scientology mit der staatlichen Gerichtsbarkeit und Rechtsordnung nichts am Hut habe. Das faktisch alle gesellschaftlichen Verbände und natürlich auch Religionsgemeinschaften – vom Sportverein (Beispiel DFB), den Gewerkschaften, den Parteien bis zu den Amtskirchen – über eine interne disziplinarische Rechtsordnung verfügen, genügt offenbar nicht, um den Betreibern dieser Argumentation die Absurdität ihrer Logik aufzuzeigen. Ein „Gutachter“ der besagten Enquete, der selbst früher gegen die Scientology Kirche meist vergeblich prozessiert hatte und damit alles andere als in der Sache neutral und objektiv „gutachten“ konnte, ging – aufgrund eines aus dem Zusammenhang gerissenen Zitats – sogar so weit zu behaupten, es gäbe einen Beleg, dass Scientology die bestehende Rechtsordnung „pauschal ablehnt“ und im Falle von „politischer Macht“ nur noch ihr eigenes, innerkirchliches Rechtssystem zulassen würde.
Völlig abgesehen von der Tatsache, dass die Scientology-Kirche keinerlei politische Ziele verfolgt und erst recht keine Beteiligung an „politischer Macht“ anstrebt, sondern für die Trennung von Kirche und Staat eintritt. Das Gegenteil von politischer Macht bzw. politischen Zielen ist ihr aufgrund innerkirchlicher Richtlinien (von L. Ron Hubbard) nachweisbar untersagt. Zur Bekräftigung dieser Tatsache haben die deutschen Scientology-Kirchen eine „Grundsatzerklärung für Menschenrechte und Demokratie“ (siehe www.scientology-fakten.de/scientology-kirche-deutschland-resolution-der-kirchenratsversammlung.html) im Jahre 2008 verbindlich in ihre Satzungen aufgenommen und sich von entgegen gesetzten Ansichten distanziert. Während andere Weltreligionen zum Teil heute noch ein Problem mit den Menschenrechten haben oder sie zum Teil erst in den 1960er Jahren für sich als verbindlich anerkannt haben (so z.B. das Vaticanum II der kath. Kirche), geht das Glaubensbekenntnis der Scientology-Kirche mit Gründung der ersten Scientology-Kirche im Jahre 1954 sofort von der Gott gegebenen Gleichberechtigung aller Menschen und ihrer Seelen aus. Gleichzeitig verlangte die Scientology-Kirche hierin implizit und in späteren hierauf aufbauenden internen Kodizes entsprechend, verbindlich und ausdrücklich spätestens seit 1969, von den Mitgliedern die Beachtung und Förderung der Menschenrechte und die Befolgung des Grundsatzes „des gleichen Rechts für alle“. Weder L. Ron Hubbard, noch die Scientology-Kirche in Deutschland oder in sonst einem Land dieser Welt, haben je die Befolgung staatlicher Gesetze in Frage gestellt oder die bestehende Rechtsordnung abgelehnt. Das innerkirchliche Disziplinarsystem ist, wie bei vielen anderen Vereinen oder Religionsgemeinschaften auch, nur für interne disziplinarische Angelegenheiten zuständig oder als Schlichtungsstelle für zivilrechtliche Angelegenheiten unter Mitgliedern und – das Einverständnis der Streitparteien eines derartigen Verfahrens vorausgesetzt – auch zwischen einem Mitglied und einem Nicht-Mitglied. Diese Schlichtungsstelle dient letztlich auch der Entlastung der Zivilgerichte. Alle solchen zivilrechtlichen Angelegenheiten werden – dem Charakter der Schlichtungsstelle entsprechend – von einem Kaplan der Scientology-Kirche geleitet. Rechtsanwälte sind in solchen Verfahren grundsätzlich zugelassen, auch wenn so genannte „Experten“ anderer Meinung sind. Jedes „weltliche“ Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches wird im innerkirchlichen Rechtssystem lediglich mit Hinblick auf die Folgen für die Mitgliedschaftsrechte der oder des Betreffenden verhandelt. Darüber hinaus untersteht die Person den üblichen Rechtsverfahren im jeweiligen Land. Zum Vergleich müssten eher die existierenden innerkirchlichen Rechtssysteme aller Weltreligionen, hinsichtlich ihrer tatsächlichen Schnittstellen mit dem jeweiligen staatlichen Rechtssystem, weit mehr Anlass zur Besorgnis geben, als die innerkirchlichen Disziplinarverfahren der Scientology-Kirche. Ob man nun auf die innerkirchliche Rechtsordnung der Amtskirchen (dort sogar als „Amtszucht“ bezeichnet) in Deutschland blickt, die Sharia-Praktiken im Islam oder auch die Religionsgerichte im Judentum, die z.B. exklusiv für Scheidungen zuständig sind: Alle Weltreligionen ergänzen durch eigene interne Rechtsverfahren Teile der weltlichen Rechtsordnung. Die Scientology-Kirche verhält sich damit völlig innerhalb der üblichen und anerkannten Traditionen von Verbänden und Religionsgemeinschaften. Dies gilt auch für die erwähnten, internen Schlichtungsverfahren. Sie entlasten nicht nur die staatlichen Gerichte, sondern werden heutzutage zum Teil sogar in einigen Bundesländern als notwendige Prozessvoraussetzung für die Erhebung von Klagen vor den ordentlichen Gerichten bereits gesetzlich VERLANGT. Dass die Scientology-Kirche solche Verfahren intern als günstiger, einfacher und schneller propagiert als Verfahren vor ordentlichen Gerichten, kann im Zeitalter der „Mediation“ schwerlich als Gefährdung des Rechtsstaates klassifiziert werden, auch wenn dies manche voreingenommenen „Experten“ so konstruieren und sehen wollen. Der Wahrheit sind sie mit ihren gefärbten Meinungen damit nicht näher gekommen. Das Gegenteil ist sogar der Fall.
Die von Caberta konstruierte “Scientology Kritikerbekämpfung” hinterfragt
Der oft erwähnte Vorwurf “Scientology bekämpfe Kritiker mit allen Mitteln” wobei auch illegale Aktionen gutgeheissen würden, wird in einem beeindruckenden Artikel auf der Website http://www.Scientology-fakten.de aufgegriffen. Die Haltlosigkeit solcher Vorwürfe wird dokumentiert und auch beschrieben was die wirklichen Grundlagen dieser Vorwürfe sind.
Eine Bekämpfung von „Kritikern“ gibt es in Scientology nicht. Allenfalls verteidigt sich die Kirche offensiv gegen Verleumder mit den rechtlich erlaubten Mitteln.
In besagtem Artikel geht es hauptsächlich um Ursula Caberta, welche Scientology seit nunmehr Jahrzehnten angreift und selbst gerichtlich krimineller Taten für schuldig befunden wurde.
Lesen sie den Artikel auf der Scientology Fakten Seite um die Hintergründe und Manipulationsversuche Cabertas besser zu verstehen.
Hier einige interessante Auszüge aus diesem lesenswerten Artikel:
Im Grunde sagt der Scientology Gründer L. Ron Hubbard nichts anderes, als der Begründer der christlichen Kirche Jesus Christus im Matthäus Evangelium mit den folgenden Worten in der bildhaften Sprache seiner Zeit ausgedrückt hat:
„Richtet nicht, auf dass Ihr nicht gerichtet werdet. Denn mit welcherlei Gericht Ihr richtet, werdet Ihr gerichtet werden. Und mit welcherlei Maß Ihr messet, werdet Ihr gemessen werden. Was siehst Du aber den Splitter in Deines Bruders Auge und wirst nicht gewahr des Balkens in Deinem Auge? Oder wie darfst Du sagen zu Deinem Bruder: Halt, ich will Dir den Splitter aus Deinem Auge ziehen? Und siehe, ein Balken ist in Deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus Deinem Auge, danach sieh zu, wie Du den Splitter aus Deines Bruders Auge ziehest.“
(Matthäus 7, Vers 1-5)
Danach geht also auch die christliche Lehre nach den Worten ihres Stifters davon aus, dass ein „Krittler“ von seinen eigenen wesentlich schlimmeren moralischen und/oder gesetzlichen Übertretungen (= „Balken im eigenen Auge“) ablenken will, indem er an anderen wegen ihrer geringeren vermeintlichen und in der Regel obendrein dramatisierten Übertretungen (= „Splitter im Auge“) beißende Krittelei übt. Diese Grundwahrheit gilt auch in Scientology.
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Dass Caberta die Meinungsfreiheit der Scientologen beschneiden will, wird u.a. auch durch mehrere von Caberta gegen die Scientology Kirche im eigenen Namen (aber vom Staate finanzierten) Unterlassungsklagen vor dem Hamburger Landgericht bestätigt. Weil die Scientologen sie wegen der Verbreitung sog. „Sektenfilter“ zur Ausfilterung von Scientologen aus dem Berufs- und Geschäftsleben als „Menschenrechtsverletzerin“ und ähnliches bezeichnet hatten, klagte Caberta gegen diese kritischen Meinungen. Sie verlor rechtskräftig bis rauf zum Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 1998. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Kritik und verurteilte die von Caberta im Jahre 1995 eingeführte Praxis von „Sektenfiltern“ im Jahre 2005 als verfassungswidrigen Verstoß gegen Art. 4 GG (Religionsfreiheit), auf den sich Scientologen als Anhänger der Scientology Kirche zu Recht berufen können.
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3. Verleumdung ist keine „Kritik“
Aus dem in Ziffer 1. oben dargestellten Lehrsatz der Scientology Religion ergibt sich für Extremfälle wie die öffentliche Verleumdung von Menschen oder auch der Scientology Kirche, dass sich die Verleumder offenbar in einer Extremsituation befinden, die sie zu extremen Verleumdungen verleiten, um ihr vorausgegangenes, unmoralisches oder auch kriminelles Verhalten nachträglich zu rechtfertigen oder weniger schlimm erscheinen zu lassen. Der von Caberta hierzu herangezogene Aufsatz von Herrn Hubbard („Krittler der Scientology“) bezieht sich auf solche Extremfälle von öffentlicher Verleumdung und sonst gar nichts.
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Die Behörden haben auch zu keiner Zeit irgendwelche Belege zur Stützung der Unterstellung über „Kritikerbekämpfung“ vortragen können. In Wahrheit macht die Scientology Kirche von den erlaubten Mitteln des Rechtsstaats Gebrauch, um gegen üble Verleumder vorzugehen. Dazu gehört das Recht zum Gegenschlag im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung wie auch das Vorgehen vor Gericht. Dies sind die Mittel, die sie eingesetzt hat, um sich gegen verleumderische Angriffe zu wehren. Die letzten Klagen dieser Art gegen Verlagshäuser oder Einzelpersonen sind mittlerweile 13 Jahre her und bezogen sich auf die Verbreitung unwahrer und übler verleumderischer Behauptungen. Natürlich handelte es sich dabei um absolut grobe und üble Unwahrheiten, die bundesweit verbreitet worden waren und deren Quelle – man ahnt es schon – eine vorbestrafte Dame namens Sautter war, die wiederholt für Geheimdienste tätig gewesen war und bei ihrer eigenen Strafgerichtsverhandlung in Anwesenheit der Presse sich obendrein unwahrer Weise damit rechtfertigte, dass sie alle ihre bisherigen Straftaten im Auftrag der Scientology Kirche gemacht habe (siehe dazu weiter unten die Feststellungen der StA Hamburg).
Vor VS-Beamten machte die besagte Dame sogar die Aussage, im Auftrag des Rechtsanwalts der Kirche habe sie gegen eine vermeintliche „Kritikerin“ einen Bombenanschlag verüben sollen. Dabei war die besagte Dame zu keiner Zeit jemals Mitglied der Scientology Kirche gewesen und hatte niemals jemals einen Kontakt zu ihr oder ihrem Anwalt gehabt. Der Verlag, der solche Verleumdungen ungeprüft verbreitet hatte, musste letztlich dem Anwalt der Kirche, der kein Mitglied der Kirche ist und niemals war, laut Urteil des Oberlandesgerichts München Schadensersatz in Höhe von 30.000 DM zahlen.
Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg hat in einem mehrjährigen von Caberta im Jahre 1991 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, in dem sie genau dieselben Vorwürfe über die Scientology Kirche erhoben hatte wie die hier zu Frage stehenden, durch Einvernahme der von ihr als Zeugen genannten sog. „Kritiker“ und „Aussteiger“ bereits am 23.6.1994 bestätigt, dass an dem Gerücht der „Bekämpfung von Kritikern“ und „Aussteigern“ nichts dran ist. Wörtlich kam die Staatsanwaltschaft Hamburg nach umfangreichen Zeugeneinvernahmen zu folgenden Schlüssen:
Zum angeblichen Verhalten gegenüber „Aussteigern“:
„Die durchgeführten Ermittlungen haben keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der verbreiteten Meinung gegeben, die Scientology-Organisation benutze die ihr etwa im Rahmen des Auditing-Verfahrens bekannt gewordenen Privatgeheimnisse zum Nachteil von Aussteigewilligen. … Im Ergebnis sind keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Scientology-Organisation systematisch Repressalien gegen Aussteiger verübt.“
Zur angeblichen „Kritikerbekämpfung“:
„Die Annahme, die Scientology-Organisation würde gegen ihre öffentlich auftretenden Kritiker mit strafbaren Aktionen bis hin zu Mordanschlägen vorgehen, hat sich nicht bestätigt. … Die Behauptungen der Zeugin Sautter sind nicht glaubhaft. … Der Zeugin Sautter werden in einer Anklageschrift der StA Memmingen Urkundenfälschung in 2 Fällen, Betrug in 5 Fällen, Diebstahl in einem besonders schweren Fall sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Aus einem zu ihrer Schuldfähigkeit erstellten fachärztlichen Gutachten vom November 1992 ergibt sich, dass die Zeugin mehrfach wegen Betruges und unter anderem wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen vorbestraft ist. In einem vorangegangenen Gutachten wurde der Zeugin eine neurotische Persönlichkeitsstörung in Form einer Pseudologia phantastica bescheinigt. Die Zeugin neige dazu, durch Lügengeschichten mehr aus sich zu machen und sei auch bei der Aufdeckung von Widersprüchen um Ausreden nicht verlegen. … Der untersuchende Facharzt bescheinigte der Zeugin die klassischen Merkmale einer Hysterie mit enormem Anerkennungs- und Anlehnungsbedürfnis mit der Neigung zur Dramatisierung des Geschehens und phantastischer Umgestaltung von Tatsachen.“
Damit hatte die StA Hamburg bereits im Jahre 1994 die von Caberta in die Welt gesetzten Vorwürfe und Gerüchte widerlegt. Dennoch verbreitet sie heute noch wider besseres Wissen diese Unwahrheiten, obwohl sie die obigen Feststellungen der StA Hamburg sehr wohl kennt. Gleichzeitig bestätigten die oben zitierten Feststellungen der StA Hamburg wieder einmal die Richtigkeit des zu Anfang genannten Hubbard-Zitats, über das sich Caberta letztlich nur aufgrund ihrer eigenen Selbstvorwürfe aufregt, um die Kritik an ihrem eigenen früheren strafrechtlich relevanten Verhalten vom Tisch zu wischen. Unparteilichkeit, Neutralität, Objektivität, Sachlichkeit, Unbefangenheit und Zuverlässigkeit – die für Behörden und einen Staatsdiener generell rechtlich geltenden Verhaltensmaßstäbe – sind nach alledem keine Eigenschaften mehr, die sie in ihrem Verhalten und Äußerungen im Verhältnis zur Scientology Kirche heute noch in Anspruch nehmen oder auf die sie sich heute noch berufen kann. Das ist auch von der Presse im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht zu berücksichtigen und von Behörden im Rahmen ihrer Bindung an die genannten Werte der Unparteilichkeit, Neutralität, Wahrheit, etc. sowieso.
All das oben Gesagte widerlegt auch die Unterstellung einer angeblichen „Fair Game Doktrin“ bei der Scientology Kirche. Eine solche gibt es nicht. Eine interne Kirchenrichtlinie, die von Caberta gerne zur Stützung dieser Unterstellung herangezogen wird, obwohl sie nie die vermeintliche Bedeutung hatte, war vor bereits 40 Jahren aufgehoben worden. Diese Tatsache verschweigt Caberta in ihren Verleumdungen über Scientology ebenfalls gerne, damit ihre öffentlichen Behauptungen gar nicht erst als unwahr in Frage gestellt werden können.
Alle Mitglieder der Kirche sind jedenfalls zu allen Zeiten aufgerufen und aufgefordert, sich an Moral und Gesetz zu halten und nicht die Regeln des guten Anstands zu missachten. Verstöße dagegen werden kirchenintern disziplinarisch geahndet.
Verfassungsschutz muss Schadenersatz an Scientologen bezahlen
Einmal mehr verurteilen deutsche Gerichte den deutschen Überwachungsstaat und korrigieren die Arbeit des Verfassungsschutzes, den dieser zum Schaden von Scientologen leistet.
Das Landgericht Köln verurteilte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz und entschied, die Behörde verletzte Amtspflichten gegenüber einem Unternehmer und Scientology-Mitglied. Der Verfassungsschutz wurde rechtskräftig zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07). Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10), das nun bekannt geworden ist, stellte das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verfassungsschutzbehörden versucht haben, Mitglieder der Scientology Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesen rechtswidrigen Treiben entgegengetreten sind.
Erst vor kurzem hat der Jahresbericht des US-Außenministeriums zu Religionsfreiheit in der Welt verschiedene Diskriminierungen in Deutschland gegen Scientologen angeprangert.
In Deutschland gibt es über 12’000 Scientologinnen und Scientologen, die von 10 Kirchen und zahlreichen Missionen betreut werden. Im weiteren sind in Deutschland, genau so wie auch bei uns in der Schweiz, und auch weltweit, zahlreiche humanitäre Vereinigungen, die von Scientologen unterstützt, respektive gegründet wurden, aktiv tätig, um Mitmenschen zu helfen. So unter anderem auf dem Gebiet der Drogenprävention, Drogenrehabilitation, in der Bekanntmachung der Menschenrechte, bei der Bekämpfung von Missbräuchen in der Psychiatrie und anderswo.
Rechtliche Anerkennung von Scientology in der Schweiz
In den Medien findet man Andeutungen und Meinungen über den Status und die Anerkennung der Scientology Kirche in der Schweiz.
Bei der Entstehung einer neuen religiösen Bewegung mag es in der Natur der Sache sein, dass nicht vom Tage Null an ein Konsens darüber besteht, dass diese neue Gruppierung breit akzeptiert und unmittelbare Zustimmung findet. Die Kämpfe des frühen Christentums sind nur ein Beispiel in der Menschheitsgeschichte für diesen Prozess.
Hier finden Sie dokumentiere Fakten aus letztinstanzlichen Urteilen von schweizerischen Gerichten, namhaften Wissenschaftern und unabhängigen politischen Instanzen dazu. Sie belegen, dass die Scientology-Kirche unzweifelhaft religiöser Natur ist und im Einklang mit den Gesetzen des Landes steht.
Bundesgericht in Lausanne
In einem letztinstanzlichen Urteil vom 14. Februar 1992 bestätigt das Bundesgericht in Lausanne, dass die Scientology Kirche religiöse Zielsetzungen verfolgt und unter den Schutz der Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit fällt. Der Gerichtsfall bezog sich auf eine Klage gegen den Regierungsrat des Kantons Zürich und gegen einen umstrittenen Verein, und obwohl die Beschwerde der Scientology-Kirche abgewiesen wurde, hielt das Bundesgericht ausdrücklich die religiöse Natur der Kirche fest:
“Diese Grundrechte [Hinweis: bezieht sich auf Art. 49 und 50 der Bundesverfassung, die Glaubens- Gewissens- und Kultusfreiheit] können von natürlichen Personen und ausnahmsweise auch von juristischen Personen angerufen werden, wenn sie nach ihren Statuten, wie dies bei den beiden Beschwerdeführern der Fall ist [gemeinst ist dabei als ersteres die Scientology Kirche Zürich] ein religiöses oder kirchliches Ziel verfügen. (BGE 116 1a 257 E. 5a 97 I 120 E. 3a). Die Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit gewährleistet dem Einzelnen vorab das Recht, in seiner religiösen Überzeugung sowie in ihrer Äusserung nicht durch ungerechtfertigte staatliche Vorschriften eingeschränkt zu werden”
Schweizerischer Bundesrat
Der Schweizerische Bundesrat hält in einer schriftlichen Stellungnahme vom 25. November 1996 fest:
„Entsprechend ihrer Nomenklatur und ihren Statuten sieht sich die Scientology Church als neureligiöse Bewegung und ist bis zum Vorliegen anderer Fakten als solche zu behandeln. Das Bundesgericht teilt diese Auffassung (BGE 118 Ia 52)“.
Quelle Amtliches Bulletin – Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat 96.3505
Bezirksgericht Zürich
In einem letztinstanzlichen Urteil vom 24. Januar 1997 hält das Bezirkgericht Zürich fest, dass die Lehre der Scientology-Kirche unter den Schutz der Glaubens- und Kultusfreiheit fällt.
“Die Lehre der Scientology-Kirche (Scientology) hat aber einen deutlichen Bezug zum Transzendenten und fällt damit unter die durch Art. 261 Strafgesetzbuch geschützten Glaubensüberzeugungen.”
Quelle: Bundesamt für Adjutantur
Die Geistlichen der Scientology Kirche werden durch das Bundesamt für Adjutantur aufgrund ihres geistlichen Amtes in einer dreissig-jährigen Praxis vom Dienst freigestellt.
“Die Scientology Kirche Schweiz erfüllt die Bedingungen für die Anwendung von Artikel 6 Buchstabe d der Verordnung des Bundesrates über die Befreiung vom Militärdienst nach den Artikeln 12 – 14 der Militärorganisation (Dienstbefreiungsverordnung)”
Eine merkwürdige Scientology Veranstaltung hinterfragt
Folgender Text wurde von einem bayerischen Journalisten der website www.scientology-fakten.de zur Verfügung gestellt. Er hatte zufälligerweise eine Veranstaltung besucht, die es in sich hatte. Wir wollen dem Leser seine Ausführungen nicht vorenthalten:
Amerika ist weit weg …
Eindrücke von einer merkwürdigen Veranstaltung, deren Zweck offenbar darin bestand, zu zeigen, dass “Sekten-Experten” eine Daseinsberechtigung haben.
Eines war am Ende des Abends jedem Besucher, der mit den Grundsätzen der Logik vertraut ist, klar: Harry Bräuer, der Vertreter des Polizeipräsidiums München, mag seine Karriere zum Kriminalhauptkommissar allem Möglichen verdanken, aber eher nicht schafsinniger Detektivarbeit. Erwartet man doch nach landläufiger Auffassung von einem Kriminaler, dass er Indizien auf ihre Plausibilität hin auszuwerten vermag, sprich dass er sehen kann, ob Behauptungen mit den Tatsachen des Lebens zusammenpassen oder nicht. Was Bräuer und seine vier Mit-Vortragenden Ende Oktober bei einem Diskussionsabend zum Thema Scientology im Jugendinformationszentrum München ins Publikum gestreut haben, wollte einfach keinen Sinn ergeben.
Wie sein Namenskollege aus der Fernsehkrimi-Serie “Derrick” (Harry, hol´ doch schon mal den Wagen …) scheint Bräuer doch eher zu jenen Polizeimitarbeitern zu gehören, die weniger durch Geistesblitze auffallen, als vielmehr mit einem fragend verwirrten Gesichtausdruck die genialen Gedankengänge ihres “Chefs” erst so richtig zum Leuchten zu bringen. Die einfache Frage einer Zuhörerin beispielsweise, was denn Scientologen nun tatsächlich bei der Ausübung ihrer Religion so machen, reichte der Moderator der Veranstaltung etwas unüberlegt an Harry Bräuer weiter. Der freilich schaute, offenbar überfordert, so perplex, dass ein anderer Referent reflexartig seine Rolle übernehmen und die Situation mit dem Hinweis retten musste, man habe ja gehört, “wie schlimm” die doch seien. Der Umstand, dass man die Scientologen, um die es eigentlich ging, vom Mitreden ausgeschlossen hatte, erwies sich nicht nur an dieser Stelle als Schwachpunkt des Abends – oder um im Polizeijargon zu bleiben, als klaffende Lücke in der Indizienkette.
Und was der aus Wien per Bahn in letzter Minute eingetroffene rasende Buchvermarkter und Ex-Scientologe, Wilfried Handl, an bluttriefenden Gruselgeschichten absonderte, war sowieso nur mit der zeitlichen Nähe zu Halloween zu erklären. Selbstverständlich bezogen sich seine Schauermärchen nicht auf Vorfälle im deutschsprachigen Raum, sondern nur auf angebliche Zustände in England oder gleich im fernen Amerika. Eine schlichte Frage nach der Logik brachte auch ihn, das arme Opfer von Scientology, ins Schleudern. Wie könne es denn wahr sein, wollte eine Besucherin wissen, dass all diese Dinge in Ländern geduldet würden, die sich mit demselben Recht wie Deutschland Rechtsstaaten nennen? Auch dem Kripomann, Harry Bräuer, sollte man meinen, mußte an dieser Stelle nur ein Gedanke durch den Kopf schießen: Kann das alles stimmen, wo doch die Amerikaner den Deutschen die Demokratie nach dem Ende der Nazi-Diktatur erst beigebracht haben?
Als Meisterdetektiv, wie sein Dienstgrad suggeriert, hätte er schon längst beim FBI Beweismaterial für die von deutschen Sektenbeauftragten erhobenen Beschuldigungen anfordern müssen, möchte man erwarten. Nichts davon ist bekannt. Und was tun stattdessen die Amerikaner, die ja wohl besser wissen, was vor sich geht in ihrem eigenen Land, wo Scientology als Kirche anerkannt ist? Seit mehr als zehn Jahren bringen sie die deutschen Behörden ob ihrer Diskriminierung von Scientologen in Erklärungsnöte. In steter Regelmäßigkeit listen die Menschenrechtsberichte des US-Außenministeriums gravierendste Benachteiligungen von Scientologen in Deutschland auf, von Berufsverboten über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu Verletzungen der Religionsfreiheit in den Schulen, wo sich Scientologen-Kinder mancherorts gemäß Lehrplan anhören müssen, dass sie den falschen Glauben haben.
Ein Mann, der sich gewiss als Vertreter des rechten Glaubens sieht, weiß natürlich, dass dies die Folgen der von ihm selbst betriebenen Diffamierung sind. Druckste Rudi Forstmeier bei der Angabe seiner Funktion deshalb so merkwürdig herum? Er sei Leiter einer Beratungsstelle in München, deren Träger die protestantische Kirche sei, sagte er im Bemühen, sich das Mäntelchen einer unabhängigen Stelle umzuhängen. Dabei hat er als Beauftragter für Weltanschauungsfragen der Evangelischen Landeskirche die knallharte Aufgabe, die religiöse Konkurrenz klein zu halten – mit allen Mitteln und den bekannten Folgen.
Zumindest gab es für den anwesenden Polizisten, Bräuer, keinen direkten Anlass, gegen Forstmeier Ermittlungen aufzunehmen. Der stramme Kirchenmann hat gelernt zu sagen, was fromm klingt und dennoch verletzt. An den Scientologen ließ er nichts Positives gelten, ein Großteil seiner Ausführungen ist schlicht und einfach unwahr, aber eben so formuliert, dass sie strafrechtlich nicht greifbar sind. Wie steht´s mit Respekt und dem “Gebot der Nächstenliebe” gegenüber Andersdenkenden? Für ihn ist dies genauso wenig ein Thema wie die Verweigerung des Rederechts für die Scientologen in einer öffentlichen Veranstaltung zum Zweck der Selbstverteidigung. Für Harry Bräuer bestand kein Grund tätig zu werden. Heuchelei und Pharisäertum sind ja keine Straftatbestände.
Aber kaum glauben mochte man, wie nahe der Vertreter von Gesetz und Ordnung einem Befürworter illegaler Machenschaften steht. Ein Mitglied von Anonymous durfte unter den wohlwollenden Blicken des Kriminalhauptkommissars erklären, wie interessant es ist, Chaos im Internet anzurichten. Anhänger dieser Hacker-Gruppe werden in den USA wegen Cyber-Kriminalität verfolgt. Einigen von ihnen wurden deshalb bereits empfindliche Strafen auferlegt. Auch finden sich auf deren Blogs immer wieder mal perverseste Pornogeschichten bs hin zur Pädophilie. Der Münchner Polizei-Sprecher sollte eigentlich von diesen Umständen wissen. Aber wenn sich ein Ermittler freiwillig blind stellt, gelangt er zu falschen Schlüssen.
Wenn ein Dieb in ein Büro eindringt, Akten entwendet und die Einrichtung verschmiert, könnte die Polizei nicht einfach wegschauen. Warum soll es kein Verbrechen sein, wenn ein Hacker heimlich in den Computer einer fremden Person eindringt, mit der Absicht, in diesem virtuellen “Büro” Schaden anzurichten? Das Schweigen dazu von Harry Bräuer lässt einen wundern. Jedenfalls schien es der Glaubwürdigkeit des “Anonymen” nicht zu schaden, dass er freimütig bekannte, wegen seines verwerflichen Treibens ebenfalls schon zu Geldstrafen verdonnert worden zu sein. So hatte er Nazi-Symbole verbreitet und falsche Infos auf einem Flugblatt verteilt. Bräuer hatte offenbar kein Problem mit ihm aufzutreten.
Irgendwann im Laufe des Abends dämmerte es dem Zuhörer: Genauso wenig wie die anwesenden Sprecher an ausgewogener Information interessiert waren, war Harry Bräuer an diesem Abend zum Schutz der Bevölkerung vor Verbrechen unterwegs. Er blies nur ins selbe Horn wie die Mit-Referenten dieser merkwürdigen Veranstaltung. Zum einem scheinen sie das gemeinsame Interesse zu teilen, nämlich eine Gefahr zu beschwören, die es nicht gibt, und Ratschläge zu erteilen.
Denn je gefährlicher und abstruser Reden der Sekten-Beauftragten klingen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie weiterhin in den Genuss von Steuergeldern kommen beziehungsweise ihre Bücher an den Mann bringen. Niemand soll erfahren, dass sie mit ihren rufschädigenden Parolen eine Minderheit anschwärzen, die sich wie kaum eine andere Organisation zu Gesetzestreue und zur Einhaltung von Menschenrechten bekennt.
Müsste ein Polizist wie Bräuer nicht das Gespräch oder eigentlich sogar die Zusammenarbeit mit den Scientologen suchen, wie dies Polizeiorganisationen auf der ganzen Welt tun? Bekanntlich streben Scientologen nicht nur ein drogenfreies Leben an, sondern unterhalten weltweit das größte und effektivste Drogenaufklärungsprogramm. Ist Herrn Bräuer denn nicht bekannt, dass die Hälfte der Straftaten mit Rauschgiftdelikten zusammenhängt? Nicht umsonst gilt der Drogenkonsum als eine der größten Geiseln der Menschheit.
Wäre Harry Bäuer tatsächlich ein Verfechter der Rechtsstaatlichkeit, würde er die zahllosen Gerichtsentscheidungen in Deutschland respektieren, die der Scientology-Kirche den Schutz durch die Religionsfreiheit gemäß dem Grundgesetz zuerkennen. Aber nein, er kann es sich nicht verkneifen, längst widerlegte Anschuldigungen nachzuplappern. Die Vermutung liegt nahe, dass seine Hauptfunktion darin besteht, die Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes zu stützen – jener Geheimpolizei, die allein in Bayern 400 hauptamtliche Mitarbeiter hat und seit dem Niedergang der DDR und der Auflösung der Stasi eigentlich kein Aufgabengebiet mehr hat. Seit 13 Jahren beobachtet dieser innerstaatliche Spitzeldienst mit geheimdienstlichen Methoden die Scientology-Kirche. Nicht den geringsten Hinweis auf ungesetzliches Verhalten oder gar die behaupteten antidemokratischen Aktivitäten konnten sie finden.
Hätte Bräuer bloß eine empfindliche Spürnase, die auf feine Unterscheidungen eingestellt ist, und nicht nur auf das Nachbeten überholter Schlagworte! Eine Veranstaltung wie die im Jugendinformationszentrum könnte endlich echte Neuigkeiten bieten.
Paul Haggis: Die andere Sicht zu seinem Scientology Ausstieg
Da in der letzten Zeit auch einige Artikel in deutscher Sprache über den “Aussteiger Paul Haggis” veröffentlicht wurden, nahm ich mir die Zeit einen Brief der Schwester von Paul zu übersetzen. Dieser wurde von ihr an den Chef-Redakteur vom “The New Yorker” geschickt, als Gegendarstellung zu einem Artikel der über den “Ausstieg” von Paul Haggis berichtete.
Quelle: http://www.scientologymyths.info/paul-haggis/index.php
Sent: Wednesday, February 16, 2011 5:35 PM
To: David Remnick (The New Yorker, Chief Editor)
Subject: Paul Haggis/The Apostate, Feb. 14
Sehr geehrter Herr Remnick,
Ich beziehe mich auf Ihr Profil über Paul Haggis (The Apostate vom 14. Februar). Wie Sie wissen bin ich Paul’s Schwester und ich unterhielt mit ihm enge persönliche und berufliche Beziehungen während der ersten 18 Jahre seiner Karriere. Während Mr. Wright’s Artikel mit falschen und unwahren Aussagen über Scientology gespickt ist, beziehen sich die Vorwürfe von Paul Haggis insbesondere auf drei wesentliche Punkte:
1. Als Paul im Jahre 2009 seinen “Rücktritt” angekündigt, fand ich es schwer dies ernst zu nehmen, da er sich meines Wissens seit über 20 Jahren nicht mehr innerhalb Scientology engagiert war und auch früher ab 1977 keine wirklichen Fortschritte im Studium der Scientology mehr gemacht hatte.
Aus meiner direkten Beobachtung (und ich sah Paul in der Zeit von 1978 bis 1995 in der Regel jede Woche wenn nicht jeden Tag) hat die Kirche nie etwas anderes als Gutes für Paul getan. Er kam nach Los Angeles mit der Absicht, ein professioneller Schriftsteller zu werden. Er hatte aber keine Erfahrung und auch keine Verbindungen – er war nur ein weiterer Möchtegern. Das Scientology Celebrity Centre, verschaffte ihm die Kontakte die seine Karriere startete. Diese Beziehungen führten zu seinen ersten freiberuflichen Aufträgen und sicherten ihm später den ersten Job als Dramaturg in einer Primetime-Sitcom. Danach war Paul im Geschäft und zog von Show zu Show. Paul wurde sehr gut von der Kirche behandelt, vor seinem Erfolg und auch später. Vor seinem Rücktritt hat er nie über die Angelegenheiten gesprochen, welche er jetzt hervorbringt.
2. Pauls Tochter (welche wie er behauptet diskriminiert wurde, welche aber selbst nie diese Anschuldigung machte) wurde von der Scientology Kirche mit offenen Armen aufgenommen. Ihre sexuelle Orientierung war nie ein Thema und wie ich mit ihr persönlich überprüft habe, war sie mit dem von der Kirche erhaltenen Service sehr zufrieden und freute sich darauf das Scientology-Studium weiterzuführen. Der einzige Grund weshalb sie damit aufhörte war der, dass Paul sie davon abhielt weiterhin teilzunehmen und sie ausserhalb der Stadt aufs College schickte. Wenn ein paar fehlgeleitete Jugendliche später abfällige Bemerkungen im Zusammenhang mit ihrer Homosexualität machten, dann ist dies eine Schande, sagt aber nur etwas über diese Jugendlichen selbst aus, nicht über die Kirche. Die Mitgliedschaft in der Kirche ist jedem offen und spiegelt die Gesellschaft wieder, deren Teil sie ist. Nur wenige homosexuelle Menschen haben wohl nicht die Erfahrung gemacht, dass schlecht über sie geredet wurde, nachdem sie sich als homosexuell outeten. Allerdings sind alle meine Nichten starke, gebildete und privilegierte junge Frauen, die durchaus in der Lage sind mit solchen Gerüchten umzugehen.
Pauls Verhalten ist auf diesem Gebiet sehr widersprüchlich: Einerseits behauptet Paul, das der Grund für sein Austritt aus Scientology der sei, weil die Kirche bei einer politischen Angelegenheit in Bezug auf Homosexualität in Kalifornien nicht Stellung bezog und die Meinung dazu offen liess. Andererseits bleibt Paul eng mit der römisch katholischen Kirche (RCC) verbunden und unterstützt diese. Er wurde in dieser Kirche während 10 Jahren aufgezogen. Die RCC ist offiziell gegen Homosexuelle eingestellt, ist vielleicht sogar die größte, öffentliche Anti-Homosexuelle Institution auf der Erde. Also, warum distanzierte sich Paul nicht auch von der katholischen Kirche? Warum hat er stattdessen seine Bemühungen verstärkt, die Medien-Aufmerksamkeit auf die von ihm unterstützten katholischen Wohltätigkeitsorganisationen in Haiti zu lenken? Pater Frechette vollbringt auf Haiti eine enorme Leistung und er hat sicherlich Unterstützung verdient. Wenn Paul jedoch die Diskriminierung Homosexueller dermassen heftig ablehnt, warum unterstützt er mit seinem Millionen eine Mission der Römisch Katholischen Kirche? Gibt es nicht andere säkulare Hilfsorganisationen welche den Haitianer auch helfen?
Kurioserweise wirbt Paul auch mit seinen Anerkennungen, welche er von mehreren katholischen Vereinen erhalten hat. Warum gibt er diese Preise nicht zurück und missbilligt öffentlich die diskriminierenden Praktiken der römisch katholischen Kirche?
Ich vermute, Paul würde behaupten, dass er nicht aus der RCC zurücktrete, weil er seit Jahren kein praktizierender Katholik sei. Aber, wie hier bereits aufgezeigt, war er auch kein praktizierender Scientologe. Warum wendet er sich einzig gegen Scientology?
3. Paul versucht die Leser davon zu überzeugen, dass er gründlich über die Mängel innerhalb der Scientology Kirche recherchierte. Er hat sogar gesagt, “Forschung ist etwas, worauf ich stolz bin”
In all den Jahren wo ich mit Paul arbeitete, betrieb er nie Forschung. Ich weiß das, da alle Recherchen von mir persönlich durchgeführt wurden. Und selbst wenn ich ihm die Resultate unter die Nase hielt und mit Kreisen und Pfeilen darauf wies, las er es nicht. (Und Paul, selbst wenn ich die Recherche nicht für dich erledigte, war es deine Frau oder dein Vater oder deine Tochter, oder dein Assistent oder der Praktikant, aber nie und nimmer hast du es selbst getan. Und du hast auch nie ihre Forschung eingesehen, wenn du es vermeiden konntest, nicht wahr? Für das Protokoll: Google-Suche und Links auf Webseiten von Extremisten, qualifiziert nicht als legitime “Recherche”)
Die harte Wahrheit ist – und sogar Paul wird dies zugeben – dass er keine Erfahrung oder Beobachtung über die von ihm behaupteten angeblichen Mängel in unserer Kirche hat. Keine! Also, wenn Sie all den Internet Müll den er selbst las und als eigenes Erbrochenes wieder von sich gab weglassen, was von Pauls Beschwerden hat überhaupt noch eine Berechtigung?
- Er behauptet, dass er hoffte in der Kirche Rettung/Erlösung zu finden, dort von sich selbst gerettet zu werden, und wurde es nicht.
- Er las die Erfolge von so Vielen anderen und konnte nicht glauben, dass jemand so glücklich sein kann, oder sich deren Beziehungen so stark verbesserten und war enttäuscht, als er selbst nicht die dieselben Gewinne erreichte.
- Er beklagte, dass er mit Respekt und Höflichkeit und Freundschaft behandelt wurde, etwas von dem er wohl spürte, dass er es nicht verdiente.
Wie schrecklich!
Paul gesteht in Ihrem Artikel, dass er als sehr fehlerhaftes Individuum zu Scientology kam. Er gesteht halbherzig eine düstere, wenn nicht kriminelle Vergangenheit und nennt sich selbst “ein schlechtes Kind.” An diesem Punkt des nervtötend langwierigen Artikels von Mr. Wright bin ich überrascht, einen unerwarteten Kern von Wahrheit erscheinen zu sehen. Paul’s andauernde Unfähigkeit sich von der Begehung schädlicher Handlungen gegen andere zurückzuhalten, ist die ehrlichste Aussage, die ich jemals von ihm hörte. Ich lobe seine Bemühung sich zu entschuldigen, jedoch nur als Tatsache und nicht aufgrund des Umfanges seiner Entschuldigung. Es lässt jedoch nur erahnen, dass noch ein Eisberg in der Grösse wie bei der Titanic unterhalb der Oberfläche verborgen bleibt.
Paul versagte dabei ein sehr einfaches, aber machtvolles Prinzip der Scientology zu verstehen: “Saubere Hände bescheren ein glückliches Leben”. Wenn ein Individuum sich nicht lange genug an einen ethischen Kodex halten kann, bis man ihm helfen konnte, dann gibt es keine Chance auf Erlösung. Und Paul räumte ein, dass er die Programme welche ihm helfen würden stabile Gewinne zu haben nicht durchführen würde.
Stattdessen nahm Paul Kontakt zu einer Gruppe auf, mit denen er mehr Gemeinsamkeiten hat: andere Apostaten, welche die ethischen Standards der Kirche auch nicht einhalten konnten. In Ihrem Artikel verwendet er deren sorgfältig versteckte Lügen, um den Ruf von Führungskräften der Kirche in den Dreck zu ziehen. Er fügt dann seine eigene Note clever dazu: Er macht eine Menge Lärm darüber, wie in ein paar Jahren die Kirche sich an ihm rächen werde. Ich vermute er hofft darauf, dass diese Aussagen die Menschen dann am Wahrheitsgehalt zweifeln lässt, sollte jemals ans Licht kommen, was auch immer er alles getan hat.
Paul hat immer einen hochkarätigen Kreuzzug geliebt, diesen auf fadenscheinigem “Hörensagen” zu bauen, für welchen Zweck auch immer, ist nicht zumutbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Kathy Haggis
Scientology gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesverwaltungsamt
Seit April 2007 klagt die Scientology Kirche Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA weigerte sich bisher, die über Scientology geführten Akten transparent offenzulegen und Akteneinsicht zu gewähren. Ein auf Anordnung des Gerichts vorgelegtes Register ergab im Jahre 2009, dass die Behörde 355 Leitzordner an Akten gesammelt hatte, über die sie aber jede Auskunft pauschal verweigerte.
Das Bundesverwaltungsamt kam auch einem Beschluss des Verwaltungsgericht Köln vom Juni 2010 zur Vorlage der Akten nicht nach. Das übergeordnete Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erließ im Juli 2010 eine Anordnung zur Sperrung der Unterlagen. Daraufhin stellte die Scientology Kirche Antrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf gerichtliche Überprüfung dieser Anordnung.
Das BVerwG hat nun in einem am 5.5.2011 zugestellten 16-seitigen Beschluss (Az. 20 F 20.10 vom 6. April 2011) entschieden, dass die pauschale Verweigerung der Akteneinsicht generell rechtswidrig war.
Bereits das VG Köln hatte schon früher in einem Gerichtstermin das Verhalten der Behörde als beispiellose „Mauertaktik“ kritisiert. In der Tat entspricht dies weder dem Sinn und Zweck der Informationsfreiheit, das dem wesentlichen Anliegen einer freiheitlichen Demokratie dient: der Transparenz politischer und behördlicher Entscheidungsprozesse und damit der Verhinderung von Manipulation und anderer Exzesse seitens der Exekutive im Verhältnis zu den Bürgern des Landes.
In seinem Beschluss führt das BVerwG wiederholt aus, dass die vorgegebenen Gründe für die Geheimhaltung der Akten durch die Behörde „nicht zu erkennen“, „nicht nachvollziehbar“ oder „nicht hinreichend belegt“ sind. Besonders bemerkenswert – und gleichzeitig bedenklich für das Vertrauen des Bürgers in eine auf Recht und Gesetz verpflichtete Verwaltung – ist der Hinweis des Gerichts an die Behörde am Schluss seiner Entscheidung: „Angesichts des Verhaltens der Antragsgegnerin in einem ähnlich gelagerten Verfahren … hat der Senat allerdings Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsgegnerin ihrer …Verpflichtung … nicht durch eine Vernichtung der streitbefangenen Akten entziehen darf.“ Denn das Verhalten des Staates darf „die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht vereiteln.“
Der Präsident der Scientology Kirche Deutschland, Helmuth Blöbaum, meinte dazu: „Wir begrüßen diese Entscheidung als Sieg für die Informationsfreiheit und die Bürgerrechte. Damit wird der Anspruch des Bürgers auf Transparenz und wahrheitsgemäße Unterrichtung durch Behörden gestärkt. Geheimniskrämereien sind Anzeichen für Manipulationen, die das Tageslicht der Öffentlichkeit scheuen. Informationsfreiheit bedeutet auch Freiheit auf wahrhaftige Information.“
Die Scientology Kirche setzt sich weltweit schon seit mehr als 30 Jahren für Informationsfreiheit und mehr Transparenz auf Seiten staatlicher Behörden ein und hat dieses Recht besonders in den USA und Kanada wiederholt durch Grundsatzentscheidungen vor Gericht erstritten.
Für weitere Informationen: Jürg Stettler Tel. 089 278 177 32
Tom Cruise erhält Menschenrechts-Award vom jüdischen Simon Wiesenthal Center
Am 5. Mai 2011 wurde Tom Cruise mit einem Menschenrechtspreis des Simon Wiesenthal Center’s in Beverly Hills ausgezeichnet. Tom Cruise, welcher der Scientology Kirche angehört, wurde mit dem “Humanitarian Award” geehrt, weil er schon eine ganze Zeit lang die Organisation unterstützt, die sich für die Rechte von Juden einsetzt und die Leute über den Holocaust aufklärt.
Seine Ehefrau Katie Holmes und Sohn Connor begleiteten Tom Cruise mit zur Veranstaltung.
Hier ein kuzes Video über den Anlass:
Das Gerücht um John Travolta und Lindsay Lohan’s Wunsch “Scientology beizutreten”
Lindsay Lohan und John Travolta werden im Oktober zusammen im Film “Gotti – Three Generations” vor der Kamera stehen. Nun dampft es wieder mal gewaltig in der Gerüchteküche. Es geht natürlich um einen vermuteten Beitritt Lindsay Lohans zu Scientology.
Travolta sei angeblich gewillt, der jungen Lindsay zu helfen, damit sie ihre Drogenprobleme endlich lösen könne. Solche Hilfsangebote scheinen auf Boulevard-Journalisten wie ein Stockschlag in die Wabe von Wespen zu wirken. Sie fangen an wie wild umherzufliegen und stechen auf alles ein, was ihren Weg kreuzt. Nichts, so scheint es, ist für Boulevard-Journalisten schlimmer als Star’s welche ihre persönlichen Probleme lösen. “Wo sollen wir dann unser Brot verdienen, wenn wir die Stars und Sternchen nicht mehr durch Drogenskandale durch den “journalistischen Fleischwolf” drehen können”, scheint die vorherrschende Meinung dieser Schmarotzer zu sein. So wurde wieder einmal der unbekannte Insider herangezogen, um dem “National Enquirer” zu verrraten, dass Lindsay wegen ihrer besorgniserregenden Vergangenheit keine Rolle bekommen hätte, wenn John Travolta nicht versichert hätte, “sie unter seine Fittiche zu nehmen…” Lindsay habe desweiteren versichert “eine Scientologin werden zu wollen” und dass Sie “mehrere Kurse besuchen werde”…..! Solche Insider zeigen mit so unrealen Aussagen die als Zitate präsentiertwerden nur Eines: Dass sie alles andere als Insider sind!
Bevor jemand für sich entscheiden kann “ein Scientologe werden zu wollen”, muss man aus Sicht der Scientology-Philosophie zuerst für sich selbst herausfinden, ob die Anwendung der Lehre einem selbst weiterhilft. Kein Glaube, kein “ich will eine Scientologin werden” wird daran vorbeiführen. Erst wenn jemand einige Erfahrungen mit der Anwendung von Scientology auf das eigene Leben machen konnte und daraus auch wirklich einen Nutzen gezogen hat, wird er sich selbst irgendwann als Scientologe betrachten.
Falls Lindsay in Ihrem verzweifelten Bemühen um Aufmerksamkeit also tatsächlich geäussert haben sollte, dass sie “Scientologin werden will”, dann wird John Travolta ihr in etwa das obige klargemacht haben und empfohlen haben sich die Sache mal anzuschauen bevor solche Sprüche zu machen. Es geht also nicht darum “eine Scientologin werden zu wollen”, sondern darum sich einige Grundlagen dieser Lebensphilosophie anzueignen, diese auf das eigene Leben anzuwenden um seine eigenes Leben besser nach den eigenen Vorstellungen leben zu können und danach sich bei positiven Ergebnissen als Scientologe zu sehen.
Scientology-Katastrophenhilfe nach dem Tsunami in Japan
Ayal Lindeman hilft Menschen in Japan als Mitglied des Scientology-Katastrophenteam
Als lizenzierter Krankenpfleger und durch seine Verdienste als Helfer in Katastrophengebieten, ist Ayal Lindeman ein wertvolles Mitglied des Scientology-Katastrophenteams
Ayal Lindemann aus Rockland County, dem US-Staat New York, hilft in Japan bei den Aufräum- und Hilfsmaßnahmen. Als Mitglied des Scientology Katastrophenhilfe-Teams hält er es als seine Pflicht, Menschen zu helfen.
Der Ehrenamtliche Scientology Geistliche Ayal Lindemann ist 54 Jahre alt, von Rockland County, aus dem US-Staat New York und begeistertes Mitglied des Scientology Katastrophenhilfe-Teams. Er ist mit einem Scientolgy-Team nach Japan geflogen, um vor Ort bei den Aufräumarbeiten und Menschen aus ihrer Not zu helfen.
Ayal Lindeman erinnert sich an New York, den 11. September 2001. Er hat gesehen, dass nach der Katastrophe viele Menschen aus unterschiedlichen Nationen vor Ort waren und bei Aufräumarbeiten mitgeholfen haben. Er betrachtet daher die Unterstützung in Japan als eine Art Ehrenschuld zu helfen. Es ist für ihn selbstverständlich, dem japanischen Volk Hilfe zu leisten. Lindemann war bereits seit 20 Jahren als Rettungssanitäter tätig. Seine wirkliche Feuerprobe machte er am Ground Zero in New York, wo er zu den ersten gehörte, die damals vor Ort im Einsatz waren.
Nachdem die erste Phase der Such- und Rettungsarbeiten in Japan beendet war, wurde ein Scientology Rettungsteam in Bereitschaft versetzt, um mit den Aufräumarbeiten zu beginnen. Er schloss sich dem Katastrophenhilfeteam der Ehrenamtlichen Scientology Geistlichen an und unterstützte diejenigen, die mit der beängstigenden Aufgabe der Aufräumarbeiten betraut waren. Er arbeitete im Feldlazarett, organisierte Lebensmittel, sammelte Spenden und tat, was immer benötigt wurde. Da Ayal Lindeman schon in einigen Katastrophengebieten Erfahrungen sammeln konnte bei den Hurrikans Charlie, Ivan, Jean, Katrina und Rita, war er ein sehr wertvoller Helfer für das Team.
Aufgrund dieser Erfahrungen entschied sich Lindeman im Alter von 52 Jahren eine Ausbildung zum lizenzierten Krankenpfleger zu machen. Er schloss die Ausbildung im Sommer 2009 ab und zählte zu den ersten Helfern, die sich im Januar 2010 nach Port-au-Prince in Haiti begaben.
Seine Fertigkeiten als Krankenpfleger erlebten ihre Bewährungsprobe, als er und ein anderer Krankenpfleger Verantwortung für 4 Stationen des General Hospital von Port-au-Prince zu tragen hatten. Viele der Patienten auf den Stationen hatten Verletzungen oder Krankheiten, die über das hinaus gingen was an medizinischer Hilfe zu diesem Zeitpunkt geleistet werden konnte. Es gab einen akuten Mangel an medizinischen Geräten und Ärzten.
Im Juni 2010 erhielt Lindeman – für seine Verdienste – die Auszeichnung des „Unsung Heroes Award“ des Nursing Office des Port-au-Prince General Hospitals und dem Medishare Hospital der Universität von Miami.
Lindeman betont, dass die Ehrenamtlichen Geistlichen nicht in ein Katastrophengebiet mit irgendwelchen fixen Ideen gehen. Sie finden erst einmal heraus, was von offizieller Seite und den Katastrophenhilfsteams vor Ort überhaupt benötigt wird, um es dann auch zu liefern. Die Scientology kirche bietet auch allen eine kostenlose online Ausbildung an um anderen Menschen, aber auch sich selbst zu helfen.
Finden Sie mehr über die kostenlose Scientology Ausbildung heraus
Dirk Ritter-Dausend: “Scientology – Wissen, was stimmt”
Soeben ist ein Büchlein mit dem Titel “Scientology – Wissen, was stimmt” erschienen.
Verfasst wurde es von einem Beamten aus dem Umfeld des Verfassungsschutzes. Wer etwas Neues erwartet, ist bitter enttäuscht. Stattdessen schimmert durch jeden Absatz eine von oben verordnete Betonkopf-Mentalität, die jedes positive Wort über die Scientologen verbietet. Gedanklich hängt der Schreiber in den 70er Jahren fest, als die etablierten Kirchen sich der neu erwachsenden Glaubenskonkurrenz mit eiligst eingesetzten “Sektenpfarrern” zu erwehren versuchten. Ein Vergleich mit den amtskirchlichen Pamphleten, die schon damals alle Anzeichen von Hetzschriften aufwiesen, legt die Vermutung nahe, dass der Schreiber eigene denkerische Kreativität weitgehend ausgeblendet hat.
Der mündige Bürger erwartet Fakten, um sich sein eigenes Urteil zu bilden, hier aber wird er eingenebelt durch die immer gleichen, unfairen Herabsetzungen von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft, denen – folgt man deutschen Gerichten – die gleichen Grundrechte einzuräumen sind wie Protestanten und Katholiken.
Engstirnig, ungenau, publizistisch nutzlos – diese Attribute fassen den Eindruck zusammen, der sich bei der Lektüre dieses kürzlich im Herder-Verlag aufgelegten Büchleins aufdrängt. Mit Hilfe seiner Position im Regierungsapparat von Nordrhein-Westfalen versucht der Verfasser einer zum x-ten Mal aufgewärmten, faden Suppe von Vorurteilen Glaubwürdigkeit einzuhauchen. Ein Erkenntnisgewinn für den Leser ist nicht auszumachen.
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Scientology Beobachtung: Wie der Verfassungschutz die Deutschen für dumm verkauft
Scientology Diskussion: Blendwerk für die Öffentlichkeit des Verfassungsschutzes.
Scientology Kirche verlangt Einstellung der Verfassungsschutz (VS) -Beobachtung in Baden-Württemberg
Angesichts der kürzlichen Presseinformation des Baden-Württembergischen Innenministers Rech erhebt die Scientology Kirche Deutschland e.V. massive Vorwürfe gegen die diskriminierende VS-Überwachung und bezeichnet sie als politisches Blendwerk für die Öffentlichkeit, um diese gezielt mit Fehlinformationen zu manipulieren.
Seit Jahren wird vom VS und Behörden mit fiktiven Zahlen jongliert. Je nach Bedarf werden diese nach oben oder nach unten definiert, entweder um einen künstlichen Handlungsbedarf zum Thema Scientology zu suggerieren oder den angeblichen Erfolg der eigenen Arbeit darzustellen. Ebenso künstlich sind behauptete Scientology Strategien und angebliche finanzielle Interessen für das Land Baden-Württemberg.
Das Magazin FOCUS berichtete bereits am 9. Dez.2002 unter Bezugnahme auf einen Bericht des Bremer Senats, dass nach jahrelangen Ermittlungen des BKA „sich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Verhalten der Scientology-Organisation ergeben“ hatten. Das Magazin DER SPIEGEL bestätigte dies erneut mit Bericht vom 22. Sept. 2008 unter Bezugnahme auf einen vertraulichen Bericht der VS-Behörden. Und am 21. Nov. 2008 berichtete der FOCUS unter Bezugnahme auf den damaligen Staatssekretär Hanning im BMI: „Laut Verfassungsschutz gibt es keine ausreichenden Hinweise für eine Verfassungswidrigkeit von Scientology.“ Der frühere Präsident des VS-NRW, Fritz-Achim Baumann, hatte diese Erkenntnis bereits in einem Interview mit dem Magazin STERN – „Kein Fall für Schlapphüte“ – in der Ausgabe vom 2.9.1999 öffentlich zugegeben. Diese Fakten bestätigen: Die Scientology Kirche achtet Recht und Gesetz des Landes und tut dies seit ihrer Gründung vor 40 Jahren. Die mittlerweile 13 Jahre andauernde VS-Beobachtung hat diese Tatsache letztlich bestätigt, nur wird dieser Befund der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten.
Wikileaks hat dies im Dezember 2010 in Hamburg erneut deutlich gemacht und offengelegt, wie die Öffentlichkeit manipuliert wird. Gegenüber Vertretern des US Konsulats in Hamburg machten die Hamburger VS-Vertreter am 19. Dez. 2007 klar, dass sie Scientology nicht als eine Bedrohung ansehen. Dennoch wurde von Politikern aus rein wahltaktischen Gründen mit Blick auf die damals anstehende Bürgerschaftswahl in Hamburg ein Verbotsverfahren gegen Scientology in den Raum gestellt, weil man sich Wählerstimmen erhoffte. Gleichzeitig erwarteten dieselben Politiker, dass die Sache nach den Wahlen im Sande verläuft. Die TAZ in Hamburg berichtete am 20. Dez. 2010 kurz vor Weihnachten unter der Überschrift „Verbot als Wahlkampfmanöver“ über diese politischen Strategien. Auch in Baden-Württemberg stehen demnächst Wahlen vor der Tür und sicherlich werden bereits jetzt politische Strategien ausgeheckt. Hier könnte man sich ebenso fragen: Scientology Diskussion – ein Blendwerk für die Öffentlichkeit und wahltaktisches Ablenkungsmanöver von Stuttgart 21?
Die Scientology Kirche steht auf den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates, in dem die Trennung von Religion und Staat praktiziert wird und in dem sich die staatlichen Vertreter an den Menschenrechten als oberste Handlungsmaxime orientieren.
Die Scientology Kirche ist dabei eine vollständige Dokumentation über die Fehlinformationen des VS und die Hintergründe der Diskussion zusammenzustellen. Sie hat bereits vor Monaten zwei neue Webseiten ins Internet gestellt: http://scientology-verfassungsschutz.de und http://www.scientology-fakten.de . Auf diesen Webseiten findet man Fakten zu zahlreichen Aspekten von Scientology aber auch Korrekturen zu eklatanten Falschmeldungen über sie u.a. auch über Aussteiger-Stories, die schlicht erfunden sind.
Bisher hat der VS Baden-Württemberg das Gespräch verweigert. Trotzdem wird die Scientology Kirche das Gespräch auch mit Innenminister Rech erneut suchen, um diese Art von Informationspolitik zu thematisieren, die nicht an den Grundsätzen der Verfassung und der Menschenrechte orientiert ist und um eine Einstellung der Überwachung zu verlangen.
Die Scientology Kirche wird sich in Baden Württemberg vermehrt auf Information der Öffentlichkeit konzentrieren. Dazu gehören Info-Stände, Tage der Offenen Türe, Vorträge, Broschüren, aber auch eine Verstärkung der Drogenpräventionskampagnen, die bereits heute auf sehr positive Feedbacks stossen.
Dazu wird sie ihre Präsenz auf dem Internet weiter verstärken, um der Öffentlichkeit Informationen aus erster Hand zu bieten. Allein die Internet Seite http://www.scientology.de stösst auf riesiges Interesse und bietet u.a. die Möglichkeit einzelnen Scientologen zu begegnen.
Für weitere Informationen: Scientology Kirche Deutschland e.V. Jürg Stettler Tel. 089 278 177 32 oder 0178 545 63 00
Scientology, Eva Herman und Bioresonanz
Als ich heute wieder mal die Zugriffsstatistiken dieser Website durchsah, fiel mir das rege Interesse an den im Titel genannten Stichwörtern im Zusammenhang mit Scientology auf. Dies bewog mich diesen Artikel zu schreiben um dazu Informationen zu liefern.
Eva Herman:
Nein, auch wenn viele Kritiker dies noch so gerne sehen würden, Eva Herman ist meines Wissens keine Scientologin und ich habe auch keine Ahnung was sie über Scientology denkt. Der Artikel mit der Buchempfehlung für das Buch von Eva Herman entstand ganz einfach dadurch, weil das was sie schreibt sich mit dem was ich seit Jahren beobachte, deckt. Tja liebe Kritiker, es gibt immer mehr Menschen welche keine braven Schafe mehr sind und sich nicht mehr scheren lassen, sondern sich mit den Hufen wehren. Eva Hermann möchte ich zur Arbeit beim Kopp-Verlag gratulieren, es wird sicher erfüllender sein als alles was sie je beim “öffentlich-unrechten TV” erlebte.
Hier ein Artikel über das Buch dieser mutigen Frau
Bioresonanz:
Nein, auch da hat Scientology die Finger nicht mit im Spiel, die Tatsache dass der Erfinder der “Bioresonanz” ein Scientologe war, heisst etwa gleich viel wie wenn der Schreiner Ihres Hauses Christ ist. (Jesus war übrigens auch ein Schreiner)
Auch darüber habe ich einen Artikel verfasst
Die WikiLeaks-Dokumente zu Ahlhaus und Scientology
Die veröffentlichten Wikileaks Dokumente rund um Scientology werden zwar von vielen Scientology Kritikern bejubelt, nun scheinen diese Veröffentlichungen aber eher einen Skandal innerhalb der Scientology-Kritiker selbst aufzuzeigen.
Erwischt hat es auch Hamburg’s Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU). WikiLeaks veröffentlicht eine vertrauliche Depesche des Hamburger US-Generalkonsulats, die für Ahlhaus politischer Sprengstoff sein könnte.
So war die 2007 erhobene Forderung nach einem Verbot der Scientology bloss ein Schachzug, um der Hamburger Regierungskoalition dadurch Stimmen bei der Bürgerschaftswahl 2008 zu verschaffen. Obwohl allen klar war, dass keine Hoffnung auf den Erfolg eines Verbotsverfahrens bestand.
Im Dezember 2007 wurde in Berlin der Film “Operation Walküre” über das Attentat auf Hitler gedreht, worin der Scientologe Tom Cruise die Hauptrolle spielte. Daher war Scientology in aller Munde. Anscheinend war der Film selbst einiges authentischer als die von Udo Nagel und Alhaus daraufhin inszenierte Komödie rund um Scientology. Aufgrund der grossen Medienaufmerksamkeit scheinen die zwei Schmarotzer Udo Nagel und Christoph Ahlhaus eine Möglichkeit gesehen zu haben, sich mit dem Thema Scientology bei den Wählern anzubiedern. Der damalige Innensenator Udo Nagel lud zur Landespressekonferenz ein und forderte ein Verbot Scientology’s. Bayern schloss sich an. Weder Ahlhaus noch Nagel ging es dabei um Scientology, sondern bloss darum, Stimmvieh zu sammeln.
Die vertrauliche Depesche, welche von Wikileaks veröffentlicht wurde, zeigt auch auf, dass die US-Generalkonsulin Karen Johnson am Silvestertag 2007 Washington Bericht über die Scientology-feindliche Stimmung in Deutschland. erstattete. In ihrem Papier wird ein Gespräch mit dem damaligen Innenstaatsrat Christoph Ahlhaus erwähnt.
Auf die Hetze gegen Scientology angesprochen, habe der heutige Bürgermeister Ahlhaus gegenüber Konsulatsmitarbeitern beschwichtigend reagiert und geäussert, dass das Thema Scientology nur im Hinblick auf die Bürgerschaftswahl im Februar 2008 wichtig sei. Ein Verbot von Scientology zu verlangen, sei nun mal gut um Wähler für sich zu gewinnen. Gemäss Ahlhaus werde das Thema nach der Wahl im Sande verlaufen.
Ahlhaus habe sich auch abfällig über Ursula Caberta geäußert, die Chefin der damals noch aktiven Hamburger Scientology-Arbeitsgruppe sei gemäss Innensenator Nagel “a little crazy” (sie spinne ein wenig).
Es zeigt sich somit, dass die Politiker offensichtlich das Thema Scientology nur für Stimmenfang wichtig ist und nichts damit zu tun hat, dass Scientolgoy wirklich etwas vorgeworfen werden kann.
Die Scientology Kirche hat dies schon seit Jahren erkannt und wird nun von Wikileaks in diesem Punkt bestätigt.
Verwaltungsgericht Ansbach: Weiterer Sieg für Scientology
Die Scientology Kirche unterhält keine “Arbeitsstellen” – Mitglieder werden vorrangig aufgrund ihrer religiösen Motivation tätig In einem seit 15 Jahren mit der Hauptfürsorgestelle Mittelfranken währenden Konflikt liegt nun erstmals ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor. Es betrifft die Frage, ob die hauptamtliche Tätigkeit der aktiven Mitglieder der Scientology Kirche ein “Arbeitsplatz” im Sinne des Schwerbehindertenrechts darstellt und die Scientology-Gemeinde deshalb für die Nichteinstellung von Schwerbehinderten eine Ausgleichsabgabe an den Staat abzuführen hat. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 EURO.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat aufgrund der Gerichtsverhandlung vom 2.12.2010 entschieden, dass der Behördenbescheid in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 aufzuheben ist. Die Behörde hat auch die notwendigen Kosten der klagenden Scientology Gemeinde zu tragen. Das Gericht schloss sich dabei der Begründung eines rechtskräftigen Urteils des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.1.2000 in einer ähnlich gelagerten Klage desselben Klägers gegen die damalige Bundesanstalt für Arbeit an.
Sowohl das Sozialgericht wie auch jetzt das Verwaltungsgericht – wie den Hinweisen des Gerichts während der Verhandlung zu entnehmen war – kamen zu dem Schluss, dass die hauptamtliche Tätigkeit der Vereinsmitglieder der Scientology Gemeinde keine “Arbeitsstelle” im Sinne des Gesetzes darstellt. Und selbst wenn ihre Tätigkeit als solche anzusehen wäre, könnte sich die Scientology Kirche auf die Ausnahmebestimmung im Gesetz berufen. Diese Bestimmung besagt, dass als Arbeitsplätze nicht jene Stellen gelten, auf denen Personen tätig werden, deren Tätigkeit nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorrangig durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist.
Eine Sprecherin der Scientology Kirche Bayern e.V. wies daraufhin, dass nur Mitglieder und überzeugte Anhänger der Scientology-Religion hauptamtlich tätig werden können. Sie tun dies auch vorrangig aufgrund ihres Idealismus und decken ihren Lebensunterhalt durch anderweitige Tätigkeiten außerhalb der Scientology-Gemeinde. Natürlich werden auch schwerbehinderte Mitglieder bei der Kirche tätig.
Frau Eilzer als Sprecherin der Scientology Kirche Bayern sagte dazu: “Wir sind sehr erfreut über dieses positive Urteil und hoffen, dass damit dieser langjährige Konflikt endlich sein Ende gefunden hat. Das Urteil bestätigt die religiös-idealistische Motivation unserer Gemeindemitglieder, die sie zu ihrem selbstlosen Einsatz zur Ausübung und Verbreitung der Scientology-Religion bewegt, um eine bessere Welt zu erschaffen. Denn das hat diese bitter nötig.” Sie weist darauf hin, dass angesichts der um sich greifenden Probleme von Drogenkonsum, Analphabetismus, Missachtung der Menschenrechte und darauf aufbauender Konflikte Scientologen einen hervorragenden Einsatz nicht nur in Bayern sondern überall in der Welt leisten. Mitglieder der Scientology Kirche waren auch bei den schlimmsten Umweltkatastrophen aktiv, um den betroffenen Menschen vor Ort zu helfen, so z.B. bei der Beseitigung der von Tsunamis verursachten Schäden in der Region Südostasiens, den Hurrican-Hochwasserschäden im Süden der USA oder zuletzt der schlimmen Erdbebenkatastrophe in Haiti.
Weitere Informationen:
Pressedienst der SK Bayern e.V. im Auftrag der Scientology Kirche Deutschland e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Jürg Stettler, TEL. 089-27817732 oder 0178-5456300, eMail: kontakt@skdev.de, http://www.skb-pressedienst.de
Die Programmbeschwerde über Manipulation, ZDF Talk-Show Markus Lanz zu Scientology
Hier lesen Sie die gesamte Story über die ZDF Talk-Show Markus-Lanz zu Scientology
Die Programmbeschwerde:
Ich möchte im Namen der Scientology Kirche Deutschland e.V. zu dieser Talkshow folgende Programmbeschwerde einreichen. Zunächst möchte ich aufzeigen, wie es zu dieser Talkshow zum Thema Scientology kam:
Vorgeschichte:
Anfang April 2010 erfuhren wir davon, dass die Talkshow von Markus Lanz das Thema Scientology thematisieren wollte.
Ich rief daraufhin in der Redaktion der Talkshow an und bot an, daran teilzunehmen. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, der Termin stehe noch nicht fest. Die Redaktion würde sich wieder bei mir melden. Man bestätigte mir, dass es geplant sei einen Vertreter der Scientology Kirche teilnehmen zu lassen.
Zufällig fand ich am Abend des 22.4.2010 heraus, dass die besagte Talkshow bereits an diesem Abend angesetzt war, ohne dass ich je von der Redaktion zwecks einer Teilnahme erneut kontaktiert worden wäre. Angekündigte Teilnehmer: 2 Ex-Scientologen: Wilfried Handl und Elke Kleve, sowie deren Mutter.
Die Informationen der beiden Ex-Mitglieder und der Mutter waren in Teilen absolut unwahr und ansonsten gewollt einseitig und gefärbt, um vorgefasste Vorurteile gegen die Scientology Kirche zu bestärken.
Ich rief am Tage nach Ausstrahlung der Sendung erneut die Redaktion an und erhielt die unrichtige Auskunft, dass es sich nicht um das Thema Scientology als solches gehandelt habe, sondern um “Schicksale” einzelner Personen. Entsprechend hätten sie kurzfristig auf meine Teilnahme als Sprecher der Scientology Kirche verzichtet.
Ich brachte mein Unverständnis und meine Ablehnung der Vorgehensweise wie auch der einseitigen und unwahren Berichterstattung zum Ausdruck und verlangte einen Lösungsvorschlag, wie die in der Sendung verbreiteten Unwahrheiten korrigiert werden könnten.
Redakteur Markus Fieser schlug daraufhin vor, das Thema Scientology mal in ganz anderer Weise vorzustellen, indem zwei überzeugte Scientologen – sonst niemand – in die Talk-Show eingeladen würden, um – durchaus auch kritisch hinterfragt – zu ihren Erfahrungen befragt zu werden und diese darzulegen.
Der Pressesprecher der Scientology Kirche Hamburg, Frank Busch, traf sich daraufhin am 28. Mai mit Herrn Fieser in Hamburg, zeigte ihm diverse Dokumente, wie die zwei „Aussteiger“ in der Talkshow vom 22.4.2010 die Unwahrheit verbreitet hatten. Die Idee einer „anders gestalteten“ Sendung mit dem Ziel der Ausgewogenheit und Überparteilichkeit wurde in diesem Gespräch weiter zementiert.
Herr Fieser informierte Frank Busch, dass das genannte Konzept der ausschließlichen Teilnahme zweier Scientologen von seinem Vorgesetzten bewilligt worden sei. Es werde nun aber wohl September werden, bis es realisiert werden könne. Die Fußball-WM und die Sommerpause stünden vor der Türe und kämen in die Quere.
Im September wurde von Herrn Fieser mitgeteilt, dass diese Nachfolgesendung zu Scientology wohl erst im Oktober Realität werden würde.
Anfangs Oktober wollten wir – als Zeichen unseres guten Willens – Herrn Markus Fieser zur Jahresversammlung der Internationalen Scientology-Vereinigung in England einladen, damit er sich mal sein eigenes Bild aus unmittelbarer Anschauung machen kann. Er zeigte grosses Interesse, doch es kam dann doch nicht zum Besuch dieser Veranstaltung.
Mitte Oktober meldete sich Herr Fieser erneut per Email bei mir. Es schaue so aus, dass es mit der Talkshow bald klappen werde. Ich möge ihn doch kontaktieren.
Gesagt, getan: Herr Fieser teilte mir mit, dass sie eine Talkshow unter Teilnahme von Herrn Wilfried Handl (s.o.) und meiner Person beabsichtigten. Auf meinen Einwand hin, dass es doch langsam öde sei, immer nur Herrn Handl zu hören, meinte Herr Fieser, sie seien dabei, alternativ ein anderes Ex-Mitglied zu suchen.
Ein paar Tage später rief er mich erneut an, teilte mit, dass das Konzept nun stehe: Handl und ein weiterer Aussteiger „gegen“ Stettler. Der zweite Aussteiger sei noch nicht ganz sicher gestellt. Sofortiger Protest meinerseits: es ist zu einseitig und inakzeptabel, da aus dem ursprünglichen 2:0 Konzept im Sinne der Ausgewogenheit des Gesamt-programms nun wieder eine 1:2 Version zum Nachteil von Scientology wird und damit das genaue Gegenteil zum Tragen kommt.
Herr Fieser nahm dies zur Kenntnis. Er versuchte mich mit der Aussage zu beschwichtigen, dass sich vielleicht sowieso kein zweiter Aussteiger fände.
Zwei Tage später rief er mich wieder an: Es stehe nun fest. Handl und der Aussteiger Markus S. hätten beide zugesagt.
Wenn ich nicht daran teilnehme, dann würden halt erneut zwei Aussteiger eine halbe Stunde lang ihre einseitige Sicht der Dinge unwidersprochen berichten können.
Nach reiflicher Überlegung – und zahlreichen Mails, Telefonaten – sandte ich der Redaktion zum Schluss ein Mail: ich sei bereit an der Talkshow teilzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Seite der Scientology die Hälfte der Redezeit erhalte und in der Sendung keine Überrumpelungsmanöver wie z.B. durch unangekündigte Überraschungsgäste stattfinden. Außerdem bestand ich darauf, dass zum Zwecke der Ausgeglichenheit der Diskussion zumindest ein zweiter Scientologe im Publikum platziert ist, der “verkabelt” in die Diskussion eingreifen könnte. Falls der Sendebeitrag später geschnitten (gekürzt) werden würde, müssten die Pro und Kontra Teile dennoch ausgewogen bleiben.
Antwort Markus Fieser: per Mail am 29.10. um 12:32:
„Hiermit bestätige ich Ihnen, nach Absprache mit meinem Geschäftsführer, die unten genannten Bedingungen“.
Die da waren:
„Ich möchte bestätigt haben, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
..
Gesprächszeit 50:50%
…
auch wenn danach geschnitten werden sollte, müssen die beiden Pro und Kontra Parts gleich bleiben“.
Die Sendung, Ausstrahlung vorgesehen für den 4.11., sollte am 1.11. aufgezeichnet werden.
Noch am Samstag vor der Aufzeichnung der Sendung fand zwischen Herrn Fieser und mir ein längeres Gespräch statt. Nach einer Stunde meinte er, dass er der Redaktion über die angenehme Atmosphäre unseres Gespräches berichten werde. Meine Argumente in der Diskussion mit ihm seien überzeugend.
Am darauffolgenden Montag trafen zur gegebenen Zeit Frank Busch (der später verkabelt im Publikum saß, aber nie zu Wort kam) und ich im Studio ein.
Herr Fieser und Herr Markus Lanz bestätigten in einem kurzen Empfangsgespräch die veranschlagte Dauer der Sendung zum Thema Scientology von ca. 30 – 35 Minuten. Sie werde 1:1 am darauffolgenden Donnerstag ausgestrahlt. Es werde nicht geschnitten.
Die anschließende Diskussionsrunde verlief hitzig. Schon während der Aufzeichnung protestierte ich gegen die z.T einseitige Gesprächsführung. Das Wort wurde immer wieder den zwei Aussteigern gegeben. Um überhaupt zu Wort zu kommen, musste ich das Wort im wahrsten Sinne ergreifen. Am Ende belief sich mein Anteil an der ungeschnittenen Gesprächsrunde auf ca. 35 Prozent, der Anteil der Kontrahenten auf ca. 65%. Also überhaupt nicht ausgeglichen.
Kritische Fragen gegen die zwei Aussteiger gab es nicht. Keine ihrer Aussagen wurde je hinterfragt. Zielscheibe solcher Fragen war im Gegenteil meine Person.
Ich protestierte bei den Redakteuren Lanz und Fieser auch am Ende der Aufzeichnung der Live-Diskussion über die Einseitigkeit der Moderation des Sendebeitrags. Die Herren Lanz und Fieser versuchten mich mit dem Hinweis zufrieden zu stellen, ich hätte in der Kontroverse meine Position gut gehalten. Vor allem hätte ich gegen Wilfried Handl einige Akzente setzen können.
Dies zur Vorgeschichte. Nun zum Grund meiner Beschwerde:
Gross war die Überraschung, als am Donnerstagabend, dem 4.11. 2010, eine ganz andere Talkshow im Fernsehen zu sehen war als jene, bei deren Aufzeichnung ich Teil genommen hatte. Zahlreiche wichtige Äußerungen von mir wurden einfach aus der Sendung herausgeschnitten. Nach meiner Erinnerung wurden aus der eigentlichen Diskussionsrunde fast 50% meiner Aussagen herausgeschnitten. Im Vergleich dazu wurden ganz wenige Einzeläußerungen der Diskussionskontrahenten herausgeschnitten.
Meine Erwiderungen auf unrichtige Informationen der zwei Kontrahenten waren auf ein Minimum gekürzt.
Die Kürzungen betrafen auch Beiträge, die Hintergründe zur Kontroverse um Scientology aufzeigten oder auch allgemeine Informationen zu Scientology gaben.
Einige Beispiele – basierend auf meiner Erinnerung:
So waren z.B. Aussagen zum Hintergrund von Wilfried Handl betroffen. Diese zeigten auf, dass er – entgegen seiner Behauptungen – vor mehr als 27 Jahren nur einige Monate aushilfsweise Leiter einer kleinen Gemeinde in Wien gewesen war und dreimal vor die Tür gesetzt worden war, somit also nicht den von ihm vorgegebenen Sachverstand besitzt.
Auch die Frage von Herrn Lanz, wieso Herr Handl vor die Tür gesetzt worden sei, wurde von mir damit beantwortet, dass er zuvor Mitglied einer terroristischen Vereinigung in Österreich gewesen war und dort sogar den Bau von Bomben erlernt habe.
Auch die darauf erfolgte Rechtfertigung des Herrn Handl, dass es sich „nur“ um Molotow-Cocktails gehandelt habe, wurde aus dem Sendebeitrag herausgeschnitten und wegzensiert.
Spätere Hinweise von mir, dass Handl offenbar nicht der vorgebliche „Experte“ sein könne, wenn er bereits vor 27 Jahren als hauptamtliches Mitglied entlassen worden sei, wurden wegzensiert. Den Zuschauern wollte man diese Information offenbar vorenthalten.
Meine Antwort auf die Frage des Moderators, warum Mitglieder der Kirche Pfeffersprays benutzen, fand sich nicht mehr. Diese Antwort bestand nämlich aus meinem Hinweis auf die wiederholt von Fanatikern begangenen massiven Sachbeschädigungen an Kirchenobjekten.
Mein Protest gegen die unfaire Diskussionsführung wurde ebenfalls geschnitten, nachdem die zwei Kontrahenten minutenlang abwechslungsweise ihre Vorwürfe ohne Widerspruch gegen die von mir vertretene Gemeinschaft verbreiten durften. So erhielt der Zuschauer des öfteren den falschen Eindruck, dass ich lammfromm den Vorwürfen zuhöre und diesen nichts entgegenzusetzen habe.
Moderator Lanz gab dies während der Diskussion einmal selbst zu erkennen, als er sagte, dass er mir doch wieder mal das Wort erteilen müsse, ich bekäme sonst einen dicken Hals.
Meine Replik dass ich den sowieso schon seit jeher aufgrund meines Körperbaus habe verursachte Erheiterung. Diese ganze Sequenz sowie meine darauf folgende Erwiderung auf die zuvor ausgesprochenen Vorwürfe wurden herausgeschnitten.
Wiederholte Ausdrücke des Protests auf meiner Seite (Kopfschütteln, Verlangen des Wortes) fanden sich in dem ausgestrahlten Sendebeitrag nicht mehr.
Auch meine Aufforderung an Publikum und Zuschauer, man möge sich doch bitte selbst ein eigenes Bild machen, indem sie z.B. unsere Internet-Websites besuchen, wurde zensiert.
Eine Aussage des Diskussionsteilnehmers Markus S. vom Ende der Talkshow zum Thema Scientology wurde schlicht in die zeitliche Mitte der Sendung hinein geschnitten!
Meine ausführliche Antwort auf die Frage des Moderators Markus Lanz: „Warum sind Sie Scientologe geworden? Was gibt Ihnen das?“ wurde herausgeschnitten und eine spätere kurze Äußerung „ich fühle mich spirituell viel freier“ an seine Stelle gesetzt.
Es gab zahlreiche weitere manipulative Zusammenschnitte, die leicht zu dokumentieren sind, wenn man die Originalaufzeichnung und die manipulierte Version gegenüberstellt.
Die ausgestrahlte Diskussion dauerte 29 Minuten. Mein Gesprächsanteil belief sich auf ca. 7 Minuten, d.h. noch weniger als 25%.
Der tatsächliche Verlauf der Diskussion war nicht mehr wieder zu erkennen.
Die schriftliche Bestätigung der Redaktion an mich mit der Zusage eines Redeanteils von 50% vom Zeitpunkt vor der Aufzeichnung der Sendung wurde damit zur Farce.
Ich habe mich gleich nach Ausstrahlung der Sendung direkt bei Herrn Markus Fieser schriftlich beschwert. Bis heute kam keine Antwort, Rechtfertigung oder Entschuldigung.
Mir geht es hier nicht zuerst um die Moderationsführung der Diskussion um das Thema Scientology, sondern um grundsätzliche Verhaltensfragen einer Fernsehredaktion, die für sich den Anspruch der Wahrhaftigkeit und korrekten Information der Öffentlichkeit erhebt.
Wenn dem Zuschauer zusätzlich der unrichtige Eindruck suggeriert wird, es handle sich um eine „Live“-Show, wo er in ausgewogener Weise mit den unterschiedlichen Standpunkten konfrontiert wird, so ist das umso mehr fragwürdig. Das traf hier eben überhaupt nicht zu.
Die Richtlinien für Sendungen des ZDF in der Fassung vom 11.12.2009 wurden in der hier angesprochenen Sendung der Markus-Lanz-Talkshow eklatant verletzt, d.h. konkret die folgenden Ziffern dieser Richtlinien:
Ziffer I (4)verlangt von der Berichterstattung den „vorbehaltlosen Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit“.
Durch Herausschneiden meiner Antworten und Diskussionsbeiträgen wurde dieser vorbehaltlose Wille zur Wahrhaftigkeit mit Füßen getreten.
Ziffer III (4)gebietet die Darstellung der wesentlichen Informationen zum Zwecke der eigenen Meinungsbildung der Bürger und untersagt die Manipulation derer Meinung durch Weglassen wichtiger Tatsachen, durch Verfälschung und durch Suggestivmethoden.
Genau dies ist hier geschehen durch Herausschneiden meiner Antworten auf kritische und unkritische Fragen, meiner Reaktionen auf Unwahrheiten, sowie durch Herausschneiden von Äußerungen der Diskussionskontrahenten, mittels derer sie sich selbst diskreditierten und ihre eigene Glaubwürdigkeit in Frage stellten. Mittels dieser Suggestivmethode sollte aus der Sicht der Zuschauer meine Glaubwürdigkeit herabgewürdigt und die Glaubwürdigkeit der Diskussionskontrahenten heraufgesetzt werden.
Ziffer III (5)verlangt von der Fernsehanstalt die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms auch bei strittigen Fragen.
Der ursprüngliche Vorschlag der Redaktion vom Mai 2010 (2 Scientologen in der Show) hätte dieser Richtlinie Genüge getan, nachdem eben im April das Thema Scientology nur aus der Sicht des Gegners präsentiert worden war.
Dieses Konzept wurde aber dann aus mir unbekannten Gründen über den Haufen geworfen.
Die besagte Talkshow Redaktion fühlt sich offenbar nicht dem Gebot der Ausgewogenheit verpflichtet oder wurde angewiesen, diese zu missachten. Dies ergibt sich daraus, dass diese Talkshow im November aufgrund der einseitigen Gesprächsführung unter Missachtung der Zusage einer 50:50-Ausgewogenheit beim Gesprächsanteil eher der Täuschung der Zuschauer verpflichtet war.
Noch mehr ergibt sich dies aus dem Zusammenschnitt und dem Herausschneiden meiner Erwiderungen auf einzelne Vorwürfe und Behauptungen. Dem Grundsatz der Überparteilichkeit und Unparteilichkeit diente dieses Verhalten jedenfalls nicht.
Durch das zuvor beschriebene Verhalten der Redaktion der Markus-Lanz-Show wurde auch Ziffer III (6) der Richtlinien verletzt, die ausdrücklich gebietet, dass gegensätzliche Standpunkte gleichwertig behandelt werden. Das Gebot journalistischer Fairness wurde durch das oben dargestellte Verhalten geradezu mit Füßen getreten.
Letztlich war diese Fernseh-Talk-Show offenbar nicht dem Grundsatz der Toleranz gegenüber der Achtung von Glauben, Meinung und Überzeugung der Mitmenschen im Sinne von Ziffer VII (2)der Richtlinien verpflichtet sondern eher dem Gegenteil, indem Angehörige der Scientology Kirche durchwegs negativ dargestellt werden sollten. .
Ich bitte Sie auf der Grundlage der oben genannten Fakten, die Redaktion der Fernsehtalkshow „Markus Lanz“ mit diesen Pflichtverletzungen journalistischer Fairness zu konfrontieren, sie dazu anzuhören und sich selbst durch Gegenüberstellung der ungeschnittenen Talk-Show und der letztlich ausgestrahlten Talk-Show ein eigenes Bild davon zu machen.
Außerdem bitte ich Sie, die Redaktion unter Hinweis auf die üblichen internen Disziplinarmittel der Fernsehanstalt des ZDF zu verpflichten, sich zukünftig an die dargestellten Richtlinien zu halten.
Ich erwarte auch, dass zukünftig sichergestellt ist, dass Zuschauer durch Einblendung eines Textes oder auf ähnliche Weise vom Sender darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine zusammengeschnittene Aufzeichnung und keine „Live-Sendung“ handelt. So wären suggestive Täuschungen der Zuschauer von vornherein ausgeschlossen.
Ich erwarte auch einen Vorschlag wie uns die Möglichkeit gegeben wird, die Sicht der Scientology ausgewogen präsentieren zu können.
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
Mit freundlicher Hochachtung
Jürg Stettler
Pressesprecher
Scientology Kirche Deutschland e.V.
Sendung über Scientology im Schweizer-Fernsehen
Eine interessante Stellungnahme zum Film der im schweizer Fernsehen am 15. November 2010 ausgestrahlt wurde.
Der Film ist aus Australien und im Frühjahr diesen Jahres dort ausgestrahlt worden. In wesentlichen Teilen liegen mittlerweile Beweise und Gerichtsverfahren vor, dass die im Film gemachten Vorwürfe nicht haltbar sind oder zumindest Aussage gegen Aussage steht. Auch sind einige Informationen veraltet, da die Verfahren längst zu Gunsten der Scientology Kirche entschieden wurden.
Der überwiegende Teil der ehemaligen Mitglieder, die im Film zu Wort kommen, war Mitglied der See-Organisation, vergleichbar mit einem religiösen Orden der christlichen Kirche. Der Zugang zu diesem Orden und auch der Austritt stehen jedem Mitglied frei, die Regeln innerhalb des Ordens werden durch schriftliche Erklärung akzeptiert und sind in keiner Weise so wie im Film dargestellt. Wenn hier in irgendeiner Form Rechtsverletzungen stattfinden würden, dann gäbe es mit Sicherheit Beweise hierfür, die rechtlich durchgesetzt werden könnten. Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil:
* Das Verfahren C. Headley gegen die Scientology Kirche International wurde vom einem kalifornischen Bezirksgericht im Mai 2010 eingestellt.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils vom 8. Mai des United States District Court
* Das Verfahren in Sachen Marc Headley wurde im Mai 2010 vom gleichen Gericht eingestellt.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils
* Bzgl. dem Verfahren Laura de Creszenzo gegen die Scientology Kirche International hat ein Gericht in Kalifornien am 30. April 2010 angordnet, dass das Verfahren einzustellen ist.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils des Superior Court of California vom 30. April 2010
* Den Ausagen von Frau Hana Eltringham Whitfield stehen andere Aussagen von Julia Hargrave entgegen, die ein ganz anderes Bild des Lebens in der See-Organisation in Ihren ersten Jahren aufzeigen. Unterlagen hierzu liegen dem Fernsehen vor.
Beleg: Beglaubigte Aussage von Frau Julia Hargrave vom 8. März 2010
Zudem wurde die im Film erwähnte durch den Senat geforderte Untersuchung der Scientology Kirche Australien nie durchgeführt. Es fanden lediglich Anhörungen zum Standard bei der Anerkennung von Steuerfreiheit für nicht-gewinn-orientierte Gruppen statt, bei denen die Scientology Kirche neben vielen anderen Gruppen am Rande erwähnt wurde. Die Scientology Kirche ist in Australien bereits seit 1983 steuerbefreit.
Scientology ist eine weltweit in rasantem Tempo wachsende Religion mit Millionen von Mitgliedern aus mehr als 130 Ländern. Die im Film gemachten Aussagen stehen in krassem Widerspruch zu den Informationen der Kirche, die z.B. auf http://www.scientology.ch und anderen sites der Kirche eingesehen werden können. Scientology Kirchen stehen jedem offen, so dass es immer möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen.
Scientology Schriften nicht extremistisch: Bezirksgericht von Khanty-Mansi hebt Urteil des Amtsgerichts von Surgut auf.
Ein weiteres Stück der Unterdrückung ging heute den Bach runter
Am 12. Oktober hob das Bezirksgericht von Khanty-Mansi die Entscheidung des Stadtgerichts von Surgut, welche die Werke von L. Ron Hubbard als extremistisch einstufte, wieder auf.
Der Beschluss vom 26. März 2010 des Stadtgerichts von Surgut fand übrigens hinter verschlossenen Türen statt. Es war keinem Repräsentanten der Scientology Kirche erlaubt worden dem Prozess beizuwohnen. Der Staatsanwalt sowie der Richter entschieden, dass die Grundlagen der Lehre der Scientology Kirche extremistisch seien. Der Staatsanwalt bestätigte später in einem Interview, dass er die beurteilten Materialien nicht selbst gelesen habe und berief sich auf eine Experten-Analyse. der beigezogene “Experte” wurde von Frau Galina Vydrina empfohlen. Sie ist Beraterin des Gouverneurs von Khanty-Mansi und kämpft seit langem gegen nicht-traditionellen Religionen. Der von ihr zugezogene “Experte” war Anti-Sekten-Spezialist Evgeny Volkov, der, statt die Fragen des Gerichts zu beantworten, seine “wissenschaftlichen” Theorien vortrug, ohne auch nur die Hälfte der Scientology-Materialien die zur Analyse vorgelegt wurden, eingesehen zu haben. Das Gericht war mit den Materialien von Ron Hubbard noch weniger vertraut. Das gesamte gerichtliche Verfahren dauerte 2 Stunden und 40 Minuten.
Die Scientologen in der Gemeinde (deren Vertreter ist Alexander Iljin) hatten den Endruck, dass diese Entscheidung eine Rache für die Anerkennung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war, da die lokalen Behörden die vom EGMR anerkannten Rechte der Scientologen auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, verletzt hatten.
Trotz der Tatsache, dass die Entscheidung des Stadtgerichts von Surgut noch nicht rechtskräftig war, nahm das Justizministerium der Russischen Föderation illegalerweise diese Materialien in die Liste des extremistischen Materials auf. Seit der Veröffentlichung dieser Liste, haben die Strafverfolgungsbehörden auf der Jagd nach diesen Materialien im ganzen Land von Blagoweschtschensk bis nach Krasnodar Durchsuchungen und Razzien durchgeführt. Am Zoll wurde Material entsiegelt und unbescholtene Bürger wurden Verwaltungsverfahren unterzogen.
“Die Entscheidung Surgut ist eine Schande für die Justiz. Als Bürger der Russischen Föderation und als Rechtsanwalt bin ich froh, dass das Urteil nun aufgehoben wurde. Auch wenn es gute Gründe für eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegeben hat, glaube ich, dass die Fähigkeit der Berufungsinstanz unabhängig von religiösen Einstellungen und der politischen Situation eine Entscheidungen zu fällen ein Triumph ist. Nicht nur ein Triumph des Rechtsstaates, sondern auch des gesunden Menschenverstandes”, sagte Anwalt Galina Krylova nach der Entscheidung des Bezirksgerichts.
Die Leiterin der russischen Scientology-Zentren, Natalia Dvoryadkin, erklärte, dass die Arbeiten von L. R. Hubbard seit über 50 Jahren in 165 Ländern weltweit erhältlich sind. Die Gesamtauflage der veröffentlichten Materialien überschreitet 81 Millionen Exemplaren.
Faktencheck über Scientology Sendung “Hart aber fair”
Am 31.3.2010 wurde bei “Hart aber Fair” das Thema Scientology diskutiert. Obwohl das Verhältnis von 4 Gegnern zu einem Scientologen nicht fair war, entwickelte sich die Diskussion relativ fair. Wir sind einigen Vorwürfen gegen Scientology nachgegangen und haben die Fakten überprüft. Der folgende Text wurde der Redaktion “Hart aber Fair” am 13.4. zugestellt. Es wurde eine Stellungnahme in Aussicht gestellt.Trotz Nachhaken gab es bis heute (15.5.) keine Replik. Selbstverständlich werden wir eine Reaktion der Redaktion berücksichsichtigen, sollte sie eintreffen.
Betrifft: Hart aber Fair Sendung vom 31.3. zum Thema Scientology
Faktencheck!
Zur Frage der Anerkennung des Schutzes aus Art. 4 GG durch staatliche Gerichte bezüglich der Scientology Kirchen in Deutschland
In der Diskussion wurde der Scientology Kirche unterstellt, Urteille fälschlicherweise als Religionsanerkennungen zu präsentieren. Wir sind dem nachgegangen und haben gesehen, dass dieser Vorwurf schlicht falsch ist. Hier die Fakten!
Zu den Bundesarbeitsgerichtsbeschlüssen von 1995 UND 2002:
1. AUSGANGSLAGE:
STETTLER (Zitat aus der Sendung):
„In Deutschland allein gibt es ungefähr 50 Gerichtsurteile, die sagen, dass Scientology und die Scientologen den Schutz von Art. 4 des GG – Religionsfreiheit – (Zwischenruf Handl: Das stimmt nicht) haben. Es gibt viele Länder, z.B. Spanien ..
PLASBERG: Herr Stettler, ich möchte Sie wörtlich nehmen ..
STETTLER: … ist Scientology als Religion anerkannt“
PLASBERG: Herr Stettler, ich möchte Sie wörtlich nehmen, wenn Sie sagen, dass es viele Gerichte gibt, die Ihre Religionseigenschaft anerkannt haben, dann möchte ich unseren Zuschauern einmal zeigen, mit welcher Methode Sie Gerichtsurteile, die tatsächlich ergangen sind, interpretieren in Ihrem Sinne.
STELLUNGNAHME:
Die Aussage von Herrn Stettler an dieser Stelle war zweiteilig, nämlich wie folgt:
a) „Es gibt ungefähr 50 Gerichtsurteile, die sagen, dass Scientology und die Scientologen den Schutz von Art. 4 GG – Religionsfreiheit – haben.“
b) „Es gibt viele Länder z.B. Spanien, wo Scientology als Religion anerkannt ist.“
Diese zweiteilige Aussage wird vom Moderator Herrn Plasberg umgemünzt, indem er „ihn wörtlich nimmt“, Herr Stettler habe gesagt, „dass es viele Gerichte gibt, die Ihre Religionseigenschaft anerkannt haben.“ Hierbei wird impliziert, dass deutsche Gerichte gemeint sind. “Beim Wort genommen“ hat er Herrn Stettler jedoch nicht, wenn er diese beiden Aussagen zu einer – wie dargestellt – zusammenfasst.
RICHTIG IST: Sowohl der erste Teil der Aussage von Herrn Stettler als auch der zweite Teil entsprechen der Wahrheit, aber auch die zusammengefasste Version von Herrn Plasberg.
zu a) In der Tat gibt es seit den 70er Jahren mehr als 50 Urteile deutscher Gerichte, in denen sie entweder den Vereinen der Scientology Kirche oder ihren Mitgliedern den Schutz aus Art. 4 GG zugesprochen haben. Dass dies eine Anerkennung der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft darstellt, hat Herr Stettler NICHT geäußert. Jedenfalls gibt es diese Urteile sowohl für die organisatorische Gemeinschaft als auch für deren Mitglieder.
Ausdrücklich wurde den Vereinen der Status als Religionsgemeinschaft von deutschen Gerichten in den folgenden Urteilen bestätigt, wobei wegen des damit verbundenen Aufwands momentan einige ausgewählte Zitate von Gerichtsentscheidungen aus den letzten 26 Jahren ausreichen sollten:
Bayerisches Verwaltungsgericht München, Urteil vom 25.07.1984, Az. M 1392 VII 84, Scientology Kirche Deutschland ./. LH München wegen Entzug der Rechtsfähigkeit:
„1. Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. l und 2 GG erstreckt sich auch auf den Kläger. Der Kläger ist als Religionsgemeinschaft oder zumindest weltanschauliche Gemeinschaft anzusehen.“
Landgericht Hamburg Beschluss vom 17.2.1988 in der Sache Celebrity Center Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen Eintragung in das Vereinsregister als Idealverein, Az 71 T 79/85
„Doch sind die möglichen Kriterien einer Kirche im vorliegenden Fall zweifelsfrei erfüllt …“
Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 4.9.1990, Az IV 2 E 2234/86 in Sachen Scientology Mission Frankfurt./. Stadt Frankfurt wegen Sondernutzungserlaubnis:
S. 15: „Zu Recht geht der Kläger allerdings davon aus, daß ihm grundsätzlich der Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit zusteht. Denn bei der Scientology Kirche handelt es sich nach der Auffassung der erkennender/. Kammer um eine von Art. 4 Abs. 1. 140 GG i. V.m. Art. 137Ans. 2, Abs. 7 WRV geschützte Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft.”
S. 20: „Gemessen an diesen aus der Verfassung sich ergebenden Maßstäben ist der Kläger nach Auffassung der Kammer als eine Religions- bzw. Weltanschauungs-gemeinschaft i.S.d. Art. 140 GG i. V.m. 137 Abs. 2, Abs. 7 WRV anzusehen, der das in Art. 4 Abs. l und Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Religionsfreiheit grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen kann.“
Landgericht Frankfurt – Urteil vom 07. Juni 1989, Ex-Mitglied ./. Scientology Mission Frankfurt wegen Rückforderung von Spendenbeiträgen, Az 2/4 O 471/88:
“Die Kammer geht mit der in Praxis und Lehre verbreiteten Ansicht davon aus, daß es sich bei der Scientology Kirche, bzw. ihren juristisch selbständigen Gliedern, also auch dem Beklagten, um eine Religionsgemeinschaft i.S. des Grundgesetzes handelt,“
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.8.1994, in Sachen Scientology Kirche Hamburg./. Freie und Hansestadt Hamburg, Az Bs III326/93 wegen Untersagung von Äußerungen:
„ a) Der Antragsteller kann sich nicht nur auf den Schutz des Art. 2 Abs. l GG berufen, der ihm das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nur unter einem dreifachen Vorbehalt gewährt, nämlich dem der Rechte anderer, dem der verfassungsmäßigen Ordnung und dem des Sittengesetzes. Es kommt in Betracht, daß ihm der Schutz auch des Art. 4 GG zusteht, der gegenüber Art. 2 Abs. l GG als lex specialis einen weiterreichenden, wenn auch keinen schrankenlosen Schutz gewährt (…). Die eigenen Angaben des Antragstellers sprechen dafür, daß ihn seine Lehre zu einer Weltanschauungsvereinigung im Sinne von Art. 4 GG macht. Ebenso sprechen dafür Äußerungen Außenstehender, nicht zuletzt auch Äußerungen, auf die sich die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren stützt“.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil vom 7.3.2008, Az 1 U 99/03 in Sachen Scientology Kirche Deutschland und Scientology Kirche Hamburg ./. Land Hamburg wegen Amtshaftung (Schadensersatz):
Zunächst stellte das Gericht fest, dass es sich bei den die Kläger (Scientology Kirche Hamburg und Scientology Kirche Deutschland) betreffenden Äußerungen von Caberta
„um rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger als Weltanschauungsgemeinschaft [handelt].“
Weiter verwies das Gericht auf die klaren von Verfassungswegen vorgegebenen Grenzen bei staatlichen Äußerungen einer Behörde über eine Religionsgemeinschaft mit den folgenden Worten:
„Insbesondere hat sie ehrverletzende Äußerungen zu unterlassen, die über die reine Information hinaus in die grundrechtlich geschützte Rechtssphäre der Kläger eingreifen. Eine staatliche Stelle unterliegt, wenn sie sich warnend über das Wirken bestimmter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften äußert, im Interesse des betroffenen Grundrechtsträgers der Pflicht zur Zurück-haltung, Mäßigung und Sachlichkeit. Es gilt das Gebot der Neutralität und Toleranz, stets ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Schmähkritik ist unzulässig.“
Dazu auch einige Beispiele in denen Mitgliedern der Scientology Kirche die Berufung auf den Schutz ihrer religiösen Überzeugung als Scientologe im Sinne von Art. 4 GG ausdrücklich in anderen Urteilen ebenfalls bestätigt wurde:
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 17.6.2004, Az 1 Bf 198/00 in der Sache SK-Mitglied ./, Stadt Hamburg wegen Unterlassung der Verbreitung des sog. „Sektenfilters“ (von der Behörde auch „Technologieerklärung“ genannt):
“Die Klägerin kann für ihren Glauben an die scientologische Lehre bzw. ihre Weltanschauung den Schutz des Art. 4 Abs. 1GG in Anspruch nehmen. Gemäss Art. 4 Abs. 1 GG ist die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Verständnisses ["BEKENNTNISSES"] unverletzlich.
Das Gedankengebäude der Scientology-Organisation befasst sich mit transzendenten Inhalten und der Stellung und Bedeutung des Menschen in der Welt. Werden die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie (THETA) und als THETAN sowie ihr Verhältnis zu dem als MEST bezeichneten Materiellen Universum und des Weges der durch unzählige Leben gewandelten Seele geglaubt, sowie der an Erlösungsstufen erinnernde Weg zu höheren Daseinsstufen (CLEAR und [OPERATING] THETAN) verinnerlicht, so liegt darin eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis.”
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Beurteilung mit Urteil vom 15.12.2005 rechtskräftig bestätigt (Az. 7 C 20.04) und verwarf die Revision der Stadt Hamburg als unbegründet mit den Worten:
„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen….
Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, derartige Aussagen der scientologischen Lehre seien geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen.“
zu b) Und der zweite Teil der Aussage von Herrn Stettler ist ebenso wahr, weil es diverse Formen staatlicher/behördlicher oder gerichtlicher Anerkennungen der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft und in einzelnen der folgenden EU-Länder auch bis hin zur Gemeinnützigkeit gibt: z.B. in Spanien, Portugal, Italien, Ungarn, England, Schottland, Schweden, Schweiz, etc. völlig abgesehen von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Scientology Kirche fast im gesamten englischen Sprachraum von den USA, Kanada, Australien, Neuseeland bis Südafrika. Und auch in England sind einzelne Steuerbefreiungen wegen Förderung der Allgemeinheit und des öffentlichen Wohls ausgesprochen worden.
2. BEHAUPTUNG:
PLASBERG: „dann möchte ich unseren Zuschauern einmal zeigen, mit welcher Methode Sie Gerichtsurteile, die tatsächlich ergangen sind, interpretieren in Ihrem Sinne.
Der Verfassungsschutzbericht Bayern sagt, bisher hat kein deutsches Gericht die Scientologen als Religionsgemeinschaft angesehen. Sie behaupten das Gegenteil und ich zeige mal an einem Beispiel, mit welchen Tricks der Interpretation Sie das machen. Sie sind gleich danach dran.“
STELLUNGNAHME:
Wenn der Bayer. Verfassungsschutzbericht derartiges aussagt, dann belügt er die Öffentlichkeit eklatant, wie die Stellungnahme in Ziffer zu 1a). oben bereits belegt hat. Da Herrn Plasberg die Zitate dieser Urteile während der Sendung vorlagen (er hielt sie sogar in der Hand), wusste er also von der Richtigkeit der Aussage von Herrn Stettler. Wenn Herr Plasberg sich trotzdem auf eine vermeintliche – erwiesener Weise unwahre – Stellungnahme des Bayer. Verf.-Schutzberichts beruft, die das Gegenteil zum Ausdruck bringen soll, dann führt er zumindest seine Zuschauer bewusst mit einer Unwahrheit in die Irre.
3. BEHAUPTUNG:
Herr Plasberg stellt folgenden Filmclip mit folgenden Aussagen vor:
a) ZITAT:
„Filmclip: Die Scientology Organisation bezeichnet sich selbst als Kirche und startete 2008 eine bundesweite Informationskampagne, in der sie behauptete,: „Allein in Deutschland bestätigten inzwischen mehr als 50 Gerichtsurteile die Religionseigenschaft der Scientology“.
Als angeblichen Beleg präsentiert die Scientology Organisation eine lange Liste von Gerichtsurteilen, darunter beispielsweise ein Urteil des BAG aus dem Jahre 2002. Wir haben uns das Urteil angeschaut und dabei folgende Aussage gefunden:
„Eine Entscheidung, ob der Beklagte [Scientology] eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, bedarf es nicht.“
Im Klartext: Das Gericht hat die Frage offen gelassen. Die Scientology Organisation behauptet allerdings, das Gericht habe sich von einer früheren Entscheidung distanziert.“
STELLUNGNAHME:
Zunächst wurde von der Scientology Kirche im Jahre 2008 keine „bundesweite Informationskampagne“ gestartet, in der sie behauptet, „allein in Deutschland bestätigten inzwischen mehr als 50 Gerichtsurteile die Religionseigenschaft der Scientology“, wenngleich in einzelnen Pressemitteilungen derartiges gesagt worden sein mag. In der von Herrn Plasberg in der Hand gehaltenen Broschüre („Liste“) steht stattdessen der folgende Satz:
„Mehr als 50 deutsche Gerichte haben den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 Grundgesetz bestätigt.“
Die Aussage ist korrekt. Herr Plasberg zitiert auch das BAG 2002 mit einem Satz korrekt, indem er aus dem Beschluss vorträgt:
„Einer Entscheidung, ob der Beklagte eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, bedarf es nicht.“
ABER: Es ist zwar richtig, dass die BAG Entscheidung von 2002 diesen Satz enthält. Doch hat das Gericht diese Frage wirklich faktisch offen gelassen? Eine Antwort auf diese Frage bekommt man beim Weiterlesen der Entscheidung von 2002. Das Gericht hatte sich in der Tat von seiner früheren Entscheidung aus dem Jahre 1995 inhaltlich distanziert, in der es in faktischer und rechtlicher Hinsicht festgestellt hatte, dass eine andere Scientology Vereinigung (Hamburg) in Wirklichkeit „wirtschaftliche Ziele“ verfolgt und die religiösen nur als „Vorwand“ dienen.
In der Sendung „Hart aber Fair“ wird dem Publikum gleichzeitig das folgende Zitat aus derselben ihm vorliegenden Gerichtsentscheidung von 2002 vorenthalten, weil es im direkten Widerspruch zu dem von ihm zitierten Beschluss des Jahres 1995 steht:
„Sollte der Beklagte [Verein Scientology Kirche Berlin] tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Religionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden (vgl. dazu BVerwG 6. November 1997 aaO).“
Aus diesem Satz folgt logischerweise, dass das BAG im Jahre 2002 seine verneinende Feststellung zur Religionseigenschaft bezüglich der Scientology Kirche Hamburg aus dem Jahre 1995 nicht mehr in dieser Form bei der Scientology Kirche Berlin aufrechterhält. Mit anderen Worten, die 7 Jahre ältere unzweideutige negative „Feststellung“ ist nunmehr nur noch eine „Annahme“ über die Verfolgung „wirtschaftlicher Ziele“, die vom BAG so nicht mehr vertreten wird, sondern von ihm selbst unter Hinweis auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgericht vom 6.11.1997 nun offen in Frage gestellt wird.
Damit hat sich das Gericht in der Tat von seiner gegenteiligen früheren rechtlichen Annahme distanziert.
Der aus der Scientology-Broschüre vorgelesene Satz „Das Gericht distanzierte sich damit von einer früheren, entgegengesetzten Entscheidung aus dem Jahre 1995“ ist damit erwiesenermaßen wahr.
Diese Distanzierung kommt auch noch in anderer Weise zum Ausdruck, in dem das Gericht unter Hinweis auf dieselben Satzungsziele wie in seiner Entscheidung vom Jahre 1995 nunmehr ideell-spirituelle Ziele feststellt, wo es in der Vergangenheit „wirtschaftliche Ziele“ unterstellt („angenommen“) hatte. Die Feststellung ideell-spiritueller Ziele im Sinne der Lehre von Scientology kann mit Recht auch als Feststellung der Verfolgung religiöser Ziele verstanden werden, zumal dies bisher andere Gerichte auch so gewertet haben. Jedenfalls ist diese Feststellung das genaue Gegenteil der Unterstellung in der Entscheidung von 1995.
Diese Feststellung kommt in dem folgenden in der Scientology-Broschüre enthaltenen Zitat der Gerichtsentscheidung zum Ausdruck:
„Der Kläger verfolgte mit seiner Tätigkeit beim Beklagten keine Erwerbsabsichten, sondern ideelle Ziele und strebte die eigene geistige Vervollkommnung im Sinne der Lehren von Scientology an. Während seiner Mitgliedschaft in dem beklagten Verein teilte der Kläger die spirituellen Vorstellungen von Scientology vom Erreichen bestimmter Erlösungsstufen und wurde zur eigenen geistigen Vervollkommnung und Weitergabe der ‘Lehre’ tätig. Er verfolgte in erheblichem Umfang eigene Ziele, indem er versuchte, auf der „Brücke” voranzukommen und die Erlösungsstufen „Clear` und „Operating Thetan” zu erreichen.“
Damit hat das Gericht die Existenz und das objektiv vorhandene Motiv auf Seiten des Mitglieds und auf Seiten der beklagten Scientology Kirche als ein ideelles, religiös-spirituelles Anliegen festgestellt. Dass es sich bei derartigen Zielen um religiöse Vorstellungen handelt, hat beispielsweise das OVG Hamburg in einem Urteil vom Juni 2004 in der Klage eines Mitglieds der Scientology Kirche gegen die Stadt Hamburg festgestellt. Das Urteil wurde vom BVerwG in Leipzig am 15.12.2005 bestätigt (siehe Ziffer 1.a) oben).
Die einzige Frage, die vor dem Hintergrund dieses Zitates noch bleibt, ist: Warum sagt das Gericht, dass „[es] einer Entscheidung, ob der Beklagte eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, [nicht] bedarf“, wenn es in seiner Entscheidung ersichtlich vom Gegenteil nicht mehr ausgeht? Könnte dies an dem erheblichen Interesse der deutschen Amtskirchen liegen, die mit aller Gewalt unter Ausnutzung aller ihrer politischen und medialen Kontakte geradezu eine derartige Anerkennung verhindern wollen?
Man denke nur daran, dass das Land Baden-Württemberg im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas nur deshalb nicht den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts gewähren will, weil dann – so diverse Politiker in Stuttgart – angeblich die Scientology Kirche denselben Anspruch erheben könnte. Wenn das die Befürchtung sein sollte, so müssen diese Politiker doch selbst davon ausgehen, dass die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft die Voraussetzungen dafür gleichfalls erfüllt, sonst bräuchten sie derartige Befürchtungen doch gar nicht haben.
4. BEHAUPTUNG
Herr Plasberg fuhr wie folgt fort:
„Diese frühere Entscheidung aus dem Jahr 1995 war nämlich negativ für Scientology:
„Die Scientology Kirche Hamburg e.V. ist keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne [des Grundgesetzes und der WRV]. Die religiösen oder weltanschaulichen Lehren dienen als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele.“
Wie gesagt, Scientology behauptet, davon habe sich das BAG in der Entscheidung aus dem Jahr 2002 distanziert. Wir haben heute beim BAG nachgefragt, ob das stimmt. Die Antwort:
„Die Kernaussage der Entscheidung von 1995 lautet, dass die Scientology Kirche Hamburg e.V. keine Religionsgemeinschaft ist. Eine davon abweichende Aussage des BAG gibt es nicht. Dementsprechend ist es falsch, die Entscheidung aus dem Jahre 1995 als eine ‘entgegengesetzte’ Entscheidung zu bezeichnen, von der sich das BAG 2002 ‘distanziert’ hätte.“
Plasberg: Herr Stettler, so mit Urteilen umzugehen, ist das Methode Scientology?
Stettler: Ich find’ das jetzt sehr unfair, weil Sie mich nicht darauf hingewiesen haben. Das ist eins mit 30 Seiten, Sie haben jetzt ein, zwei Zitate rausgenommen und ich weiß nicht, was Sie das BAG gefragt haben und es gibt verschiedenste Urteile, die eben genau sagen, dass wir religiös sind.
Plasberg: Glauben Sie nicht, ich hätte die Frage nach der Methode Scientology nicht gestellt, wenn wir das nicht als Prinzip erkannt hätten, solche Fragmente aus Urteilen herauszunehmen und daraus eine Anerkennung zu basteln?
STELLUNGNAHME:
Die Nachfrage beim BAG hätte sich Herr Plasberg sparen können.
Das BAG hat Recht, wenn es sagt, dass es keine „entgegengesetzte Entscheidung“ gäbe, die von der „Kernaussage“ seiner früheren Entscheidung von 1995 bezüglich der Scientology Kirche HAMBURG abweicht. Dies hat die Scientology Kirche auch so nicht behauptet. Die von der früheren Entscheidung abweichende Entscheidung von 2002 bezieht sich nämlich nicht auf die Scientology Kirche Hamburg sondern auf die Scientology Kirche BERLIN.
Bei den abfälligen Bemerkungen der BAG-Richter in ihrer Entscheidung aus dem Jahre 1995 handelte es sich ohnehin nur um sog. „Obiter dicta“, das heißt gerichtlich nicht angreifbare Nebensätze, die für die Hauptfrage des Verfahrens (Zulässigkeit des Arbeitsgerichtswegs) nicht relevant waren. Natürlich liegt die gerichtliche Fachkompetenz für verfassungsrechtliche Statusfragen bei den Verwaltungsgerichten und nicht bei den Arbeitsgerichten.
Dennoch geben auch weitere Zitatstellen in der BAG-Entscheidung aus dem Jahre 2002 eine Antwort auf die Nachfrage von Herrn Plasberg. Er hat offenbar zu früh mit dem Lesen aufgehört. Ausdrücklich stellte das BAG im Jahre 2002 mit weiteren Worten seine frühere Entscheidung von 1995 mit den folgenden Worten in Frage (wie sonst sollen diese Worte des Gerichts im Jahre 2002 zu lesen sein?):
„Sollte der Beklagte [Verein der Scientology Kirche Berlin] tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Religionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden.“
Da sich der Beschluss von 1995 auf die SK Hamburg bezieht und nicht auf die SK Berlin, konnte der Senat in seiner Entscheidung von 2002 bezüglich der SK Berlin im Jahre 1995 offenbar gar nichts „angenommen haben“. Wie sonst ist der oben zitierte Satz zu lesen denn als eine Relativierung der gegenteiligen früheren negativen Aussage von 1995, die der BAG Senat im Jahre 2002 selbst in Bezug genommen hat. Von der feststellenden negativen Annahme geht die BAG 2002 Entscheidung nun offenbar nicht mehr aus. Stattdessen macht sie die negativen Feststellungen von 1995 nunmehr von anderen Feststellungen anderer Gerichte abhängig, die das BAG selbst nicht trifft. Sein Hinweis auf § 43 BGB ist insofern völlig richtig.
Richtig ist aber auch: Die Rechtsfähigkeit wurde gemäß § 43 BGB weder der beklagten Scientology Kirche Berlin jemals entzogen noch der Scientology Kirche Hamburg e.V. Im Gegenteil: das Gerichtsverfahren wegen Entzug der Rechtsfähigkeit hatte die Scientology Kirche Hamburg e.V. bereits im November 1995 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg rechtskräftig gewonnen, wobei das VG Hamburg ebenfalls davon ausging, dass die Behörde ihr Ermessen nicht richtig ausgeübt hatte, weil sie die Frage der Religionseigenschaft der SK Hamburg bei ihrer Entscheidung gar nicht berücksichtigt hatte.
Damit stand bereits ca. 8 Monate nach und trotz der BAG Entscheidung vom März 1995 und steht seit nunmehr 15 Jahren immer noch fest, dass die SK Hamburg kein „wirtschaftlicher Verein“ ist, wie das BAG im März 1995 angenommen hatte. Dass sie eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ist und sich auf Art. 4 GG berufen kann, haben bereits das OVG Hamburg im Jahre 1994 und zuletzt erneut das OLG Hamburg im Jahre 2008 entschieden (siehe Ziffer 1.a) oben). Die OVG Hamburg Entscheidung von 1994 hatten die Richter des BAG bei ihrer Entscheidung von 1995 wohl versehentlich übersehen, ebenso wie die anderen oben unter Ziff. 1.a) erwähnten Urteile aus den 80er Jahren.
Warum hat Hart aber Fair nicht auf diese Fakten hingewiesen, obwohl sie ihm in seiner Liste von Entscheidungen ausdrücklich vorlagen?
5. BEHAUPTUNG:
„PLASBERG: Herr Beckstein,
BECKSTEIN: Die Behauptung, es gäbe 50 Urteile, in denen Scientology anerkannt ist, ist ganz offensichtlich falsch. Scientology hat ja auch die verschiedenen Entscheidungen und Maßnahmen des Verfassungsschutzes beklagt, wir sind ja ein Rechtsstaat, wo jede Maßnahme des Staates vor Gericht überprüft werden kann. Die letzte große Entscheidung war das OVG NRW im letzten Jahr, wo Scientology wieder verloren hat. Auch dort steht, es kann dahingestellt bleiben in diesem Rechtsfall, ob Scientology eine Kirche ist, aber in jedem Fall verfolgt Scientology verfassungsfeindliche Zwecke und darf deshalb auch vom Verfassungsschutz überwacht werden, selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln.“
STELLUNGNAHME:
Die Behauptung, dass es ungefähr 50 Gerichtsentscheidungen gibt, in denen die Gerichte der Scientology Kirche den Schutz aus Art. 4 GG zuerkannt haben, ist richtig. Von diesen 50 Entscheidungen haben etwas mehr als 20 Gerichte konkret festgestellt, dass es sich bei der Scientology Kirche um eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 GG handelt. Dies wurde bereits in Ziffer 1a) oben auszugsweise dargelegt. Alle anderen haben den Anspruch auf den Schutz von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bejaht.
Wenn Herr Beckstein das Gegenteil behauptet, sagt er die Unwahrheit.
Die Frage der VS-Überwachung hat mit der Frage der Religionseigenschaft nun nichts zu tun. Dies ist eine völlig andere Frage. Herr Beckstein vergisst jedoch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es insgesamt drei weitere rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte gibt, zweimal vom VG Berlin vom Dez 2001 und Dez. 2003 und einmal vom OVG Saar-Louis vom April 2005, die die Überwachung der Scientology Kirche untersagt haben, weil keine Anhaltspunkte für „verfassungswidrige Betätigungen“ vorliegen. Und kein Gericht hat bisher festgestellt, dass die Scientology Kirche verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Festgestellt hat das OVG Münster, auf dass sich Herr Beckstein beruft, dass es „Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gibt. Diese Anhaltspunkte sah das Gericht im einzelnen – aus dem zeitlichen und geschichtlichen Zusammenhang gerissenen – Zitaten, wobei es unterstellte, dass sich die Scientology von diesen Zitaten nicht genügend distanziert habe. Dazu sahen sich die deutschen Scientology Kirchen nie veranlasst, weil der Religionsstifter Hubbard sich selbst in Schriften mit Gründung der ersten Scientology Kirche im Jahre 1954 und weiteren späteren Schriften davon distanziert hatte.
Dennoch haben alle Scientology Kirchen in Deutschland – und ohne Not auch die Scientology Kirchen in den deutschsprachigen Nachbarländern – im Jahre 2008 eine Klarstellung ihrer Satzungen samt Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie in ihren Mitgliederversammlungen förmlich verabschiedet, in denen sie sich von allen gegenteiligen Äußerungen distanzieren.
Laut Bericht des FOCUS Magazin vom 21. Nov. 2008 mit dem Titel „Keine Hinweise auf Verfassungswidrigkeit von Scientology“ äußerte der damalige Staatssekretär des BMI, August Hanning, anlässlich der IMK-Debatte über ein Scientology-Verbot:
«Bevor wir ein Ermittlungsverfahren einleiten, brauchen wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt», sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, am Freitag vor Beginn der Abschlusssitzung der Innenministertagung. «Die Verfassungsschutzämter sind ganz überwiegend der Auffassung, dass es diese zureichenden Anhaltspunkte nicht gibt.»
Auch diese Feststellung hat Herr Beckstein geflissentlich den Zuschauern unterschlagen,
SCHLUSSWORT:
Den Lesern mag die Schlussfolgerung aus dieser Stellungnahme überlassen bleiben, ob die während der Sendung „Hart aber Fair“ präsentierte Darstellung über die Scientology Kirche angesichts der obigen Fakten eher „Hart“ und „Unfair“ gewesen ist und ob es bei der Zitierung von Gerichtsurteilen eher eine „Anti-Scientology-Methode“ als eine „Scientology-Methode“ gibt.
Angesichts obiger Sachlage ist es auch mehr als verständlich, dass Plasberg, Beckstein und co kalte Füsse kriegten und keinen Faktencheck folgen lassen wollten. Dies hätte unweigerlich dazu geführt, dass sich die Kritiker selbst demontiert hätten.
Ein Zitat aus dem Hause Plasberg unterstreicht dies sehr klar:
Wir halten es aber diesmal für falsch, der Sendung einen Faktencheck folgen zu lassen. Das hängt mit einer Besonderheit von Scientology zusammen: Sie ist nicht transparent, lässt keine unabhängigen Beobachter von außen zu. Deshalb ist es auch kaum möglich, Fakten über diese Organisation einer transparenten Prüfung zu unterziehen.
Die Scientology Kirchen sind übrigens 7 Tage die Woche offen und lassen täglich hunderte “Beobachter” von aussen zu. Daher ist diese “Begründung” ein echter Lacher!
Süddeutsche Zeitung gibt zu: Scientology ist eine gemeinnützige Organisation
Heute veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen kurzen aber umso aufschlussreicheren Artikel darüber, dass Scientology aufgrund mehrere Gerichtsentscheide nicht mehr mit Gewerbetreibenden gleichgestellt werden könne.
Petra Fröschl, welche den Artikel verfasste war sichtlich bemüht, Scientology irgendwie doch noch schlecht darzustellen, wirklich gelingen konnte es ihr jedoch nicht. Offensichtlich ist die Rechtslage in Deutschland nun auch bei den Medien angekommen.
So wurde eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts wie folgt zitiert: “Wir haben uns bei der Regierung von Oberbayern rückversichert”. Der Antrag der Scientology Organisation müsse aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und dem Willkürverbot genehmigt werden. Früher sei es noch möglich gewesen, Scientology mit Gewerbetreibenden gleichzustellen und ihr aus formalen Gründen eine Absage zu erteilen. Nun gebe es aber mehrere Gerichtsurteile, die das verbieten.
In der TV Sendung “Hart aber fair” wurde von verbitterten Scientology-Gegnern wie Handl und Beckstein, aber auch vom parteiischen Moderator Plasberg, Scientology beschuldigt, Gerichtsurteile willkürlich als “Pro Scientology” auszulegen. Nun scheint sich herauszustellen, dass es doch wohl eher umgekehrt war.
Lesen Sie dazu hier den Faktencheck zur Sendung: http://religo.ch/2010/09/02/faktencheck-uber-scientology-sendung-hart-aber-fair
Kelly Preston: Gossip-Cop deckt auf, Fehlgeburtartikel war manipulativer Journalismus
Als die Neuigkeiten über die Schwangerschaft der 48 jährigen Kelly Preston sich verbreiteten, waren nicht alle so glücklich über dieses Ereignis. Zwar hat das Alter von Kelly Preston einen gewissen “Schlagzeilenwert”, doch dem “National Inquirer” war dies alles viel zu langweilig, da musste im Zusammenhang mit John Travolta und Kelly Preston doch etwas gefunden werden, das die Menschen schockiert. Nun wenn grad keine bösen Gerüchte über Scientology verbreitet werden können, dann kann man ja einfach schreiben, dass Kelly beinahe eine Fehlgeburt hatte.
wie nun die Website Gossip-Cop aufdeckte, war die ganze Story rund um diese “beinahe Fehlgeburt” eine vollständige Erfindung des National Inquirer”.
Natürlich waren auch die deutschsprachigen Medien schnell zur Stelle und bliesen ins selbe falsche Horn:
Namentlich die website oe24.at, freizeitfreunde.de und einige andere scheinen der Philosophie vom National Inquirer nahe zustehen: Egal welchen Stuss geschrieben wird, Hauptsache man wird bemerkt.
Die Sea Org der Scientology Kirche, Abtreibung und Kindererziehung
Wohl um das Sommerloch zu stopfen, wurde in den USA kürzlich eine neue “Front gegen Scientology” eröffnet.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis Hugo Stamm und seinesgleichen diese Front auch im deutschsprachigen Raum eröffnen, was nun auch gemacht wurde.
Es ist auch nicht verwunderlich, weshalb Hugo Stamm gerade bei diesem brisanten Thema die Originalschriften L. Ron Hubbards überhaupt nicht zu Rate zog, denn so wäre die Kontroverse schnell vorbei gewesen. Wer das Buch “Dianetik – Der Leitfaden für den menschlichen Verstand” gelesen hat weiss, dass L. Ron Hubbard gegen Abtreibung (nicht gegen Verhütung) war und welche psychischen Auswirkungen eine Abtreibung auf die Mutter und eventuell bei einem Scheitern des Versuchs (das Buch wurde 1950 geschrieben) auch auf das Kind haben kann.
Die nachfolgenden Zeilen wurden von einem ehemaligen Sea-Org Mitglied geschrieben, welches sich für Kinder kriegen entschieden hat und deshalb aus der Sea-Org (oder See-Organisation, religiöser Orden der Scientology Religion) austrat:
Als ein ehemaliges Mitglied der Sea-Org der Scientology Kirche (entfernt vielleicht vergleichbar wie ein Kloster für die Katholische Kirche) möchte ich meine persönlichen Erfahrungen mitteilen.
Die Arbeit eines Sea-Org-Mitglieds lässt sich mit der eines Missionars vergleichen: Man ist ganztägig mit den kirchlichen Aktivitäten beschäftigt, man hat sich dafür entschieden, und es ist sicherlich kein 08/15-Job. Bei solch einer intensiven Beschäftigung ist es fast unmöglich, sich gleichzeitig genügend um seine eigenen Kinder kümmern zu können, und so hatte ich mich entschieden, die Sea-Org zu verlassen, um Kinder zu haben. Denn ist es ehrlich gesagt nicht so, dass Frauen sich die ganze Zeit zwischen Karriere und Kinder entscheiden müssen? Eine arbeitsintensive Anstellung lässt sich schwierig mit dem Gründen einer Familie vereinbaren.
Viele Geschäftsfrauen in den USA, die Teilhaberinnen werden möchten, schieben das Kinderkriegen bis in ihre Vierziger auf oder verzichten ganz darauf, weil sie ohne 70-Stundenwoche keine Karriere machen würden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass eine Frau eine ungeplante Schwangerschaft abbricht, weil sie ihre hart erarbeitete Position in der Firma oder sonst im Leben nicht verlieren will.
Nicht viele Frauen schaffen es, sowohl eine erfolgreiche Karriere wie auch eine Familie zu haben. Man muss selber Prioritäten setzen, und viele wählen dabei die Familie, andere wählen ihre Arbeit. Schlussendlich ist es die eigene Entscheidung, mit der man dann leben muss.
Wie arbeitsintensiv das Leben in der Sea-Org auch sein mag, es ist unmöglich, dass ein Vorgesetzter jemanden zu einer Abtreibung zwingt, genau so wie er eine Person nicht dazu zwingen kann, zu essen oder ihr Zimmer aufzuräumen. Man verliert seine Rechte nicht, wenn man der Sea-Org beitritt. Aber Kinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit, die man als Sea-Org Mitglied einfach nicht genügend haben würde. Also muss man eine Wahl treffen.
Es ist sicherlich keine leichte Wahl, deshalb mag sich jemand wohl besser fühlen, jemand anderem die Schuld zu geben, wenn man die eigene Wahl im Nachhinein bereut. Mit Schuldgefühlen lässt sich schlecht leben. Aber leider ist es so, dass man manchmal Entscheidungen im Leben treffen muss: Man wägt das Für und Wider ab, man übernimmt Verantwortung, und lebt mit den möglichen Konsequenzen.
E.B.
Scientology in Anwendung: Beistand für eine bewusstlose Person
Ein Mann, der über 30 Tage lang im Koma lag, ist wieder bei Bewusstsein, dank der Arbeit eines ehrenamtlichen Scientology Geistlichen, der Tausende von Kilometern entfernt war! Hier folgt die Geschichte dieses ehrenamtlichen Scientology Geistlichen:
„Um ein Geschäft abzuwickeln, musste ich mit einer Dame Kontakt aufnehmen, die mit vielen Filmproduzenten und Produktionsfirmen zusammenarbeitete, einschließlich Disney, Sesamstraße und anderen. Man sagte mir, sie sei in einem Hotel in Arizona. Sie war in diesem Hotel, weil es sich gegenüber einem Krankenhaus befand, in dem ihr Vater seit über 30 Tagen im Koma lag.
Noch bevor ich sie (Sheelah) kontaktierte, hatte ich beschlossen, dass ich ihres Vaters wegen etwas unternehmen würde, obwohl ich am anderen Ende des Landes war. Sheelah saß in ihrem Hotelzimmer und erwartete meinen Anruf. Ich stellte mich vor, wir besprachen das Geschäftliche und schlossen es ab. Dann sagte ich ihr, ich hätte von der schlimmen Situation mit ihrem Vater gehört. Ich befragte sie über seinen Zustand und die Umstände, die zu seiner Einweisung ins Krankenhaus geführt hatten.
Sie erklärte, dass er wegen einer Krampfader im Bein zusammenbrach, während er mit ihr Golf spielte. Er wurde schnell ins nächste Krankenhaus gebracht. Statt der erwarteten ein- bis zweistündigen Operation lag er über 11 Stunden lang unter dem Messer. Alles, was die Ärzte taten, schien schief zu gehen. Jetzt lag er seit einem Monat im Koma, mit Schläuchen am ganzen Körper. Die Ärzte hatten bereits gedacht, ihm als Lösung beide Beine zu amputieren! Er wurde dann stattdessen in ein viel größeres Krankenhaus verlegt, aber da lag er nun immer noch, angeschlossen an lebenserhaltenden Maschinen.
Aus reiner Hoffnung heraus hielten Sheelah und ihre Mutter rund um die Uhr Wache und verließen nie seine Seite, sondern hielten nur kurze Nickerchen auf einem Stuhl in seinem Zimmer. Sie halfen den Schwestern und Ärzten, zu versuchen, seinen Zustand zu verändern, aber zu diesem Zeitpunkt hatten sie die Hoffnung so ziemlich aufgegeben, ihn wieder zum Bewusstsein zu bringen.
Ich sagte ihr, ich sei ehrenamtlicher Scientology Geistlicher und würde ihr bei der Sache mit ihrem Vater helfen. Ich sagte ihr, sie solle sich einen Schreibblock und einen Stift zum Schreiben holen. Ich ließ sie wörtlich aufschreiben, was ich ihr aus dem Kapitel über Beistände aus dem Scientology-Handbuch vorlas. Ich erklärte ihr, dass ich ihr beibringen würde, wie man den Beistand macht, damit sie ihn mit ihrem Vater machen konnte. Nach zwei Stunden Ausbildung übers Telefon sagte sie, sie sei bereit, und ging ganz aufgeregt ins Krankenhaus, um ihrem Vater zu helfen.
Am Nachmittag, etwa um 2 Uhr, erhielt ich einen Anruf von Sheelah. Mit erstaunter, aufgeregter Stimme sagte sie mir: ,Mein Vater ist aus dem Koma erwacht, und nicht nur das: er kann sprechen – mit jedem!‘ Sie redete wie ein Wasserfall: ,Er konnte nach nur zwei Minuten Beistand die Augen aufmachen! Er sah sich um, sobald er zu sich gekommen war, und sah, wie ich ihn erstaunt ansah. Er sah mir direkt in die Augen und sagte: «Sheelah, ich liebe dich.» Ich wäre beinahe auf der Stelle in Ohnmacht gefallen.‘
Sie konnte kaum glauben, was passiert war; sie weinte Freudentränen, als sie mir die Geschichte erzählte, und sagte mir danke für die Scientology – was das auch immer ist – weil sie funktioniert.
Kurz nachdem ihr Vater aus dem Koma erwacht war, betrat sein bester Freund, der ihn treu jeden Tag besucht hatte, das Zimmer. Ihr Vater erkannte ihn sofort und rief aus: ,Don! Wie zum Teufel geht es dir?‘
Eine Schwester rannte ins Zimmer, da sie über den Lärm besorgt war. Er sah sie an und sagte: ,Wer zum Teufel sind Sie?‘ Das war bedeutsam, da die Neurologen sagten, dass er wegen der 11-stündigen Operation höchstwahrscheinlich einen Hirnschaden erlitten habe. Nein, überhaupt nicht! Er erkannte diejenigen, die er kannte, und erkannte diejenigen nicht, die er nicht kannte – wie die Schwester.
Der Neurologe kam herein, nachdem ihm berichtet worden war, dass der Mann aus dem Koma erwacht war, und fragte ihn mit überlauter Stimme, ob er wisse, wo er sei. Seine Antwort an den Neurologen war: ,Ich weiß, wo ich bin, und ich bin auch nicht taub.‘
Alles, was Sheelah jetzt wissen will, ist, was Scientology ist. Ich habe ihr dazu gratuliert, einen perfekten Beistand gegeben zu haben. Sheelas Vater geht es großartig und ihr auch!“
Lernen Sie selbst wie man mit dieser einfachen Methode einer bewusstlosen Person helfen kann.
Die Scientology kirche bietet allen interessierten Menschen eine kostenlose online Ausbildung an um anderen Menschen, aber auch sich selbst zu helfen.
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Tattva viveka hinterfrägt die Scientology Hysterie
“Advocatus Diaboli – Mein Besuch bei Scientology” so der Titel eines Textes der Ronald Engert in der neuesten Ausgabe 43 der Zeitschrift “Tattva Viveka – Zeitschrift für Wissenschaft, Philosophie und spirituelle Kultur” veröffentlichte. Ich bringe hier eine kurze Einleitung als Zitat aus der Zeitschrift, der gesamte Text kann mit dem Link am Ende eingesehen werden.
Kaum eine neureligiöse Bewegung wird so kontrovers und mit so viel Feindseligkeit betrachtet wie Scientology. Was steckt dahinter? Was sind das für Leute? Der Chefredakteur wagte sich in die Höhle des Löwen und entdeckte ganz normale Menschen.
Heutemorgen traf ich meine Hausmitbewohnerin im Treppenhaus. Ich erzählte ihr von meinem Besuch bei Scientology in Frankfurt/M. vom Vortag. Ihre Reaktion war ein angstvolles und entsetztes Gesicht mit dem Kommentar: »Wie gruselig!« Dieses »Wie gruselig!« wiederholte sie ungefähr dreimal.
Dazu muss gesagt werden, dass meine liebe Mitbewohnerin Gymnasiallehrerin ist, ca. 35 Jahre alt und alternativ eingestellt. Man kann sie wohl als Musterbeispiel der Kulturkreativen einordnen.
Auch im Vorfeld meines Besuchs war die Reaktion von Bekannten Angst und Schrecken, begleitet von der Zusicherung einer Befreiungsaktion, sollten mich die Schergen von Scientology nicht mehr raus lassen.
Nun, ich wagte den Gang in die Höhle des Löwen, oder schlimmer noch, in den Abyss des Bösen. Und siehe da: es handelt sich um ganz normale Menschen. Ja, ich würde sagen, um gesunde Menschen.
In der Vorbereitung auf den Interview-Termin habe ich mir natürlich das Material angeschaut und recherchiert. Ich schaute mir die einschlägigen TV-Berichte von Aussteigern an, ein Interview mit Ursula Caberta in Hamburg, die als die prominenteste »Aufklärerin« gegen Scientology gilt, und ich schaute mir die Schriften und Videos von Scientology selbst an.
Mein Grundsatz als Journalist war und ist es, mit den Leuten selbst zu reden und mich nicht auf Informationen aus 2., 3. oder gar 4. Hand zu verlassen, Interpretationen, Bewertungen, Pauschalurteile von anderen Interessengruppen, weltanschaulichen oder religiösen Gegnern oder psychisch angeschlagenen Individuen.
Lesen Sie den gesamten Text mit vielen Hintergrundinformationen
Scientology Kirche: Verfassungsschutz Skandal in Berlin
SOFORTIGE KONSEQUENZEN VON INNENSENATOR SCHÖNBOHM GEFORDERT
(BERLIN/MÜNCHEN) Im Jahre 1998 sorgt ein Intrigensumpf in der Berliner Polizeispitze immer wieder für Schlagzeilen. Auslöser war ein anonymes Schreiben. Darin wurde dem damaligen Polizeidirektor Otto D. wahrheitswidrig eine Scientology-Mitgliedschaft angedichtet. Mit den mysteriösen Vorgängen haben sich bereits die Berliner Justiz und der damalige Innensenator Jörg Schönbohm eingehend auseinandergesetzt. Aus einer veröffentlichten Mitteilung der Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz München) geht hervor, daß an dem Denunzierungsskandal Agenten das Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz beteiligt sind, deren Vorgehen “an schmutzige Stasi- Methoden erinnere”. Just zu dem Zeitpunkt als der leitende Polizeibeamte Otto D. befördert werden sollte, erhielten Innensenator Jörg Schönbohm, Polizeipräsident Saberschinski, der Polizei-Gesamtpersonalrat und eine Tageszeitung Ende März anonyme Post. Inhalt: Polizeidirektor Otto D. sei Scientology-Mitglied und hätte einen Mitarbeiter genötigt, der aus der Gruppierung austreten wollte. Die Berliner Staatsanwaltschaft nahm trotz der Anonymität des Pamphlets sofort unfangreiche Ermittlungen gegen Otto D. auf. Mehrere Durchsuchungsaktionen erbrachten keinerlei Hinweise auf eine Scientology-Zugehörigkeit des leitenden Polizeibeamten. Auch die Scientology Kirche führte nach zahlreichen Presseanfragen vor Ostern genaue Recherchen durch und konnte eine Mitgliedschaft des Polizeibeamten definitiv ausschließen.
Dennoch wurde Otto D. von seinen Aufgaben entbunden und nach Presseberichten in verschiedenen Berliner Zeitungen von seinen Vorgesetzten “wie ein Aussätziger behandelt”. Die Scientologen an die Adresse des Innensenators: “Otto D. wurde Opfer unverantwortlicher öffentlicher Spekulationen amtskirchlicher Anti-Sekten-Funktionäre, wie dem Pfarrer Thomas Gandow. Auch der von Innensenator Schönbohm initierte Verfassungschutzaktivismus provoziert ein übles Klima von Hysterie und Denunziantentum. Wer aus dem Broterwerb von unbescholtenen Menschen abstruse Unterwanderungstheorien konstruiert und in Ermangelung von Fakten beim Verfassungschutz ein ‘vertrauliches Telefon installiert, fordert eine Blockwartmentalität und anonymes Anschwärzen geradezu heraus und wird dann die Geister, die er rief, nicht mehr los.”
Und genau so kam es: Der Anwalt von Otto D. erhielt anfang Mai von Polizeipräsident Saberschinski ein “Behördenzeugnis”. Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz, “bestätigte” in einem Einzeiler die Mitgliedschaft von Otto D. bei der Scientology Kirche Berlin. Dies sei mit “geheimdienstlichen Mitteln” festgestellt worden. Allein das mit den “geheimdienstlichen Mitteln” traf zu. Denn zur gleichen Zeit knüpften im Hintergrund Geheimdienstagenten vom Verfassungschutz mit Stasimethoden ihre Fäden, um die Menschenjagd auf Polizeidirektor Otto D. anzuheizen und seine Karriere durch Intrigen zu ruinieren, wie die Scientology Kirche lückenlos nachweisen kann. Von Mitte April bis Anfang Juni versuchten Verfassungschutzagenten den 25-jährigen Max M. (Name von der Redaktion geändert) mit Anrufen und in sieben persönlichen Gesprächen als bezahlten Spitzel anzuheuern. Max M. ist Student und Teilzeit-Mitarbeiter in der Berliner Scientology Kirche. Die Anwerbeversuche von drei Agenten bestanden aus einer Mischung von persönlichen Drohungen und guten Worten. An Äußerungen, wie “denken Sie an Ihre Zukunft”, “das ist kein Spiel”, “sind Sie vorbestraft?” und “Sie sind doch intelligent und zuverlässig” und “bei uns verdienen Sie mehr,” erinnert sich Max M. aus diesen Anwerbeversuchen. In einem China-Restaurant bekam er am 21. April schon einmal dezent 300 Mark unter die Zigarettenschachtel geschoben.
Für Geld sollte er regelmäßig als informeller Mitarbeiter Insider-Informationen aus der Berliner Scientology Kirche liefern, insbesondere über Vorstandsmitglieder. Man würde einen Fragenkatolog erarbeiten.
Bei einem Treffen in einem Café am 15. Mai – also deutlich nach der behaupteten Scientology- Mitgliedschaft des Polizeidirektors Otto D. in ihrem Behördenzeugnis – ließ einer der Geheimdienstler, der sich bei einem früheren Treff mit einem Verfassungschutzausweis als Herr Dörfler vorstellte, die Katze aus dem Sack. Er eröffnete Max M.: Sie bekommen 5.000 Mark, wenn Sie uns eine konkrete Information besorgen, einen Beweis, ob der Polizist Otto D. Mitglied der Scientology ist oder nicht. Und wenn Sie den Beweis erbracht haben, kann das Geschäft losgehen.
Dabei blieb es nicht. Bei einem weiteren abendlichen Treffen am 21. Mai in einem Park hakten die Geheimdienstler nach. Max M. erinnert sich genau an seinen zehnten Kontakt. Er berichtet:
“Am 26.5.98 um 21 Uhr, an der besagten Straßenecke; die zwei Männer warteten schon auf mich. Wir gingen in den Park und setzten uns auf einen Holzblock, der einen Sandkasten umzäumte. Links saß Herr Dörfler, rechts von Herr Dörfler der andere Mann. Aus der Hemdtasche von Herrn Dörfler schaute das Geld heraus. Dann stellten sie einige Fragen: Ob ich was von diesem Herrn Otto D. wissen würde und weshalb ich so selbstsicher getan habe im Café und gesagt habe, daß dies kein Problem sei, etwas über Herrn Otto D. herauszufinden? Ich erklärte, daß die Scientology Kirche keine Geheimnisse habe. Ich käme ohne weiteres an die Mitgliedslisten heran und ich könne Ihnen zuverlässig mitteilen, ob Herr Otto D. Mitglied der Berliner Scientology Kirche sei. Daraufhin drückte mir Herr Dörfler einen Stapel Geld in die Hand: 5.000 Mark in Hundertmarknoten. Er meinte dazu, daß dies echtes Geld sei. Als ich ging, meinten sie noch, hier höre jetzt ihr Schutz für mich auf, und ich solle auf das Geld aufpassen.”
Erstmals wurde Max M. am 16. April an einer Berliner S- Bahnstation von den Verfassungschutz- Schnüfflern angesprochen. Auf die Frage, wie sie gerade auf ihn kämen, hielten sich die Geheimdienstler immer bedeckt. Er würde es nie erfahren. Sie sagten Max M. nur soviel: Sie hätten einen Tip von Kollegen aus dem “Ländle” erhalten. Was damit gemeint ist, konnte sich Max M. dann aber schnell zusammenreimen. Er stammt aus Baden-Württemberg und seine Mutter hatte ihn vor Jahren zu einem fanatischen Scientology-Gegner bei der Polizei geschleppt. Von dort landeten seine persönlichen Daten ganz offensichtlich beim baden-württembergischen Landesamt für Verfassungsschutz und wanderten weiter zu den Kollegen nach Berlin. Der Verfassungsschutz im “Ländle” machte kürzlich internationale Schlagzeilen, weil einer seiner Beamten im Rahmen der Scientology-Beobachtung wegen illegaler Spionage-Tätigkeiten und anderer strafbarer Delikte von den Behörden in der Schweiz verhaftet wurde.
Pünktlich zum einjährigen Jubiläum des Beschlusses zur Scientology-Beobachtung haben nun auch die Berliner Verfassungsschützer ihren Skandal.
Denn Max M. vertraute am Wochenende seine Verfassungsschutz- Kontakte in allen Einzelheiten Vertretern der Scientology Kirche an und bat diese, die von den Verfassungsschützern gestellten Fragen in seinem Auftrag zu beantworten. Er erklärte seine Bereitschaft, über seine Erfahrungen bei Bedarf vor Gericht auszusagen.
Mehr Stasi Geschichten des heutigen Verfassungsschutzes gibt es hier
ARD Spielfilm “Bis nichts mehr bleibt” analysiert
Um diesen Spielfilm etwas besser zu verstehen, sollten sich Menschen über grundlegendste Manipulationtechniken Kenntnis verschaffen. Als Beispiel weshalb dies wichtig ist, können Sie nun den ersten Satz dieses Artikels etwas genauer untersuchen. Ist dieser manipulativ oder nicht? Ja, er ist es ganz klar. Ich erzeuge damit bei Ihnen bereits den Eindruck, dass der Spielfilm manipulativ ist, obwohl es vielleicht ja gar nicht so ist. Deshalb ist es umso wichtiger dass Sie – egal mit wem Sie es zu tun haben – Kenntnisse über Manipulationstechniken haben. Ich werde dazu in der Zukunft einige Beiträge veröffentlichen. Es gibt aber im Internet einige sehr gute Seiten, geben Sie einfach “Manipulationstechniken” ein.
Hier also eine kleine Analyse des Spielfilms von Sabine Weber, der ich mich vorbehaltlos anschliessen kann:
1. Zunächst einmal zieht sich die Darstellung von Scientologen als grinsende, gefühlskalte und lieblosen Roboter durch den gesamten Film. Es wird suggeriert, dass unsere Mitglieder im Laufe ihres Erlösungsweges stetig an Kälte und Gefühllosigkeit hinzugewinnen, während ihr Lächeln zunehmend festfriert. Dies ist ein direkter Angriff auf die Menschenwürde sämtlicher Scientologen und ich halte ihn für zutiefst menschenverachtend. Kein Scientologe würde sich einer solch faschistoiden und gefühlskalten Gemeinschaft auch nur eine Sekunde lang anschließen.
2. In dieses menschenverachtende Menschenbild passt auch die Darstellung, dass Kindern jede Liebe verweigert wird und diese in der Folge ebenfalls zu kleinen Robotern verkommen. Auch hier handelt es sich um eine überaus bösartige und menschenverachtende Suggestion. Die Liebe zu einem Kind und die kindgerechte Behandlung ist ein Schlüsselfaktor im Umgang mit ihnen. Es ist Teil unserer Lehre, Kinder mit dem GLEICHEN RESPEKT zu behandeln, wie einen Erwachsenen, d.h. dass man sie ernst nimmt, ihre Ängste, ihre Gefühle und ihre Bedürfnisse. Hubbard war strikt gegen die Erziehungsmethoden der Vergangenheit, bei denen man dazu tendierte Kinder wie “kleine Hunde” abzurichten. Er wollte Kinder mit Liebe und Respekt behandelt sehen, wobei man ihre Freiheit und Selbstbestimmung so wenig wie möglich einschränkt.
Link zum Thema Scientology Kindererziehung
3. Alle Auditing-Prozesse und Übungen im Film sind verfälscht dargestellt und hätten in dieser Form keinerlei Nutzen für irgendjemanden, im Gegenteil. Es bestehen gewisse Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Übungen, mehr jedoch nicht.
4. Im Auditing wird niemals geschrieen. Auditing funktioniert nur bei absolutem Vertrauen zwischen den beiden beteiligten Personen. Dazu gehört auch menschliche Wärme. Alle Informationen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Ein Verstoß gegen diese Regel wird disziplinarisch schwer geahndet und kann zum Ausschluss aus der Kirche führen.
Link zum Thema Auditing
5. Kritik mit konkreten Angaben wird in Scientology als konstruktiv angesehen und eben NICHT abgelehnt. Es gibt in jeder Kirche mindestens fünf Anlaufstellen, an die man sich bei Beschwerden wenden kann und soll. Die kontinuierliche Reform innerhalb der Kirche gehört ebenso zu unserem Glaubenskonzept, wie bei dem Erlösungsweg eines Einzelnen.
6. Die Geschichte, auf der dieser Film basieren soll, hat sich komplett anders zugetragen. Sehen Sie dazu unsere Dokumentation unter http://www.scientology-tv.de. Tatsächlich bilden die Weltanschauungs- und Sektenbeauftragten den Hauptfaktor, warum Konflikte innerhalb von Familien entstehen, die sich scheinbar NICHT mehr lösen lassen, so auch im Falle der Familie von Rönn. In dem Moment als sich Ursula Caberta einschaltete bildeten sich unüberwindbare Fronten, die dazu führten, dass das Familiengericht das Sorgerecht schließlich der Mutter zusprach und die Familie vollständig zerbrach.
Weitere Hintergründe zur Geschichte rund um die Familie Rönn finden sie hier
ARD Spielfilm über Scientology “Bis nichts mehr bleibt”
Auf eigenem Videokanal und mit neuen Webseiten werden Fakten und Hintergründe zu diesem Fall aufgezeigt werden. Schwere Manipulationsvorwürfe gegen Hamburger Senatsangestellte; eine Klage ist in Vorbereitung.
An einer Pressekonferenz hat die Scientology Kirche am Donnerstag einen eigenen 40-minütigen Dokumentationsfilm vorgestellt, der Hintergründe zum geplanten Spielfilm der ARD zeigt.
Der ARD Film zeigt ein Sorgerechtsdrama, das aber tatsächlich ganz anders abgelaufen ist. In Interviews mit der Mutter und dem Sohn wird ersichtlich, dass die Kontakte zwischen Vater (Ex Mitglied der Scientology Kirche) und dem Sohn gut geklappt hatten bis zu dem Zeitpunkt als die Hamburger Senatsangestellte Ursula Caberta sich eingemischt hat.
Mit verschiedensten Intrigen und Einflussnahmen versuchte sie vergeblich den Kontakt von Mutter und Sohn zu unterbinden. Gericht und Jugendamt stellten sich dem aber entgegen. Scientology wirft den Autoren des ARD-Filmes vor, die Recherchen nur einseitig durchgeführt zu haben und von Caberta manipuliert worden zu sein. Zahlreiche Szenen im Film sind schlicht falsch. Die ARD verletzt damit verschiedene Programmrichtlinien.
Der Film der Scientology Kirche wird in Kürze auf einem neuen Videokanal aufgeschaltet (http://www.scientology-tv.de/). Die Scientology Kirche will damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, alle Fakten zu sehen und sich dann ein eigenes Bild zu machen. Weitere Filme mit Hintergrunddaten sind geplant.
Anhand eines weiteren Beispiels (Stern TV hatte einen völlig erfundenen Aussteiger präsentiert und musste den Film vom Netz nehmen) zeigte die Scientology Kirche auf, dass auch dort Ursula Caberta den Fall „vermittelt“ hatte.
Die Scientology Kirche wird noch diese Woche bei der Stadt Hamburg (Arbeitgeberin von Ursula Caberta) eine Aufforderung zur Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach einreichen. Falls dies nicht anerkannt wird, will sie die Anerkenntnis gerichtlich durchsetzen.
Bereits wurden 8 von insgesamt 22 angeblichen Aussteiger-Fällen im Detail dokumentiert. Dabei hatte Caberta angebliche Aussteiger mit falschen Stories präsentiert. Es wurde ihnen ein Forum geboten und diese an verschiedene Medien und Behörden vermittelt. Die genaue Schadensersatzsumme wird später nachgereicht werden.
Wie die ARD die Menschen mit dem Film “Bis nichts mehr bleibt” manipuliert
Die Scientology Kirche hat in den letzten Tagen auch verschiedene Websites kreiert, welche Fakten zu Scientology und zur Kontroverse in Deutschland und der Schweiz präsentieren:
http://www.scientology-fakten.ch
http://www.scientology-fakten.de



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