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Die von Caberta konstruierte “Scientology Kritikerbekämpfung” hinterfragt

November 19, 2011 2 Kommentare

Der oft erwähnte Vorwurf “Scientology bekämpfe Kritiker mit allen Mitteln” wobei auch illegale Aktionen gutgeheissen würden, wird in einem beeindruckenden Artikel auf der Website http://www.Scientology-fakten.de aufgegriffen. Die Haltlosigkeit solcher Vorwürfe wird dokumentiert und auch beschrieben was die wirklichen Grundlagen dieser Vorwürfe sind.

Eine Bekämpfung von „Kritikern“ gibt es in Scientology nicht. Allenfalls verteidigt sich die Kirche offensiv gegen Verleumder mit den rechtlich erlaubten Mitteln.

In besagtem Artikel geht es hauptsächlich um Ursula Caberta, welche Scientology seit nunmehr Jahrzehnten angreift und selbst gerichtlich krimineller Taten für schuldig befunden wurde.
Lesen sie den Artikel auf der Scientology Fakten Seite um die Hintergründe und Manipulationsversuche Cabertas besser zu verstehen.
Hier einige interessante Auszüge aus diesem lesenswerten Artikel:

Im Grunde sagt der Scientology Gründer L. Ron Hubbard nichts anderes, als der Begründer der christlichen Kirche Jesus Christus im Matthäus Evangelium mit den folgenden Worten in der bildhaften Sprache seiner Zeit ausgedrückt hat:

„Richtet nicht, auf dass Ihr nicht gerichtet werdet. Denn mit welcherlei Gericht Ihr richtet, werdet Ihr gerichtet werden. Und mit welcherlei Maß Ihr messet, werdet Ihr gemessen werden. Was siehst Du aber den Splitter in Deines Bruders Auge und wirst nicht gewahr des Balkens in Deinem Auge? Oder wie darfst Du sagen zu Deinem Bruder: Halt, ich will Dir den Splitter aus Deinem Auge ziehen? Und siehe, ein Balken ist in Deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus Deinem Auge, danach sieh zu, wie Du den Splitter aus Deines Bruders Auge ziehest.“

(Matthäus 7, Vers 1-5)

Danach geht also auch die christliche Lehre nach den Worten ihres Stifters davon aus, dass ein „Krittler“ von seinen eigenen wesentlich schlimmeren moralischen und/oder gesetzlichen Übertretungen (= „Balken im eigenen Auge“) ablenken will, indem er an anderen wegen ihrer geringeren vermeintlichen und in der Regel obendrein dramatisierten Übertretungen (= „Splitter im Auge“) beißende Krittelei übt. Diese Grundwahrheit gilt auch in Scientology.

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Dass Caberta die Meinungsfreiheit der Scientologen beschneiden will, wird u.a. auch durch mehrere von Caberta gegen die Scientology Kirche im eigenen Namen (aber vom Staate finanzierten) Unterlassungsklagen vor dem Hamburger Landgericht bestätigt. Weil die Scientologen sie wegen der Verbreitung sog. „Sektenfilter“ zur Ausfilterung von Scientologen aus dem Berufs- und Geschäftsleben als „Menschenrechtsverletzerin“ und ähnliches bezeichnet hatten, klagte Caberta gegen diese kritischen Meinungen. Sie verlor rechtskräftig bis rauf zum Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 1998. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Kritik und verurteilte die von Caberta im Jahre 1995 eingeführte Praxis von „Sektenfiltern“ im Jahre 2005 als verfassungswidrigen Verstoß gegen Art. 4 GG (Religionsfreiheit), auf den sich Scientologen als Anhänger der Scientology Kirche zu Recht berufen können.

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3. Verleumdung ist keine „Kritik“
Aus dem in Ziffer 1. oben dargestellten Lehrsatz der Scientology Religion ergibt sich für Extremfälle wie die öffentliche Verleumdung von Menschen oder auch der Scientology Kirche, dass sich die Verleumder offenbar in einer Extremsituation befinden, die sie zu extremen Verleumdungen verleiten, um ihr vorausgegangenes, unmoralisches oder auch kriminelles Verhalten nachträglich zu rechtfertigen oder weniger schlimm erscheinen zu lassen. Der von Caberta hierzu herangezogene Aufsatz von Herrn Hubbard („Krittler der Scientology“) bezieht sich auf solche Extremfälle von öffentlicher Verleumdung und sonst gar nichts.

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Die Behörden haben auch zu keiner Zeit irgendwelche Belege zur Stützung der Unterstellung über „Kritikerbekämpfung“ vortragen können. In Wahrheit macht die Scientology Kirche von den erlaubten Mitteln des Rechtsstaats Gebrauch, um gegen üble Verleumder vorzugehen. Dazu gehört das Recht zum Gegenschlag im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung wie auch das Vorgehen vor Gericht. Dies sind die Mittel, die sie eingesetzt hat, um sich gegen verleumderische Angriffe zu wehren. Die letzten Klagen dieser Art gegen Verlagshäuser oder Einzelpersonen sind mittlerweile 13 Jahre her und bezogen sich auf die Verbreitung unwahrer und übler verleumderischer Behauptungen. Natürlich handelte es sich dabei um absolut grobe und üble Unwahrheiten, die bundesweit verbreitet worden waren und deren Quelle – man ahnt es schon – eine vorbestrafte Dame namens Sautter war, die wiederholt für Geheimdienste tätig gewesen war und bei ihrer eigenen Strafgerichtsverhandlung in Anwesenheit der Presse sich obendrein unwahrer Weise damit rechtfertigte, dass sie alle ihre bisherigen Straftaten im Auftrag der Scientology Kirche gemacht habe (siehe dazu weiter unten die Feststellungen der StA Hamburg).

Vor VS-Beamten machte die besagte Dame sogar die Aussage, im Auftrag des Rechtsanwalts der Kirche habe sie gegen eine vermeintliche „Kritikerin“ einen Bombenanschlag verüben sollen. Dabei war die besagte Dame zu keiner Zeit jemals Mitglied der Scientology Kirche gewesen und hatte niemals jemals einen Kontakt zu ihr oder ihrem Anwalt gehabt. Der Verlag, der solche Verleumdungen ungeprüft verbreitet hatte, musste letztlich dem Anwalt der Kirche, der kein Mitglied der Kirche ist und niemals war, laut Urteil des Oberlandesgerichts München Schadensersatz in Höhe von 30.000 DM zahlen.

Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg hat in einem mehrjährigen von Caberta im Jahre 1991 eingeleiteten Ermittlungsverfahren, in dem sie genau dieselben Vorwürfe über die Scientology Kirche erhoben hatte wie die hier zu Frage stehenden, durch Einvernahme der von ihr als Zeugen genannten sog. „Kritiker“ und „Aussteiger“ bereits am 23.6.1994 bestätigt, dass an dem Gerücht der „Bekämpfung von Kritikern“ und „Aussteigern“ nichts dran ist. Wörtlich kam die Staatsanwaltschaft Hamburg nach umfangreichen Zeugeneinvernahmen zu folgenden Schlüssen:

Zum angeblichen Verhalten gegenüber „Aussteigern“:

„Die durchgeführten Ermittlungen haben keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der verbreiteten Meinung gegeben, die Scientology-Organisation benutze die ihr etwa im Rahmen des Auditing-Verfahrens bekannt gewordenen Privatgeheimnisse zum Nachteil von Aussteigewilligen. … Im Ergebnis sind keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Scientology-Organisation systematisch Repressalien gegen Aussteiger verübt.“

Zur angeblichen „Kritikerbekämpfung“:

„Die Annahme, die Scientology-Organisation würde gegen ihre öffentlich auftretenden Kritiker mit strafbaren Aktionen bis hin zu Mordanschlägen vorgehen, hat sich nicht bestätigt. … Die Behauptungen der Zeugin Sautter sind nicht glaubhaft. … Der Zeugin Sautter werden in einer Anklageschrift der StA Memmingen Urkundenfälschung in 2 Fällen, Betrug in 5 Fällen, Diebstahl in einem besonders schweren Fall sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Aus einem zu ihrer Schuldfähigkeit erstellten fachärztlichen Gutachten vom November 1992 ergibt sich, dass die Zeugin mehrfach wegen Betruges und unter anderem wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen vorbestraft ist. In einem vorangegangenen Gutachten wurde der Zeugin eine neurotische Persönlichkeitsstörung in Form einer Pseudologia phantastica bescheinigt. Die Zeugin neige dazu, durch Lügengeschichten mehr aus sich zu machen und sei auch bei der Aufdeckung von Widersprüchen um Ausreden nicht verlegen. … Der untersuchende Facharzt bescheinigte der Zeugin die klassischen Merkmale einer Hysterie mit enormem Anerkennungs- und Anlehnungsbedürfnis mit der Neigung zur Dramatisierung des Geschehens und phantastischer Umgestaltung von Tatsachen.“

Damit hatte die StA Hamburg bereits im Jahre 1994 die von Caberta in die Welt gesetzten Vorwürfe und Gerüchte widerlegt. Dennoch verbreitet sie heute noch wider besseres Wissen diese Unwahrheiten, obwohl sie die obigen Feststellungen der StA Hamburg sehr wohl kennt. Gleichzeitig bestätigten die oben zitierten Feststellungen der StA Hamburg wieder einmal die Richtigkeit des zu Anfang genannten Hubbard-Zitats, über das sich Caberta letztlich nur aufgrund ihrer eigenen Selbstvorwürfe aufregt, um die Kritik an ihrem eigenen früheren strafrechtlich relevanten Verhalten vom Tisch zu wischen. Unparteilichkeit, Neutralität, Objektivität, Sachlichkeit, Unbefangenheit und Zuverlässigkeit – die für Behörden und einen Staatsdiener generell rechtlich geltenden Verhaltensmaßstäbe – sind nach alledem keine Eigenschaften mehr, die sie in ihrem Verhalten und Äußerungen im Verhältnis zur Scientology Kirche heute noch in Anspruch nehmen oder auf die sie sich heute noch berufen kann. Das ist auch von der Presse im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht zu berücksichtigen und von Behörden im Rahmen ihrer Bindung an die genannten Werte der Unparteilichkeit, Neutralität, Wahrheit, etc. sowieso.

All das oben Gesagte widerlegt auch die Unterstellung einer angeblichen „Fair Game Doktrin“ bei der Scientology Kirche. Eine solche gibt es nicht. Eine interne Kirchenrichtlinie, die von Caberta gerne zur Stützung dieser Unterstellung herangezogen wird, obwohl sie nie die vermeintliche Bedeutung hatte, war vor bereits 40 Jahren aufgehoben worden. Diese Tatsache verschweigt Caberta in ihren Verleumdungen über Scientology ebenfalls gerne, damit ihre öffentlichen Behauptungen gar nicht erst als unwahr in Frage gestellt werden können.

Alle Mitglieder der Kirche sind jedenfalls zu allen Zeiten aufgerufen und aufgefordert, sich an Moral und Gesetz zu halten und nicht die Regeln des guten Anstands zu missachten. Verstöße dagegen werden kirchenintern disziplinarisch geahndet.

Ursula Caberta’s “Arbeitsgruppe Scientology” wird aufgelöst


Auflösung der Arbeitsgruppe war verfassungsrechtliche Notwendigkeit Scientology fordert nach wie vor Entlassung von Caberta

Die Scientology Kirche Deutschland begrüßt die Auflösung der Arbeitsgruppe von Ursula Caberta, die sie schon seit Jahren gefordert hatte. Das rechtswidrige Agieren Caberta´s war wiederholt Anlass von Gerichtsprozessen gewesen. Die Scientology Kirche und ihre Mitglieder mussten diese anstrengen, um diskriminierende Handlungen wie Cabertas verfassungswidrigen Sektenfilter oder polemische und unwahre Behauptungen über Scientology zu unterbinden und generell Caberta`s Arbeitsgruppe in die Schranken des Rechts zu verweisen.

* Bereits Ende der 90er Jahre hatte Caberta einen Prozess gegen die Scientology Kirche verloren, welche die folgenden Vorwürfe gegen sie erhoben hatte: „Missachtung des Grundgesetzes (Artikel 3,4 und 5), Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes, widerrechtliche Boykottaufrufe“.
* Sowohl das LG und OLG Hamburg (Az. 7 U 128/97) gaben der Scientology Kirche Recht, aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte diese Vorwürfe gegen Caberta erheben zu dürfen. Für diese Vorwürfe gibt es heute wesentlich mehr und massivere Anhaltspunkte als im Jahre 1997/98.
* Aufgrund der Annahme eines zinslosen und tilgungsfreien „Darlehens“ von 75.000 USD von einem mittlerweile verstorbenen US-Millionär hatte die Scientology Kirche im Jahre 2000 Anzeige wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bei der Hamburger Staatsanwaltschaft erstattet. Das Strafverfahren endete jedoch mit einem Deal der beteiligten Parteien, wobei das Verfahren gegen Caberta wegen Vorteilsnahme unter Auflage einer Geldbusse von 7.500 Euro im Juni 2002 eingestellt wurde. Caberta hatte sich durch dieses Verhalten korrumpiert und gänzlich unglaubwürdig gemacht. Deshalb hatte die Scientology Kirche schon damals Caberta´s fristlose Entlassung als einzig richtige Maßnahme gefordert.
* Ein Hamburger Gericht hat bereits im Jahre 2003 die verfassungsmäßig geforderte Neutralität im Falle von Caberta als nicht erfüllt angesehen. Ein weiteres Hamburger Gericht kritisierte den Senat im Jahre 2008 für das Fehlen disziplinarrechtlicher Schritte wegen der wiederholten Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch Caberta´s Arbeitsgruppe und der damit verbundenen politischen „Ladehemmung“.
* Noch im April 2010 hatten die Anwälte der Scientology Kirche der Stadt Hamburg mit einer Schadensersatzklage gedroht, weil Caberta zum X-ten Male die erfundenen Stories vermeintlicher Aussteiger im Fernsehen mit dem Mantel der Glaubwürdigkeit versehen hatte. Der Senat hat offenbar auch hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen und Caberta generell die Zuständigkeit für solche Personen entzogen.
* In der letzter Zeit war Caberta wiederholt mit Mitgliedern der Terrorgruppe Anonymous in der Öffentlichkeit aufgetreten. Diese Gruppe ist international nicht nur für rechtswidriges Computer-Hacking bekannt geworden. Repräsentanten dieser Vereinigung sind wiederholt auch wegen sog. „hate crimes“ in den USA zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein Münchner Anführer dieser Gruppe wurde 2009 wegen Verbreitung von Nazisymbolen verurteilt. Auf den Blogs von Anonymous finden sich auch immer wieder Links zu Kinderpornographie-Seiten. Im Zusammenhang mit Anonymous ließ Caberta jegliche Distanzierung von diesen rechtswidrigen Auswüchsen vermissen.

Faktencheck über Scientology Sendung “Hart aber fair”

September 2, 2010 4 Kommentare

Am 31.3.2010 wurde bei “Hart aber Fair” das Thema Scientology diskutiert. Obwohl das Verhältnis von 4 Gegnern zu einem Scientologen nicht fair war, entwickelte sich die Diskussion relativ fair. Wir sind einigen Vorwürfen gegen Scientology nachgegangen und haben die Fakten überprüft. Der folgende Text wurde der Redaktion “Hart aber Fair” am 13.4. zugestellt. Es wurde eine Stellungnahme in Aussicht gestellt.Trotz Nachhaken gab es bis heute (15.5.) keine Replik. Selbstverständlich werden wir eine Reaktion der Redaktion berücksichsichtigen, sollte sie eintreffen.

Betrifft: Hart aber Fair Sendung vom 31.3. zum Thema Scientology

Faktencheck!

Zur Frage der Anerkennung des Schutzes aus Art. 4 GG durch staatliche Gerichte bezüglich der Scientology Kirchen in Deutschland

In der Diskussion wurde der Scientology Kirche unterstellt, Urteille fälschlicherweise als Religionsanerkennungen zu präsentieren. Wir sind dem nachgegangen und haben gesehen, dass dieser Vorwurf schlicht falsch ist. Hier die Fakten!

Zu den Bundesarbeitsgerichtsbeschlüssen von 1995 UND 2002:

1. AUSGANGSLAGE:

STETTLER (Zitat aus der Sendung):

„In Deutschland allein gibt es ungefähr 50 Gerichtsurteile, die sagen, dass Scientology und die Scientologen den Schutz von Art. 4 des GG – Religionsfreiheit – (Zwischenruf Handl: Das stimmt nicht) haben. Es gibt viele Länder, z.B. Spanien ..

PLASBERG: Herr Stettler, ich möchte Sie wörtlich nehmen ..

STETTLER: … ist Scientology als Religion anerkannt“

PLASBERG: Herr Stettler, ich möchte Sie wörtlich nehmen, wenn Sie sagen, dass es viele Gerichte gibt, die Ihre Religionseigenschaft anerkannt haben, dann möchte ich unseren Zuschauern einmal zeigen, mit welcher Methode Sie Gerichtsurteile, die tatsächlich ergangen sind, interpretieren in Ihrem Sinne.

STELLUNGNAHME:

Die Aussage von Herrn Stettler an dieser Stelle war zweiteilig, nämlich wie folgt:

a) „Es gibt ungefähr 50 Gerichtsurteile, die sagen, dass Scientology und die Scientologen den Schutz von Art. 4 GG – Religionsfreiheit – haben.“

b) „Es gibt viele Länder z.B. Spanien, wo Scientology als Religion anerkannt ist.“

Diese zweiteilige Aussage wird vom Moderator Herrn Plasberg umgemünzt, indem er „ihn wörtlich nimmt“, Herr Stettler habe gesagt, „dass es viele Gerichte gibt, die Ihre Religionseigenschaft anerkannt haben.“ Hierbei wird impliziert, dass deutsche Gerichte gemeint sind. “Beim Wort genommen“ hat er Herrn Stettler jedoch nicht, wenn er diese beiden Aussagen zu einer – wie dargestellt – zusammenfasst.

RICHTIG IST: Sowohl der erste Teil der Aussage von Herrn Stettler als auch der zweite Teil entsprechen der Wahrheit, aber auch die zusammengefasste Version von Herrn Plasberg.

zu a) In der Tat gibt es seit den 70er Jahren mehr als 50 Urteile deutscher Gerichte, in denen sie entweder den Vereinen der Scientology Kirche oder ihren Mitgliedern den Schutz aus Art. 4 GG zugesprochen haben. Dass dies eine Anerkennung der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft darstellt, hat Herr Stettler NICHT geäußert. Jedenfalls gibt es diese Urteile sowohl für die organisatorische Gemeinschaft als auch für deren Mitglieder.

Ausdrücklich wurde den Vereinen der Status als Religionsgemeinschaft von deutschen Gerichten in den folgenden Urteilen bestätigt, wobei wegen des damit verbundenen Aufwands momentan einige ausgewählte Zitate von Gerichtsentscheidungen aus den letzten 26 Jahren ausreichen sollten:

Bayerisches Verwaltungsgericht München, Urteil vom 25.07.1984, Az. M 1392 VII 84, Scientology Kirche Deutschland ./. LH München wegen Entzug der Rechtsfähigkeit:

„1. Der Schutzbereich des Art. 4 Abs. l und 2 GG erstreckt sich auch auf den Kläger. Der Kläger ist als Religionsgemeinschaft oder zumindest weltanschauliche Gemeinschaft anzusehen.“

Landgericht Hamburg Beschluss vom 17.2.1988 in der Sache Celebrity Center Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen Eintragung in das Vereinsregister als Idealverein, Az 71 T 79/85

„Doch sind die möglichen Kriterien einer Kirche im vorliegenden Fall zweifelsfrei erfüllt …“

Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 4.9.1990, Az IV 2 E 2234/86 in Sachen Scientology Mission Frankfurt./. Stadt Frankfurt wegen Sondernutzungserlaubnis:

S. 15: „Zu Recht geht der Kläger allerdings davon aus, daß ihm grundsätzlich der Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit zusteht. Denn bei der Scientology Kirche handelt es sich nach der Auffassung der erkennender/. Kammer um eine von Art. 4 Abs. 1. 140 GG i. V.m. Art. 137Ans. 2, Abs. 7 WRV geschützte Religions- bzw. Weltanschauungs­gemeinschaft.”

S. 20: „Gemessen an diesen aus der Verfassung sich ergebenden Maßstäben ist der Kläger nach Auffassung der Kammer als eine Religions- bzw. Weltanschauungs-gemeinschaft i.S.d. Art. 140 GG i. V.m. 137 Abs. 2, Abs. 7 WRV anzusehen, der das in Art. 4 Abs. l und Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Religionsfreiheit grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen kann.“

Landgericht Frankfurt – Urteil vom 07. Juni 1989, Ex-Mitglied ./. Scientology Mission Frankfurt wegen Rückforderung von Spendenbeiträgen, Az 2/4 O 471/88:

“Die Kammer geht mit der in Praxis und Lehre verbreiteten Ansicht davon aus, daß es sich bei der Scientology Kirche, bzw. ihren juristisch selbständigen Gliedern, also auch dem Beklagten, um eine Religionsgemeinschaft i.S. des Grundgesetzes handelt,“

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.8.1994, in Sachen Scientology Kirche Hamburg./. Freie und Hansestadt Hamburg, Az Bs III326/93 wegen Untersagung von Äußerungen:

„ a) Der Antragsteller kann sich nicht nur auf den Schutz des Art. 2 Abs. l GG berufen, der ihm das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nur unter einem dreifachen Vorbehalt gewährt, nämlich dem der Rechte anderer, dem der verfassungsmäßigen Ordnung und dem des Sittengesetzes. Es kommt in Betracht, daß ihm der Schutz auch des Art. 4 GG zusteht, der gegenüber Art. 2 Abs. l GG als lex specialis einen weiterreichenden, wenn auch keinen schrankenlosen Schutz gewährt (…). Die eigenen Angaben des Antragstellers sprechen dafür, daß ihn seine Lehre zu einer Weltanschauungsvereinigung im Sinne von Art. 4 GG macht. Ebenso sprechen dafür Äußerungen Außenstehender, nicht zuletzt auch Äußerungen, auf die sich die Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren stützt“.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil vom 7.3.2008, Az 1 U 99/03 in Sachen Scientology Kirche Deutschland und Scientology Kirche Hamburg ./. Land Hamburg wegen Amtshaftung (Schadensersatz):

Zunächst stellte das Gericht fest, dass es sich bei den die Kläger (Scientology Kirche Hamburg und Scientology Kirche Deutschland) betreffenden Äußerungen von Caberta

„um rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger als Weltanschauungsgemeinschaft [handelt].“

Weiter verwies das Gericht auf die klaren von Verfassungswegen vorgegebenen Grenzen bei staatlichen Äußerungen einer Behörde über eine Religionsgemeinschaft mit den folgenden Worten:

„Insbesondere hat sie ehrverletzende Äußerungen zu unterlassen, die über die reine Information hinaus in die grundrechtlich geschützte Rechtssphäre der Kläger eingreifen. Eine staatliche Stelle unterliegt, wenn sie sich warnend über das Wirken bestimmter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften äußert, im Interesse des betroffenen Grundrechtsträgers der Pflicht zur Zurück-haltung, Mäßigung und Sachlichkeit. Es gilt das Gebot der Neutralität und Toleranz, stets ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Schmähkritik ist unzulässig.“

Dazu auch einige Beispiele in denen Mitgliedern der Scientology Kirche die Berufung auf den Schutz ihrer religiösen Überzeugung als Scientologe im Sinne von Art. 4 GG ausdrücklich in anderen Urteilen ebenfalls bestätigt wurde:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 17.6.2004, Az 1 Bf 198/00 in der Sache SK-Mitglied ./, Stadt Hamburg wegen Unterlassung der Verbreitung des sog. „Sektenfilters“ (von der Behörde auch „Technologieerklärung“ genannt):

“Die Klägerin kann für ihren Glauben an die scientologische Lehre bzw. ihre Weltanschauung den Schutz des Art. 4 Abs. 1GG in Anspruch nehmen. Gemäss Art. 4 Abs. 1 GG ist die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Verständnisses ["BEKENNTNISSES"] unverletzlich.

Das Gedankengebäude der Scientology-Organisation befasst sich mit transzendenten Inhalten und der Stellung und Bedeutung des Menschen in der Welt. Werden die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie (THETA) und als THETAN sowie ihr Verhältnis zu dem als MEST bezeichneten Materiellen Universum und des Weges der durch unzählige Leben gewandelten Seele geglaubt, sowie der an Erlösungsstufen erinnernde Weg zu höheren Daseinsstufen (CLEAR und [OPERATING] THETAN) verinnerlicht, so liegt darin eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis.”

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Beurteilung mit Urteil vom 15.12.2005 rechtskräftig bestätigt (Az. 7 C 20.04) und verwarf die Revision der Stadt Hamburg als unbegründet mit den Worten:

„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen….

Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, derartige Aussagen der scientologischen Lehre seien geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen.“

zu b) Und der zweite Teil der Aussage von Herrn Stettler ist ebenso wahr, weil es diverse Formen staatlicher/behördlicher oder gerichtlicher Anerkennungen der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft und in einzelnen der folgenden EU-Länder auch bis hin zur Gemeinnützigkeit gibt: z.B. in Spanien, Portugal, Italien, Ungarn, England, Schottland, Schweden, Schweiz, etc. völlig abgesehen von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Scientology Kirche fast im gesamten englischen Sprachraum von den USA, Kanada, Australien, Neuseeland bis Südafrika. Und auch in England sind einzelne Steuerbefreiungen wegen Förderung der Allgemeinheit und des öffentlichen Wohls ausgesprochen worden.

2. BEHAUPTUNG:

PLASBERG: „dann möchte ich unseren Zuschauern einmal zeigen, mit welcher Methode Sie Gerichtsurteile, die tatsächlich ergangen sind, interpretieren in Ihrem Sinne.

Der Verfassungsschutzbericht Bayern sagt, bisher hat kein deutsches Gericht die Scientologen als Religionsgemeinschaft angesehen. Sie behaupten das Gegenteil und ich zeige mal an einem Beispiel, mit welchen Tricks der Interpretation Sie das machen. Sie sind gleich danach dran.“

STELLUNGNAHME:

Wenn der Bayer. Verfassungsschutzbericht derartiges aussagt, dann belügt er die Öffentlichkeit eklatant, wie die Stellungnahme in Ziffer zu 1a). oben bereits belegt hat. Da Herrn Plasberg die Zitate dieser Urteile während der Sendung vorlagen (er hielt sie sogar in der Hand), wusste er also von der Richtigkeit der Aussage von Herrn Stettler. Wenn Herr Plasberg sich trotzdem auf eine vermeintliche – erwiesener Weise unwahre – Stellungnahme des Bayer. Verf.-Schutzberichts beruft, die das Gegenteil zum Ausdruck bringen soll, dann führt er zumindest seine Zuschauer bewusst mit einer Unwahrheit in die Irre.

3. BEHAUPTUNG:

Herr Plasberg stellt folgenden Filmclip mit folgenden Aussagen vor:

a) ZITAT:

„Filmclip: Die Scientology Organisation bezeichnet sich selbst als Kirche und startete 2008 eine bundesweite Informationskampagne, in der sie behauptete,: „Allein in Deutschland bestätigten inzwischen mehr als 50 Gerichtsurteile die Religionseigenschaft der Scientology“.

Als angeblichen Beleg präsentiert die Scientology Organisation eine lange Liste von Gerichtsurteilen, darunter beispielsweise ein Urteil des BAG aus dem Jahre 2002. Wir haben uns das Urteil angeschaut und dabei folgende Aussage gefunden:

„Eine Entscheidung, ob der Beklagte [Scientology] eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, bedarf es nicht.“

Im Klartext: Das Gericht hat die Frage offen gelassen. Die Scientology Organisation behauptet allerdings, das Gericht habe sich von einer früheren Entscheidung distanziert.“

STELLUNGNAHME:

Zunächst wurde von der Scientology Kirche im Jahre 2008 keine „bundesweite Informationskampagne“ gestartet, in der sie behauptet, „allein in Deutschland bestätigten inzwischen mehr als 50 Gerichtsurteile die Religionseigenschaft der Scientology“, wenngleich in einzelnen Pressemitteilungen derartiges gesagt worden sein mag. In der von Herrn Plasberg in der Hand gehaltenen Broschüre („Liste“) steht stattdessen der folgende Satz:

„Mehr als 50 deutsche Gerichte haben den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 Grundgesetz bestätigt.“

Die Aussage ist korrekt. Herr Plasberg zitiert auch das BAG 2002 mit einem Satz korrekt, indem er aus dem Beschluss vorträgt:

„Einer Entscheidung, ob der Beklagte eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, bedarf es nicht.“

ABER: Es ist zwar richtig, dass die BAG Entscheidung von 2002 diesen Satz enthält. Doch hat das Gericht diese Frage wirklich faktisch offen gelassen? Eine Antwort auf diese Frage bekommt man beim Weiterlesen der Entscheidung von 2002. Das Gericht hatte sich in der Tat von seiner früheren Entscheidung aus dem Jahre 1995 inhaltlich distanziert, in der es in faktischer und rechtlicher Hinsicht festgestellt hatte, dass eine andere Scientology Vereinigung (Hamburg) in Wirklichkeit „wirtschaftliche Ziele“ verfolgt und die religiösen nur als „Vorwand“ dienen.

In der Sendung „Hart aber Fair“ wird dem Publikum gleichzeitig das folgende Zitat aus derselben ihm vorliegenden Gerichtsentscheidung von 2002 vorenthalten, weil es im direkten Widerspruch zu dem von ihm zitierten Beschluss des Jahres 1995 steht:

„Sollte der Beklagte [Verein Scientology Kirche Berlin] tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Reli­gionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden (vgl. dazu BVerwG 6. November 1997 aaO).“

Aus diesem Satz folgt logischerweise, dass das BAG im Jahre 2002 seine verneinende Feststellung zur Religionseigenschaft bezüglich der Scientology Kirche Hamburg aus dem Jahre 1995 nicht mehr in dieser Form bei der Scientology Kirche Berlin aufrechterhält. Mit anderen Worten, die 7 Jahre ältere unzweideutige negative „Feststellung“ ist nunmehr nur noch eine „Annahme“ über die Verfolgung „wirtschaftlicher Ziele“, die vom BAG so nicht mehr vertreten wird, sondern von ihm selbst unter Hinweis auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgericht vom 6.11.1997 nun offen in Frage gestellt wird.

Damit hat sich das Gericht in der Tat von seiner gegenteiligen früheren rechtlichen Annahme distanziert.

Der aus der Scientology-Broschüre vorgelesene Satz „Das Gericht distanzierte sich damit von einer früheren, entgegengesetzten Entscheidung aus dem Jahre 1995“ ist damit erwiesenermaßen wahr.

Diese Distanzierung kommt auch noch in anderer Weise zum Ausdruck, in dem das Gericht unter Hinweis auf dieselben Satzungsziele wie in seiner Entscheidung vom Jahre 1995 nunmehr ideell-spirituelle Ziele feststellt, wo es in der Vergangenheit „wirtschaftliche Ziele“ unterstellt („angenommen“) hatte. Die Feststellung ideell-spiritueller Ziele im Sinne der Lehre von Scientology kann mit Recht auch als Feststellung der Verfolgung religiöser Ziele verstanden werden, zumal dies bisher andere Gerichte auch so gewertet haben. Jedenfalls ist diese Feststellung das genaue Gegenteil der Unterstellung in der Entscheidung von 1995.

Diese Feststellung kommt in dem folgenden in der Scientology-Broschüre enthaltenen Zitat der Gerichtsentscheidung zum Ausdruck:

„Der Kläger verfolgte mit seiner Tätigkeit beim Beklagten keine Erwerbsabsichten, sondern ideelle Ziele und strebte die eigene geistige Vervollkommnung im Sinne der Lehren von Scientology an. Während seiner Mitgliedschaft in dem beklagten Verein teilte der Kläger die spirituellen Vorstellungen von Scientology vom Erreichen bestimmter Erlösungsstufen und wurde zur eigenen geistigen Vervollkommnung und Weitergabe der ‘Lehre’ tätig. Er verfolgte in erheblichem Umfang eigene Ziele, indem er versuchte, auf der „Brücke” voranzukommen und die Erlösungsstufen „Clear` und „Operating Thetan” zu erreichen.“

Damit hat das Gericht die Existenz und das objektiv vorhandene Motiv auf Seiten des Mitglieds und auf Seiten der beklagten Scientology Kirche als ein ideelles, religiös-spirituelles Anliegen festgestellt. Dass es sich bei derartigen Zielen um religiöse Vorstellungen handelt, hat beispielsweise das OVG Hamburg in einem Urteil vom Juni 2004 in der Klage eines Mitglieds der Scientology Kirche gegen die Stadt Hamburg festgestellt. Das Urteil wurde vom BVerwG in Leipzig am 15.12.2005 bestätigt (siehe Ziffer 1.a) oben).

Die einzige Frage, die vor dem Hintergrund dieses Zitates noch bleibt, ist: Warum sagt das Gericht, dass „[es] einer Entscheidung, ob der Beklagte eine Religionsgemeinschaft ist oder in Wahrheit ein wirtschaftlicher Verein, [nicht] bedarf“, wenn es in seiner Entscheidung ersichtlich vom Gegenteil nicht mehr ausgeht? Könnte dies an dem erheblichen Interesse der deutschen Amtskirchen liegen, die mit aller Gewalt unter Ausnutzung aller ihrer politischen und medialen Kontakte geradezu eine derartige Anerkennung verhindern wollen?

Man denke nur daran, dass das Land Baden-Württemberg im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas nur deshalb nicht den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts gewähren will, weil dann – so diverse Politiker in Stuttgart – angeblich die Scientology Kirche denselben Anspruch erheben könnte. Wenn das die Befürchtung sein sollte, so müssen diese Politiker doch selbst davon ausgehen, dass die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft die Voraussetzungen dafür gleichfalls erfüllt, sonst bräuchten sie derartige Befürchtungen doch gar nicht haben.

4. BEHAUPTUNG

Herr Plasberg fuhr wie folgt fort:

„Diese frühere Entscheidung aus dem Jahr 1995 war nämlich negativ für Scientology:

„Die Scientology Kirche Hamburg e.V. ist keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne [des Grundgesetzes und der WRV]. Die religiösen oder weltanschaulichen Lehren dienen als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele.“

Wie gesagt, Scientology behauptet, davon habe sich das BAG in der Entscheidung aus dem Jahr 2002 distanziert. Wir haben heute beim BAG nachgefragt, ob das stimmt. Die Antwort:

„Die Kernaussage der Entscheidung von 1995 lautet, dass die Scientology Kirche Hamburg e.V. keine Religionsgemeinschaft ist. Eine davon abweichende Aussage des BAG gibt es nicht. Dementsprechend ist es falsch, die Entscheidung aus dem Jahre 1995 als eine ‘entgegengesetzte’ Entscheidung zu bezeichnen, von der sich das BAG 2002 ‘distanziert’ hätte.“

Plasberg: Herr Stettler, so mit Urteilen umzugehen, ist das Methode Scientology?

Stettler: Ich find’ das jetzt sehr unfair, weil Sie mich nicht darauf hingewiesen haben. Das ist eins mit 30 Seiten, Sie haben jetzt ein, zwei Zitate rausgenommen und ich weiß nicht, was Sie das BAG gefragt haben und es gibt verschiedenste Urteile, die eben genau sagen, dass wir religiös sind.

Plasberg: Glauben Sie nicht, ich hätte die Frage nach der Methode Scientology nicht gestellt, wenn wir das nicht als Prinzip erkannt hätten, solche Fragmente aus Urteilen herauszunehmen und daraus eine Anerkennung zu basteln?

STELLUNGNAHME:

Die Nachfrage beim BAG hätte sich Herr Plasberg sparen können.

Das BAG hat Recht, wenn es sagt, dass es keine „entgegengesetzte Entscheidung“ gäbe, die von der „Kernaussage“ seiner früheren Entscheidung von 1995 bezüglich der Scientology Kirche HAMBURG abweicht. Dies hat die Scientology Kirche auch so nicht behauptet. Die von der früheren Entscheidung abweichende Entscheidung von 2002 bezieht sich nämlich nicht auf die Scientology Kirche Hamburg sondern auf die Scientology Kirche BERLIN.

Bei den abfälligen Bemerkungen der BAG-Richter in ihrer Entscheidung aus dem Jahre 1995 handelte es sich ohnehin nur um sog. „Obiter dicta“, das heißt gerichtlich nicht angreifbare Nebensätze, die für die Hauptfrage des Verfahrens (Zulässigkeit des Arbeitsgerichtswegs) nicht relevant waren. Natürlich liegt die gerichtliche Fachkompetenz für verfassungsrechtliche Statusfragen bei den Verwaltungsgerichten und nicht bei den Arbeitsgerichten.

Dennoch geben auch weitere Zitatstellen in der BAG-Entscheidung aus dem Jahre 2002 eine Antwort auf die Nachfrage von Herrn Plasberg. Er hat offenbar zu früh mit dem Lesen aufgehört. Ausdrücklich stellte das BAG im Jahre 2002 mit weiteren Worten seine frühere Entscheidung von 1995 mit den folgenden Worten in Frage (wie sonst sollen diese Worte des Gerichts im Jahre 2002 zu lesen sein?):

„Sollte der Beklagte [Verein der Scientology Kirche Berlin] tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Reli­gionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden.“

Da sich der Beschluss von 1995 auf die SK Hamburg bezieht und nicht auf die SK Berlin, konnte der Senat in seiner Entscheidung von 2002 bezüglich der SK Berlin im Jahre 1995 offenbar gar nichts „angenommen haben“. Wie sonst ist der oben zitierte Satz zu lesen denn als eine Relativierung der gegenteiligen früheren negativen Aussage von 1995, die der BAG Senat im Jahre 2002 selbst in Bezug genommen hat. Von der feststellenden negativen Annahme geht die BAG 2002 Entscheidung nun offenbar nicht mehr aus. Stattdessen macht sie die negativen Feststellungen von 1995 nunmehr von anderen Feststellungen anderer Gerichte abhängig, die das BAG selbst nicht trifft. Sein Hinweis auf § 43 BGB ist insofern völlig richtig.

Richtig ist aber auch: Die Rechtsfähigkeit wurde gemäß § 43 BGB weder der beklagten Scientology Kirche Berlin jemals entzogen noch der Scientology Kirche Hamburg e.V. Im Gegenteil: das Gerichtsverfahren wegen Entzug der Rechtsfähigkeit hatte die Scientology Kirche Hamburg e.V. bereits im November 1995 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg rechtskräftig gewonnen, wobei das VG Hamburg ebenfalls davon ausging, dass die Behörde ihr Ermessen nicht richtig ausgeübt hatte, weil sie die Frage der Religionseigenschaft der SK Hamburg bei ihrer Entscheidung gar nicht berücksichtigt hatte.

Damit stand bereits ca. 8 Monate nach und trotz der BAG Entscheidung vom März 1995 und steht seit nunmehr 15 Jahren immer noch fest, dass die SK Hamburg kein „wirtschaftlicher Verein“ ist, wie das BAG im März 1995 angenommen hatte. Dass sie eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ist und sich auf Art. 4 GG berufen kann, haben bereits das OVG Hamburg im Jahre 1994 und zuletzt erneut das OLG Hamburg im Jahre 2008 entschieden (siehe Ziffer 1.a) oben). Die OVG Hamburg Entscheidung von 1994 hatten die Richter des BAG bei ihrer Entscheidung von 1995 wohl versehentlich übersehen, ebenso wie die anderen oben unter Ziff. 1.a) erwähnten Urteile aus den 80er Jahren.

Warum hat Hart aber Fair nicht auf diese Fakten hingewiesen, obwohl sie ihm in seiner Liste von Entscheidungen ausdrücklich vorlagen?

5. BEHAUPTUNG:

„PLASBERG: Herr Beckstein,

BECKSTEIN: Die Behauptung, es gäbe 50 Urteile, in denen Scientology anerkannt ist, ist ganz offensichtlich falsch. Scientology hat ja auch die verschiedenen Entscheidungen und Maßnahmen des Verfassungsschutzes beklagt, wir sind ja ein Rechtsstaat, wo jede Maßnahme des Staates vor Gericht überprüft werden kann. Die letzte große Entscheidung war das OVG NRW im letzten Jahr, wo Scientology wieder verloren hat. Auch dort steht, es kann dahingestellt bleiben in diesem Rechtsfall, ob Scientology eine Kirche ist, aber in jedem Fall verfolgt Scientology verfassungsfeindliche Zwecke und darf deshalb auch vom Verfassungsschutz überwacht werden, selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln.“

STELLUNGNAHME:

Die Behauptung, dass es ungefähr 50 Gerichtsentscheidungen gibt, in denen die Gerichte der Scientology Kirche den Schutz aus Art. 4 GG zuerkannt haben, ist richtig. Von diesen 50 Entscheidungen haben etwas mehr als 20 Gerichte konkret festgestellt, dass es sich bei der Scientology Kirche um eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 GG handelt. Dies wurde bereits in Ziffer 1a) oben auszugsweise dargelegt. Alle anderen haben den Anspruch auf den Schutz von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bejaht.

Wenn Herr Beckstein das Gegenteil behauptet, sagt er die Unwahrheit.

Die Frage der VS-Überwachung hat mit der Frage der Religionseigenschaft nun nichts zu tun. Dies ist eine völlig andere Frage. Herr Beckstein vergisst jedoch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es insgesamt drei weitere rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte gibt, zweimal vom VG Berlin vom Dez 2001 und Dez. 2003 und einmal vom OVG Saar-Louis vom April 2005, die die Überwachung der Scientology Kirche untersagt haben, weil keine Anhaltspunkte für „verfassungswidrige Betätigungen“ vorliegen. Und kein Gericht hat bisher festgestellt, dass die Scientology Kirche verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Festgestellt hat das OVG Münster, auf dass sich Herr Beckstein beruft, dass es „Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gibt. Diese Anhaltspunkte sah das Gericht im einzelnen – aus dem zeitlichen und geschichtlichen Zusammenhang gerissenen – Zitaten, wobei es unterstellte, dass sich die Scientology von diesen Zitaten nicht genügend distanziert habe. Dazu sahen sich die deutschen Scientology Kirchen nie veranlasst, weil der Religionsstifter Hubbard sich selbst in Schriften mit Gründung der ersten Scientology Kirche im Jahre 1954 und weiteren späteren Schriften davon distanziert hatte.

Dennoch haben alle Scientology Kirchen in Deutschland – und ohne Not auch die Scientology Kirchen in den deutschsprachigen Nachbarländern – im Jahre 2008 eine Klarstellung ihrer Satzungen samt Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie in ihren Mitgliederversammlungen förmlich verabschiedet, in denen sie sich von allen gegenteiligen Äußerungen distanzieren.

Laut Bericht des FOCUS Magazin vom 21. Nov. 2008 mit dem Titel „Keine Hinweise auf Verfassungswidrigkeit von Scientology“ äußerte der damalige Staatssekretär des BMI, August Hanning, anlässlich der IMK-Debatte über ein Scientology-Verbot:

«Bevor wir ein Ermittlungsverfahren einleiten, brauchen wir tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Verfassungswidrigkeit vorliegt», sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, am Freitag vor Beginn der Abschlusssitzung der Innenministertagung. «Die Verfassungsschutzämter sind ganz überwiegend der Auffassung, dass es diese zureichenden Anhaltspunkte nicht gibt.»

Auch diese Feststellung hat Herr Beckstein geflissentlich den Zuschauern unterschlagen,

SCHLUSSWORT:

Den Lesern mag die Schlussfolgerung aus dieser Stellungnahme überlassen bleiben, ob die während der Sendung „Hart aber Fair“ präsentierte Darstellung über die Scientology Kirche angesichts der obigen Fakten eher „Hart“ und „Unfair“ gewesen ist und ob es bei der Zitierung von Gerichtsurteilen eher eine „Anti-Scientology-Methode“ als eine „Scientology-Methode“ gibt.

Angesichts obiger Sachlage ist es auch mehr als verständlich, dass Plasberg, Beckstein und co kalte Füsse kriegten und keinen Faktencheck folgen lassen wollten. Dies hätte unweigerlich dazu geführt, dass sich die Kritiker selbst demontiert hätten.
Ein Zitat aus dem Hause Plasberg unterstreicht dies sehr klar:

Wir halten es aber diesmal für falsch, der Sendung einen Faktencheck folgen zu lassen. Das hängt mit einer Besonderheit von Scientology zusammen: Sie ist nicht transparent, lässt keine unabhängigen Beobachter von außen zu. Deshalb ist es auch kaum möglich, Fakten über diese Organisation einer transparenten Prüfung zu unterziehen.

Die Scientology Kirchen sind übrigens 7 Tage die Woche offen und lassen täglich hunderte “Beobachter” von aussen zu. Daher ist diese “Begründung” ein echter Lacher!

Weitere Artikel über Medienmanipulation

Walküre, Tom Cruise, Scientology und die Medien


Anlässlich der deutschen Premiere des Filmes “Operation – Walküre”, hat Tom Cruise sich gemäss der Website “süddeutsche.de” über die medialen Angriffe geäussert, welche er aufgrund der Tatsache dass er Scientologe sei, erlebe.
Meiner Ansicht nach trifft er damit voll ins Schwarze. So sagte er im eigentlich recht fairen Artikel:
“Jeder weiß wohl inzwischen, dass ich seit zwanzig Jahren bei Scientology bin, und dass ich sage, wie sehr mir das in meinem Leben hilft. Nur: Wenn ich weiter darüber rede, sieht es so aus, als wolle ich missionieren. Rede ich aber nicht darüber, heißt es, ich verheimliche es und weiche aus.”

Sucht man mit Google nach Tom Cruise, dann sieht man sehr schnell, wer am missionieren ist. Es sind ganz klar die Scientology Gegner und die Medien, welche sich aufgrund der Bekanntheit der Schauspieler wie Tom Cruise oder John Travolta selbst “bekanntmachen”. Je abstruser ein Vorwurf oder ein Gerücht, desto besser, scheint da das Motto zu sein.

Ich veröffentliche hier nun eine Ergänzung geschrieben von Gastautor Andi:

Der Artikel “Walküre, Tom Cruise, Scientology und die Medien” von religo trifft damit aber auch ins Schwarze; eine Beobachtung und Überlegung, der ich mich auch anschließen möchte. Es sind nun 5 Monate vergangen seit ich als Gastautor in religo den Artikel Insiderreport: Arbeitsgruppe Scientology (AGS) und Caberta verfasst habe.

Seit dem 15.08.08 habe ich meinen eigenen Blog Scientology: Mythos versus Faktenaufgebaut. Ein Blog, der auch über Scientology aufklärt und sich für Menschenrechte und soziale Brennpunkte engagiert.

Nun möchte ich einen weiteren Versuch starten, angeregt durch den Artikel(Walküre, Tom Cruise, Scientology und die Medien) von religo eine kleine Ergänzung (untenstehend) zu verfassen.

Tom Cruise als Cruise Missile
In den letzten Jahren ist in den Medien immer wieder zu lesen gewesen, dass Tom Cruise Werbung für Scientology macht. Tatsache ist, dass er aus seiner Mitgliedschaft bei Scientology kein Geheimnis macht.

Vor nicht all zu langer Zeit sprach er recht offen darüber, vielleicht in den Augen anderer zu offen; womit er gewissen Zorn auf sich zog.
Ich frage mich, warum ich diese Auftritte von Tom Cruise mit missionarischem Eifer hier im deutschen Fernsehen nicht gesehen habe? Lag es daran, dass ich kein TV-Junkie bin oder handelte es sich um zensierte Meldungen um nicht unser Bundesbewusstsein zu gefährden?

Um diesen Werbungsvorwurf gegen Tom Cruise nachzugehen, müssen wir zuerst einen kleinen Rückblick in die Vergangenheit wagen.

Vor über zehn Jahren, im Januar 1997, kochten die Gefühle zwischen Deutschland und Tom Cruise schon einmal in ähnlicher Weise hoch. Die Junge Union (kurz: JU ist die gemeinsame Jugendorganisation der beiden deutschen Parteien CDU und CSU) hatte damals dazu aufgerufen, seinen Film “Mission: Impossible” zu boykottieren.

Das U.S. Department of State berichtete in seinem Jahresbericht 1996 über den Boykottaufruf.
Germany Country Report on Human Rights Practices for 1996

In the summer, the youth wing of the CDU in a number of German states urged a boycott of the film “Mission Impossible” because the leading actor in this film is a Scientologist.

Eine ganze Reihe von Hollywood-Prominenten reagierte darauf und haben sich in einem offenen Brief an Bundeskanzler Kohl gewandt, der in der International Herald Tribune abgedruckt wurde.

Sofort gab es eine Gegenreaktion mit dem Vorwurf Scientologen würden sich mit dem Leid jüdischer Bürger im Nazi-Deutschland vergleichen; woraufhin der Verfasser(Betram Fields) des offenen Briefes, eine Stellungnahme an die International Herald Tribune verfasste.

Bemerkenswert dabei ist, dass Tom Cruise sich damals kaum zu Scientology äußerte. Dafür sorgte sein damaliger PR-Guru Pat Kingsley (Pressesprecherin). Sie stellte sicher, dass Tom Cruise in den Interviews und Presseerklärungen möglichst wenig oder gar nicht über Scientology gefragt wurde oder Stellung beziehen sollte. Was ihm natürlich gleich als Geheimniskrämerei angelastet wurde.

Und die Moral der Geschichte?

In den Augen bestimmter Kritiker ist einer wie Tom Cruise, der kein Hehl aus seiner Mitgliedschaft bei Scientology macht und sich noch positiv darüber äußert, eine „Cruise Missile“ auf ihr seit Jahren behutsam gepflegtes negatives Image von Scientology. Auf der einen Seite die Sektenexperten und warnende staatliche Institutionen, mit viel Einflussbereich, auf der anderen Seite ein Megastar als bekennender Scientology im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Ein nicht zu akzeptierendes Kräfteverhältnis! Es wird verzweifelt zu Schutzargumenten wie “Werbung” gegriffen. Ein äußerst geladenes Thema, mit dem man heutzutage überall konfrontiert. Es gibt kaum ein Entkommen; Werbung hier Werbung da. Das Werbungsthema wird dann noch explosiver, wenn es mit einer neuen Bewegung wie Scientology verknüpft wird.

Es scheint in der Szene der Scientology-Kritiker folgende Gleichung zu geben, nach der gedacht, vorgegangen und in das Bewusstsein der Bevölkerung projiziert wird.

Scientologen = Scientology = ein äußerst negatives Bild von Scientology (das selbst von den Kritikern aufgebaut worden ist)

Keiner soll sich wagen von dieser Gleichung abzuweichen!

Verfassungsschutz gegen Scientology Verbot

September 26, 2008 Hinterlasse einen Kommentar

Offensichtlich wirkt die seit Jahrzehnten von Caberta, Gandow und anderen Kritikern inszenierte Hysterie rund um Scientology nicht mehr richtig. Gemäss «Spiegel» habe ein Bericht des Verfassungsschutzes nun vor einem Verbotsverfahren gewarnt, welches die Innenminister beschliessen könnten.

Selbst der Verfassungsschutz scheint zur Einsicht zu gelangen, dass die massiven Vorwürfe gegen die Scientology Kirche grundsätzlich, wie auch “grundgesetzlich” nicht mehr aufrecht erhalten werden können, sollte es tatsächlich zu einem Verbotsverfahren kommen. Die unhaltbaren Vorwürfe sind jedoch nicht der Grund für den Schuss vor den Bug der übereifrigen Innenminister. Der Verfassungsschutz scheint viel grössere Furcht davor zu haben, dass Deutschlands Ansehen als Rechtstaat massiv geschädigt werden könnte, falls die Innenminister die Hetze der Anti-Sekten Lobby gegen Scientology, in dieser Art weiter mittragen würden.
Einige Äusserungen des Verfassungsschuzes scheinen gar nicht ins bisherige in den Medien gezeichnete Bild zu passen. So lasse sich nicht ableiten, “dass Scientology die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland aggressiv-kämpferisch verwirklichen” wolle. In dem 46-seitigen Bericht der Verfassungsschutzämter, aus dem der “Spiegel” zitiert, sei von einem “lückenhaften Lagebild” die Rede. Auf deutsch ausgedrückt: Es sind keine strafrechtlich verwertbaren Vorwürfe vorhanden. Der Verfassungsschutz warnte vor diesem Hintergrund vor einem “Ansehensverlust für die damit befassten staatlichen Stellen” bei einem Vorgehen gegen Scientology. “weder die Satzung noch sonstige Äußerungen lassen den Schluss zu, dass der Verein strafgesetzwidrige Zwecke verfolgt”, zitiert der «Spiegel» aus dem Bericht.
Falls sich dieser Bericht des Spiegels bestätigen sollte, ist es eine gewaltige Niederlage für Caberta und Co.

Insiderreport: Arbeitsgruppe Scientology (AGS) und Caberta

August 15, 2008 2 Kommentare

Recherchiert von Andi
Um die ‚Arbeitsgruppe Scientology’, geleitet von Ursula Caberta, beurteilen zu können, ist es wichtig die Entstehung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppe unter die Lupe zu nehmen.

Zur Entstehung:
Damals – noch SPD-Bürgerschaftsabgeordnete – hatte Ursula Caberta Ende der achtziger Jahre als eine der Ersten die „Explosivität“ des Themas ‚Scientology’ erkannt. Sie nahm sich der Thematik an, obwohl einer ihrer Fraktionskollegen ihr geraten haben soll, die Finger davon zu lassen, weil da “nichts zu machen“ sei.
Sie war durch eine Strafanzeige gegen Scientology bekannt geworden, in der sie Scientology im März 1991 aufgrund § 129 StGB als „kriminelle Vereinigung“ angezeigt hatte. Die Ermittlungen wurden 1994 eingestellt, da die Staatsanwaltschaft keine Opfer von Scientology feststellen konnte und es keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine „kriminelle Vereinigung“ gab.
Die mediale Auseinandersetzung wurde mit der Zeit immer lauter, bald erkannte man den „enormen Bedarf“, sich dieses Themas anzunehmen; schließlich wird im Oktober 1992 die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ gegründet.
Ursula Caberta wird ein gehöriger Anteil bei der Entscheidung der Innenminister zugeschrieben, Scientology seit 1997 vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Auch arbeitete Ursula Caberta als „Sachverständige“ in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages (“So genannte Sekten und Psychogruppen.“ 1996-1998)

Zur Arbeitsweise:
Frau Caberta hat es sich zur Mission gemacht, Andere davor zu „warnen“ und „aufzuklären“. Ein Kampf ‚David gegen Goliath’. Eine „Verbraucherschützerin“ gegen einen „multinationalen Konzern“.
Aber ein ‚David’ dem alle Mittel zur Verfügung stehen: Sie schreibt Bücher, gibt Interviews, hält Vorträge und Diskussionen und trifft sich mit Scientologygegnern im In- und Ausland.
Darf ein Staat, eine Behörde oder staatliche Einrichtung – wie die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ – sich zu „Sekten“ oder neuen religiösen Bewegungen überhaupt äußern?
Und wenn ja, in welcher Weise?

Der folgende Rechtsstreit beantwortet die Frage:
Die ‚Europäische Kommission für Menschenrechte’ hatte sich im November 1996 mit einer Beschwerde zu befassen (Universelles Leben e.V. gegen Deutschland /Beschw.-Nr. 29745/96), der die Veröffentlichung einer Sekten-kritischen Broschüre “So genannte Jugendsekten und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland”, durch die deutsche Regierung zugrunde lag.
Die Europäische Kommission wies darauf hin, dass in einer demokratischen Gesellschaft niemand von Kritik verschont sei und dem Staat nicht das Recht abgesprochen werden könne, Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, die Verbreitung von Informationen und Ideen zu unterdrücken, die mit der Achtung der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit Anderer unvereinbar seien.

Des Weiteren wurde Folgendes festgestellt:
“Die Kommission befindet außerdem, dass ein Staat, in Erfüllung der von ihm übernommenen Funktion, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten allgemeinen Interesses zu informieren, berechtigt ist, in einer objektiven, aber kritischen Art und Weise, Information über religiöse Gemeinschaften und Sekten weiterzugehen, derartige Informationen in Kenntnis zu setzen, die nicht das Ziel einer Agitation oder Indoktrinierung verfolgen und somit die Religionsfreiheit gefährden.”
Also ein ausgewogenes Urteil und kein „Persilschein“ für Behörden zur Agitation gegen neue religiöse Bewegungen!
Bemerkenswert ist jedoch, dass die Arbeitsgruppe und andere Behörden sich ausschließlich zu neuen religiösen Bewegungen und nicht zu traditionellen Religionsgemeinschaften äußern!

Wären folgende Informationen für Mitglieder und Nichtmitglieder der Großkirchen interessant?
- Die Finanzierung der Großkirchen, wie der folgenden Beitrag, von Panorama(ARD-NDR), „Kirchen-Vom-Staat“ subventioniert zeigt.
http://www.youtube.com/watch?v=ECjbLm41MkA
http://www.youtube.com/watch?v=X5PaOSIWY8E&feature=related
- Die Kirche widerspräche dem christlichen Armutsgebot. In Deutschland verdient ein einfacher Priester/Pastor so viel wie ein Studienrat am Gymnasium und ein Bischof 10.500 Euro/Monat, beide stehen in einem unkündbaren öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
- Mitgliedschaft von Minderjährigen in den Kirchen.
- Kirchenaustritte (ca. 300 000 Austritte pro Jahr, Austrittsgebühr 5 bis 50 Euro und die damit verbunden Folgen.)
- Die Kirchen sind undemokratisch, weil die Gemeinden die Pfarrer und die Pfarrer wiederum die Bischöfe nicht wählen können. Das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes gilt. Frauen diskriminiert werden, da sie nicht zum Priesteramt zugelassen sind.
- Es gilt das Zölibat für Priester. Die katholische Kirche hat ein Problem mit sexuellem Missbrauch von Geistlichen an Kindern und anderen Schutzbefohlenen.
- Die Großkirchen haben sich als intolerant und gewalttätig erwiesen, was sich durch Verfolgung von Heiden, Juden und Ketzern geschichtlich zeigt. (Siehe Kriminalgeschichte des Christentums von Karlheinz Deschner.)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalgeschichte_des_Christentums
Original nachzulesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenkritik )
Ein Aufschrei der Großkirchen wäre sicherlich unüberhörbar, wenn derartige Informationen durch staatliche Einrichtungen an die Bürger weitergegeben würden!
Aber da mit zweierlei Maß gemessen wird, betrachtet man es als Pflicht und Courage, über „Sekten“ zu informieren und sie gleichzeitig zu bekämpfen.
Es entsteht ein Klima der Intoleranz. Wo eine Aufklärung – im Sinne einer sachgerechten Analyse – zu einem Thema überhaupt möglich ist, das öffentlich umgehend emotionalisiert wird, und jemand, der nicht sofort entschieden gegen Scientology spricht oder schreibt, auf der Stelle verdächtigt wird, ein Scientologe zu sein und zumindest mit den Scientologen zu sympathisieren.
Es stellt sich auch die Frage, für welche Zielgruppe diese Informationen der ‚Arbeitsgruppe Scientology’ oder anderen Behörden bezüglich „Sekten“ überhaupt wichtig sein könnten.
Neu suchende Interessenten werden wohl kaum die Broschüre lesen, bevor sie sich einer neuen religiösen Bewegung anschließen. Schon eher die Angehörigen, verängstigt durch die Medien.
Die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ beschränkt sich aber nicht nur auf „Information“, sondern hat eine `Schutzerklärung´ gegen Scientologen entwickelt.
Die Gerichte haben dieser Agitation einen klaren Riegel vorgeschoben, wie die folgende Pressemitteilung zeigt.
In einer im Dezember 2005 veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es: „… die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht befugt, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Erklärungen zu überlassen, die den Geschäftspartnern des Dritten zur Auskunft über seine Beziehungen zur Scientology veranlassen sollen.“
Und weiter: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen: Die Herausgabe der `Schutzerklärung´ an einzelne Interessenten könne nicht auf die Aufgabe der Staatsleitung und die aus ihr abgeleitete Ermächtigung zur Information und Warnung der Öffentlichkeit gestützt werden.“ [Die Stadt Hamburg, in diesem Fall die AGS unter Leitung von Ursula Caberta] … „sei vielmehr dazu übergegangen, die von ihr allgemein angenommenen Gefahren im konkreten Einzelfall zu bekämpfen, indem mit ihrer Hilfe die Geschäftsbeziehungen eines einzelnen Wirtschaftsunternehmens durch Verwendung der Schutzerklärung von Kontakten mit Scientologen freigehalten werden. Für einen solchen, der Behörde zuzurechnenden Eingriff in die Freiheit des Glaubens oder weltanschaulichen Bekenntnisses fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.“

Fazit:
Das Problem solcher staatlichen Einrichtung ist nicht, dass sie über neue religiöse Bewegungen „kritisch“ informieren, sondern die unwissenschaftliche und einseitige Arbeitsweise. Die Objektivität fehlt, da die betroffenen Gruppen weder gehört noch zur Stellungnahme eingeladen wurden und die veröffentlichten Informationen keinesfalls von unabhängigen Personen stammen.
Meines Erachtens ist Frau Caberta mit ihrer ‚Arbeitsgruppe Scientology’ ein „Think-Tank“, eine Denkfabrik auf staatlicher Ebene, die sich mit aktiver Bekämpfung gegen Scientology beschäftigt.
Sie sieht ständig neue Gefahren auf Staat und Bürger zukommen und versucht, uns dagegen zu sensibilisieren. Sie fabriziert auch ständig neue „Beweise“, die seit den letzten 18 Jahren zu nichts anderem als Publicity in der Presse geführt haben.
Eine aktive Werbekampagne, die geschickt unter dem Deckmantel der staatlich legitimierten Information in den Medien und Politik betrieben wird.

Lügen über Scientology: Ist Ursula Caberta ein Verfassungsfeind?


Verwaltungsgericht Hamburg verhängt 5000,- Euro Ordnungsgeld gegen “Arbeitsgruppe Scientology”
Verfasst von Frank Busch 
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 ( Az. 9 V 53/08 ) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat.
In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen Frau Caberta´s „Sektenfilter“ gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Frau Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung vom Jahre 2006 verboten ebenso wie den Hinweis auf Dritte, die ihren Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen ihres Büros bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt entfernt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology durch Vorspiegelung einer scheinbaren Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes, diese jedoch bewusst umgangen hatte. „Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen)“ erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.
In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“
Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staats-bediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.
Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu ver(sch)wenden, um das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über Scientology getätigt hatte.

Sternreporter Gareis unterwandert Scientology

Juni 5, 2008 2 Kommentare

Was geschah: Der Reporter Gareis besuchte die Scientology Kirche Berlin und bekundete ein nicht vorhandenes Interesse an der Lehre der Scientology. Dazu gab er eine falsche Identität an und auch frei erfundene Motivationen. Er besuchte Kurse und Veranstaltungen und schrieb nach diesen 5 Monaten einen Bericht über diese Zeit im Stern. 5 Monate lang schaffte er es sein Schauspiel zu spielen.

Als Anfang der Geschichte ist die Lügengeschichte des Herrn Gareis zu berücksichtigen. Von Herr Gareis wurde auch im Stern Artikel bestätigt, dass die Scientologen sehr offen, freundlich und direkt mit ihm umgegangen sein müssen. Angesichts dessen, dass Herr Gareis 5 Monate lang seine Lügenstory aufrecht erhalten musste – rund um Menschen welche grundsätzlich eine gute Menschenkenntnis besitzen – kann ich sehr gut nachvollziehen dass dies an seine Substanz ging. Es erfordert wirklich sehr viel Energie und Selbstkontrolle, eine solche Geschichte 5 Monate lang glaubwürdig zu spielen. Dass man sich da dann manchmal als “umzingelt” und “ausspioniert” fühlt, ist sicher subjektiv nachvollziehbar. Objektivität darf aber genau aus diesem Grund meiner Ansicht nach nicht aus dem Stern Artikel abgeleitet werden. Als ich den Stern Artikel las, war es für mich eigentlich erstaunlich, für wie blöd er die Sternleser halten muss.

Er geht in eine Organisation, wird Mitglied indem er alle über seine wahre Motivation anlügt und besucht Kurse die ihn nicht persönlich interessieren. Er unterschreibt ein Einschreibeformular wo er bestätigt, dass man den Nutzen aus Scientology nur dann erwarten kann, wenn man ehrlich und aufrichtig an sich arbeiten will. Er nam auch zur Kenntnis dass Scientology niemanden will, der nicht aus eigener Motivation via Scientology mehr übers Leben und sich selbst herausfinden will. Am ende jedes Kurses bei Scientology muss man klar Stellung beziehen ob man das erwartete Resultat des Kurses (das Gelernte zur vollen Zufriedenheit auf das Leben anwenden zu können) erreicht hat oder nicht.
Er musste also auch da jedesmal erneut Lügen, denn wie er selber schreibt, war für ihn ja alles was er auf den Kursen lernte banal oder voller Lügen.

Was ich bei seiner Geschichte sehe ist das was ich nicht nur in dieser Situation beobachten kann, sondern auch sonst im Leben zu beobachten ist. Wenn jemand nicht ehrlich zu anderen ist, verursacht dies Probleme. Ich habe in meinen 18 Jahren Scientologymitgliedschaft nie Probleme mit Personen gesehen, die sich eine Weile mit Scientology befassten und danach entschieden sich nicht mehr damit zu befassen. Wenn jemand offen und ehrlich sagt er wolle nicht mehr, dann ist das völlig in Ordnung und niemand will ihn aufhalten. Wenn jemand aber Mitgliedern gegenüber Interesse vortäuscht, nein in diesem Fall diese sogar schamlos anlügt, wahrscheinlich auch wenn jemand im zu Hause anrief nie sagte, dass er nicht angerufen werden möchte, kann dies nicht als “so geht es zu und her” beschrieben werden.

Es ist nicht das Gleiche ob jemand fortlaufend Interesse vortäuscht obwohl das nie vorhanden war (oder nicht mehr vorhanden ist), oder ob jemand sagt er habe kein Interesse und wünsche keinen Kontakt und trotzdem wird weiter versucht ihn zum Mitmachen zu bewegen.

Wenn ich das Zitat höre, “Wir sind wie Rotweiler, wir lassen einfach nicht mehr los” dann muss ich schon sagen dass das eine recht dumme Aussage ist. Andererseits wenn ich einem wirklichen Freund gegenüber so was sage, dann lachen wir köstlich über den Witz und er empfindet es so, dass ich in diesem Moment selbstkritisch eingestand, manchmal etwas zu nerven und zu hartnäckig zu sein.

Bei Herrn Gareis muss man auch davon ausgehen, dass er bewusst solche Situationen provozierte, schliesslich spielte er ein Spiel mit den Scientologen, nicht die Scientologen eines mit ihm. Was wäre das auch für ne Story geworden, wenn nichts Kontroverses passiert wäre……

Wenn ich von Gareis lese “Ich ertappte mich dabei, auch diese blöde “Brücke der Erleuchtung” erreichen zu wollen. Nach den Kursen fragte ich mich manchmal: “Verdammt, warum bin ich noch nicht höher gekommen?” dann überschreitet dies eindeutig meine Fähigkeit mir dies als seine ehrliche Empfindung vorzustellen. Vielmehr spielt er hier sein “Schauspiel” den Sternlesern gegenüber weiter. Unglaubwürdiger geht es wohl kaum mehr. Wieviel seiner gesamten Beschreibungen nur die Weiterführung dieses Schauspiels ist und wieviel davon wirklich eine ehrliche Empfindung Seitens Gareis ist, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen.

Es erscheint mir aber als Versuch, die Überzeugungen der Scientologen generell als Resultat einer Gehinrwäsche darzustellen. Danach kann man Scientologen alle als Opfer (nicht verantwortlich) darstellen. Der nächste naheliegende Schritt wäre die Scientologen deshalb als unzurechnungsfähig darzustellen. Alles was Scientologen sagen und tun unter dieser Prämisse zu betrachten, würde jegliche Möglichkeit der Selbstdarstellung seitens Scientologen wirkungsvoll verhindern. Wer glaubt schon einem, der nicht selber urteilen kann…..

Nachtrag vom 07.04.2010
Es gibt hier nun eine offizielle Stellungnahme der Scientology Kirche zur Geschichte des Sternreporters Fredy Gareis
Oder auch hier: http://www.scientology-fakten.ch/index.php/de/richtigstellung-von-falschinformationen/presse-a-tv.html

David und Victoria Beckham über Tom Cruise und Scientology

Mai 26, 2008 1 Kommentar

“Tom zwingt niemandem etwas auf”

Mit diesen Worten entkräftete David Beckham die von den Medien “herbeigesehnte” Kontroverse rund um die Freundschaft zwischen den Beckhams und Tom Cruise. Dass die Beckhams nur lobende Worte über das Verhalten von Tom Cruise zu erzählen wussten, war wohl ein richtiger Schock für die Medien. Schliesslich hatte man zuvor wie wild herumgelogen, dass es anders sei.
Am 30.10.07 schrieb die Website “seitenblicke.at” über die Freundschaft zwischen David Beckham und Hollywoodstar Tom Cruise. Mit “Erstaunen” habe man zur Kenntnis genommen, dass David Beckham das Medien – Lieblingsgerücht als Phantomgebilde zurückweise. Die Frage an David Beckham ob Tom Scientologen aus David und Victoria machen wolle, musste im Artikel wie folgt beantwortet werden. Nein! Tom Cruise und seine Frau Katie Holmes hätten sie niemals dazu überreden wollen, der Scientology beizutreten.
Hier ein Zitat darüber was David gesagt habe: “Wir respektieren ihre Religion, wie alles was sie tun oder woran sie glauben. Aber Tom und Katie sind nie an uns herangetreten und haben zu uns gesagt: “Ihr müsst da mitmachen.” So sind sie nicht. Man hat uns nichts aufgezwungen, Freunde machen so etwas nicht. Beide sind unglaubliche Menschen, die positiv ans Leben herangehen. Sie sind zu uns immer supernett gewesen.”

Auch von Kritikern hört man ab und zu, dass das Gefährlichste an Scientologen das sei, dass diese immer supernett und positiv seien. Also ein kleiner Tip an unsere lieben Scientology-Kritiker, gebt doch eine Warnung heraus, dass man bei freundlichen, netten Menschen ganz besonders vorsichtig sein sollte und sich nur mit unfreundlichen Gesellen einlassen soll, um ja nichts mit Scientologen zu tun zu haben.
Ich persönlich werde mich weiterhin möglichst mit vielen positiv denkenden Menschen befassen, egal welcher Glaubensrichtung diese auch angehören. Es macht ganz einfach viel mehr Spass.
Die Tonskala ist übrigens ein sehr effizientes Werkzeug um besser zu verstehen wie durch die Emotionen das Verhalten von anderen Menschen besser eingeschätzt werden kann.
Die Tonskala oder auch als Emotionsskala bekannt
Ein weiterer Artikel über Emotionen und die Tonskala
Die Spekulationen rund um eine Abkühlung der Freundschaft zwischen Victoria und Tom wurden kürzlich auch als fieses Mediengerücht blossgestellt, da Victoria sogar in einem Film von Tom Cruise mitspielen werde. Naja sicher werden die Journalisten wieder neue Gerüchte “er”-finden, so nach dem Motto: “Bei 365 Gerüchten die wir im Jahr über sie verbreiten wird sich schon das eine oder andere bewahrheiten.”

Kindererziehung und wie man “den Teufel an die Wand malt”

April 17, 2008 7 Kommentare

“Ein Kind ist ein Mann oder eine Frau, der bzw. die nicht voll ausgewachsen ist.” Dieses Zitat von L. Ron Hubbard, welches im Buch “Kinder-Dianetik” und auch in der Broschüre über Kinder aus dem Scientology-Handbuch, gefunden werden kann, wird von Kritikern gerne als ”Beweis” dafür verwendet, wie schlimm und seltsam die Kindererziehung bei Scientologen doch sei.
Daher möchte ich an dieser Stelle auf obiges Zitat eingehen. Leider haben uns die Kritiker nie erzählen können, was denn an diesem Satz wirklich so schlimm und falsch ist. Dies hat damit zu tun, dass diejenigen die sich wirklich mit der Scientology Literatur über Kindererziehung befassen, sehr wohl wissen, dass dieser Satz erst durch das was die Kritiker “hinein-interpretieren” kurios und abstrus wird.
Ich habe mit vielen Menschen gesprochen, die mich fragten was ich zu diesem Satz zu sagen habe. Sobald ich ihnen auch nur 2-3 Abschnitte im Kontext zeige, finden sie nicht mehr die Kindererziehung kurios, sondern fragen sich meistens, wie blöd man eigentlich sein muss um diesen Satz als “Negativargument” in Bezug auf Kindererziehung zu veröffentlichen.

Lernen Sie die grundlegenden Vorstellungen L. Ron Hubbards in Bezug auf die Kindererziehung selbst kennen.

Hier das Zitat von L. Ron Hubbard im Zusammenhang:
“Die wichtigste Überlegung beim Aufziehen von Kindern ist das Problem, sie zu erziehen, ohne ihren Willen zu brechen. Sie sollten Ihr Kind so aufziehen, dass Sie es nicht kontrollieren müssen, damit es zu allen Zeiten im vollen Besitz seiner selbst sein wird. Das ist ausschlaggebend für sein gutes Verhalten, für seine körperliche und geistige Gesundheit.
Kinder sind nicht Hunde. Sie können nicht wie Hunde dressiert werden. Sie sind nicht kontrollierbare Dinge. Sie sind, lassen Sie uns diesen Punkt nicht übersehen, Männer und Frauen. Ein Kind ist nicht eine spezielle Tierart, die sich vom Menschen unterscheidet. Ein Kind ist ein Mann oder eine Frau, der bzw. die nicht voll ausgewachsen ist”.

Diejenigen, welche dem Menschen die kognitiven Fähigkeiten absprechen und ihn darwinistisch/atheistisch/dawkinistisch – auf eine Ansammlung von Zellen reduzieren, haben natürlich Schwierigkeiten mit diesen Aussagen.
Jeder der seinem Kind einfach ein guter Freund ist, handelt instinktiv in der Art wie L. Ron Hubbard es empfiehlt. Es bedeutet ganz einfach, dass man das Kind respektiert, es ernst nimmt und nicht wie einen Hund zu dressieren versucht. Man behandelt das Kind mit dem gleichen Respekt, den man auch Erwachsenen gegenüber zeigt.
Lesen Sie hier mehr über Kindererziehung

Politischer Hintergrund von Pfarrer Gandow


Bin gerade auf interessante Zusammenhänge über den politischen Hintergrund von Pfarrer Thomas Gandow gestossen. Hier ein kleines Muster davon, wie Herr Gandow diesen Hintergrund interessanterweise im Jahr 2000 offen erzählt, im Jahr 2001 als offenes Geheimnis bezeichnet und im Jahr 2002 abstreitet und denjenigen der den Vorwurf macht plötzlich als kriminell und Verleumder bezeichnet.

Thomas Gandow am 03.02.2002:
“Ich habe nun mal keiner K-Gruppe angehört ausser der K-irche” (….) “Ihre Beleidigungen sind kriminell. Sie sind ein Verleumder”

Thomas Gandow am 2.7.2001 (auf den gleichen Sachverhalt angesprochen):
“zugegeben? Wieso zugegeben? Seit wann kann man ein offenes Geheimnis zugeben?”

Thomas Gandow am 21.02.2000:
“…Es wird behauptet, ich würde meine eigene Vergangenheit verschleiern; ich hätte bestritten, die Liga gegen den Imperialismus, der ich Anfang der siebziger Jahre angehörte, sei eine kommunistische Tarnorganisation gewesen. Das habe ich natürlich nie bestritten und nie bestreiten wollen…”

Die Liga gegen den Imperialismus war, eine Tarnorganisation der KPD. Mitglieder der Liga mussten, wie Mitglieder der Kader der KPD, die Inhalte dieser linksextremistischen Vereinigungen auf spezifische Weise vertreten (konspirativ und gewaltbereit). Durch Schulung wurden die kommunistischen Ideologien eingehämmert. Die Eingliederung unter eine strikte hierarchische Leitung “von oben nach unten’ war eben so gefordert.

Sie finden hier auch noch einige andere sehr interessante Hintergründe

Hacker versus Scientology

April 5, 2008 2 Kommentare

In der Zeitung 20 Minuten, konnte man lesen dass es einen Hackerangriff auf eine Epilepsie Website gab, infolge dessen mehrere Personen aufgrund eines manipulierten Links schwere epileptische Anfälle erlitten. Die Betreiber der Webseite vermuteten hinter der Attacke die Hacker-Gruppe Anonymous. Sie machten in der Vergangenheit von sich reden, als sie gezielt Attacken auf Scientology-Websites starteten.

Weshalb der Betreiber der gehackten Website Anonymous hinter der Attacke vermutet ist zur Zeit nicht bekannt. Interessant ist aber der Vorwurf von Anonymous der bezeichnend für das Vorgehen dieser Gruppe ist.

«Die Seite wurde von Scientology selbst angegriffen», habe ein Mitglied der Hackergruppe Anonymous in einer Email an die Redaktion von 20minuten.ch mitgeteilt. Verfasst sei es von einem gewissen «Anon», einem deutschen Mitglied der Hackergruppe Anonymous.

Folgendes war die Antwort vom Pressesprecher der Scientology Kirche Schweiz Jürg Stettler:

«Dies ist Cyberterrorismus pur und wird ja in den USA auch strafrechtlich verfolgt. Es ist ja das Prinzip, das viele innerhalb Anonymous anonym bleiben, um nicht für deren kriminelle Taten geradestehen zu müssen. Da gehört nun auch noch Ehrverletzung dazu, wenn sie uns diese Epilepsiestory andrehen wollen. Dies ist schlicht und einfach kriminell, aber typisch, dass solche Vorwürfe anonym erfolgen».

Hamburger Innensenat muss Schadenersatz an Scientology bezahlen


März 19, 2008 by utaeilzer

Das Oberlandesgericht Hamburg bescheinigt der Innensenatsangestellten Ursula Caberta die Verletzung ihrer Amtspflichten gegenüber der Scientology Kirche.

Die Hansestadt Hamburg wurde verurteilt, der Scientology Kirche Deutschland e.V., mit Sitz in München und die Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen rechtswidriger Äußerungen von der Innensenatsangestellten Ursula Caberta Schadensersatz zu zahlen. Im Jahre 2002 hatte sie mehrere unwahre Äußerungen gegenüber den Medien abgegeben. Diese wurde daraufhin von den Anwälten der Kirche abgemahnt und auf die Unwahrheit der Äußerungen hingewiesen.

Die für diese Abmahnungen entstandenen Anwaltskosten forderten die Scientology Kirchen von der Stadt Hamburg als Schadensersatz zurück. In seinem 23 Seiten umfassenden Urteil vom 7.3.2008 wirft der 1. Zivilsenat des OLG Hamburg Ursula Caberta vor, dass sie „bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte voraussehen können und müssen, dass ihre kritischen Aussagen das Maß des Zulässigen überschreiten“.

Diese hätten sich möglicherweise darauf berufen können, dass es sich um Äußerungen einer Behörde gehandelt habe und sie sich auf eine derartige Informationsquelle hätten verlassen dürfen. Das Gericht teilte die Auffassung der Kläger, dass sie nicht verpflichtet waren, diese Ansprüche gegenüber den Medien durchzusetzen.

Das Gericht stellte weiterhin fest, dass es sich bei Cabertas Äußerungen „um rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger (Scientology Kirche) als Weltanschauungsgemeinschaft“ handelt und sie damit ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ an den Tag gelegt hat.

Nach Auffassung des Senats waren die Kläger auch nicht verpflichtet, vor der Absendung der Abmahnschreiben im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde oder Gegenvorstellung an die Vorgesetzten von Caberta heranzutreten, um diese zu Maßnahmen gegen sie zu veranlassen. Die Stadt habe nämlich deutlich zu erkennen gegeben, dass sie nicht bereit war, Frau Caberta die von den Klägern beanstandeten unwahren Äußerungen zu untersagen. Daher sei nicht zu erwarten gewesen, dass sie Frau Caberta entsprechend anweisen würde.

Diese grundsätzliche Entscheidung zwingt zukünftig den Geschädigten nicht mehr, sich mit den zahlreichen Medien auseinander zu setzen, die im guten Glauben behördliche Äußerungen wiedergeben. Der Geschädigte kann vielmehr seinen gesamten Schaden unmittelbar gegenüber der Behörde als Verursacher geltend machen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Hamburger Innenbehörde aus diesem Grundsatzurteil die korrekten Schlüsse zieht und zukünftig leichtfertige Äußerungen seiner Angestellten unterbindet.

Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL: 0163-9102460, FAX: 089-38607-109, http://www.skb-pressedienst.de/maerz2008-kw12.html

Für mehr Informationen über Scientology: Der neue Scientology Video – Kanal

Innenminister verzweifeln: Scientology erneut als Religion bestätigt

Januar 4, 2008 2 Kommentare

Als deutscher Innenminister hat man es dieser Tage nicht leicht. Schlimm hat sich Scientology benommen – sehr schlimm. Anscheinend war es so schlimm, dass sich einige dieser Personen in Deutschland weit aus dem Fenster lehnten und die folgsamen Medien griffen das Thema in grossen Schlagzeilen auf.
“Jetzt muss etwas passieren”, schienen die Innenminister einmütig zu denken. Verbotspläne wurden beantragt, gleichzeitig aber wieder relativiert, da sich einige dieser Personen wohl bewusst wurden, dass Worte alleine dafür nicht ausreichen.
Aber wodurch wurde die sich explosionsartig ausbreitende Kampagne der Innenminister gegen Scientology ausgelöst?
Nun die Antwort ist naheliegend, die Innenminister scheinen es ähnlich zu sehen, wie der General der eben die Meldung erhielt dass seine Armee hoffnungslos umzingelt sei und nun den Befehl gibt, nach allen Seiten gleichzeitg anzugreifen. Reinste Verzweiflung.

Da wurde Scientology gegen ende des Jahres 2007 in Portugal, danach in Spanien und kürzlich auch in Südafrika vollständig als Religion anerkannt und in Deutschland wurde der ach so gerügte Tom Cruise sogar mit dem Bambi ausgezeichnet. Das war wohl den aufmerksamkeitshungrigen Politikern nun wirklich zuviel. Folglich griffen sie mit allem was sie hatten an, ohne zu merken dass die jahrzehnte lange Beobachtung durch den Verfassungsschutz keine verwertbare Munition lieferte. Es ergibt sich das Bild eines Angreifers der laut schreit er habe geladene Kanonen dabei, welche sich dann beim Abfeuern als leere Wasserpistolen entpuppen.

Die erste Schlacht haben sie mitte Dezember bereits verloren und das Flaggschiff im dreisten Kampf gegen Scientology – Ursula Caberta – erhielt einen schonungslosen Schuss vor den Bug:

Quelle: http://online-pressearbeit.com
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2007 eine Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2006 gegen die Innenbehörde der Stadt Hamburg bestätigt und damit der Verbreitung der so genannten Technologie Erklärung durch die AGS Leiterin Ursula Caberta wohl endgültig einen Riegel vorgeschoben (Az. 1 Bs 192/06). Ein Scientologe hatte gegen die Verbreitung der Technologie Erklärung im Jahre 2006 eine Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, da ihm durch die Verbreitung dieser Erklärung durch die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology, Frau Ursula Caberta, wirtschaftliche Nachteile entstanden sind und die Verbreitung einen rechtswidrigen Eingriff in sein religiöses Bekenntnis als Scientologe darstellte.
Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 20.04) die Verbreitung der Erklärung durch die Innenbehörde bereits als rechtswidrig gebrandmarkt hatte, ignorierte Frau Caberta diese Entscheidung und fuhr mit ihrem rechtswidrigen Verhalten weiter fort. Mit Beschluss vom 15. Juni 2006 untersagte das Verwaltungsgericht in Hamburg der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg den Einsatz der Technologie Erklärung nunmehr vollständig (Az. 9 E 962/06)., Gegen diesen Beschluss legte die Innenbehörde Rechtsmittel ein. Das OVG Hamburg hat nun in seinem vorweihnachtlichen Beschluss die Entscheidung des VG´s voll inhaltlich bestätigt und dargelegt, dass der antragstellende Scientologe den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG in Anspruch nehmen kann.

Das OVG verwies zur Begründung dafür, dass es sich bei den Lehren der Scientology nach Auffassung des Gerichts tatsächlich um eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis im Sinne des Art. 4 GG handelt auf die Feststellungen in einem früheren Urteil des Senats vom 17. Juni 2004 (1 Bf 198/00). Diese Auffassung war von dem BVerwG in der erwähnten Entscheidung bestätigt worden. Hieran hielt der Senat trotz der dagegen gerichteten Angriffe der Arbeitsgruppe Scientology ausdrücklich fest. Die Verbreitung der Technologie Erklärung im Internet und anderen Bezugsquellen durch die Behörde für Inneres beurteilte das Gericht als einen rechtswidrigen Eingriff in das durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Recht des Antragstellers auf Religionsfreiheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte seinerseits in der in Bezug genommenen Begründung ausgeführt:

„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen. … Das Oberverwaltungsgericht [Hamburg 1 Bf 198/00] hat der Sache nach festgestellt, die Lehren von L. Ron Hubbard bestimmten die Ziele des Menschen, sprächen ihn im Kern seiner Persönlichkeit an und erklärten auf eine umfassende Weise den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens. Es hat hierfür beispielhaft verwiesen auf die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie, die sich durch unzählige Leben wandele, sowie über den an Erlösungsstufen erinnernden Weg zu höheren Daseinsstufen als Ziel des menschlichen Daseins.

Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, derartige Aussagen der Scientologischen Lehre seien geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen. Unbegründet ist deshalb die Rüge der Beklagten, dem angefochtenen Urteil liege ein fehlerhaftes rechtliches Verständnis dieser Begriffe zugrunde, weil den Lehren von L. Ron Hubbard Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens im Sinne transzendenter oder immanenter Bezüge fehlten.“

„Der Ignoranz und dem rechtswidrigen Verhalten von Frau Caberta sind durch diesen Beschluss ein weiteres Mal rechtliche Schranken auferlegt worden. Mehr als 50 Gerichtsentscheidungen alleine in Deutschland haben bestätigt, dass es sich bei der Lehre von Scientology um ein religiöses Bekenntnis handelt. Es ist an der Zeit, dass dies auch von Frau Caberta endlich zur Kenntnis genommen wird und sie damit aufhört, die Scientology Kirchen und individuelle Mitglieder mit verfassungswidrigen Maßnahmen zu verfolgen und zu diskriminieren. Das Handeln von Frau Caberta scheint in jüngster Zeit immer weniger von rechtsstaatlichen Maßstäben und immer mehr von persönlichen Verfolgungseifer und Geltungsbedürfnis bestimmt,“ so Frank Busch, Sprecher der Scientology Kirche Hamburg e.V.

Scientology Kirche in Südafrika als gemeinnützig anerkannt


Am Montag, 3. Dezember 2007 übersandte die SARS (Südafrikanische Steuerbehörde) der Scientology Kirche in Südafrika eine Urkunde mit Datum vom 5.11.2007, in der die Scientology Kirche voll als gemeinnützige Körperschaft anerkannt wird. Die Steuerbehörde stellte die Förderung der Allgemeinheit fest und befreite deshalb nicht nur das Beitragsaufkommen der Kirche von der Einkommensteuer sondern auch Spenden und Erbschaften von der Schenkungssteuer und erklärte die Befreiung von öffentlichen Beurkundungsgebühren.

Anfang der 70er Jahre hatte die Apartheids-Regierung der Kirche die Anerkennung verweigert, da die Scientology Kirche sich aufgrund ihres Glaubensbekenntnisses für die Gleichheit aller Menschen einsetzte. Die Kirche wurde in den folgenden Jahren einer der stärksten Gegner von Analphabetentum und Kriminalität. Die karitativen Sozialprogramme und Hilfsorganisationen der Kirche wie Applied Scholastics und Criminon wurden auch in Südafrika erschaffen, um gerade der unterbemittelten schwarzen Bevölkerung zu helfen. Diese Vereinigungen sind heute ein fester Bestandteil der Südafrikanischen Gesellschaft.

Es gibt sechs Scientology Kirchen in den Großstädten Südafrikas wie Durban, Johannesburg, Kapstadt, Pretoria und Port Elizabeth. Das Land erwartet mit großer Freude die Fußballweltmeisterschaft 2010.
Das Auswärtige Amt gibt an, dass Deutschland einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Südafrikas ist. Viele Bundesländer haben Förderprogramme für Gebiete Südafrikas, so z.B. Bayern mit Gauteng und dem Western Cape.

Ryan Hogarth, Präsident der Scientology Kirche Johannesburg, äußerte sich mit Freude: “Wir sind begeistert. Dies ist ein denkwürdiger und historischer Tag für uns, da er uns in die Lage versetzt, unserer städtischen Gemeinde und den vielen Scientologen noch mehr zu dienen. Wir haben eine strahlende Zukunft vor uns.”

Mit der Entscheidung zur Steuerbefreiung der Scientology Kirche in Südafrika schließt sich die Steuerbehörde den Schlussfolgerungen prominenter Religionswissenschaftler rund um den Globus
an, die seit vielen Jahren den bona fide Charakter der Scientology Kirche bestätigt haben.

Die Anerkennung geht konform mit zahlreichen staatlichen Anerkennungen der letzten Jahre wie in Schweden, Neuseeland, Taiwan oder kürzlich in Portugal im September 2007 und der Anerkennung als Religionsgemeinschaft durch den spanischen Verwaltungsgerichtshof am 31.10.2007 unter Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 05.04.2007, das den Anspruch der Scientology Kirche Moskau auf Bestandsschutz als Religionsgemeinschaft anerkannte.

Die Steuerbehörde der USA erkannte die Gemeinnützigkeit aller Scientology Kirchen und ihrer karitativen Vereinigungen bereits im Jahre 1993 nach der umfangreichsten Prüfung in der Geschichte der Behörde an.
Die Scientology Kirche erlebte in den letzten fünf Jahren international weiteres Wachstum. Allein in Südafrika erwarb sie sieben neue Gebäude, um die wachsende Anzahl der Mitglieder und ihre Gemeindeprogramme unterbringen zu können.

„Das Jahr 2007 brachte für die Scientology Kirche damit vier wichtige Anerkennungen: durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ihrer Eigenschaft als Religionsgemeinschaft, die Gemeinnützigkeit der Scientology Kirche Portugal, die Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Spanien durch den Verwaltungsgerichtshof und nun die Gemeinnützigkeit in Südafrika. Die deutschen Scientologen erwarten, dass auch der deutsche Staat wie die vielen anderen Länder der Welt ihren Anspruch auf Religionsfreiheit achtet und die Trennung von Kirche und Staat verwirklicht, indem endlich die von amtskirchlichen Vertretern angezettelte und unterstützte Ausgrenzung von Scientologen durch den Verfassungsschutz eingestellt wird.“, so Maja Nüesch, Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland.

Die Scientology-Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde in den Vereinigten Staaten im Jahre 1954 gegründet. Mittlerweile gibt es über 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.

Kontakt Südafrika: Ryan Hogarth, 0824418417
Maja Nüesch, Scientology Kirche Deutschland e.V., 089-27817732

Die Schizophrenie der deutschen Innenminister


Obwohl ich sicherlich der letzte bin der psychiatrische Diagnosen gutheisst, bezeichnet das Wort ”Schizophrenie” (Persönlichkeitsspaltung)  das aktuelle Gebaren deutscher Innenminister doch recht gut. Schleswig-Holsteins SPD-Innenminister Ralf Stegner zeigte in einem Interview mit Spiegel Online wie gespalten (eben schizophren) sich die Politiker zur Zeit verhalten, wenn es um Scientology geht. Demnächst wird Schäuble wohl auch gutheissen, dass jemand ohne Möglichkeit auf rechtliches Gehör gefangen gehalten werden kann, wie dies Bush in Guantanamo so heftig verteidigt. Da wird mit lautem Getöse ein Verbot gefordert, obwohl fast alle davon ausgehen, dass es nicht durchführbar sei. Man müsste ja dann etwas beweisen, das man seit Jahren ohne Erfolg zu beweisen sucht.  Die Tatsache dass Scientology nur in den Köpfen der Politiker eine Gefahr ist, nicht aber in der Realität wird nicht akzeptiert. Aber immer wieder muss betont werden dass diese eingebildete Gefährlichkeit die reine unumstössliche Wahrheit sei. Das Feindbild wird aufrechterhalten, auch wenn der Feind nicht existiert. Darauf angesprochen Scientology sei in Amerika eine Religionsgemeinschaft neben vielen anderen und ob man desshalb in Deutschland nicht intolerant sei, entgegnete Stegner lapidar ”Nein, das muss mit der unterschiedlichen Kultur zusammenhängen”.

Anscheinend hatte Herr Stegner im Geschichtsunterricht jeweils anderes zu tun als zuzuhören, sonst wüsste er, dass sehr viele Europäer nach Amerika auswanderten, weil sie wegen ihrer Religionzugehörigkeit ausgegrenzt und diskriminiert wurden. 

Die rechtliche Lage hat sich für Scientology durch die kürzliche Anerkennung als Religion  in Spanien und Portugal weiter zugunsten Scientology’s verschoben, trotz den seit Jahrzehnten aufgestellten Horror-Szenarien solcher Politiker.
Wie lange lassen Sie sich noch von den Medien und gewissen selbstsüchtigen Politikern und schlagzeilensüchtigen Medien diktieren wie Sie über Scientology denken müssen? Schauen Sie sich doch einfach mal in einer Scientology Organisation um und urteilen Sie selbst. Seien Sie bitte nicht zu stark überrascht, dass das auch ganz normale Menschen sind.

Senatsinnenverwaltung macht sich lächerlich


Da gibt es in Deutschland das Problem der Jugendkriminalität und Drogen, es gibt Städte die mehr und mehr verslummen aber das ist offensichtlich nicht halb so schlimm wie wenn Scientologen eine Broschüre  mit 21 Moralregeln verteilen. Diesen Eindruck muss man erhalten, wenn man den Artikel in der Welt Online liest. Mit grossen roten Buchstaben steht da  Warnung vor Broschüre von Scientology.

Die Empfänger der Broschüre werden aufgefordert sich telefonisch bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu melden. Als ich die Meldung las, da musste ich wirklich lachen und es erinnerte mich an ein Warnschild für Blindgänger bei einem Militärschiessplatz. Das einzige das noch fehlte war der Hinweis die Stelle wo die Broschüre gefunden oder erhalten wurde mit einem Stock und Taschentuch zu markieren.

Weshalb scheint diese Broschüre für die Behörde so “hochexplosiv” und gemeingefährlich?

Eines kann ich versichern, es hat wirklich mit dem Inhalt zu tun:

Da steht doch zum Beispiel tatsächlich drin, dass man seinen Verpflichtungen nachkommen sollte. Wo kämen wir hin wenn die Bevölkerung in Zukunft genau dies von den Behörden verlangen würde?

Da steht weiter, dass man eine Regierung unterstützen soll, welche das Wohl aller berücksichtigt. Auch dies ist natürlich sehr gefährlich für eine Regierung, welche nur die Eigeninteressen verfolgt. Plötzlich würde sie keine Unterstützung erhalten.

Man kann in der Broschüre auch den äusserst gefährlichen Satz “Seien Sie vertrauenswürdig” lesen, was bei den Behörden wohl hochrote Köpfe verursachte.

Die Senatsinnenbehörde hat offensichtlich Gründe vor dieser Broschüre zu warnen.

Lesen Sie hier selbst was die Broschüre beinhaltet “Der Weg zum Glücklichsein”

Kategorien:Kritiker, L. Ron Hubbard, News, Scientology Schlagworte:

Hintergründe der Religionsanerkennung in Spanien


Am 31. Oktober 2007 wurde die Scientology Kirche in Spanien als Religion anerkannt. Die Kritiker haben nun seit Jahrzehnten auf die Vorfälle in Spanien verwiesen um Scientology schlecht zu machen, einmal mehr wurde ihnen nun der Teppich unter den Füssen weggezogen. Nach dem vollständigen Sieg zugunsten von Scientology werden sie sich aber sicher wieder etwas Neues einfallen lassen.

Um die Geschichte dieser Anerkennung besser zu verstehen, veröffentliche ich hier die Hintergründe dazu:

In einem für die Religionsfreiheit in ganz Europa beispielgebenden Urteil wies ein spanischer Gerichtshof in einem Fall, der seit 1984 gegen Scientologen anhängig war, alle Anklagen gegen alle Beklagten ab. Der Madrider Regionalgerichtshof verkündete die Freisprüche am 3. Dezember 2002, zwei Monate nach dem Abschluß eines siebenmonatigen Verfahrens.

Das Gericht stellt in seiner 67-seitigen Erklärung fest: „Weder haben die Beklagten einzeln oder miteinander, noch durch die Scientology Kirche oder durch Narconon (Drogenrehabilitationsprogramm) irgendwelche ungesetzlichen Handlungen begangen und deshalb werden sie von allen Anklagen von Seiten des Staatsanwaltes freigesprochen.“

Der kirchliche Sprecher Luis Gonzalez begrüßte den Entscheid als einen „unumschränkten Sieg“ und eine „Rehabilitation unseres religiösen Sendungsbewusstseins und unserer sozialen Verbesserungsprogramme“.

„Für Spanien als eine europäische Demokratie bedeutet es einen Riesenschritt vorwärts, indem religiöse Pluralität als lebenswichtiger Bestandteil unserer heutigen Gesellschaft anerkannt wird. Der Gerichtshof lehnte es ab als moderne Inquisition zu fungieren, besah sich stattdessen die Fakten und kam zu dem einzig möglichen Schluss.“

Die positiven Aussagen von mehr als 100 Zeugen während des Verfahrens – einschließlich der überraschenden Darlegungen vieler Zeugen des Staatsanwalts zugunsten der Beklagten – zeigten, dass der ganze Fall die Bemühung einer Handvoll Personen aus Spaniens alter Garde war, die Polizei und Justiz zu manipulieren.

Die Lösung dieses Falles bestätigte einmal mehr die weltweiten Entscheidungen zugunsten der Kirche, einschließlich der vielen, die ihren religiösen Status aufrechterhalten und bestätigt haben.

Die Anerkennung der Scientology als Religion in Spanien war seit längerer Zeit absehbar. Die Entscheidung vom 31. Oktober 2007 kommt daher nicht überraschend. Dass Caberta die Tragweite dieses Entscheids gemäss Netzeitung nicht kennen will zeigt ganz einfach, dass sie nicht bereit ist das Brett vor den eigenen Augen zu entfernen. 

Scientology Mitglieder freigesprochen

Oktober 30, 2007 Kommentare aus

Zwei Mitglieder der Scientology Kirche,  die anfänglich zu 500.- Busse wegen Verleumdung und Ehrverletzung verurteilt wurden, sind wieder freigesprochen worden. Worum ging es?

In einem Brief an einen jurassischen Richter hatten die zwei Scientologen mitgeteilt, dass sie eine laufende Klage gegen Jean Luc Barbier zurückziehen werden. Sie begründeten diesen Entscheidung damit, dass sie der Ansicht seien, die Angelegenheit solle mittels einer psychiatrischen Expertise weitergeführt werden. Jean Luc Barbier fühlte sich durch diese Aussage beleidigt und reichte eine Klage wegen Verleumdung beim Kantonalen Gericht ein. Dieser Klage wurde damals auch stattgegeben.

Gegen diese Verurteilung durch den Staatsanwalt, reichten die Scientologen Rekurs ein. Als sie im Herbst 2007 vor dem Richter Pierre Lachat erschienen, wurde das Urteil bekannt ggeben, worin festgehalten wurde dass die Äusserung der Scientologen keine Verleumdung und keine Ehrverletzung darstellten. Somit sind die zwei Mitglieder der Scientology Kirche vollumfänglich freigesprochen.  Her Barbier wurde dazu verurteilt die Anwaltskosten der beiden Scientologen zu bezahlen, diese beliefen sich auf rund Fr. 2’700.–.

Der Richter begründete den Freispruch damit, dass es Verleumdung sei, wenn jemand sich mit der Absicht an eine Drittperson wendet, um dem Ansehen und der Ehre von jemandem zu schaden. In diesem Falle sei lediglich festgehalten worden dass jemand krank sei, der auch wirklich krank sei. Diese Feststellung habe keine negativen Auswirkungen und sie enthalte auch keine Beurteilung im Sinne einer Ehrverletzung.

Desweiteren hielt der Richter Pierre Lachat fest, dass selbst bei Berücksichtigung der Verleumdung die zwei Verurteilten den Beweis der Wahrheit erbracht haben, indem sie ein Dutzend Schriftstücke vorlegten, die beweisen, dass Jean-Luc Barbier effektiv Gesundheitsprobleme hat. Jean Luc Barbier habe den Beweis der Krankheit unter anderem sogar selbst erbracht, da er selber in einem veröffentlichten Bericht sich als Kranken bezeichnete.

Bei der Urteilsverkündung war Jean-Luc Barbier abwesend. Auch bei der erstinstanzlichen Verkündung war er abwesend. Damals ironischerweise mit der Begründung, dass er krank sei. Wie auch immer, anscheinend hat er die Absicht nochmals Rekurs einzulegen.

Mehr über Anti-Religions Extremisten gibt es auf der Seite www.ignorantia.ch

Scientology Kirche Moskau vs. Russland: Urteil des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist rechtskräftig


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Beschwerde Russlands gegen sein Urteil vom 5.4.2007 ab und bestätigt sein Urteil erneut.

Am 5.4.2007 hatte die. 1. Kammer des EGMR einstimmig das Land Russland wegen Verletzung der Menschenrechtsgarantien der Religions- und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 und 11 EMRK) zum Nachteil der Scientology Kirche Moskau zu Schadensersatzzahlungen an die Kirche in Höhe von 10.000 EURO und 15.000 EURO Kostenersatz verurteilt und die russischen Behörden angewiesen, die Eintragung der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit unter Beachtung der Grundsätze des EGMR-Urteils erneut zu entscheiden.

In seinen Urteilsgründen hatte der EGMR ausgeführt: “Wenn die Vereinigung einer Religionsgemeinschaft zur Debatte steht, bedeutet eine Verweigerung ihrer Anerkennung auch einen Eingriff in die Rechte der Beschwerdeführer auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 der Konvention. Das Recht der Glaubensanhänger auf Religionsfreiheit umfasst auch die Erwartung, dass es der Gemeinschaft gestattet ist, sich frei von willkürlicher staatlicher Intervention friedlich zu betätigen.”

Den russischen Justizbehörden bescheinigte der EGMR genau dies verletzt zu haben mit den Worten: “dass die Moskauer Behörden bei der Verweigerung der Eintragung der Scientology Kirche Moskau nicht in gutem Glauben gehandelt haben und ihre Pflicht zu Neutralität und Unparteilichkeit gegenüber der Religionsgemeinschaft des Beschwerde-führers vernachlässigt haben. Angesichts des Vorgesagten erachtet das Gericht den Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Religions- und Vereinigungsfreiheit als nicht gerechtfertigt. Daher liegt eine Verletzung von Artikel 11, gelesen im Lichte von Artikel 9 der Konvention, vor.”

Die obige Entscheidung des Gerichtshofes korrigierte die Weigerung der Russischen Behörden, die Scientology Kirche nach russischem Recht als Religionsgemeinschaft einzutragen.

Gemäß der Vorschriften der EMRK machten die russischen Behörden jedoch von ihrem Recht auf Beschwerde gegen das obige Urteil innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist von 3 Monaten Gebrauch. Wie jetzt bekannt wurde, lehnte der EGMR die Beschwerde ab und erklärte sein Urteil mit Wirkung vom 24.09.2007 als verbindlich und endgültig. Das Urteil wurde damit rechtskräftig.

Die nunmehr rechtskräftige Entscheidung stellt eine Präzedenzentscheidung dar, die nicht nur die Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der Scientologen wahrt sondern auch der Anhänger aller anderen Religionsgemeinschaften in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates.
Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Urteile des EGMR auch in Deutschland eine Orientierungswirkung für deutsche Behörden und Gerichte entfalten, bestärkt das obige Urteil bereits ca. 50 vorliegende deutsche Gerichtsentscheidungen, die Scientologen den Schutz des Art. 4 Grundgesetz zugesprochen haben, zuletzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 15. Dez. 2005, das die Scientology-Lehre als eine religiöse Lehre und gläubigen Mitgliedern für ihre Ausübung dieser Lehre den Schutz von Art. 4 GG bestätigte.

Elena Saycheva, Sprecherin der Scientology Kirche Moskau, begrüßte die Bestätigung des Urteils vom 5.4.2007 durch den EGMR mit den Worten: “Die Entscheidung bestätigt nicht nur die Rechte der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft, sondern setzt neue Maßstäbe für die Garantie der Religionsfreiheit und schützt dadurch die Rechte aller Religionsgemeinschaften in ganz Europa.”

Die russischen Scientology Kirchen in St. Peterburg, Surgut und Nizhnekamsk haben wegen derselben Rechtsproblematik ebenfalls Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, die ähnliche diskriminierende willkürliche Interventionen bezüglich ihrer Eintragung betreffen.

Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Scientology Kirche wurde 1954 in den USA gegründet. Inzwischen gibt es weltweit über 7.500 Kirchen, Missionen und Gruppen und über 10 Millionen Mitglieder in 163 Nationen. In den GUS Staaten gibt es über 40 Scientology Kirchen und Missionen von St. Petersburg bis Vladivostok. In Deutschland sind es 19 Kirchen und Missionen.

Jürg Stettler, Präsident der Scientology Kirche Zürich


Jürg Stettler, Präsident und Pressesprecher der Scientology Kirche Zürich gab ein ausführliches Interview über seine persönliche Sicht über Scientology und nimmt auch zu kritischen Fragen Stellung:

Weitere interessante Artikel rund um Scientology

Frage: Welche Bedeutung hat L. Ron Hubbard für heutige Scientologen?
Jürg Stettler: Er ist der Gründer der Religion. Er wird von vielen Scientologen als aussergewöhnliche Persönlichkeit angesehen, der mit seiner Lehre von Scientology und Dianetik Wege zur spirituellen Entfaltung gezeigt hat.

Frage: Jeder Mensch hat seine starken und seine schwachen Seiten. Wo sehen Sie die grössten Stärken bei L. Ron Hubbard, wo seine grössten Schwächen?
Jürg Stettler: Hubbard hat immer selber geforscht und dabei auch Autoritäten hinterfragt. Eine seiner wichtigsten Thesen war, dass nur das wahr ist, was man selber beobachtet hat. Insofern hat er seine eigene Integrität aufrechterhalten und sich nicht den Meinungen anderer angepasst. Er hatte sicher sehr viele geniale Eigenschaften.
Wie jeder von uns war Hubbard auch nur Mensch und sicher nicht unfehlbar oder “heilig”.

Frage: Wenn Hubbard für Scientology nicht als unfehlbar gilt, wo hat er dann gefehlt? Wo wurde L. Ron Hubbard z.B. von der heutigen Scientology korrigiert? Gibt es dafür ein Beispiel? Oder handelt es sich um eine hypothetische Unfehlbarkeit – so wie es ein Anthroposophe mir gegenüber mal bezüglich Rudolf Steiner ausgedrückt hat: Steiner hätte durchaus irren können, er hat aber nicht.
Jürg Stettler: In seinen Schriften finden sich verschiedentlich Hinweise darüber, dass er sich geirrt hatte oder dass neue Informationen zu anderen Schlüssen geführt haben.
Die Texte von Hubbard werden von der heutigen Scientology nicht umgeschrieben, sondern z.T. vielleicht anders gewichtet.

Frage: Ist Hubbard als Mensch, der sich nicht an die Meinungen anderer angepasst hat, ein Vorbild für heutige Scientologen? Oder müssen diese sich nicht vielmehr an die Meinung Hubbards anpassen, wenn sie Scientologen bleiben wollen?
Jürg Stettler: Die These dass nur das für einen wahr ist was man selber beobachtet hat, gilt für jeden Scientologen und soll von diesen auch bei den Aussagen Hubbards angewendet werden. Selbst Hubbard hat in seinen Vorträgen immer wieder darauf hingewiesen.

Frage: Als “strong man” der Scientology gilt heute David Miscavige. Wie ist das Verhältnis heutiger Scientologen zu Miscavige?
Jürg Stettler: David Miscavige ist der Vorsitzende des Religious Technology Centers. Die Scientologen achten ihn in dieser Funktion und sehen dass er eine grosse Persönlichkeit ist, die energisch und zielgerichtet arbeitet und dabei auch die menschlichen Kontakte im Umgang mit seiner Umgebung betont.
Er ist ganz sicher ein moderner “Leader”, dem von den Scientologen Hochachtung entgegengebracht wird.

Frage: Wo sehen Sie die Stärken Miscaviges? Wo sind sie mit David Miscavige nicht einverstanden?
Jürg Stettler: Siehe oben. Ich wüsste nicht wo es grundsätzliche Punkte gäbe, mit denen ich nicht einverstanden wäre.

2 Scientology: Religion, Kirche, Sekte, Konzern?

2.1 Religion?

Frage: Scientology will – um jeden Preis, wie es scheint – Religion sein. Weshalb?
Jürg Stettler: Wenn über 30 Religionsexperten, die Scientology studiert haben, und dann einstimmig zum Schluss kommen dass Scientology eine Religion ist und religiöse Ziele verfolgt, so ist dies einfach eine Bestätigung von Tatsachen.
Insofern bestehen wir einfach darauf dass diese Tatsachen zur Kenntnis genommen werden.

Frage: Scientology will doch nicht bloss deshalb eine Religion sein, weil rund 30 der weltweit Tausenden von Religionswissenschaftlern Scientology für eine Religion halten. Da steht doch zweifellos ein eigenes, inneres Anliegen am Anfang?
Jürg Stettler: Selbstverständlich. Wenn sich jemand intensiver mit Scientology befasst so sieht er bald den religiösen Charakter dieser Gemeinschaft und der Lehren.

Frage: L. Ron Hubbard hat selbst erklärt, dass er mit dem Anspruch der Scientology, Religion zu sein, finanzielle und gesellschaftliche Vorteile im Auge hat. Wie soll man da religiöse Absichten noch ernst nehmen?
Jürg Stettler: Diese angeblichen Aussagen wurden entweder misinterprätiert, aus dem Zusammenhang zitiert oder stammen von Quellen die nicht über alle Zweifel erhaben sind. Inzwischen hat sich hundertfach gezeigt, dass Scientology objektiv eine Religion ist und in immer mehr Ländern als solche anerkannt ist.

Frage: Es gibt keine in der Religionswissenschaft allgemein anerkannte, geschweige denn eine “objektive” Definition von Religion. Was meinen Sie damit? In welchem Sinn ist Scientology für Sie Religion?
Jürg Stettler: Scientology befasst sich mit Fragen, die in jeder Religion aufgegriffen werden (wer bin ich, wohin gehe ich, was ist der Sinn des Lebens, was geschieht nach dem Tod, was ist meine Beziehung zu Gott usw), insofern lässt sich Scientology gar nicht anders einordnen.

Frage: Seit wann beansprucht L. Ron Hubbard für die Scientology den Status als Religion?
Jürg Stettler: L. Ron Hubbard hat schon in den frühen 50er Jahren erkannt, dass es eine unsterbliche geistige Identität gibt und dass es eben auch frühere Leben gibt. Es gibt dazu zahlreiche Texte aus diesen Jahren, die diese Entwicklung aufzeigen und wo Hubbard bestätigt, dass Scientology eine Religion ist. Hubbard war ein Forscher. Die Entwicklung zur Religion lässt sich in seinen Schriften sehr gut nachvollziehen.

Frage: Wann hat Hubbard das erste Mal Scientology-Rituale entworfen und wie ausführlich waren die?
Jürg Stettler: Die ersten Scientology Rituale (Taufe, Hochzeit, Beerdigung) stammen aus der Mitte der 50er Jahre. So existiert eine Tonbandaufzeichnung einer Namensgebungszeremonie aus dem Jahre 1957. Die Details der Zeremonien wurden etwas später im Buch “Hintergründe und Zeremonien” zusammengefasst.

Frage: Was ist an diesen Ritualen religiös? Feierliche Trauungen macht auch das Standesamt, Namensgebungsrirtuale gibt?s bei den Pfadfindern, Vorträge am Sonntag bei diversen Vereinen ? all dies ist nicht religiös. Was macht die Rituale Hubbards religiös?
Jürg Stettler: Ich verweise hier auf die Zeremonien und die dabei benutzten Texte, die zeigen, dass sie sich ans geistige Wesen wenden.
Auch die Sonntagsandachten setzen sich mit spirituellen Fragen, der Beziehung zu Gott, seinen Mitmenschen etc auseinander.
So führt die Scientology Kirche auch regelmässig gemeinsame Andachten mit anderen Religionen durch.

Frage: Können Sie die Vorstellung des von ihnen genannten Geistigen Wesens in diesen ersten, von Hubbard entworfenen Ritualen noch etwas präzisieren?
Jürg Stettler: Die Existenz eines höchsten Wesens wird in diesen Zeremonien als Tatsache festgehalten…es wird aber jedem einzelnen selber überlassen, seine eigene Beziehung zu diesem höchsten Wesen zu finden.
Dass der Mensch selber ein geistiges, unsterbliches Wesen ist, ist ein Grundbestandteil der Lehre von Scientology…ist aber auch nicht nur In Scientology zu finden.

Frage: Nehmen die Rituale Bezug auf die Transzendenz – auf ein höheres Wesen oder auf ein höheres Ziel im Sinne des buddhistischen Nirvana?
Jürg Stettler: Wenn man das Glaubensbekenntnis der Scientology Kirche liest, das integrierender Bestandteil jeder dieser Rituale ist so sieht man dass ein höchstes Wesen aber auch das Spirituelle Grundbestandteil dieser Zeremonien sind.

Frage: In den Neunzigerjahren konnte man in der Schweiz Scientology-Werbern begegnen, die religionskritischen Menschen gegenüber den Anspruch der Scientology, Religion zu sein, verniedlicht oder gar bestritten haben. Wie sieht das heute aus?
Jürg Stettler: Es ist ganz klar dass jeder Scientologe weiss, dass Scientology eine Religion ist. So wird auch jedem Interessenten ein Film “Orientierung” gezeigt, in dem das Religiöse im Detail vorgestellt wird. Auch auf den Einschreibeformularen, mit denen ein Kursbesuch beantragt wird, unterschreibt der Interessent dass er zur Kenntnis genommen hat, dass Scientology ihm als Religion vorgestellt wurde.
Insofern können diese Beispiele früher nur Einzelfälle gewesen sein.

Frage: Der Soul-Sänger Isaac Hayes, der dem “Chef” bei der Fernsehserie “South Park” die Stimme gab und wegen einer Satire über Scientology aus eben dieser Serie ausstieg – vorangegangene Satiren über Christentum, Judentum, Mormonentum und Islam hatten Hayes nicht gestört – meint zu seinem Einsatz zur Verbreitung der Scientology-Studiertechnologie in benachteiligten Innenstadt-Schulen in den USA: “It’s not religious.” Hayes scheint damit einer der Einzelfälle zu sein?
Jürg Stettler: Tatsache ist, dass verschiedene Methoden innerhalb der Scientology sich auch im säkularen Leben anwenden lassen. Wenn also z.B. in der Scientology eine Methode existiert wie man effektiver studieren kann und wie man beim Studium der Lehren Hubbards besser vorankommt, so lässt sich diese Methode auch auf andere Wissensgebiete anwenden und dann ist die Methode in diesem Zusammenhang eben nicht religiös.
Ein etwas profaner Vergleich: Wenn man in der Kirche das Abendmahl einnimmt und dabei Traubensaft trinkt, so besteht hier ein religiöser Bezug.
Wenn ich aber im Gasthaus einen Traubensaft bestelle, so kann ich diesen auch ohne religiöse Gefühle trinken.

Frage: Gibt es heute noch Länder, in denen Scientology den Anspruch, Religion zu sein, gar nicht oder nicht mit derselben Vehemenz vertritt wie z.B. in den USA?
Jürg Stettler: Scientology konstituiert sich überall als Religion. Selbstverständlich gibt es einige Ländern die schon fast monotheistisch ausgerichtet sind und in denen die lokalen Regeln über den Auftritt als Minderheits-Religion eingehalten werden, wobei der religiöse Status immer beibehalten wird.

Frage: Wie sieht die Situation in Griechenland aus, wo Scientology in den Neunzigern als “Zentrum für angewandte Philosophie”, nicht aber als “Kirche” auftrat?
Jürg Stettler: Scientology ist in Griechenland seit vielen Jahren als Kirche und somit religiöse Gemeinschaft konstituiert was man auch in ihren Statuten sehen kann. Auch zuvor war der religiöse Bezug in den Statuten zu finden.

Frage: Was empfinden Sie selbst als das besonders Religiöse an Scientology?
Jürg Stettler: Wir gehen davon aus, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist, entsprechend gibt es auch eine Wiederverkörperung. Wir gehen davon aus dass es ein höchstes Wesen gibt. Insofern werden auch die wichtigen Fragen jeder religion beantwortet: Wer sind wir, woher kommen wir, wohin gehen wir?

Frage: Wo spielt das Religiöse an Scientology in Ihrem Leben eine Rolle? Wo nehmen Sie auf die Transzendenz (ein höheres Wesen oder ein höheres Ziel im Sinne des buddhistischen Nirvana) Bezug?
Jürg Stettler: Mit dem Wissen dass man ein unsterbliches geistiges Wesen ist geht man natürlich an viele Probleme des Lebens ganz anders heran und bezieht das Spirituelle in den Alltag mit ein. Man strebt nach höherem Bewusstsein und sieht auch in seinem Mitmenschen das Spirituelle. Auch die Einstellung zum Tod ändert sich entsprechend.
Das Leben als solches hat mit Religion zu tun.

2.2 Kirche?

Frage: Im Gegensatz zum englischen Wort “church” meint das deutsche Wort “Kirche” in aller Regel eine christliche Gemeinschaft. Weshalb täuscht die Scientology im deutschen Sprachraum durch die Verwendung dieses Begriffs Christlichkeit vor?
Jürg Stettler: Das Wort “church” lässt sich nur mit “Kirche” übersetzen. Das Wort “Kirche” ist tatsächlich vor allem von christlichen Gemeinschaften besetzt, aber nicht ausschliesslich. Insofern müssen wir auch immer wieder auf den Unterschied hinweisen. Ganz abgesehen davon ist es eine Tatsache, dass der Gebrauch dieses Worten nicht unbedingt von Vorteil ist, haben doch die etablierten Religionsgemeinschaften diesem Begriff nicht unbedingt einen positiven Klang gegeben.

Frage: Wenn der Begriff Kirche so negativ besetzt ist – das Faktum, dass er auch von Scientology verwendet wird, ist angesichts des eher mässigen Prestiges der Scientology in der Oeffentlichkeit vielleicht nicht unbedingt geeignet, das Image des Begriffs zu heben – und sich werbemässig ungünstig bemerkbar macht, warum wählt ihn Scientology dann? Warum nimmt sie nicht Uebertragungen wie “Gemeinschaft”?
Jürg Stettler: Auch unter Scientologen wird immer wieder mal diskutiert und vorgeschlagen den Begriff “Kirche” mit z.B. “Gemeinschaft” zu ersetzen.
Bisher wurde es aber nicht umgesetzt, sondern eher daran gearbeitet, dem bei einigen Menshen negativen Klang des Begriffs “Kirche” einen neutralen Klang zu geben.

2.3 Sekte / vereinnahmende Gemeinschaft?

Frage: Scientology gilt allgemein als recht typisches Beispiel einer Sekte / vereinnahmenden Gemeinschaft / konfliktträchtigen Organisation / Gruppierung mit totalitärer Tendenz. Können Sie das nachvollziehen?
Jürg Stettler: Das Wort “Sekte” wird ausschliesslich von Gegnern dieser Gruppen verwendet. Es dient der gesellschaftlichen Aechtung. Es müsste als Unwort des Jahrzehnts angeprangert werden.
Insofern haben auch “Sektenpfarrer” versucht, diesen Begriff mit ausschliesslich negativen Prädikaten zu kombinieren.
Das Wort hatte mal eine neutrale Definition.
Das Wort ist wohl eine der geschicktesten Wortmanipulationen der Neuzeit.

Frage: Wenn wir den Begriff der “Sekte” vermeiden, verschwindet das damit bezeichnete Problem noch nicht – ebensowenig wie eine Aechtung des Begriffs der “Krankheit” eine allgemeine Gesundung der Menschheit bewirken würde. Weil das Poblem fortbestünde, ergäbe sich zwangsläufig ein Ersatzbegriff. Formulieren wir also mit anderen Worten:
Scientology gilt allgemein als recht typisches Bespiel einer vereinnahmenden Gemeinschaft / konfliktträchtigen Organisation / Gruppierung mit totalitärer Tendenz. Können Sie das nachvollziehen?
Jürg Stettler: Auch andere Begriffe wie z.B. totalitär oder vereinnahmend wurden von Gegnern geprägt um auszugrenzen.
Nehmen wir das Wort totalitär: Genauso könnte man andere Organisationen als totalitär bezeichnen..aber redet jemals jemand von einem totalitären Fussballclub, dessen Präsident den Trainer von einem Tag auf den anderen auf die Strasse stellt, oder wo der Trainer einen verdienten Spieler gegen seinen Willen auf die Ersatzbank setzt?
Wieso ist es nötig mit derartigen Worten auszugrenzen? Wieso kann man nicht neutral von einer neuen religiösen Gemeinschaft sprechen, von mir aus auch “kontrovers”?

Frage: Gerade nichtkirchliche Sektenexperten sehen Scientology besonders kritisch, obwohl diese ja keine Angst vor allfälliger Konkurrenz haben können. Wie kommt das?
Jürg Stettler: Es gibt “Kritiker” und Kritiker”. Die wenigen Fanatiker, die kein gutes Haar an diesen Gruppierungen, u.a. auch Scientology, lassen, können an einer Hand abgezählt werden. Jeder dieser Person hat seine eigene Geschichte und Motivation.
Konstruktive Kritik ist jedoch willkommen. Entsprechend sind wir immer mehr mit Kritikern, die nicht einfach nur schaden, sondern konstruktiv diskutieren wollen, im Dialog.

Frage: Kaum eine Organisation hat – im Verhältnis zur Mitgliederzahl – so viele Aussteigerberichte in Buchform produziert wie Scientology. Der Anteil unzufriedener Ex-Mitglieder scheint bei Scientology so hoch zu sein wie bei kaum einer anderen Organisation. Wo liegt der Grund?
Jürg Stettler: Niemand interessiert sich dafür, wenn ein ausgetretenes Mitglied der reformierten Kirche seinen Missmut mit seinem Pfarrer in Buchform verbreiten will. Scientology scheint entsprechend einfach aktueller zu sein. Ich kenne aber z.B. in der Schweiz nur eine einzige Person, die als Aussteiger gegen Scientology ein Buch verfasst hat und wer sich in der “Szene” auskennt merkt schnell dass einige wenige Aussteiger wie in einem Wanderzirkus herumgeboten werden, wobei sich auch dies in den letzten Jahren sehr gelegt hat.

Frage: Bei manchen sog. Sekten trifft Ihre Aussage vom Wanderzirkus der immer gleichen Aussteiger nicht schlecht, bei Scientology bezeichnenderweise aber eben gerade nicht (wer wäre denn Teil dieses Wanderzirkusses?) Zu Scientology treten im Gegenteil immer wieder neue Ehemalige auf, die ihre Erfahrungen publizieren. Eben ist im deutschen Sprachraum etwa der Bericht von Wilfried Handl erschienen.
Auch scheint die Debatte um Scientology weiterhin eher heftig geführt zu werden, vgl. die Diskussion um den Ausstieg von Isaac Hayes bei der Serie “South Park”. Wie kommen Sie da zu Ihrer Einschätzung, dass sich die Debatte gelegt habe?
Jürg Stettler: Tatsache ist, dass ich in der Schweiz keine Aussteiger kenne, die in den letzten 10 Jahren die Scientology verliessen um dann Scientology öffentlich anzugreifen. In der Schweiz sind mir einzig zwei Personen bekannt, die ihre Erfahrungen in Buchform gefasst haben (Romandie inbegriffen).
Handl stammt aus Oesterreich, hat vor vielleicht 15 Jahren den letzten Scientology Kurs absolviert und seine Story ist extrem aufgebauscht.
Wenn sich die “Debatte” zu Scientology nur noch an Tom Cruise’s Eheleben oder an Isaac Hayes’s Stimme orientiert, dann zeigt dies dass die Debatte wirklich abgeflaut ist!

Frage: Gibt es Dinge / Situationen bei Scientology, wo Sie selbst Druck erleben und für Aussteiger, die von Scientology einen sektenhaften / vereinnahmenden Eindruck erhielten, ein gewisses Verständnis haben?
Jürg Stettler: In jeder Organisation gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen um einen geregelten Betrieb zu gewährleisten. Ein Pfarrer muss am Sonntag um 9:30 auf der Kanzel stehen, könnte aber gleichzeitig den Druck der Kirche, die ihn zur Sonntagsarbeit zwingt, monieren. So kann man den “Druck” den man z.B. als Mitarbeiter hat, in irgendeiner anderen Organisation antreffen.
Ganz abgesehen davon dass ich meine Aufgabe als Mitarbeiter als Challenge empfinde, was sehr viel Spass machen kann. Die Stories von Aussteigern sind z.T. masslos übertrieben. Man fühlt sich ab und zu an eine zerrüttete Ehe erinnert bei der am Partner kein guter Faden mehr gelassen wird.

Frage: Ein typisches Sektenmerkmal (oder, wenn man den Sektenbegriff vermeiden will, Merkmal einer vereinnahmenden Gemeinschaft) ist das Faktum, dass Mitglieder nicht in der Lage sind, Nachteile und negative Seiten der eigenen Organisation zu benennen. Wo sehen Sie die Nachteile und die Schattenseiten der Scientology?
Jürg Stettler: Ich weiss nicht wer dieses Kriterium erfunden hat. Selbstverständlich gibt es auch innerhalb der Scientology Situationen, die zu kritisieren sind, und dann aber meistens mit einzelnen Personen zu tun haben. Entsprechend gibt es dann auch die Möglichkeit Missstände anzuprangern, zu berichten und Lösungen vorzuschlagen.
So wurden auch innerhalb der Kirche immer wieder Situationen verbessert, die nicht optimal waren, wie z.B. Stundenplaneinteilungen, die Möglichkeit genügend Zeit mit der Familie zu verbringen etc.

Frage: Sehen Sie bei Scientology auch strukturelle Probleme, die über die banale Feststellung des “Schwarze-Schafe-gibt’s-überall”-Arguments hinaus gehen?
Jürg Stettler: Grundsätzlich nicht, denn der Aufbau der Organisation ist sehr logisch und das Organigramm wird z.B. sogar von anderen Organisationen benutzt.

Frage: Muss nicht jede Organisation, die in die Jahre kommt, sich verändern, um mit der Zeit Schritt zu halten? Wie steht das bei Scientology aus? Oder ist Scientology perfekt für die Ewigkeit: Scientologia numquam reformanda?
Jürg Stettler: Sicher müssen Aspekte angepasst werden, wenn sich die Technik verbessert und neue Möglichkeiten offenstehen. Extrem formuliert: Niemand in Scientology würde auf den Einsatz von Computern verzichten nur weil L. Ron Hubbard zu seiner Zeit nicht damit gearbeitet hat und diese in seinen Schriften zur Organisation nicht erwähnt hat.
Die Methoden von Hubbard helfen vielen Leuten, es besteht entsprechend kein Grund hier was zu ändern.

Letzte Aenderung 2006, © Jürg Stettler 2006 (Antworten), Infostelle 2000, 2006

Sandra Maischberger und die Scientology-Diskussion

September 27, 2007 1 Kommentar

Wenn die Diskussions-Sendung vom 25.09.07 – moderiert von Sandra Maischberger – uns über etwas informierte, dann darüber, dass Menschen wie Caberta oder Beckstein nichts in der Hand haben, um die seit Jahren wie ein Mantra heruntergeleierten Vorwürfe in Richtung Scientology zu belegen. Dass Beckstein sein Mantra mit “Nach meiner Überzeugung….” einleitete, zeigt deutlich dass er trotz jahrelanger Beobachtung durch den Verfassungsschutz, nichts gegen Scientology in der Hand hat. Er muss sich noch immer auf seine Überzeugung stützen. Dies ganz einfach deshalb weil die Erkentnisse des Verfassungsschutz seine Überzeugung bis anhin nicht zu stützen vermag. Die Sendung war alles andere als ausgeglichen, sogar in einem “Welt-Online” Artikel wurde erwähnt, dass die Scientology Kritiker wieder mal in der Mehrzahl waren.
Die ganze Situation rund um die Scientology-Diskussion wurde am treffendsten vom Religionswissenschaftler Hubert Seiwert beschrieben. Seiwert war Mitglied in der Enquete Kommission des Bundetages für Sekten und Psychogruppen.
Er erklärte, „Wir müssen aufhören, andere Maßstäbe anzusetzen als bei anderen Religionen“ und “Die Gesellschaft verändern zu wollen, ist nichts Böses” mit diesen Aussagen hat sich Seiwert erstaunlich mutig geäussert. Sicher wird er sich damit einige Feinde gemacht haben. Wie mit Menschen umgegangen wird, welche nicht die vorgegebene Meinung der Scientology-Kritiker mittragen, zeigt sich am Beispiel von Prof. Gerhard Besier vom Hannah-Ahrendt-Institut für Studien zum Totalitarismus an der Universität Dresden.
Sein konsequenter Einsatz für Religionsfreiheit im Allgemeinen und somit auch für Scientology im Besonderen, wird als einer der Hauptgründe genannt, dass er seine Stellung als Leiter des Instituts abgeben muss. In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass Prof. Besier das Verhalten der deutschen Christentümer unter den beiden Diktaturen des 20. Jahrhunderts zu erforschen wagte und sich – als ehemaliger Wunschkandidat der CDU – konsequent einer “politischen Indienstnahme verweigert” habe. (Quelle betreffend Besier: Wikipedia)

Wer seine Karriere nicht aufs Spiel setzen will, sollte in der Disskussion rund um Scientology besser im Gleichschritt mit Caberta, Gandow und Beckstein marschieren, sonst droht im das Gleiche wie Professor Besier. Dass Besier seiner Überzeugung trotz des öffentlichen Druckes treu blieb spricht für seine Integrität.

Die Liste seiner Publikationen, welche auf der Seite Wikipedia gezeigt wird, lässt schnell erkennen, dass Besier ein Mensch ist der Missstände und die heuchlerisch, gespielte Moralität der etablierten Kirchen kritisert:

Seelsorge und Klinische Psychologie. Defizite in Theorie und Praxis der Pastoralpsychologie
Göttingen 1980, ISBN 3-525-62182-5

Preußische Kirchenpolitik in der Bismarckära. 1980.

Protestantische Kirchen Europas im Ersten Weltkrieg. 1984.

Der SED-Staat und die Kirche. Der Weg in die Anpassung
München 1993, ISBN 3-570-02080-0

Der SED-Staat und die Kirche 1969 – 1990. Die Vision vom “dritten Weg”
Berlin und Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-549-05454-8

Der SED-Staat und die Kirche 1983 – 1991. Höhenflug und Absturz
Berlin und Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-549-05455-6

Christliche Hoffnung, Weltoffenheit, Gemeinsames Leben. Gelbe Mammuts auf dem Berg, Brunnen, 1998 (zusammen mit Christl Ruth Vonholdt und Hermann Klenk)

Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Teil 1
Zürich, 1999, ISBN 3-720-15277-4

Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Teil 2
Zürich, 1999, ISBN 3-720-15278-2

Die Rufmordkampagne. Kirchen & Co vor Gericht
Bergisch Gladbach, 2002, ISBN 3-929-35119-6

Konzern Kirche. Das Evangelium und die Macht des Geldes
Hänssler Verlag, März 2002, ISBN 3-775-12858-1

Der Heilige Stuhl und Hitler-Deutschland: Die Faszination des Totalitären
München, 2004, ISBN 3-421-05814-8

Religionsfreiheit und Konformismus. Über Minderheiten und die Macht der Mehrheit
Lit. Verlag, Münster, 2004, ISBN 3-825-87654-3

Das Europa der Diktaturen. Eine neue Geschichte des 20. Jahrhunderts
Deutsche Verlags-Anstalt, München, 2006, ISBN 3-421-05877-6

Im Namen der Freiheit. Die amerikanische Mission
Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, ISBN 978-3-525-36734-6

 

Valkyrie: Tom Cruise darf im Bendlerblock drehen

September 15, 2007 Hinterlasse einen Kommentar

Nachdem sich Finanzminister Steinbrück und Verteidigungsminister Jung durch die Verweigerung einer Drehgenehmigung im Bendlerblock international lächerlich machten, hat sich nun das Kanzleramt durchgesetzt. Steinbrück und Jung mussten klein beigeben und die Dreharbeiten im Bendlerblock genehmigen. Gemäss “Sächsicher Zeitung” habe Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) sich eingeschaltet und Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) “ermutigt” die Dreharbeiten zu genehmigen. 
Dass der internationale Ruf Deutschlands durch diesen Film verbessert wird, sei für die nun erteilte Drehbewilligung auschlaggebend gewesen.
Es muss für die Scientology-Kritiker-Zunft wohl schwer zu verdauen sein, dass ausgerechnet Tom Cruise den Ruf Deutschlands verbessert.
Jedenfalls können Steinbrück und Jung von sich selbst höchstens das Gegenteil behaupten.

Tom Cruise, Stauffenberg, Valkyrie und Berlins legendäre Bürgermeister Diepgen & Schütz

August 3, 2007 1 Kommentar

Soll Tom Cruise Stauffenberg spielen?

Die zwei legendären Bürgermeister Berlins Diepgen & Schütz nahmen dazu mit deutlichen Worten in der BZ vom 07.07.2007 Stellung:

Klaus Schütz: “Natürlich. Warum denn auch nicht?” und weiter “Wie gesagt, ich kann mir denken, dass es Orte in Berlin gibt, an denen generell Spielfilmaufnahmen nicht stattfinden sollten. Dass aber der Bundesminister der Verteidigung Filmaufnahmen im Bendlerblock untersagt, weil ihm die Religionszugehörigkeit des Hauptdarstellers nicht passt, das war nicht nur falsch. Das ist ein Skandal. 

Eberhard Diepgen: “Ja. Denn das ist im deutschen Interesse” und weiter “Und niemand soll mir weismachen, jetzt plötzlich erinnere man sich an die besondere Würde der Stauffenberg-Gedenkstätte, die unvereinbar mit der Nutzung als Filmkulisse sei. Weil Tom Cruise führendes Mitglied der Scientologen ist, soll dieses Mal alles anders sein.” Diepgen setzte dem noch obendrauf :  ”International machen wir uns lächerlich.”

Mit diesen Äusserungen scheinen sich diese zwei Menschen richtiggehend Luft gemacht zu haben. Schon länger zeigt sich in Deutschland, dass viele geachtete Menschen es ganz einfach satt haben, das miesepetrige Getue bestimmter Fanatiker noch weiter kommentarlos hinzunehmen. Ob John Travolta bei ”Wetten dass?”, Tom Cruise mit dem Film “Valkyrie” oder früher die Ausladung des Pianisten Chick Corea; immer mehr Menschen haben durchschaut, dass die Kritiker meistens extreme Fanatiker sind, welche alles andere als sachlichen Menschenverstand zeigen. Dianetik Zürich konnte in den letzten 4 Monaten eine Zuname der Internet-Buchbestellungen von 550% verzeichnen. Alles Menschen, welche sich nach langer Zeit endlich selbst ein Urteil über Dianetik und Scientology  bilden wollen, indem sie selbst die Bücher von L. Ron Hubbard beurteilen. Hier können Sie Dianetik und Scientology Bücher kennenlernen.
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Der Artikel wie er in der Berliner Zeitung am 07.07.07 erschien.

BBC versus Scientology: Umfrage auf Web.de Magazin


Die Geschichte rund um das umstrittene Vorgehen von BBC Reporter John Sweeney hat vor allem im Internet hohe Wellen verursacht. Es wurden sehr viele Blogartikel geschrieben und noch viel mehr Kommentare dazu. Nachdem nun einige Wochen verstrichen sind, zeigt sich langsam aber sicher, dass eine Mehrzahl der Menschen die Art und Weise wie Scientology sich verteidigte als korrekt bezeichnet. Nachdem das Youtube Video über John Sweeney eine enorme Resonanz hervorrief, versuchte die BBC alles, um sich wieder in ein besseres Licht zu stellen. Dies war dann auch einige Tage recht erfolgreich, bis sich zeigte, dass die Arroganz mit der die BBC die Kampagne der Scientologen abqualifizierte, wiederum ein Eigentor war. Die BBC vergass bei ihrer Aktion, dass Scientology eigentlich nichts zu verlieren hat.
Eine Umfrage auf Web.de Magazin zeigt ein recht eindrückliches Resultat, trotz der Tatsache, dass die 3 zur Verfügung stehenden Antworten in sich selber sehr manipulativ sind. Um eine neutralere Ausgangslage zu schaffen, hätte es zumindest eine weitere Antwortmöglichkeit pro Scientology benötigt. So hätten die Teilehmer nicht 2 Auswahlmöglichkeiten gegen und nur eine für Scientology gehabt. Trotzdem finden zur Zeit 54% die Aktion gerechtfertigt.  
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Scientology: Philologenverband hat Angst ertappt zu werden


In der Berliner Morgenpost vom 25.05.2007 schrieb Joachim Peter einen kritischen Artikel darüber, dass Scientology an Schulen einen Informationsfilm verschickte.
Im gesamten Bundesgebiet verschickte Scientology einen Informationsfilm wo L. Ron Hubbard in einem Interview Fragen über Scientology beantwortet. Herr Peter sieht darin ein Versuch, Einfluss auf die deutschen Schulen zu nehmen. Wie paranoid muss man eigentlich sein, um zu dieser Auslegung, ja Verdrehung der Realität zu kommen. Sogar der Philologenverband scheint je länger je stärker in eine paranoide Geisteshaltung abzugleiten, sobald das Wort Scientology auftaucht.
Seit Jahrzehnten wird in Deutschland von den Staatskirchen, den Medien und auch vom Philologenverband einseitig Stimmungsmache gegen Scientology und andere Minderheitsreligionen betrieben. Wenn Scientology nun den Schulen Informationsmaterial aus erster Hand zur Verfügung stellt, wird gleich ein Skandal gewittert.
“In der Anlage finden Sie ein Exemplar des besagten Interviews für Ihre Information und den Einsatz im Religions- und Ethikunterricht, kostenlos und unverbindlich”, heißt es wörtlich in dem Schreiben an die Lehrer. Wohlverstanden: “kostenlos und unverbindlich”
Was ist falsch daran, wenn Scientology den Lehrern ermöglicht, auch Informationen aus der Sicht von Scientology anzubieten? Ich vermute dass diejenigen, die aufgrund dieser Aktion paranoid reagierten, selber befürchten als Lügner ertappt zu werden, sollten die Lehrer den Film anschauen und sich selbst eine Meinung über Scientology bilden.

Eine Entschuldigung von BBC Panorama Reporter John Sweeney die keine ist.

Mai 22, 2007 3 Kommentare

BBC Reporter John Sweeney versuchte sich bei der angeschrienen Person zu entschuldigen, gleichzeitig war es aber eine weitere Beschuldigung in Richtung Scientologen, ihn zu manipulieren. Sweeney, dessen journalistische Taktik nach eigenen Aussagen “jemandem mit einem Stock ins Auge schlagen und danach beobachten was passiert” ist, hat anscheinend Mühe zu akzeptieren, dass jemand sein Vorgehen selber dokumentierte.

Scientology Dokumentation über John Sweeney und BBC Panorama Teil 1-5

Mai 22, 2007 6 Kommentare

Insgesamt 154 Regelbrüche der BBC eigenen journalistischen Richtlinien wurden von der Scientology Kirche dokumentriert. John Sweeney hatte nach neusten Nachforschungen ab dem Zeitpunkt wo er sich mit Kritikern traff, die Ebene der Sachlichkeit verlassen. Die Story war quasi geschrieben und musste nur noch durch passendes Bildmaterial unterlegt werden.

Journalist John Sweeney greift künstler wie Kirstie Alley, Anne Archer, Leah Remini und andere an:

Skandal Sweeney bei der Premiere von Wild Hogs mit John Travolta

Mai 22, 2007 1 Kommentar

An der Premiere des Films Wild Hogs, zeigte John Sweeney seinen Charakter sehr deutlich.
Das wirklich Beschämende daran ist jedoch weniger offensichtlich. Sweeney rechtfertigt seinen Ausraster in der Psychiatrieausstellung sehr gerne damit, dass er von Scientology provoziert worden sei. Wenn ich dieses Video anschaue, dann sind die Scientologen ware Sonntagsschüler.
Die BBC sollte sich schämen eine solche Person auch noch zu verteidigen.

Scientology Dokumentation über John Sweeney und BBC Panorama Teil 1/5


Dies ist der erste Teil der Scientology eigenen Dokumentation, welche aufzeigt wie John Sweeney arbeitete, als er über Scientology eine BBC Panorama Sendung produzieren wollte.

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