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Artikel getaggt mit ‘Scientology Kirche’

Eine merkwürdige Scientology Veranstaltung hinterfragt

Folgender Text wurde von einem bayerischen Journalisten der website www.scientology-fakten.de zur Verfügung gestellt. Er hatte zufälligerweise eine Veranstaltung besucht, die es in sich hatte. Wir wollen dem Leser seine Ausführungen nicht vorenthalten:

Amerika ist weit weg …

Eindrücke von einer merkwürdigen Veranstaltung, deren Zweck offenbar darin bestand, zu zeigen, dass „Sekten-Experten“ eine Daseinsberechtigung haben.

Eines war am Ende des Abends jedem Besucher, der mit den Grundsätzen der Logik vertraut ist, klar: Harry Bräuer, der Vertreter des Polizeipräsidiums München, mag seine Karriere zum Kriminalhauptkommissar allem Möglichen verdanken, aber eher nicht schafsinniger Detektivarbeit. Erwartet man doch nach landläufiger Auffassung von einem Kriminaler, dass er Indizien auf ihre Plausibilität hin auszuwerten vermag, sprich dass er sehen kann, ob Behauptungen mit den Tatsachen des Lebens zusammenpassen oder nicht. Was Bräuer und seine vier Mit-Vortragenden Ende Oktober bei einem Diskussionsabend zum Thema Scientology im Jugendinformationszentrum München ins Publikum gestreut haben, wollte einfach keinen Sinn ergeben.

Wie sein Namenskollege aus der Fernsehkrimi-Serie „Derrick“ (Harry, hol´ doch schon mal den Wagen …) scheint Bräuer doch eher zu jenen Polizeimitarbeitern zu gehören, die weniger durch Geistesblitze auffallen, als vielmehr mit einem fragend verwirrten Gesichtausdruck die genialen Gedankengänge ihres „Chefs“ erst so richtig zum Leuchten zu bringen. Die einfache Frage einer Zuhörerin beispielsweise, was denn Scientologen nun tatsächlich bei der Ausübung ihrer Religion so machen, reichte der Moderator der Veranstaltung etwas unüberlegt an Harry Bräuer weiter. Der freilich schaute, offenbar überfordert, so perplex, dass ein anderer Referent reflexartig seine Rolle übernehmen und die Situation mit dem Hinweis retten musste, man habe ja gehört, „wie schlimm“ die doch seien. Der Umstand, dass man die Scientologen, um die es eigentlich ging, vom Mitreden ausgeschlossen hatte, erwies sich nicht nur an dieser Stelle als Schwachpunkt des Abends – oder um im Polizeijargon zu bleiben, als klaffende Lücke in der Indizienkette.

Und was der aus Wien per Bahn in letzter Minute eingetroffene rasende Buchvermarkter und Ex-Scientologe, Wilfried Handl, an bluttriefenden Gruselgeschichten absonderte, war sowieso nur mit der zeitlichen Nähe zu Halloween zu erklären. Selbstverständlich bezogen sich  seine Schauermärchen nicht auf Vorfälle im deutschsprachigen Raum, sondern nur auf angebliche Zustände in England oder gleich im fernen Amerika. Eine schlichte Frage nach der Logik brachte auch ihn, das arme Opfer von Scientology, ins Schleudern. Wie könne es denn wahr sein, wollte eine Besucherin wissen, dass all diese Dinge in Ländern geduldet würden, die sich mit demselben Recht wie Deutschland Rechtsstaaten nennen? Auch dem Kripomann, Harry Bräuer, sollte man meinen, mußte an dieser Stelle nur ein Gedanke durch den Kopf schießen: Kann das alles stimmen, wo doch die Amerikaner den Deutschen die Demokratie nach dem Ende der Nazi-Diktatur erst beigebracht haben?

Als Meisterdetektiv, wie sein Dienstgrad suggeriert, hätte er schon längst beim FBI Beweismaterial für die von deutschen Sektenbeauftragten erhobenen Beschuldigungen anfordern müssen, möchte man erwarten. Nichts davon ist bekannt. Und was tun stattdessen die Amerikaner, die ja wohl besser wissen, was vor sich geht in ihrem eigenen Land, wo Scientology als Kirche anerkannt ist? Seit mehr als zehn Jahren bringen sie die deutschen Behörden ob ihrer Diskriminierung von Scientologen in Erklärungsnöte. In steter Regelmäßigkeit listen die Menschenrechtsberichte des US-Außenministeriums gravierendste Benachteiligungen von Scientologen in Deutschland auf, von Berufsverboten über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu Verletzungen der Religionsfreiheit in den Schulen, wo sich Scientologen-Kinder mancherorts gemäß Lehrplan anhören müssen, dass sie den falschen Glauben haben.

Ein Mann, der sich gewiss als Vertreter des rechten Glaubens sieht, weiß natürlich, dass dies die Folgen der von ihm selbst betriebenen Diffamierung sind. Druckste Rudi Forstmeier bei der Angabe seiner Funktion deshalb so merkwürdig herum? Er sei Leiter einer Beratungsstelle in München, deren Träger die protestantische Kirche sei, sagte er im Bemühen, sich das Mäntelchen einer unabhängigen Stelle umzuhängen. Dabei hat er als Beauftragter für Weltanschauungsfragen der Evangelischen Landeskirche die knallharte Aufgabe, die religiöse Konkurrenz klein zu halten – mit allen Mitteln und den bekannten Folgen.

Zumindest gab es für den anwesenden Polizisten, Bräuer, keinen direkten Anlass, gegen Forstmeier Ermittlungen aufzunehmen. Der stramme Kirchenmann hat gelernt zu sagen, was fromm klingt und dennoch verletzt. An den Scientologen ließ er nichts Positives gelten, ein Großteil seiner Ausführungen ist schlicht und einfach unwahr, aber eben so formuliert, dass sie strafrechtlich nicht greifbar sind. Wie steht´s mit Respekt und dem „Gebot der Nächstenliebe“ gegenüber Andersdenkenden? Für ihn ist dies genauso wenig ein Thema wie die Verweigerung des Rederechts für die Scientologen in einer öffentlichen Veranstaltung zum Zweck der Selbstverteidigung. Für Harry Bräuer bestand kein Grund tätig zu werden. Heuchelei und Pharisäertum sind ja keine Straftatbestände.

Aber kaum glauben mochte man, wie nahe der Vertreter von Gesetz und Ordnung einem Befürworter illegaler Machenschaften steht. Ein Mitglied von Anonymous durfte unter den wohlwollenden Blicken des Kriminalhauptkommissars erklären, wie interessant es ist, Chaos im Internet anzurichten. Anhänger dieser Hacker-Gruppe werden in den USA wegen Cyber-Kriminalität verfolgt. Einigen von ihnen wurden deshalb bereits empfindliche Strafen auferlegt. Auch finden sich auf deren Blogs immer wieder mal perverseste Pornogeschichten bs hin zur Pädophilie. Der Münchner Polizei-Sprecher sollte eigentlich von diesen Umständen wissen. Aber wenn sich ein Ermittler freiwillig blind stellt, gelangt er zu falschen Schlüssen.

Wenn ein Dieb in ein Büro eindringt, Akten entwendet und die Einrichtung verschmiert, könnte die Polizei nicht einfach wegschauen. Warum soll es kein Verbrechen sein, wenn ein  Hacker heimlich in den Computer einer fremden Person eindringt, mit der Absicht, in diesem virtuellen „Büro“ Schaden anzurichten? Das Schweigen dazu von Harry Bräuer lässt einen wundern. Jedenfalls schien es der Glaubwürdigkeit des „Anonymen“ nicht zu schaden, dass er freimütig bekannte, wegen seines verwerflichen Treibens ebenfalls schon zu Geldstrafen verdonnert worden zu sein. So hatte er Nazi-Symbole verbreitet und falsche  Infos auf einem Flugblatt verteilt. Bräuer hatte offenbar kein Problem mit ihm aufzutreten.

Irgendwann im Laufe des Abends dämmerte es dem Zuhörer: Genauso wenig wie die anwesenden Sprecher an ausgewogener Information interessiert waren, war Harry Bräuer an diesem Abend zum Schutz der Bevölkerung vor Verbrechen unterwegs. Er blies nur ins selbe Horn wie die Mit-Referenten dieser merkwürdigen Veranstaltung. Zum einem scheinen sie das gemeinsame Interesse zu teilen, nämlich eine Gefahr zu beschwören, die es nicht gibt, und Ratschläge zu erteilen.

Denn je gefährlicher und abstruser Reden der Sekten-Beauftragten klingen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie weiterhin in den Genuss von Steuergeldern kommen beziehungsweise ihre Bücher an den Mann bringen. Niemand soll erfahren, dass sie mit ihren rufschädigenden Parolen eine Minderheit anschwärzen, die sich wie kaum eine andere Organisation zu Gesetzestreue und zur Einhaltung von Menschenrechten bekennt.

Müsste ein Polizist wie Bräuer nicht das Gespräch oder eigentlich sogar die Zusammenarbeit mit den Scientologen suchen, wie dies Polizeiorganisationen auf der ganzen Welt tun? Bekanntlich streben Scientologen nicht nur ein drogenfreies Leben an, sondern unterhalten weltweit das größte und effektivste Drogenaufklärungsprogramm. Ist Herrn Bräuer denn nicht bekannt, dass die Hälfte der Straftaten mit Rauschgiftdelikten zusammenhängt? Nicht umsonst gilt der Drogenkonsum als eine der größten Geiseln der Menschheit.

Wäre Harry Bäuer tatsächlich ein Verfechter der Rechtsstaatlichkeit, würde er die zahllosen Gerichtsentscheidungen in Deutschland respektieren, die der Scientology-Kirche den Schutz durch die Religionsfreiheit gemäß dem Grundgesetz zuerkennen. Aber nein, er kann es sich nicht verkneifen, längst widerlegte Anschuldigungen nachzuplappern. Die Vermutung liegt nahe, dass seine Hauptfunktion darin besteht, die Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes zu stützen – jener Geheimpolizei, die allein in Bayern 400 hauptamtliche Mitarbeiter hat und seit dem Niedergang der DDR und der Auflösung der Stasi eigentlich kein Aufgabengebiet mehr hat. Seit 13 Jahren beobachtet dieser innerstaatliche Spitzeldienst mit geheimdienstlichen Methoden die Scientology-Kirche. Nicht den geringsten Hinweis auf ungesetzliches Verhalten oder gar die behaupteten antidemokratischen Aktivitäten konnten sie finden.

Hätte Bräuer bloß eine empfindliche Spürnase, die auf feine Unterscheidungen eingestellt ist, und nicht nur auf das Nachbeten überholter Schlagworte! Eine Veranstaltung wie die im Jugendinformationszentrum könnte endlich echte Neuigkeiten bieten.

Scientology Beobachtung: Wie der Verfassungschutz die Deutschen für dumm verkauft

Scientology Diskussion: Blendwerk für die Öffentlichkeit des Verfassungsschutzes.
Scientology Kirche verlangt Einstellung der Verfassungsschutz (VS) -Beobachtung in Baden-Württemberg

Angesichts der kürzlichen Presseinformation des Baden-Württembergischen Innenministers Rech erhebt die Scientology Kirche Deutschland e.V. massive Vorwürfe gegen die diskriminierende VS-Überwachung und bezeichnet sie als politisches Blendwerk für die Öffentlichkeit, um diese gezielt mit Fehlinformationen zu manipulieren.

Seit Jahren wird vom VS und Behörden mit fiktiven Zahlen jongliert. Je nach Bedarf werden diese nach oben oder nach unten definiert, entweder um einen künstlichen Handlungsbedarf zum Thema Scientology zu suggerieren oder den angeblichen Erfolg der eigenen Arbeit darzustellen. Ebenso künstlich sind behauptete Scientology Strategien und angebliche finanzielle Interessen für das Land Baden-Württemberg.

Das Magazin FOCUS berichtete bereits am 9. Dez.2002 unter Bezugnahme auf einen Bericht des Bremer Senats, dass nach jahrelangen Ermittlungen des BKA „sich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Verhalten der Scientology-Organisation ergeben“ hatten. Das Magazin DER SPIEGEL bestätigte dies erneut mit Bericht vom 22. Sept. 2008 unter Bezugnahme auf einen vertraulichen Bericht der VS-Behörden. Und am 21. Nov. 2008 berichtete der FOCUS unter Bezugnahme auf den damaligen Staatssekretär Hanning im BMI: „Laut Verfassungsschutz gibt es keine ausreichenden Hinweise für eine Verfassungswidrigkeit von Scientology.“ Der frühere Präsident des VS-NRW, Fritz-Achim Baumann, hatte diese Erkenntnis bereits in einem Interview mit dem Magazin STERN – „Kein Fall für Schlapphüte“ – in der Ausgabe vom 2.9.1999 öffentlich zugegeben. Diese Fakten bestätigen: Die Scientology Kirche achtet Recht und Gesetz des Landes und tut dies seit ihrer Gründung vor 40 Jahren. Die mittlerweile 13 Jahre andauernde VS-Beobachtung hat diese Tatsache letztlich bestätigt, nur wird dieser Befund der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten.

Wikileaks hat dies im Dezember 2010 in Hamburg erneut deutlich gemacht und offengelegt, wie die Öffentlichkeit manipuliert wird. Gegenüber Vertretern des US Konsulats in Hamburg machten die Hamburger VS-Vertreter am 19. Dez. 2007 klar, dass sie Scientology nicht als eine Bedrohung ansehen. Dennoch wurde von Politikern aus rein wahltaktischen Gründen mit Blick auf die damals anstehende Bürgerschaftswahl in Hamburg ein Verbotsverfahren gegen Scientology in den Raum gestellt, weil man sich Wählerstimmen erhoffte. Gleichzeitig erwarteten dieselben Politiker, dass die Sache nach den Wahlen im Sande verläuft. Die TAZ in Hamburg berichtete am 20. Dez. 2010 kurz vor Weihnachten unter der Überschrift „Verbot als Wahlkampfmanöver“ über diese politischen Strategien. Auch in Baden-Württemberg stehen demnächst Wahlen vor der Tür und sicherlich werden bereits jetzt politische Strategien ausgeheckt. Hier könnte man sich ebenso fragen: Scientology Diskussion – ein Blendwerk für die Öffentlichkeit und wahltaktisches Ablenkungsmanöver von Stuttgart 21?

Die Scientology Kirche steht auf den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates, in dem die Trennung von Religion und Staat praktiziert wird und in dem sich die staatlichen Vertreter an den Menschenrechten als oberste Handlungsmaxime orientieren.

Die Scientology Kirche ist dabei eine vollständige Dokumentation über die Fehlinformationen des VS und die Hintergründe der Diskussion zusammenzustellen. Sie hat bereits vor Monaten zwei neue Webseiten ins Internet gestellt: http://scientology-verfassungsschutz.de und http://www.scientology-fakten.de . Auf diesen Webseiten findet man Fakten zu zahlreichen Aspekten von Scientology aber auch Korrekturen zu eklatanten Falschmeldungen über sie u.a. auch über Aussteiger-Stories, die schlicht erfunden sind.

Bisher hat der VS Baden-Württemberg das Gespräch verweigert. Trotzdem wird die Scientology Kirche das Gespräch auch mit Innenminister Rech erneut suchen, um diese Art von Informationspolitik zu thematisieren, die nicht an den Grundsätzen der Verfassung und der Menschenrechte orientiert ist und um eine Einstellung der Überwachung zu verlangen.

Die Scientology Kirche wird sich in Baden Württemberg vermehrt auf Information der Öffentlichkeit konzentrieren. Dazu gehören Info-Stände, Tage der Offenen Türe, Vorträge, Broschüren, aber auch eine Verstärkung der Drogenpräventionskampagnen, die bereits heute auf sehr positive Feedbacks stossen.

Dazu wird sie ihre Präsenz auf dem Internet weiter verstärken, um der Öffentlichkeit Informationen aus erster Hand zu bieten. Allein die Internet Seite www.scientology.de stösst auf riesiges Interesse und bietet u.a. die Möglichkeit einzelnen Scientologen zu begegnen.

Für weitere Informationen: Scientology Kirche Deutschland e.V. Jürg Stettler Tel. 089 278 177 32 oder 0178 545 63 00

Die WikiLeaks-Dokumente zu Ahlhaus und Scientology

Die veröffentlichten Wikileaks Dokumente rund um Scientology werden zwar von vielen Scientology Kritikern bejubelt, nun scheinen diese Veröffentlichungen aber eher einen Skandal innerhalb der Scientology-Kritiker selbst aufzuzeigen.
Erwischt hat es auch Hamburg’s Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU). WikiLeaks veröffentlicht eine vertrauliche Depesche des Hamburger US-Generalkonsulats, die für Ahlhaus politischer Sprengstoff sein könnte.

So war die 2007 erhobene Forderung nach einem Verbot der Scientology bloss ein Schachzug, um der Hamburger Regierungskoalition dadurch Stimmen bei der Bürgerschaftswahl 2008 zu verschaffen. Obwohl allen klar war, dass keine Hoffnung auf den Erfolg eines Verbotsverfahrens bestand.

Im Dezember 2007 wurde in Berlin der Film „Operation Walküre“ über das Attentat auf Hitler gedreht, worin der Scientologe Tom Cruise die Hauptrolle spielte. Daher war Scientology in aller Munde. Anscheinend war der Film selbst einiges authentischer als die von Udo Nagel und Alhaus daraufhin inszenierte Komödie rund um Scientology. Aufgrund der grossen Medienaufmerksamkeit scheinen die zwei Schmarotzer Udo Nagel und Christoph Ahlhaus eine Möglichkeit gesehen zu haben, sich mit dem Thema Scientology bei den Wählern anzubiedern. Der damalige Innensenator Udo Nagel lud zur Landespressekonferenz ein und forderte ein Verbot Scientology’s. Bayern schloss sich an. Weder Ahlhaus noch Nagel ging es dabei um Scientology, sondern bloss darum, Stimmvieh zu sammeln.

Die vertrauliche Depesche, welche von Wikileaks veröffentlicht wurde, zeigt auch auf, dass die US-Generalkonsulin Karen Johnson am Silvestertag 2007 Washington Bericht über die Scientology-feindliche Stimmung in Deutschland. erstattete. In ihrem Papier wird ein Gespräch mit dem damaligen Innenstaatsrat Christoph Ahlhaus erwähnt.

Auf die Hetze gegen Scientology angesprochen, habe der heutige Bürgermeister Ahlhaus gegenüber Konsulatsmitarbeitern beschwichtigend reagiert und geäussert, dass das Thema Scientology nur im Hinblick auf die Bürgerschaftswahl im Februar 2008 wichtig sei. Ein Verbot von Scientology zu verlangen, sei nun mal gut um Wähler für sich zu gewinnen. Gemäss Ahlhaus werde das Thema nach der Wahl im Sande verlaufen.

Ahlhaus habe sich auch abfällig über Ursula Caberta geäußert, die Chefin der damals noch aktiven Hamburger Scientology-Arbeitsgruppe sei gemäss Innensenator Nagel „a little crazy“ (sie spinne ein wenig).

Es zeigt sich somit, dass die Politiker offensichtlich das Thema Scientology nur für Stimmenfang wichtig ist und nichts damit zu tun hat, dass Scientolgoy wirklich etwas vorgeworfen werden kann.

Die Scientology Kirche hat dies schon seit Jahren erkannt und wird nun von Wikileaks in diesem Punkt bestätigt.

Verwaltungsgericht Ansbach: Weiterer Sieg für Scientology

Die Scientology Kirche unterhält keine „Arbeitsstellen“ – Mitglieder werden vorrangig aufgrund ihrer religiösen Motivation tätig In einem seit 15 Jahren mit der Hauptfürsorgestelle Mittelfranken währenden Konflikt liegt nun erstmals ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor. Es betrifft die Frage, ob die hauptamtliche Tätigkeit der aktiven Mitglieder der Scientology Kirche ein „Arbeitsplatz“ im Sinne des Schwerbehindertenrechts darstellt und die Scientology-Gemeinde deshalb für die Nichteinstellung von Schwerbehinderten eine Ausgleichsabgabe an den Staat abzuführen hat. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 EURO.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat aufgrund der Gerichtsverhandlung vom 2.12.2010 entschieden, dass der Behördenbescheid in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 aufzuheben ist. Die Behörde hat auch die notwendigen Kosten der klagenden Scientology Gemeinde zu tragen. Das Gericht schloss sich dabei der Begründung eines rechtskräftigen Urteils des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.1.2000 in einer ähnlich gelagerten Klage desselben Klägers gegen die damalige Bundesanstalt für Arbeit an.
Sowohl das Sozialgericht wie auch jetzt das Verwaltungsgericht – wie den Hinweisen des Gerichts während der Verhandlung zu entnehmen war – kamen zu dem Schluss, dass die hauptamtliche Tätigkeit der Vereinsmitglieder der Scientology Gemeinde keine „Arbeitsstelle“ im Sinne des Gesetzes darstellt. Und selbst wenn ihre Tätigkeit als solche anzusehen wäre, könnte sich die Scientology Kirche auf die Ausnahmebestimmung im Gesetz berufen. Diese Bestimmung besagt, dass als Arbeitsplätze nicht jene Stellen gelten, auf denen Personen tätig werden, deren Tätigkeit nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorrangig durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist.
Eine Sprecherin der Scientology Kirche Bayern e.V. wies daraufhin, dass nur Mitglieder und überzeugte Anhänger der Scientology-Religion hauptamtlich tätig werden können. Sie tun dies auch vorrangig aufgrund ihres Idealismus und decken ihren Lebensunterhalt durch anderweitige Tätigkeiten außerhalb der Scientology-Gemeinde. Natürlich werden auch schwerbehinderte Mitglieder bei der Kirche tätig.
Frau Eilzer als Sprecherin der Scientology Kirche Bayern sagte dazu: „Wir sind sehr erfreut über dieses positive Urteil und hoffen, dass damit dieser langjährige Konflikt endlich sein Ende gefunden hat. Das Urteil bestätigt die religiös-idealistische Motivation unserer Gemeindemitglieder, die sie zu ihrem selbstlosen Einsatz zur Ausübung und Verbreitung der Scientology-Religion bewegt, um eine bessere Welt zu erschaffen. Denn das hat diese bitter nötig.“ Sie weist darauf hin, dass angesichts der um sich greifenden Probleme von Drogenkonsum, Analphabetismus, Missachtung der Menschenrechte und darauf aufbauender Konflikte Scientologen einen hervorragenden Einsatz nicht nur in Bayern sondern überall in der Welt leisten. Mitglieder der Scientology Kirche waren auch bei den schlimmsten Umweltkatastrophen aktiv, um den betroffenen Menschen vor Ort zu helfen, so z.B. bei der Beseitigung der von Tsunamis verursachten Schäden in der Region Südostasiens, den Hurrican-Hochwasserschäden im Süden der USA oder zuletzt der schlimmen Erdbebenkatastrophe in Haiti.
Weitere Informationen:
Pressedienst der SK Bayern e.V. im Auftrag der Scientology Kirche Deutschland e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Jürg Stettler, TEL. 089-27817732 oder 0178-5456300, eMail: kontakt@skdev.de, www.skb-pressedienst.de

Sendung über Scientology im Schweizer-Fernsehen

Eine interessante Stellungnahme zum Film der im schweizer Fernsehen am 15. November 2010 ausgestrahlt wurde.

Der Film ist aus Australien und im Frühjahr diesen Jahres dort ausgestrahlt worden. In wesentlichen Teilen liegen mittlerweile Beweise und Gerichtsverfahren vor, dass die im Film gemachten Vorwürfe nicht haltbar sind oder zumindest Aussage gegen Aussage steht. Auch sind einige Informationen veraltet, da die Verfahren längst zu Gunsten der Scientology Kirche entschieden wurden.

Der überwiegende Teil der ehemaligen Mitglieder, die im Film zu Wort kommen, war Mitglied der See-Organisation, vergleichbar mit einem religiösen Orden der christlichen Kirche. Der Zugang zu diesem Orden und auch der Austritt stehen jedem Mitglied frei, die Regeln innerhalb des Ordens werden durch schriftliche Erklärung akzeptiert und sind in keiner Weise so wie im Film dargestellt. Wenn hier in irgendeiner Form Rechtsverletzungen stattfinden würden, dann gäbe es mit Sicherheit Beweise hierfür, die rechtlich durchgesetzt werden könnten. Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil:

* Das Verfahren C. Headley gegen die Scientology Kirche International wurde vom einem kalifornischen Bezirksgericht im Mai 2010 eingestellt.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils vom 8. Mai des United States District Court
* Das Verfahren in Sachen Marc Headley wurde im Mai 2010 vom gleichen Gericht eingestellt.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils
* Bzgl. dem Verfahren Laura de Creszenzo gegen die Scientology Kirche International hat ein Gericht in Kalifornien am 30. April 2010 angordnet, dass das Verfahren einzustellen ist.
Beleg: Kopie des Gerichtsurteils des Superior Court of California vom 30. April 2010
* Den Ausagen von Frau Hana Eltringham Whitfield stehen andere Aussagen von Julia Hargrave entgegen, die ein ganz anderes Bild des Lebens in der See-Organisation in Ihren ersten Jahren aufzeigen. Unterlagen hierzu liegen dem Fernsehen vor.
Beleg: Beglaubigte Aussage von Frau Julia Hargrave vom 8. März 2010

Zudem wurde die im Film erwähnte durch den Senat geforderte Untersuchung der Scientology Kirche Australien nie durchgeführt. Es fanden lediglich Anhörungen zum Standard bei der Anerkennung von Steuerfreiheit für nicht-gewinn-orientierte Gruppen statt, bei denen die Scientology Kirche neben vielen anderen Gruppen am Rande erwähnt wurde. Die Scientology Kirche ist in Australien bereits seit 1983 steuerbefreit.

Scientology ist eine weltweit in rasantem Tempo wachsende Religion mit Millionen von Mitgliedern aus mehr als 130 Ländern. Die im Film gemachten Aussagen stehen in krassem Widerspruch zu den Informationen der Kirche, die z.B. auf www.scientology.ch und anderen sites der Kirche eingesehen werden können. Scientology Kirchen stehen jedem offen, so dass es immer möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen.

Ursula Caberta’s „Arbeitsgruppe Scientology“ wird aufgelöst

Auflösung der Arbeitsgruppe war verfassungsrechtliche Notwendigkeit Scientology fordert nach wie vor Entlassung von Caberta

Die Scientology Kirche Deutschland begrüßt die Auflösung der Arbeitsgruppe von Ursula Caberta, die sie schon seit Jahren gefordert hatte. Das rechtswidrige Agieren Caberta´s war wiederholt Anlass von Gerichtsprozessen gewesen. Die Scientology Kirche und ihre Mitglieder mussten diese anstrengen, um diskriminierende Handlungen wie Cabertas verfassungswidrigen Sektenfilter oder polemische und unwahre Behauptungen über Scientology zu unterbinden und generell Caberta`s Arbeitsgruppe in die Schranken des Rechts zu verweisen.

* Bereits Ende der 90er Jahre hatte Caberta einen Prozess gegen die Scientology Kirche verloren, welche die folgenden Vorwürfe gegen sie erhoben hatte: „Missachtung des Grundgesetzes (Artikel 3,4 und 5), Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes, widerrechtliche Boykottaufrufe“.
* Sowohl das LG und OLG Hamburg (Az. 7 U 128/97) gaben der Scientology Kirche Recht, aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte diese Vorwürfe gegen Caberta erheben zu dürfen. Für diese Vorwürfe gibt es heute wesentlich mehr und massivere Anhaltspunkte als im Jahre 1997/98.
* Aufgrund der Annahme eines zinslosen und tilgungsfreien „Darlehens“ von 75.000 USD von einem mittlerweile verstorbenen US-Millionär hatte die Scientology Kirche im Jahre 2000 Anzeige wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bei der Hamburger Staatsanwaltschaft erstattet. Das Strafverfahren endete jedoch mit einem Deal der beteiligten Parteien, wobei das Verfahren gegen Caberta wegen Vorteilsnahme unter Auflage einer Geldbusse von 7.500 Euro im Juni 2002 eingestellt wurde. Caberta hatte sich durch dieses Verhalten korrumpiert und gänzlich unglaubwürdig gemacht. Deshalb hatte die Scientology Kirche schon damals Caberta´s fristlose Entlassung als einzig richtige Maßnahme gefordert.
* Ein Hamburger Gericht hat bereits im Jahre 2003 die verfassungsmäßig geforderte Neutralität im Falle von Caberta als nicht erfüllt angesehen. Ein weiteres Hamburger Gericht kritisierte den Senat im Jahre 2008 für das Fehlen disziplinarrechtlicher Schritte wegen der wiederholten Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch Caberta´s Arbeitsgruppe und der damit verbundenen politischen „Ladehemmung“.
* Noch im April 2010 hatten die Anwälte der Scientology Kirche der Stadt Hamburg mit einer Schadensersatzklage gedroht, weil Caberta zum X-ten Male die erfundenen Stories vermeintlicher Aussteiger im Fernsehen mit dem Mantel der Glaubwürdigkeit versehen hatte. Der Senat hat offenbar auch hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen und Caberta generell die Zuständigkeit für solche Personen entzogen.
* In der letzter Zeit war Caberta wiederholt mit Mitgliedern der Terrorgruppe Anonymous in der Öffentlichkeit aufgetreten. Diese Gruppe ist international nicht nur für rechtswidriges Computer-Hacking bekannt geworden. Repräsentanten dieser Vereinigung sind wiederholt auch wegen sog. „hate crimes“ in den USA zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein Münchner Anführer dieser Gruppe wurde 2009 wegen Verbreitung von Nazisymbolen verurteilt. Auf den Blogs von Anonymous finden sich auch immer wieder Links zu Kinderpornographie-Seiten. Im Zusammenhang mit Anonymous ließ Caberta jegliche Distanzierung von diesen rechtswidrigen Auswüchsen vermissen.

Süddeutsche Zeitung gibt zu: Scientology ist eine gemeinnützige Organisation

September 2, 2010 2 Kommentare

Heute veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen kurzen aber umso aufschlussreicheren Artikel darüber, dass Scientology aufgrund mehrere Gerichtsentscheide nicht mehr mit Gewerbetreibenden gleichgestellt werden könne.

Petra Fröschl, welche den Artikel verfasste war sichtlich bemüht, Scientology irgendwie doch noch schlecht darzustellen, wirklich gelingen konnte es ihr jedoch nicht. Offensichtlich ist die Rechtslage in Deutschland nun auch bei den Medien angekommen.

So wurde eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts wie folgt zitiert: „Wir haben uns bei der Regierung von Oberbayern rückversichert“. Der Antrag der Scientology Organisation müsse aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und dem Willkürverbot genehmigt werden. Früher sei es noch möglich gewesen, Scientology mit Gewerbetreibenden gleichzustellen und ihr aus formalen Gründen eine Absage zu erteilen. Nun gebe es aber mehrere Gerichtsurteile, die das verbieten.
In der TV Sendung „Hart aber fair“ wurde von verbitterten Scientology-Gegnern wie Handl und Beckstein, aber auch vom parteiischen Moderator Plasberg, Scientology beschuldigt, Gerichtsurteile willkürlich als „Pro Scientology“ auszulegen. Nun scheint sich herauszustellen, dass es doch wohl eher umgekehrt war.

Lesen Sie dazu hier den Faktencheck zur Sendung: http://religo.ch/2010/09/02/faktencheck-uber-scientology-sendung-hart-aber-fair

Scientology: Die dunklen Geheimnisse des Verfassungsschutzes

Was ereignete sich am Mittwoch 1. September 1999

„Im April entschuldigten sich Beamte aus Baden-Württemberg bei den schweizerischen Behörden und stellten Kaution für einen ihrer Verfassungsschützer, der mit dem Einholen von Informationen über die Aktivitäten der Scientology in Baden-Württemberg befaßt war und nach einem Gespräch mit einer Kontaktperson in Basel von der schweizerischen Polizei verhaftet wurde. Der Ermittlungsbeamte wurde wegen Spionage sowie wegen Verletzung der schweizerischen Neutralität angeklagt.“ Menschenrechtsbericht 1998 des US-Außenministeriums

Der englische Sender BBC bezeichnete die Verhaftung und Anklage Peter Göbels vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden- Württemberg durch schweizerische Behörden als „peinliche Schlappe für die deutsche Regierung“. Es war jedoch mehr als nur eine Schlappe. Hier zeigte sich exemplarisch, was passieren kann, wenn der Verfassungsschutz sein Instrumentarium willkürlich gegen unbescholtene Privatpersonen einsetzt – nicht, weil diese irgend etwas getan haben oder zu tun beabsichtigen, das „staatsgefährdender“ Natur ist, sondern ausschließlich, weil sie einem bestimmten Glauben anhängen.

Faktisch wurde das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg bei einer nachrichtendienstlichen Operation gegen Mitglieder einer Religionsgemeinschaft ertappt. Und obendrein im Ausland! Peter Göbel wurde am 6. April von der schweizerischen Polizei verhaftet. Basler Polizeibeamte setzten ihn in einer Garage in der Nähe des Hotels Viktoria fest, nachdem er sich im Hotelrestaurant gerade mit zwei schweizerischen Staatsbürgerinnen getroffen hatte, die für ihre kämpferischen Kreuzzüge gegen Minderheitsreligionen bekannt sind. Die Polizei stülpte einen Sack über Göbels Kopf und führte ihn der Bundesanwältin Carla del Ponte vor, die ihn mehrere Stunden lang vernahm.

Zunächst war die Verhaftung von den Medien gar nicht bemerkt worden. Es gab auch keine Presseerklärung der Basler Polizei oder der Bundesanwaltschaft.Vermutlich wollte man die mißliche und politisch heikle Lage, in die sich der baden-württembergische Verfassungsschutz begeben hatte, nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Die eidgenössischen Behörden hatten offenbar vor, die Angelegenheit zwar nachdrücklich, aber in aller diplomatischen Stille zu beheben.

Die Informanten und Kontakte des deutschen Verfassungsschutzes hingegen verloren bei dem Versuch, den Skandal zu unterdrücken, die Nerven – und brachten ihn dadurch an die Öffentlichkeit. Nach und nach kamen so die Details ans Licht.

Offensichtlich hatte das Landesamt für Verfassungsschutz Baden- Württemberg schon monatelang mit „Sektengegnern“ in der Schweiz zusammengearbeitet – an sich bereits eine ebenso irritierende wie fragwürdige Tatsache. Die schweizerische Regierung nämlich hatte nicht vor, sich auf den Aktionismus jener „Sektengegner“ einzulassen. Ganz im Gegenteil. Sie hatte öffentlich erklärt, daß religiöser und kultureller Pluralismus zu respektieren seien. Mitte 1998 ließ die eidgenössische Regierung auch einen Bericht veröffentlichen, wonach in der Schweiz zwar Hunderte von religiösen Minderheiten existierten, jedoch nur wenige zu fragwürdigen Praktiken neigten, und daß pauschale Kritik an Minderheitsreligionen daher nicht angebracht wäre. Die geltenden Gesetze werden von der schweizerischen Regierung als ausreichend betrachtet, um etwaigen Straftaten zu begegnen.

Vor diesem Hintergrund war der Vorfall in Basel natürlich nahe an einer Groteske: Agenten des deutschen Verfassungsschutzes verabreden sich mit Fanatikern, die bei den schweizerischen Behörden nicht Fuß fassen konnten, zur Verübung einer Straftat. Die eidgenössische Regierung beschritt von vornherein einen ganz anderen Weg: den Dialog mit religiösen Minderheiten, einschließlich natürlich der Scientology-Kirche.
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Die Sea Org der Scientology Kirche, Abtreibung und Kindererziehung

Wohl um das Sommerloch zu stopfen, wurde in den USA kürzlich eine neue „Front gegen Scientology“ eröffnet.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis Hugo Stamm und seinesgleichen diese Front auch im deutschsprachigen Raum eröffnen, was nun auch gemacht wurde.

Es ist auch nicht verwunderlich, weshalb Hugo Stamm gerade bei diesem brisanten Thema die Originalschriften L. Ron Hubbards überhaupt nicht zu Rate zog, denn so wäre die Kontroverse schnell vorbei gewesen. Wer das Buch „Dianetik – Der Leitfaden für den menschlichen Verstand“ gelesen hat weiss, dass L. Ron Hubbard gegen Abtreibung (nicht gegen Verhütung) war und welche psychischen Auswirkungen eine Abtreibung auf die Mutter und eventuell bei einem Scheitern des Versuchs (das Buch wurde 1950 geschrieben) auch auf das Kind haben kann.
Die nachfolgenden Zeilen wurden von einem ehemaligen Sea-Org Mitglied geschrieben, welches sich für Kinder kriegen entschieden hat und deshalb aus der Sea-Org (oder See-Organisation, religiöser Orden der Scientology Religion) austrat:

Als ein ehemaliges Mitglied der Sea-Org der Scientology Kirche (entfernt vielleicht vergleichbar wie ein Kloster für die Katholische Kirche) möchte ich meine persönlichen Erfahrungen mitteilen.

Die Arbeit eines Sea-Org-Mitglieds lässt sich mit der eines Missionars vergleichen: Man ist ganztägig mit den kirchlichen Aktivitäten beschäftigt, man hat sich dafür entschieden, und es ist sicherlich kein 08/15-Job. Bei solch einer intensiven Beschäftigung ist es fast unmöglich, sich gleichzeitig genügend um seine eigenen Kinder kümmern zu können, und so hatte ich mich entschieden, die Sea-Org zu verlassen, um Kinder zu haben. Denn ist es ehrlich gesagt nicht so, dass Frauen sich die ganze Zeit zwischen Karriere und Kinder entscheiden müssen? Eine arbeitsintensive Anstellung lässt sich schwierig mit dem Gründen einer Familie vereinbaren.

Viele Geschäftsfrauen in den USA, die Teilhaberinnen werden möchten, schieben das Kinderkriegen bis in ihre Vierziger auf oder verzichten ganz darauf, weil sie ohne 70-Stundenwoche keine Karriere machen würden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass eine Frau eine ungeplante Schwangerschaft abbricht, weil sie ihre hart erarbeitete Position in der Firma oder sonst im Leben nicht verlieren will.

Nicht viele Frauen schaffen es, sowohl eine erfolgreiche Karriere wie auch eine Familie zu haben. Man muss selber Prioritäten setzen, und viele wählen dabei die Familie, andere wählen ihre Arbeit. Schlussendlich ist es die eigene Entscheidung, mit der man dann leben muss.

Wie arbeitsintensiv das Leben in der Sea-Org auch sein mag, es ist unmöglich, dass ein Vorgesetzter jemanden zu einer Abtreibung zwingt, genau so wie er eine Person nicht dazu zwingen kann, zu essen oder ihr Zimmer aufzuräumen. Man verliert seine Rechte nicht, wenn man der Sea-Org beitritt. Aber Kinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit, die man als Sea-Org Mitglied einfach nicht genügend haben würde. Also muss man eine Wahl treffen.

Es ist sicherlich keine leichte Wahl, deshalb mag sich jemand wohl besser fühlen, jemand anderem die Schuld zu geben, wenn man die eigene Wahl im Nachhinein bereut. Mit Schuldgefühlen lässt sich schlecht leben. Aber leider ist es so, dass man manchmal Entscheidungen im Leben treffen muss: Man wägt das Für und Wider ab, man übernimmt Verantwortung, und lebt mit den möglichen Konsequenzen.
E.B.

Aurora Award für Scientology Produktion

April 20, 2010 1 Kommentar

Die Church of Scientology International http://www.scientology.org erhielt Im Monat April höchste Ehren in Form des Aurora Awards, einem internationalen Wettbewerb, welcher die hohe Qualität in unabhängigen Film- und Videoproduktionen auszeichnet. Die Anzeigen „Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben“ wurde von den
Wettbewerbsrichtern die höchste Punktzahl in Kreativität, News-Wirkung und
technische Brillanz zugestanden.
Die Anzeigenkampagne „Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben“ wurde im Mai 2009 eingeführt und auf 35 Fernsehstationen, auf Kabel- und Satellitenkanälen und im Internet ausgestrahlt. Die Anzeigen lenkten in den letzten 11 Monaten 20 Millionen Besucher auf die Haupt-Website der Kirche (Scientology.org).
„Scientology: Kenne Dich selbst – Kenne das Leben“ besteht aus drei Video-Anzeigen, die den Zuschauern einen Einbdruck vermitteln was Scientology ist und an was Scientologen glauben. Mit „Sie sind nicht Ihr Name,“ beginnt ein Video-Clip, „Sie sind nicht Ihr Beruf. Sie sind nicht die Kleider, die Sie tragen oder die Nachbarschaft, in der Sie leben“ lautet ein weiterer Clip. Die Video-Anzeige fährt fort „Du bist ein Geist, der niemals stirbt“ und endet mit einer Einladung, die Scientology-Website zu besuchen, um die Antworten auf die Fragen über sich selber und über das Leben zu erfahren, nach denen der Mensch gesucht hat.
Diese öffentliche Informationskampagne und die Flash-Versionen der Anzeigen im Fernsehen, die gleichzeitig im Internet eingeführt wurden, verweisen schlussendlich auf die Scientology-Seite www.scientology.org , wo sie unter Videoclips von mehr als drei Stunden Länge wählen können, um die Antworten auf die Fragen zu erhalten, welche die neuen Anzeigen aufwerfen und um zu erfahren, was Scientology ist und was Scientologen glauben und tun. Die „Kenne Dich selbst – Kenne das Leben“-Anzeigen liefen in den Vereinigten Staaten den ganzen Tag über im Fernsehen, über Satelliten und Kabel, auf MTV, Discovery, ESPN2, dem Learning Channel, CNBC, MSNBC, CNN, Fox News, Fox Sports und anderen Sendern.
Hier eine der ausgezeichneten Anzeigen:

ARD Spielfilm über Scientology „Bis nichts mehr bleibt“

Auf eigenem Videokanal und mit neuen Webseiten werden Fakten und Hintergründe zu diesem Fall aufgezeigt werden. Schwere Manipulationsvorwürfe gegen Hamburger Senatsangestellte; eine Klage ist in Vorbereitung.

An einer Pressekonferenz hat die Scientology Kirche am Donnerstag einen eigenen 40-minütigen Dokumentationsfilm vorgestellt, der Hintergründe zum geplanten Spielfilm der ARD zeigt.

Der ARD Film zeigt ein Sorgerechtsdrama, das aber tatsächlich ganz anders abgelaufen ist. In Interviews mit der Mutter und dem Sohn wird ersichtlich, dass die Kontakte zwischen Vater (Ex Mitglied der Scientology Kirche) und dem Sohn gut geklappt hatten bis zu dem Zeitpunkt als die Hamburger Senatsangestellte Ursula Caberta sich eingemischt hat.

Mit verschiedensten Intrigen und Einflussnahmen versuchte sie vergeblich den Kontakt von Mutter und Sohn zu unterbinden. Gericht und Jugendamt stellten sich dem aber entgegen. Scientology wirft den Autoren des ARD-Filmes vor, die Recherchen nur einseitig durchgeführt zu haben und von Caberta manipuliert worden zu sein. Zahlreiche Szenen im Film sind schlicht falsch. Die ARD verletzt damit verschiedene Programmrichtlinien.

Der Film der Scientology Kirche wird in Kürze auf einem neuen Videokanal aufgeschaltet (http://www.scientology-tv.de/). Die Scientology Kirche will damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, alle Fakten zu sehen und sich dann ein eigenes Bild zu machen. Weitere Filme mit Hintergrunddaten sind geplant.

Anhand eines weiteren Beispiels (Stern TV hatte einen völlig erfundenen Aussteiger präsentiert und musste den Film vom Netz nehmen) zeigte die Scientology Kirche auf, dass auch dort Ursula Caberta den Fall „vermittelt“ hatte.

Die Scientology Kirche wird noch diese Woche bei der Stadt Hamburg (Arbeitgeberin von Ursula Caberta) eine Aufforderung zur Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach einreichen. Falls dies nicht anerkannt wird, will sie die Anerkenntnis gerichtlich durchsetzen.

Bereits wurden 8 von insgesamt 22 angeblichen Aussteiger-Fällen im Detail dokumentiert. Dabei hatte Caberta angebliche Aussteiger mit falschen Stories präsentiert. Es wurde ihnen ein Forum geboten und diese an verschiedene Medien und Behörden vermittelt. Die genaue Schadensersatzsumme wird später nachgereicht werden.

Wie die ARD die Menschen mit dem Film „Bis nichts mehr bleibt“ manipuliert

Der gesamte Fall Rönn, welcher die Grundlage des Films „Bis nichts mehr bleibt“ bildet, kann hier nachgelesen werden

Die Scientology Kirche hat in den letzten Tagen auch verschiedene Websites kreiert, welche Fakten zu Scientology und zur Kontroverse in Deutschland und der Schweiz präsentieren:

http://www.scientology-fakten.ch

http://www.scientology-fakten.de

http://www.scientology-verfassungsschutz.de

http://www.scientology-tv.de

Scientology gewinnt erneut vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Am 8. März 2010 wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rechtsfall der religiösen Vereinigungen der Scientology-Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk endgültig rechtskräftig.

Am 1. Oktober 2009 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen NN 76836/01 und 32782/03 sein Urteil zugunsten der Scientology-Kirchen von Surgut und Nizhnekamsk.
Das Endurteil des Europäischen Gerichtshofs stellte eine Verletzung der
Rechte der Antragsteller durch die russische Föderation fest, und zwar vor allem Verletzungen der Vorschriften des Artikels 9 der Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) im Licht von Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinsfreiheit).

Das Gericht befand, dass der den religiösen Gruppen gem dem Religionsgesetz gewährte eingeschränkte Status den Mitgliedern solcher Gruppen nicht erlaubt, ihr Recht auf Religionsfreiheit wirksam auszuüben; vielmehr macht er ein solches Recht illusorisch und theoretisch anstatt praktisch und wirksam so wie es die Menschenrechtskonvention fordert.

„Die Anträge auf Registrierung als eine religiöse Organisation, die von den ersten und zweiten Antragstellern als Gründer ihrer jeweiligen Gruppierungen eingereicht worden waren … wurden unter Hinweis auf die unzureichenden Dauer der Existenz der Gruppierungen abgelehnt“
Letztendlich gewährte ihnen der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppe, in welchen sie einzuordnen waren und in welchem sich der dritte Antragsteller befand, keinerlei praktischen oder wirksamen Nutzen, weil solch eine Gruppe ihrer Rechtspersönlichkeit, der Eigentumsrechte und der rechtlichen Fähigkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, beraubt war; ferner wurde sie auf das Schwerste in den Grundaspekten ihrer religiösen Funktionen behindert.

Im vorliegenden Fall legte die russische Regierung keine dringenden sozialen Bedürfnisse für die angefochtene Einschränkung dar und gab keine bedeutsamen und ausreichenden Gründe für die lange Wartezeit an, die eine religiöse Organisation vor der Erlangung ihrer Rechtspersönlichkeit ertragen musste“

Der Präsident der Scientology-Kirche von Nizhnekamsk, Emir Ramazanov,erklärte“das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hebt den Standard des Schutzes der Gewissens- und Vereinsfreiheit in Russland und in Europa nicht nur auf ein neue Ebene, sondern legt auch fest, dass die europäischen Standards sogar dann den Schutz garantieren, wenn die Ungerechtigkeit in nationalen Gesetzen zum Ausdruck kommt.

Die Scientology-Religion wurde vom Autor und Philosophen L. Ron Hubbard gegründet. Scientologen glauben, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass das spirituelle Potential eines Menschen innerhalb einer Lebenszeit wiederhergestellt werden kann. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den Vereinigten Staaten gegründet. Jetzt verfügt Scientology über 8.300 Kirchen,Missionen und angegliederte Gruppen und über Millionen von Mitgliedern in 165 Ländern. In Russland gibt es von St. Petersburg bis Wladiwostok mehr als 40 Kirchen und Missionen der Scientology.

Frank Busch

Kukksi-Interview mit Scientology

Ein bereits im September 2009 durchgeführte Interview wurde nun doch noch veröffentlicht. Ich stelle hier den Beginn des betreffenden Artikels von Kukksi ein, das gesamte Interview kann auf der Website von Kukksi gelesen werden.

INTERVIEW. Im September 2009 hat Kukksi mit der Vize-Vorsitzenden der Scientology Kirche e.V, Sabine Weber, ein Interview in der Otto-Suhr-Allee in Berlin geführt. Zwecks großer Kritik wurde das Interview bis dato noch nicht veröffentlicht, da es bereits im Vorfeld starke Kritik an dem Interview gab. Kukksi hat sich doch entschlossen, dass Interview mit Scientology zu veröffentlichen. Hinweise zu dem Live-Gespräch gibt`s am Ende des Interviews. Die Fragen stellten Astrid Albrecht-Sierleja und Oliver Stangl.

Lesen sie hier das gesamte Interview auf der Website von KUKKSI

Scientology Kirche in Russland: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schützt erneut die Relgionsfreiheit

Oktober 1, 2009 1 Kommentar

PRESSEMITTEILUNG 1.10.2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat heute einstimmig zu Gunsten zweier religiöser Gruppierungen der Scientology Kirche in Russland entschieden. Das Gericht befand, dass sie einen Anspruch darauf haben, als religiöse Gemeinschaften gemäss russischem Recht eingetragen zu werden.
Das Urteil entschied, dass die Gründer der Scientology Kirchen in Surgut und Nizhnekamsk das Recht auf Religions- und Vereinigungsfreiheit gemäss Artikel 9 und 11 der Europäischen Menschenrechts-konvention haben.
In seinen Urteilsgründen heißt es, das Gericht „stellte fest, dass die Antragsteller nicht die Möglichkeit hatten, Anerkennung und effektive Wahrnehmung ihrer Rechte auf Religions- und Vereinigungsfreiheit in irgendeiner organisierten Form zu erhalten. Der erste Antragsteller konnte die Eintragung der Scientology-Gruppierung als nicht-religiöse Rechtsperson nicht erreichen, da die russischen Behörden sie als eine religiöse Gemeinschaft ansahen. Die Anträge auf Registrierung als religiöse Gemeinschaft – eingereicht vom ersten und zweiten Antragsteller als Gründungsmitglieder ihrer jeweiligen Gruppierung und auch im Namen des dritten Antragstellers – wurden unter Hinwies auf die ungenügende Bestandszeit der Gruppierungen abgelehnt. Im Endergebnis gewährte der eingeschränkte Status einer religiösen Gruppierung – zu dem sie berechtigt waren und im Rahmen dessen der dritte Antragsteller existierte – ihnen keinerlei praktische oder wirksame Vorteile, da solch einer Gruppierung die Rechtsfähigkeit, Eigentumsrechte und die rechtliche Möglichkeit, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, vorenthalten wurde und sie auch ernsthaft in der Wahrnehmung der grundlegendsten Aspekte ihrer religiösen Funktionen behindert wurde. Dementsprechend befindet das Gericht, dass die Rechte der Antragsteller aus Art. 9 [Religionsfreiheit], interpretiert im Lichte von Art. 11 [Vereinigungsfreiheit] beeinträchtigt wurden.“
Im Einklang mit der früheren Entscheidung des Gerichtshofs zugunsten des Anspruchs der Scientology Kirche Moskau, als religiöse Gemeinschaft gemäß dem russischen Religionsgesetz eingetragen zu werden, repräsentieren diese neuen Fälle richtungsweisende Urteile, welche die Religionsfreiheit und Vereinungsfreiheit für Scientologen und Menschen aller Glaubensrichtungen in allen 47 Mitgliedsländern des Europarates garantieren.
Der Gerichtshof stellte abschließend fest: „Im Lichte der vorgenannten Erwägungen stellt das Gericht fest, dass die Beeinträchtigung der Rechte der Antragsteller auf Religions- und Vereinigungsfreiheit nicht „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ war. Demgemäss liegt eine Verletzung von Artikel 9 der Konvention, interpretiert im Lichte von Artikel 11, vor.“
Nina de Kastro, Pressesprecherin der Scientology Kirche Russland, lobte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: „Dieses Urteil bestätigt nicht nur die Rechte der Scientology Kirchen in Russland, sondern stellt auch eine wichtige Präzedenzentscheidung dar, welche die Rechte aller religiösen Gemeinschaften in ganz Europa schützt.“
Auch die russische Scientology Kirche in St. Petersburg hat aufgrund ähnlicher diskriminierender Schikanen im Zusammenhang mit ihrer Eintragung als Religionsgemeinschaft ebenfalls Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig,.
Die Scientology Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Seither wuchs die Religionsgemeinschaft weltweit zu mehr als 8000 Kirchen, Missionen und Gruppen und zehn Millionen Anhängern in 165 Nationen. In der Russischen Föderation gibt es mehr als 40 Scientology Kirchen und Missionen von St. Petersburg bis Wladiwostok.
Für weitere Informationen über Scientology besuchen Sie: www.scientology-moscow.ru oder www.scientology.ch.
Für Kontakt: Annette Klug, Scientology Kirche Zürich, Tel. 044 – 400 11 90
Das Urteil ist auch auf der website www.echr.coe.int zu finden.

Scientology Kirche Taiwan erhält „Excellent Religious Group Award“

Die Scientology Kirche Taiwan wurde vom Innenminister Taiwan’s für ihre humanitären und sozialen Verbesserungs-Aktivitäten mit dem Excellent Religious Group Award ausgezeichnet. Der Innenminister Mr. Liao-Yi Liao verlieh die Auszeichnung im International Convention Center in Taipeh. Nachdem die Scientology Kirche in der Vergangenheit bereits ähnliche Auszeichnungen erhielt, wird die karitative Leistung der Scientology Kirche damit ein weiteres Mal bestätigt.
Im Jahre 2008 hatte die Scientology Kirche Taiwan 99 Anti-Drogen Aufklärungsveranstaltungen durchgeführt und 45.150 Drogen-Aufklärungs-Hefte verteilt. Mit besonderen Engagment hat sich die Kirche dem Ziel verschrieben die kommende Generation vor der Tragödie des Drogenmissbrauchs und der Drogenabhängigkeit zu bewahren. Die beste Lösung im Kampf gegen das weltweite Drogenproblem ist natürlich, gar nicht erst mit Drogen anzufangen. Effektive und lebensnahe Drogenaufklärung sind ein wesentlicher Baustein dieses Ziel zu erreichen.
Um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf breiter Basis bekannt zu machen und um sicherzustellen, dass Studenten ihre Rechte kennen und sich auch für diese Rechte einzusetzen, wurden von der Kirche 144 Vorträge an 4.780 Studenten gegeben. Der erste Schritt zu einer toleranten und friedvollen Gesellschaft ist die Vermittlung der grundlegenden Menschenrechte, die jeder Mensch hat.
Mitglieder der Scientology Missionen in Kaohsiung, Taichung und Ping-Dong verrichteten ehrenamtliche Arbeit in lokalen Gefängnissen und halfen 2.500 Insassen mit einem Programm zur Vermittlung grundlegender Moralregeln und halfen den Einzelnen ihre Selbstachtung wieder zu gewinnen.
Der Präsident der Scientology Kirche Taiwan, Herr Dr. Mai-Tsu nahm die Auszeichnung im Namen der Kirche vom Innenminister in Empfang. Die Scientology Kirche als auch andere religiöse Gruppen wurden vom Innenministerium für ihre karitativen Beiträge zu den Sozialprogrammen oder ihrer direkten Beteiligung in der Verbeseerung der Gemeinde ausgezeichnet.
L. Ron Hubbard, der Stifter der Scientology Religion schrieb einst die folgenden Worte : „Ein Wesen ist nur so wertvoll es anderen helfen kann“. Durch ihre Beiträge haben Taiwanesische Scientologen ihren Wert für die Gemeinde bewiesen.

Scientology gesperrt auf Wikipedia?

Im Mai 2009 behaupteten einige Medien, dass „Scientology verboten wurde auf Wikipedia zu editieren“. Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt. Eigentlich alltäglich, wenn es um die Berichterstattung über Scientology geht. Es hat eine Weile gedauert zu begreifen, was eigentlich passiert ist, aber hier finden Sie nun die korrekten Informationen dazu.

Wikipedia.org ist eine Website, mit mehreren Millionen Artikel über alle denkbaren Themen in der Welt. Unter diesen sind mehrere Artikel, die sich mit Scientology oder verwandten Themen befassen. Jeder kann in Wikipedia Artikel bearbeiten, das heisst die Artikel in Übereinstimmung mit einer komplexen Reihe von Richtlinien erstellen oder ändern. So soll darin jede Aussage über eine Tatsache mit einer „Zuverlässige Quelle“ belegt werden. Eine zuverlässige Quelle ist zum Beispiel Sekundärliteratur wie News-Artikel oder Experten-Gutachten. Dokumente wie Zeugnisse, Tagebücher, religiöse Schriften sind nicht oder nur selten erlaubt. So weit, so gut.

Auf Wikipedia sollen persönliche Ansichten des Editors die Artikel prägen und Teil der Bearbeitung sein. Im Bemühen dies zu kontrollieren, erlaubt Wikipedia nicht, dass Vertreter einer Organisation die Artikel im Zusammenhang mit dieser Organisation, selber bearbeiten.

Da „Jeder bearbeiten kann“ erfordert es bei Wikipedia keine persönlichen Daten um ein Editor zu sein. Editoren ohne Namen werden aber mit der IP-Adresse ihres Computers, den Sie zum Zeitpunkt der Bearbeitung verwenden, registriert. Registrierte Benutzer können einen Spitznamen wählen. Je mehr Änderungen ein Benutzer an Wikipedia-Artikeln vornimmt, desto besser wird sein „Status“ als Editor (dies sollte ersichtlich machen, dass die „Top-Editoren“ von Wikipedia entweder sehr reich, Sozialhilfeempfänger oder ohne Arbeit/Studenten sind. Das heisst sie scheinen sehr viel Zeit für die Forschung und die Ergänzung von Artikeln zu haben).

Im Dezember 2008 erwählte ein Ausschuss einige Wikipedia-Editoren für die Aufgabe, zu untersuchen, warum die Artikel über Scientology soviel Lärm verursachten. Zum Beispiel über die vielen Änderungen vor und zurück und feindselige „Diskussionen“ über den Artikel. Ihre Untersuchung ergab, dass es je eine starke Pro-und Anti-Scientology-Fraktion gab, was eine weitere Wikipedia Richtlinie verletzte: „Neutraler Gesichtspunkt“. Kurz gesagt bedeutet dies, Editoren sollten zum Thema, über das sie schreiben, eine „neutrale“ Einstellung haben.

Als Ergebnis der Untersuchung wurde entschieden, 13 pro und 15 Anti-Scientology-Redakteure von der weiteren Bearbeitung der Artikel im Zusammenhang mit „Scientology“ (über 400 Artikel) auszuschliessen. Dies mit dem Zweck, die „Streithähne“ aus dem Bereich der Artikel zu entfernen. Dieses Verbot wird von einer anderen Gruppe, sogenannten „Administratoren“ durchgesetzt, die die Macht haben, Konten von Redakteueren zu löschen und bestimmte Computer (durch erkennen der IP-Adresse) daran zu hindern, sich bei Wikipedia anzumelden.

Gleichzeitig wurde beschlossen, alle Bearbeitungsversuche zu blockieren, die via einem Internet-Zugang stattfinden, welche der Scientology Kirche zugeordnet werden können. Es fehlen jedoch Beweise dafür, dass die Scientology Kirche in die Überarbeitung der Artikel eingegriffen hat. (nicht dass sich die Medien für diese Kleinigkeit interessiert hätten). Aber die offiziell registrierten IP-Adressen der Scientology Kirche sind jetzt angeblich gesperrt. Somit wäre jeder der innerhalb einer Scientology Kirche arbeitet technisch gesehen blockiert. Es sei denn, er/sie loggt sich mit einer drahtlosen Internet-Verbindung ein oder geht rüber in ein Starbucks, um sich von dort einzuloggen. Die ganze „Entscheidung“ wird in sechs Monaten neu beurteilt. In der Zwischenzeit könnten sich die gesperrten Redakteure auch unter einem anderen Namen registrieren und wie bisher weiter bearbeiten, was anscheinend nun passiert ist.

Was sagt die Scientology Kirche selber dazu?

Wer sich wirklich darum bemühte den Gesichtspunkt der Scientology Kirche zum „Verbot auf Wikipedia“ in Erfahrung zu bringen, erhielt folgende Stellungnahme der Scientology Kirche International:

Erklärung zum WIKIPEDIA FALL

Dies ist eine routinemäßige interne Maßnahmen von Wikipedia, um ihre Bearbeitungprozesse zu bereinigen. Es werden sogar von Zeit zu Zeit Überarbeitungen aus dem Departement für Justiz und der CIA blockiert. Dies ist nicht neu. Aber viel wichtiger ist die Tatsache, dass Wikipedia schließlich diejenigen ausschloss, welche anstelle sachliche Informationen zu liefern, unsachlich, einseitig und feindselig schrieben. Wir hoffen, dass die Entscheidung in genaueren und nützlicheren Artikeln auf Wikipedia resultiert. Inzwischen kann jeder der wissen will was Scientology ist, sich über Scientology auf www.scientology.org informieren. Mehr als 300 einzelne Videos mit insgesamt über 4 Stunden Informationen, stehen zur Vefügung.

Und was nun?

Der Wikipedia-Ausschuss brauchte etwas mehr als sechs Monaten um zu entscheiden, die Bearbeitung gewisser Wikipedia-Editoren für sechs Monaten einzuschränken. Das Wikipedia-Konzept der anonymen Redakteure funktioniert nicht sehr gut für polarisierte Themen, nämlich die religiösen, philosophischen oder politischen Fragen. Außerdem funktioniert es nicht für Marken. Da deren Mitbewerber darin Chancen sehen, das Ganze zu beeinflussen.

Die bizzaren Sünden des „Blick“ gegenüber Katie Holmes

März 10, 2009 1 Kommentar

Es war vor langer Zeit, ich war damals rund 7 Jahre alt. Der Blick baute sich zu dieser Zeit seine Stammtisch-Leserschaft mit Storys auf, welche eigentlich niemand brauchte. Der Spruch „Mord in der Badewanne – keine Zeugen – Blick war im Abflussrohr!!“ wurde damals lachend verwendet, um sich über die übertriebenen Schlagzeilen des Blicks lustig zu machen. In Zeiten wo die Wirtschaft weniger Geld für Anzeigen hat, scheint der Blick die Lösung wieder in primitiveren Schlagzeilen zu suchen: „Vergib mir Tom, ich habe gesündigt“ titelt der Blick in der online Ausgabe vom 09.03.2009 und heuchelt der Leserschaft vor, irgend eine intime Story über Katie Holmes und Tom Cruise zu erzählen. Warum ich dies Heuchelei nenne? Nun, nicht nur der Titel ist eine reine Erfindung und nicht etwa ein Satz den Katie Holmes wirklich gesagt hätte. Der ganze Artikel ist ein Mischmasch aus verdrehten Konzepten die nicht mehr als das sprichwörtliche Körnchen der Wahrheit enthalten. Die Frage ist, welches Körnchen denn wahr ist. Auf verzerrten Konzepten basierend, wird im Blick abgeleitet, dass Katie Tom jede Woche „schriftlich Sünden“ beichten müsse. Niemand weiss – ausser dem Abflussrohr vielleicht – weshalb der Blick nicht schreibt, dass dann auch Tom jede Woche seine Sünden Katie Holmes gegenüber schriftlich beichten müsste. Denn in Scientology herrschte schon völlige Gleichberechtigung der Geschlechter, lange bevor irgend ein Journalist des Blick´s überhaupt nur daran dachte, einen Artikel über die Gleichberechtigung von Frau und Mann zu schreiben.
Wie auch immer. Lassen wir die Seitenhiebe auf den Blick mal weg und kümmern uns darum, aus welchem Teil der Scientology Lehre sich der Blick etwas zusammengeschustert hat:
Hier können Sie selbst lesen was die wirklichen Scientology Grundlagen über die Ehe sind und wie man Spannungen in der Ehe beseitigen könnte
Und hier noch eine kleine Erfahrung aus meiner eigenen nun doch auch bereits 15 jährigen Ehe: Meine Frau und ich – weit davon entfernt eine „perfekte“ Ehe zu führen – haben schon lange erkannt, dass es besser ist dem Partner gegenüber ehrlich zu sein. So gesehen beichten wir uns gegenseitig unsere „Sünden“ auch fortlaufend. Man kann es auch einfach Ehrlichkeit nennen, oder eben wie beim Blick etwas „Bizzares“ daraus machen. Blick, für diesen Artikel gebe es in der Schule eine glatte eins…jedenfalls sicher durchgefallen! Nicht nur weil der Artikel völlig falsch ist, sondern weil er zudem noch abgeschrieben wurde.

Das Ende einer Kampagne gegen Scientology

28feb2009berlin_video

Das Ende der Hetzkampagne gegen Scientology muss das Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf wohl zuerst noch verdauen, jedenfalls hörte man in den Medien erstaunlich wenig über den Entscheid des Verwaltungsgerichts Berlin. Das Verwaltungsgericht hat am Freitag entschieden (Az. VG 27 L 41.09), dass eine Plakataktion des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf vor dem Kirchengebäude der Scientology Kirche Berlin rechtswidrig ist. Die Aktion greife in die Grundrechte aus Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 4 (Religionsfreiheit) ein, so das Gericht. Das Bezirksamt beeilte sich daraufhin, die Ende Januar aufgestellte Plakatsäule wieder abzubauen. (Bild)

Wie das Gericht weiter ausführte, sei nicht nur der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit sei durch die Plakataktion des Bezirksamts verletzt worden, sondern die,,[d]ie öffentliche Aushängung des Plakats an dieser Stelle [verletzt] den Antragsteller [die Scientology Kirche Berlin] in seinem Grundrecht aus Artikel 1 GG…. Es ist jedenfalls im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass der Antragsteller als Weltanschauungsgemeinschaft den Schutz des Artikel 4 Abs. 1 GG genießt.“

Die Anwälte der Scientology Kirche hatten dem Bezirksamt vorgeworfen, grundlegende Rechte ins Lächerliche zu ziehen und begehrten auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes die Beendigung dieser staatlichen Diskriminierung.

Das Gericht folgte der Argumentation: „Die vor der Zentrale des Antragstellers an einer Info-Säule angebrachten Plakate greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein.“

„Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sind froh, dass dieser diskriminierende Schandfleck für die Stadt Berlin schnellstmöglich entfernt worden ist. Er hatte dem Image der Weltstadt Berlin international nur geschadet“, so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin.

Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Argentinien, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 50 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.

Scientology wurde in Argentinien als Religion anerkannt

Februar 27, 2009 4 Kommentare

Wie schon öfters beobachtet werden konnte, wird die Propaganda gegen Scientology immer dann intensiviert, wenn gute Neuigkeiten für Scientology durchsickern. Im Januar wurde wieder eine beispiellose Kampagne mit bösartigsten Unterstellungen losgetreten. Es ist deshalb nicht weiter erstaunlich, dass die Scientology Kirche kurz zuvor wieder in einem Land als Religion vollständig anerkannte wurde.
Die geschah so im Dezember des letzten Jahres. Die Scientology Kirche erhielt in Argentinien die volle Anerkennung als Religon. Hier finden Sie auch das Dokument dazu

Aktivismus gegen Scientology: Wer bezahlt Wilfried Handl?

Februar 21, 2009 4 Kommentare

Hier sind einige Hintergrundinformationen zu Herrn Wilfried Handl’s frühere Scientology-Mitgliedschaft in Österreich.  Diese Aspekte lässt Herr Handl gerne weg, wenn er über seine frühere Mitgliedschaft berichtet, offenbar um sich besser vermarkten  zu können.

Seine diversen Auftritte in den Medien mögen dazu dienen, seinen sonstigen finanziellen Verpflichtungen besser nachkommen zu können.  Ob und falls ja in welcher Höhe Herr Handl ein Honorar für seine diversen Medienauftritte erhält, sollten Sie ihn selbst fragen. Ehemalige Freunde von ihm ebenso wie seine bei der Mutter lebenden Kinder würden sich ebenfalls dafür interessieren, weil er ihnen gegenüber seinen Verpflichtungen bisher nicht nachkommt.

Zur früheren Scientology-Mitgliedschaft von Herrn Handl:

Die Mitgliedschaft von Herrn Handl in Österreich dauerte insgesamt mit Unterbrechungen von zum Teil 4 jähriger Dauer von ca. Mitte 1975 bis April 2002. Seine hauptamtliche Tätigkeit für die österreichische Gemeinde endete im Mai 1983.  Während dieses Zeitraumes wurde ihm die Mitgliedschaft insgesamt drei mal aberkannt. Aufgrund seiner Bittschriften und seiner Versprechen, sich bessern zu wollen, gab man ihm jedes Mal eine neue Chance, so dass er wieder zur Mitgliedschaft allerdings als einfaches Gemeindemitglied zugelassen wurde. Diese endete letztlich im Jahre 2002. Kirchliche Dienste hatte Herr Handl in den letzten 15 Jahren nicht mehr besucht.

Wilfried Handl war von September 1980 bis April 1981 und erneut von März 1983 bis Mai 1983 – also vor etwa 25 Jahren – wenige Monate Leiter  der damals relativ kleinen Scientology Gemeinde  in Wien. Beide Male wurde er  aufgrund seiner  unangemessenen Amtsführung und seines Lebenswandels   wieder abgesetzt. Wenn Herr Handl nun der „ranghöchste Aussteiger“ von Scientology in Österreich sein will, so zeigt dies nur, dass es offensichtlich keine „hochrangigen Aussteiger“ gibt.

Zweifel an der Aufrichtigkeit von Herrn Handl:

Vor seinen beiden Amtseinsetzungen in der Scientology Kirche in Wien wurde die frühere aktive Mitgliedschaft von Herrn Handl in einer kommunistischen Terrorgruppe (in der Zeit von 1971 bis 1974) in Österreich mit dem Namen „Offensiv Links“ übersehen. Laut eidesstattlicher Erklärungen von Herrn Handl war er in der besagten Terrorvereinigung in Trainingslagern in Kampftechniken (Schießübungen, Herstellung von Bomben und anderen Kampfmethoden, sowie der Haltung geheimer Waffenlager, die zum Einsatz gegen den österreichischen Staat gedacht waren) ausgebildet worden.

Mit Beginn seiner Mitgliedschaft in der Scientology Kirche in Österreich im Jahre 1975 beendete Herr Handl seine diesbezüglichen Aktivitäten in der kommunistischen Untergrundorganisation ebenso wie seinen damaligen Drogenkonsum. Welchen Weg sein Leben eingeschlagen hätte, wenn er damals nicht der Scientology Kirche begegnet wäre, kann Herr Handl sicherlich selbst besser einschätzen.  Dennoch blieben auf Seiten der Kirche an seiner Distanzierung von seiner früheren Mitgliedschaft in dem besagten Terrorverein letztlich Zweifel. Er hatte es nämlich während seiner Mitgliedschaft zugelassen, dass andere Mitglieder seiner früheren Terrortruppe die Wiener Scientology Gemeinde infiltrierten, mit dem erklärten Ziel, die Kirche zu zerstören. Deshalb wurden alle schriftlichen Bitten des Herrn Handl um erneute Zulassung zur hauptamtlichen Tätigkeit für die Scientology Kirche in Wien im Jahre 1985 endgültig abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund sind die heute von Herrn Handl gemachten Medien-Äußerungen „Ich war Täter“ besser verständlich. Er scheint seine Mitgliedschaft in der Scientology Kirche mit seiner davor liegenden früheren Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung „Offensiv Links“ zu verwechseln. Gleiches gilt für seine öffentliche Aussage „ich war Parteisoldat in einem faschistischen System“ und andere ähnlich geartete Aussagen.

Gerne  zeigt Herr Handl  mit dem Zeigefinger auf die Kirche,  während  drei Finger dabei auf ihn selbst zeigen:

Hier ein Auszug aus einem Brief seiner Ex-Frau: „Nach wie vor kann ich nicht verstehen, wie unverantwortlich er sich verhält. Er zahlt keinen Unterhalt für seine Kinder seit nunmehr Jahren. Er zahlt weder Schulden an den Staat noch Schulden an seine Freunde zurück…er hat ursprünglich die Schuld auf den Krebs geschoben, dann war ich Diejenige-welche und jetzt ist es Scientology.“

Wir laden Sie ein, sich an das Motto  des Scientology Stifters L. Ron Hubbard zu halten, dass „nur das für einen wahr ist, was man selber beobachtet hat“.  Die selbstbestimmte freie Entscheidung ist  Grundvoraussetzung für jede Mitgliedschaft in der Scientology  Kirche. Dies ist klipp und klar in ihrer Satzung und ihren Richtlinien festgelegt und daran hält sich die Scientology Kirche.

Was Sie von Handl nicht hören werden ist:

  • dass die Scientology Kirche in Deutschland in über 40 Urteilen als Religion anerkannt wurde
  • dass Sozialprojekte der Scientologen von vielen Behörden und öffentlichen Stellen in der ganzen Welt unterstützt werden
  • dass das einzige Verbrechen im Zusammenhang mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Deutschland einen Agenten des Verfassungsschutz selbst betraff, welcher 1998 in Basel wegen Auslands-Spionage auf Schweizer Boden gegen Schweizer Scientologen strafrechtlich verurteilt wurde, dass aber gleichzeitig der Verfassungsschutz bisher gegen die Scientologen nichts gefunden hat.

Ein Chinesisches Sprichwort besagt: „Ein Fluss ist an der Quelle am reinsten“. Informieren Sie sich deshalb über Scientology bei der Quelle, also bei der nächsten Scientology Kirche.

Hier gibt es eine ausführliche Stellungnahme zu verschiedenen Behauptungen von Wilfried Handl
Artikel über Wilfried Handl auf Pro Journal

Die Scientology Kirche Bayern wird vom Verwaltungsgericht Ansbach als ideeller Verein bestätigt

November 13, 2008 4 Kommentare

Nachdem ich bereits im Artikel Realitätsverweigerung der Sekten-Kritiker darüber schrieb, dass die Scientology Kirche in Deutschland grundsätzlich als religiös-ideeller Verein anerkannt wird, wurde nun auch die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken vom Verwaltungsgerîcht Ansbach über diese Tatsache aufgeklärt:
Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt zu Recht ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung.
Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten mitte der neunziger Jahre wegen angeblicher Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke den Vereinstatus der Scientology Kirche in Frage gestellt. Obwohl es seit dieser Zeit mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben hatte, welche allesamt zu Gunsten anderer Scientology Gemeinden entschieden wurden, war die Stadt Fürth nicht bereit gewesen, diese Sache außergerichtlich zu bereinigen. So wurde der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess Deutschlands notwendig. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich nahtlos in die Liste von positiven Urteilen ein.
So wurde bereits vom Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003 und dem Bayerischen VGH in München im Jahre 2005 rechtskräftig festgehalten, dass Scientology Gemeinden zu Recht Idealvereine sind.
Der Pressesprecher der Scientology Kirche Deutschland, Jürg Stettler, hierzu: „Wir sind über den Gerichtsentscheid erfreut. Das Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren geführte Debatte über unsere Religion und sorgt damit für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology. Unabhängige Theologen und Religionswissenschaftler aus aller Welt bestätigen seit Jahrzehnten die tief religiösen Inhalte der Scientology Religion und haben auch immer wieder den gesellschaftlichen Wert unserer sozialen Betätigungen gewürdigt. In den Bereichen Aufklärung über Drogenmissbrauch und Schutz der Menschenrechte gibt es weltweit viel zu tun, das Urteil trägt dazu bei auch in Bayern unsere sozialen Projekte zu intensivieren.“
Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.
International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte vom 5.4.2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europ. Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.

Verfassungsschutz gegen Scientology Verbot

September 26, 2008 Hinterlasse einen Kommentar

Offensichtlich wirkt die seit Jahrzehnten von Caberta, Gandow und anderen Kritikern inszenierte Hysterie rund um Scientology nicht mehr richtig. Gemäss «Spiegel» habe ein Bericht des Verfassungsschutzes nun vor einem Verbotsverfahren gewarnt, welches die Innenminister beschliessen könnten.

Selbst der Verfassungsschutz scheint zur Einsicht zu gelangen, dass die massiven Vorwürfe gegen die Scientology Kirche grundsätzlich, wie auch „grundgesetzlich“ nicht mehr aufrecht erhalten werden können, sollte es tatsächlich zu einem Verbotsverfahren kommen. Die unhaltbaren Vorwürfe sind jedoch nicht der Grund für den Schuss vor den Bug der übereifrigen Innenminister. Der Verfassungsschutz scheint viel grössere Furcht davor zu haben, dass Deutschlands Ansehen als Rechtstaat massiv geschädigt werden könnte, falls die Innenminister die Hetze der Anti-Sekten Lobby gegen Scientology, in dieser Art weiter mittragen würden.
Einige Äusserungen des Verfassungsschuzes scheinen gar nicht ins bisherige in den Medien gezeichnete Bild zu passen. So lasse sich nicht ableiten, „dass Scientology die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland aggressiv-kämpferisch verwirklichen“ wolle. In dem 46-seitigen Bericht der Verfassungsschutzämter, aus dem der „Spiegel“ zitiert, sei von einem „lückenhaften Lagebild“ die Rede. Auf deutsch ausgedrückt: Es sind keine strafrechtlich verwertbaren Vorwürfe vorhanden. Der Verfassungsschutz warnte vor diesem Hintergrund vor einem „Ansehensverlust für die damit befassten staatlichen Stellen“ bei einem Vorgehen gegen Scientology. „weder die Satzung noch sonstige Äußerungen lassen den Schluss zu, dass der Verein strafgesetzwidrige Zwecke verfolgt“, zitiert der «Spiegel» aus dem Bericht.
Falls sich dieser Bericht des Spiegels bestätigen sollte, ist es eine gewaltige Niederlage für Caberta und Co.

Insiderreport: Arbeitsgruppe Scientology (AGS) und Caberta

August 15, 2008 2 Kommentare

Recherchiert von Andi
Um die ‚Arbeitsgruppe Scientology’, geleitet von Ursula Caberta, beurteilen zu können, ist es wichtig die Entstehung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppe unter die Lupe zu nehmen.

Zur Entstehung:
Damals – noch SPD-Bürgerschaftsabgeordnete – hatte Ursula Caberta Ende der achtziger Jahre als eine der Ersten die „Explosivität“ des Themas ‚Scientology’ erkannt. Sie nahm sich der Thematik an, obwohl einer ihrer Fraktionskollegen ihr geraten haben soll, die Finger davon zu lassen, weil da “nichts zu machen“ sei.
Sie war durch eine Strafanzeige gegen Scientology bekannt geworden, in der sie Scientology im März 1991 aufgrund § 129 StGB als „kriminelle Vereinigung“ angezeigt hatte. Die Ermittlungen wurden 1994 eingestellt, da die Staatsanwaltschaft keine Opfer von Scientology feststellen konnte und es keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine „kriminelle Vereinigung“ gab.
Die mediale Auseinandersetzung wurde mit der Zeit immer lauter, bald erkannte man den „enormen Bedarf“, sich dieses Themas anzunehmen; schließlich wird im Oktober 1992 die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ gegründet.
Ursula Caberta wird ein gehöriger Anteil bei der Entscheidung der Innenminister zugeschrieben, Scientology seit 1997 vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Auch arbeitete Ursula Caberta als „Sachverständige“ in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages („So genannte Sekten und Psychogruppen.“ 1996-1998)

Zur Arbeitsweise:
Frau Caberta hat es sich zur Mission gemacht, Andere davor zu „warnen“ und „aufzuklären“. Ein Kampf ‚David gegen Goliath’. Eine „Verbraucherschützerin“ gegen einen „multinationalen Konzern“.
Aber ein ‚David’ dem alle Mittel zur Verfügung stehen: Sie schreibt Bücher, gibt Interviews, hält Vorträge und Diskussionen und trifft sich mit Scientologygegnern im In- und Ausland.
Darf ein Staat, eine Behörde oder staatliche Einrichtung – wie die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ – sich zu „Sekten“ oder neuen religiösen Bewegungen überhaupt äußern?
Und wenn ja, in welcher Weise?

Der folgende Rechtsstreit beantwortet die Frage:
Die ‚Europäische Kommission für Menschenrechte’ hatte sich im November 1996 mit einer Beschwerde zu befassen (Universelles Leben e.V. gegen Deutschland /Beschw.-Nr. 29745/96), der die Veröffentlichung einer Sekten-kritischen Broschüre „So genannte Jugendsekten und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland“, durch die deutsche Regierung zugrunde lag.
Die Europäische Kommission wies darauf hin, dass in einer demokratischen Gesellschaft niemand von Kritik verschont sei und dem Staat nicht das Recht abgesprochen werden könne, Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, die Verbreitung von Informationen und Ideen zu unterdrücken, die mit der Achtung der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit Anderer unvereinbar seien.

Des Weiteren wurde Folgendes festgestellt:
„Die Kommission befindet außerdem, dass ein Staat, in Erfüllung der von ihm übernommenen Funktion, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten allgemeinen Interesses zu informieren, berechtigt ist, in einer objektiven, aber kritischen Art und Weise, Information über religiöse Gemeinschaften und Sekten weiterzugehen, derartige Informationen in Kenntnis zu setzen, die nicht das Ziel einer Agitation oder Indoktrinierung verfolgen und somit die Religionsfreiheit gefährden.“
Also ein ausgewogenes Urteil und kein „Persilschein“ für Behörden zur Agitation gegen neue religiöse Bewegungen!
Bemerkenswert ist jedoch, dass die Arbeitsgruppe und andere Behörden sich ausschließlich zu neuen religiösen Bewegungen und nicht zu traditionellen Religionsgemeinschaften äußern!

Wären folgende Informationen für Mitglieder und Nichtmitglieder der Großkirchen interessant?
- Die Finanzierung der Großkirchen, wie der folgenden Beitrag, von Panorama(ARD-NDR), „Kirchen-Vom-Staat“ subventioniert zeigt.
http://www.youtube.com/watch?v=ECjbLm41MkA
http://www.youtube.com/watch?v=X5PaOSIWY8E&feature=related
- Die Kirche widerspräche dem christlichen Armutsgebot. In Deutschland verdient ein einfacher Priester/Pastor so viel wie ein Studienrat am Gymnasium und ein Bischof 10.500 Euro/Monat, beide stehen in einem unkündbaren öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
- Mitgliedschaft von Minderjährigen in den Kirchen.
- Kirchenaustritte (ca. 300 000 Austritte pro Jahr, Austrittsgebühr 5 bis 50 Euro und die damit verbunden Folgen.)
- Die Kirchen sind undemokratisch, weil die Gemeinden die Pfarrer und die Pfarrer wiederum die Bischöfe nicht wählen können. Das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes gilt. Frauen diskriminiert werden, da sie nicht zum Priesteramt zugelassen sind.
- Es gilt das Zölibat für Priester. Die katholische Kirche hat ein Problem mit sexuellem Missbrauch von Geistlichen an Kindern und anderen Schutzbefohlenen.
- Die Großkirchen haben sich als intolerant und gewalttätig erwiesen, was sich durch Verfolgung von Heiden, Juden und Ketzern geschichtlich zeigt. (Siehe Kriminalgeschichte des Christentums von Karlheinz Deschner.)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalgeschichte_des_Christentums
Original nachzulesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenkritik )
Ein Aufschrei der Großkirchen wäre sicherlich unüberhörbar, wenn derartige Informationen durch staatliche Einrichtungen an die Bürger weitergegeben würden!
Aber da mit zweierlei Maß gemessen wird, betrachtet man es als Pflicht und Courage, über „Sekten“ zu informieren und sie gleichzeitig zu bekämpfen.
Es entsteht ein Klima der Intoleranz. Wo eine Aufklärung – im Sinne einer sachgerechten Analyse – zu einem Thema überhaupt möglich ist, das öffentlich umgehend emotionalisiert wird, und jemand, der nicht sofort entschieden gegen Scientology spricht oder schreibt, auf der Stelle verdächtigt wird, ein Scientologe zu sein und zumindest mit den Scientologen zu sympathisieren.
Es stellt sich auch die Frage, für welche Zielgruppe diese Informationen der ‚Arbeitsgruppe Scientology’ oder anderen Behörden bezüglich „Sekten“ überhaupt wichtig sein könnten.
Neu suchende Interessenten werden wohl kaum die Broschüre lesen, bevor sie sich einer neuen religiösen Bewegung anschließen. Schon eher die Angehörigen, verängstigt durch die Medien.
Die ‚Arbeitsgruppe Scientology’ beschränkt sich aber nicht nur auf „Information“, sondern hat eine `Schutzerklärung´ gegen Scientologen entwickelt.
Die Gerichte haben dieser Agitation einen klaren Riegel vorgeschoben, wie die folgende Pressemitteilung zeigt.
In einer im Dezember 2005 veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es: „… die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht befugt, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Erklärungen zu überlassen, die den Geschäftspartnern des Dritten zur Auskunft über seine Beziehungen zur Scientology veranlassen sollen.“
Und weiter: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen: Die Herausgabe der `Schutzerklärung´ an einzelne Interessenten könne nicht auf die Aufgabe der Staatsleitung und die aus ihr abgeleitete Ermächtigung zur Information und Warnung der Öffentlichkeit gestützt werden.“ [Die Stadt Hamburg, in diesem Fall die AGS unter Leitung von Ursula Caberta] … „sei vielmehr dazu übergegangen, die von ihr allgemein angenommenen Gefahren im konkreten Einzelfall zu bekämpfen, indem mit ihrer Hilfe die Geschäftsbeziehungen eines einzelnen Wirtschaftsunternehmens durch Verwendung der Schutzerklärung von Kontakten mit Scientologen freigehalten werden. Für einen solchen, der Behörde zuzurechnenden Eingriff in die Freiheit des Glaubens oder weltanschaulichen Bekenntnisses fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.“

Fazit:
Das Problem solcher staatlichen Einrichtung ist nicht, dass sie über neue religiöse Bewegungen „kritisch“ informieren, sondern die unwissenschaftliche und einseitige Arbeitsweise. Die Objektivität fehlt, da die betroffenen Gruppen weder gehört noch zur Stellungnahme eingeladen wurden und die veröffentlichten Informationen keinesfalls von unabhängigen Personen stammen.
Meines Erachtens ist Frau Caberta mit ihrer ‚Arbeitsgruppe Scientology’ ein „Think-Tank“, eine Denkfabrik auf staatlicher Ebene, die sich mit aktiver Bekämpfung gegen Scientology beschäftigt.
Sie sieht ständig neue Gefahren auf Staat und Bürger zukommen und versucht, uns dagegen zu sensibilisieren. Sie fabriziert auch ständig neue „Beweise“, die seit den letzten 18 Jahren zu nichts anderem als Publicity in der Presse geführt haben.
Eine aktive Werbekampagne, die geschickt unter dem Deckmantel der staatlich legitimierten Information in den Medien und Politik betrieben wird.

Menschenrecht: Das Recht zu spielen

Die Feier des diesjährigen Afrika-Tages in Kopenhagen wurde begleitet von der Eröffnung des „Rechts zu Spielen“ Fußballpokals, der zu Ehren der Menschenrechte ausgetragen wurde. Co-Organisator war die Dänisch Afrikanische Fußball Akademie (DASAC) und Jugend für Menschenrechte Dänemark.

Die DASAC wurde gegründet von dem früheren Fußball Profi Hamid Faiz junior, der sich mit dieser Veranstaltung insbesondere an junge afrikanische Kinder der Stadt richtet, damit sie anstatt sich mit Drogen und Verbrechen besser mit Sportaktivitäten beschäftigen sollen.

Die Hauptattraktion des Tages war ein Fußballturnier bei dem ein Star Ensemble (Stjerneholdet) bestehend aus früheren Profi-Sportlern, einschließlich altgedienter Nationalspieler gegen ein Team aus afrikanischen Spielern antrat.

Die Veranstaltung wurde auch dazu benutzt, um Spendengelder für die Errichtung sowohl eines Fußballplatzes als auch einer Fußballschule im kenianischen Malindi zu sammeln, in dem Herr Faiz 300 Straßenkinder betreut.

Der Fußballverband von Kopenhagen (KBU) hatte alle Fußballvereine aus Kopenhagen dazu aufgerufen an dem Event teilzunehmen und Ausrüstung für das Projekt in Kenia bereit zu stellen. Unter den vielen bekannten Künstlern, die für die Unterhaltung an diesem Tag sorgten, befand sich auch der „My Gospel Youth Choir“ und „Charles Kinga and the Reggaelution“.

Der „Das Recht zu Spielen“ Fußballpokal basiert auf dem Artikel 24 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, wobei die Veranstalter inspiriert wurden durch den gleichnamigen Video-Clip, der auf Webseite www.youthforhumanrights.org eingestellt ist. Neben diesem Clip befinden sich auf der Internetseite der Organisation Youth for Human Rights International 29 weitere Video-Clips, die jeweils einen Artikel dieses Menschenrechtdokuments filmisch darstellen.

Einer der Redner an diesem Tag war auch die Sprecherin der Scientology Kirche in Dänemark, die auf die Bedeutung der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in allen Gesellschaftsschichten hinwies. Der Stifter der Scientology Religion. L. Ron Hubbard, maß den Menschenrechten eine solch wichtige Bedeutung bei, dass er sie zum ersten Punkt des Glaubensbekenntnisses der Scientology Kirche machte, wo es heißt:
„Wir von der Kirche glauben, dass alle Menschen, welcher Rasse, Hautfarbe oder welchen Bekenntnisses sie auch sein mögen, mit gleichen Rechten geschaffen wurden“

Verfasst von Frank Busch

Hacker versus Scientology

April 5, 2008 1 Kommentar

In der Zeitung 20 Minuten, konnte man lesen dass es einen Hackerangriff auf eine Epilepsie Website gab, infolge dessen mehrere Personen aufgrund eines manipulierten Links schwere epileptische Anfälle erlitten. Die Betreiber der Webseite vermuteten hinter der Attacke die Hacker-Gruppe Anonymous. Sie machten in der Vergangenheit von sich reden, als sie gezielt Attacken auf Scientology-Websites starteten.

Weshalb der Betreiber der gehackten Website Anonymous hinter der Attacke vermutet ist zur Zeit nicht bekannt. Interessant ist aber der Vorwurf von Anonymous der bezeichnend für das Vorgehen dieser Gruppe ist.

«Die Seite wurde von Scientology selbst angegriffen», habe ein Mitglied der Hackergruppe Anonymous in einer Email an die Redaktion von 20minuten.ch mitgeteilt. Verfasst sei es von einem gewissen «Anon», einem deutschen Mitglied der Hackergruppe Anonymous.

Folgendes war die Antwort vom Pressesprecher der Scientology Kirche Schweiz Jürg Stettler:

«Dies ist Cyberterrorismus pur und wird ja in den USA auch strafrechtlich verfolgt. Es ist ja das Prinzip, das viele innerhalb Anonymous anonym bleiben, um nicht für deren kriminelle Taten geradestehen zu müssen. Da gehört nun auch noch Ehrverletzung dazu, wenn sie uns diese Epilepsiestory andrehen wollen. Dies ist schlicht und einfach kriminell, aber typisch, dass solche Vorwürfe anonym erfolgen».

Krebskranke als LSD – Versuchskaninchen des BAG

Pressemitteilung  der CCHR Schweiz
LSD – Versuche ! Betrügerische Versprechen an hilflosen Patienten
Wir fordern: Sofortiges Verbot dieser menschenverachtenden Psychodrogen-Versuchsreihen!
Man glaubt es kaum, aber nun wird vom BAG (Bundesamt für Gesundheit!) eine Versuchsreihe an krebskranken Patienten bewilligt, um herauszufinden, ob das Verabreichen von LSD eine positive Wirkung bei der „Therapie“ haben könnte und ob diese ohne Gefahren eingenommen werden könne.

F. Altorfer (CCHR Präsident) dazu „Dass es Psychiater gibt, die so verrückt sind, dass sie an so eine idiotische Therapie glauben und auch bereit sind, ihre Patienten dafür zu opfern, wundert nicht besonders. Aber dass unsere offizielle Behörde einem solchen Unterfangen die Bewilligung erteilt, ist eine Katastrophe. Hier werden wir nun entsprechende Verfahren einleiten, um diesen menschenrechtsverletzenden Missbräuchen Einhalt zu gebieten“

Immer wieder sind es die Psychiater, die den Drogenkonsum verharmlosen oder gar den Einsatz von LSD für psychiatrische „Behandlung“ beweihräuchern. Dies wundert allerdings keineswegs, denn die Psychiatrie hat sich längst auf die Unterdrückung von Symptomen mittels Psychodrogen spezialisiert und gibt heute bereits offen zu, dass sie keine wirkliche Hilfe für den Patienten leisten kann.

Die äusserst fatalen Wirkungen von LSD

Die Einnahme von  Lysergsäurediethylamid (LSD) bewirkt eine Ablagerung in Form von kleinen Kristallen auf der Knochenhaut. Diese Kristalle können sich dann später (Tage, Wochen oder gar Jahre) wieder plötzlich lösen und die Person erlebt einen völlig ungewollten und unerwarteten Trip, über den sie keinerlei Kontrolle hat. Dieses Phänomen ist auch als Flashback bekannt.

LSD ist eine der stärksten bewusstseinsverändernden Chemikalien. Die Wirkungen dieser
Droge sind nicht vorhersehbar. Sie hängen von der eingenommenen Menge, der Persönlichkeit des Konsumenten und der Umgebung, in der sie eingenommen wird, ab. Man kann ein rasendes, verzerrtes Hoch und „himmlische Glückseligkeit“ oder ein schlimmes paranoides Tief erleben.

Eine ausreichend hohe Dosis dieser Psychodroge ruft schwere visuelle Halluzinationen, Wahnvorstellungen, Depressionen und Angstzustände hervor. Wie hoch die Dosis sein muss, ist absolut unvorhersagbar.

 Wer ist CCHR

CCHR ist eine internationale Non-Profit-Organisation, die sich das Ziel gesetzt hat, kriminelle Handlungen und  Verletzungen von Menschenrechten im Bereich der geistigen Gesundheit zu veröffentlichen und diese zu beenden. Sie wurde vom Psychiater Prof. Dr. Szasz und der Scientology Kirche gegründet.

Es wurden mehrere Tausende individuelle Fälle von psychiatrischem Missbrauch dokumentiert, die aufzeigen, dass die psychiatrischen Praktiken tatsächlich Geisteskrankheit und Gewalt erzeugen.

CCHR ist die grösste international tätige Organisation, die die Psychiatrie überwacht, und hat mehr als 130 Büros in 31 Ländern. Der Kommission gehören Ärzte und andere medizinische Spezialisten, Künstler, Rechtsanwälte und Repräsentanten der Menschenrechte an, die alle dank ihrer beruflichen Spezialisierungen beraten und Unterstützung geben.

Weitere Informationen unter: www.cchr.ch (Schweiz)

Gerichtsurteile betreffend Scientology

In der kürzlich wieder entfachten „Kontroverse“ um Scientology wird leider nicht erwähnt, dass die Rechtssprechung in den letzten Jahrzehnten in über 50 Urteilen den Religions- und Gemeinnützigkeits-Charakter der Scientology Kirche bestätigten. Hier finden Sie eine interessante Broschüre, welche diese Entscheidungen zusammenfassend in verschiedenen Kategorien aufführt. Aber Achtung, falls Sie sich Ihre Meinung über die böse Scientology bereits aufgrund von Informationen der Sektenexperten gemacht haben, dann sollten Sie diese Informationen nicht lesen. Warum? Es könnte Sie erschrecken, wie heftig Sie von Sektenexperten und anderen „Autoritäten“ angelogen wurden. Falls Sie jetzt neugierig wurden, war das natürlich keine Absicht :)

Lesen Sie hier die Geschichte welche Ihnen verschwiegen wurde:

30 Jahre Anerkennung nach Artikel 4 Grundgesetz Religionsfreiheit der Scientology Kirche in Deutschland. 1978 bis 2008

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