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Artikel getaggt mit ‘Religionsfreiheit’

Verfassungsschutz muss Schadenersatz an Scientologen bezahlen

Oktober 10, 2011 4 Kommentare

Einmal mehr verurteilen deutsche Gerichte den deutschen Überwachungsstaat und korrigieren die Arbeit des Verfassungsschutzes, den dieser zum Schaden von Scientologen leistet.
Das Landgericht Köln verurteilte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz und entschied, die Behörde verletzte Amtspflichten gegenüber einem Unternehmer und Scientology-Mitglied. Der Verfassungsschutz wurde rechtskräftig zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07). Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10), das nun bekannt geworden ist, stellte das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Verfassungsschutzbehörden versucht haben, Mitglieder der Scientology Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesen rechtswidrigen Treiben entgegengetreten sind.

Erst vor kurzem hat der Jahresbericht des US-Außenministeriums zu Religionsfreiheit in der Welt verschiedene Diskriminierungen in Deutschland gegen Scientologen angeprangert.

In Deutschland gibt es über 12’000 Scientologinnen und Scientologen, die von 10 Kirchen und zahlreichen Missionen betreut werden. Im weiteren sind in Deutschland, genau so wie auch bei uns in der Schweiz, und auch weltweit, zahlreiche humanitäre Vereinigungen, die von Scientologen unterstützt, respektive gegründet wurden, aktiv tätig, um Mitmenschen zu helfen. So unter anderem auf dem Gebiet der Drogenprävention, Drogenrehabilitation, in der Bekanntmachung der Menschenrechte, bei der Bekämpfung von Missbräuchen in der Psychiatrie und anderswo.

Scientology gewinnt erneut vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Am 8. März 2010 wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rechtsfall der religiösen Vereinigungen der Scientology-Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk endgültig rechtskräftig.

Am 1. Oktober 2009 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen NN 76836/01 und 32782/03 sein Urteil zugunsten der Scientology-Kirchen von Surgut und Nizhnekamsk.
Das Endurteil des Europäischen Gerichtshofs stellte eine Verletzung der
Rechte der Antragsteller durch die russische Föderation fest, und zwar vor allem Verletzungen der Vorschriften des Artikels 9 der Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) im Licht von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinsfreiheit).

Das Gericht befand, dass der den religiösen Gruppen gem dem Religionsgesetz gewährte eingeschränkte Status den Mitgliedern solcher Gruppen nicht erlaubt, ihr Recht auf Religionsfreiheit wirksam auszuüben; vielmehr macht er ein solches Recht illusorisch und theoretisch anstatt praktisch und wirksam so wie es die Menschenrechtskonvention fordert.

„Die Anträge auf Registrierung als eine religiöse Organisation, die von den ersten und zweiten Antragstellern als Gründer ihrer jeweiligen Gruppierungen eingereicht worden waren … wurden unter Hinweis auf die unzureichenden Dauer der Existenz der Gruppierungen abgelehnt”
Letztendlich gewährte ihnen der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppe, in welchen sie einzuordnen waren und in welchem sich der dritte Antragsteller befand, keinerlei praktischen oder wirksamen Nutzen, weil solch eine Gruppe ihrer Rechtspersönlichkeit, der Eigentumsrechte und der rechtlichen Fähigkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, beraubt war; ferner wurde sie auf das Schwerste in den Grundaspekten ihrer religiösen Funktionen behindert.

Im vorliegenden Fall legte die russische Regierung keine dringenden sozialen Bedürfnisse für die angefochtene Einschränkung dar und gab keine bedeutsamen und ausreichenden Gründe für die lange Wartezeit an, die eine religiöse Organisation vor der Erlangung ihrer Rechtspersönlichkeit ertragen musste”

Der Präsident der Scientology-Kirche von Nizhnekamsk, Emir Ramazanov,erklärte”das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hebt den Standard des Schutzes der Gewissens- und Vereinsfreiheit in Russland und in Europa nicht nur auf ein neue Ebene, sondern legt auch fest, dass die europäischen Standards sogar dann den Schutz garantieren, wenn die Ungerechtigkeit in nationalen Gesetzen zum Ausdruck kommt.

Die Scientology-Religion wurde vom Autor und Philosophen L. Ron Hubbard gegründet. Scientologen glauben, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass das spirituelle Potential eines Menschen innerhalb einer Lebenszeit wiederhergestellt werden kann. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den Vereinigten Staaten gegründet. Jetzt verfügt Scientology über 8.300 Kirchen,Missionen und angegliederte Gruppen und über Millionen von Mitgliedern in 165 Ländern. In Russland gibt es von St. Petersburg bis Wladiwostok mehr als 40 Kirchen und Missionen der Scientology.

Frank Busch

Scientology Kirche in Russland: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schützt erneut die Relgionsfreiheit

Oktober 1, 2009 1 Kommentar

PRESSEMITTEILUNG 1.10.2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat heute einstimmig zu Gunsten zweier religiöser Gruppierungen der Scientology Kirche in Russland entschieden. Das Gericht befand, dass sie einen Anspruch darauf haben, als religiöse Gemeinschaften gemäss russischem Recht eingetragen zu werden.
Das Urteil entschied, dass die Gründer der Scientology Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk das Recht auf Religions- und Vereinigungsfreiheit gemäss Artikel 9 und 11 der Europäischen Menschenrechts-konvention haben.
In seinen Urteilsgründen heißt es, das Gericht „stellte fest, dass die Antragsteller nicht die Möglichkeit hatten, Anerkennung und effektive Wahrnehmung ihrer Rechte auf Religions- und Vereinigungsfreiheit in irgendeiner organisierten Form zu erhalten. Der erste Antragsteller konnte die Eintragung der Scientology-Gruppierung als nicht-religiöse Rechtsperson nicht erreichen, da die russischen Behörden sie als eine religiöse Gemeinschaft ansahen. Die Anträge auf Registrierung als religiöse Gemeinschaft – eingereicht vom ersten und zweiten Antragsteller als Gründungsmitglieder ihrer jeweiligen Gruppierung und auch im Namen des dritten Antragstellers – wurden unter Hinwies auf die ungenügende Bestandszeit der Gruppierungen abgelehnt. Im Endergebnis gewährte der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppierung – zu dem sie berechtigt waren und im Rahmen dessen der dritte Antragsteller existierte – ihnen keinerlei praktische oder wirksame Vorteile, da solch einer Gruppierung die Rechtsfähigkeit, Eigentumsrechte und die rechtliche Möglichkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, vorenthalten wurde und sie auch ernsthaft in der Wahrnehmung der grundlegendsten Aspekte ihrer religiösen Funktionen behindert wurde. Dementsprechend befindet das Gericht, dass die Rechte der Antragsteller aus Art. 9 [Religionsfreiheit], interpretiert im Lichte von Art. 11 [Vereinigungsfreiheit] beeinträchtigt wurden.”
Im Einklang mit der früheren Entscheidung des Gerichtshofs zugunsten des Anspruchs der Scientology Kirche Moskau, als religiöse Gemeinschaft gemäß dem russischen Religionsgesetz eingetragen zu werden, repräsentieren diese neuen Fälle richtungsweisende Urteile, welche die Religionsfreiheit und Vereinungsfreiheit für Scientologen und Menschen aller Glaubensrichtungen in allen 47 Mitgliedsländern des Europarates garantieren.
Der Gerichtshof stellte abschließend fest: „Im Lichte der vorgenannten Erwägungen stellt das Gericht fest, dass die Beeinträchtigung der Rechte der Antragsteller auf Religions- und Vereinigungsfreiheit nicht „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig” war. Demgemäss liegt eine Verletzung von Artikel 9 der Konvention, interpretiert im Lichte von Artikel 11, vor.”
Nina de Kastro, Pressesprecherin der Scientology Kirche Russland, lobte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: „Dieses Urteil bestätigt nicht nur die Rechte der Scientology Kirchen in Russland, sondern stellt auch eine wichtige Präzedenzentscheidung dar, welche die Rechte aller religiösen Gemeinschaften in ganz Europa schützt.”
Auch die russische Scientology Kirche in St. Petersburg hat aufgrund ähnlicher diskriminierender Schikanen im Zusammenhang mit ihrer Eintragung als Religionsgemeinschaft ebenfalls Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig,.
Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Seither wuchs die Religionsgemeinschaft weltweit zu mehr als 8000 Kirchen, Missionen und Gruppen und zehn Millionen Anhängern in 165 Nationen. In der Russischen Föderation gibt es mehr als 40 Scientology Kirchen und Missionen von St. Petersburg bis Wladiwostok.
Für weitere Informationen über Scientology besuchen Sie: www.scientology-moscow.ru oder www.scientology.ch.
Für Kontakt: Annette Klug, Scientology Kirche Zürich, Tel. 044 – 400 11 90
Das Urteil ist auch auf der website www.echr.coe.int zu finden.

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